Oder meinst du, mit dem Beamtenstatus soll man darauf verzichten?
Du sollst nicht, du hast bereits.
Wenn die Dienstherrin deine Vollzeittätigkeit nicht benötigt, kann sie dir eine geringere Beschäftigung anbieten. Du hast aber jederzeit ein Recht auf Vollbeschäftigung. Gleichzeitig hast du aber auch nur ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der gesetzlichen Regeln.
Das ist der Deal.
Dieser Deal schränkt die Lebensgestaltungsmöglichkeiten erheblich ein. Dafür bietet er enorme Sicherheiten (mit dem Recht auf einseitige „Kündigung“ durch dich inklusive Nachversicherung).
Damit die Entscheidung zu dem Deal nicht unüberlegt getroffen wird, gibt es vorab Ausbildung und Prüfung im Beamtenrecht.
Bei allen Vorteilen im Beamtenstatus die vorhandenen Nachteile nicht akzeptieren zu wollen, ist für mich unredliche Rosinenpickerei.
Deine Freundin hat sich vermutlich gegen eine Tätigkeit mit Verbeamtung und für ein Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit entschieden (oder gar nicht die Chance auf eine verbeamtete Tätigkeit). Dafür hat sie Freiheiten, die sie aber eben an anderer Stelle bezahlt.