Beiträge von Flupp

    Meines Wissens müssen sie alle Bewerber einladen.

    Nein, müssen sie nicht grundsätzlich. Wenn man aber nur eine Teilgruppe einlädt, muss diese Auswahl nach vorgegebenen Kriterien erfolgen. Ein beigelegtes Motivationsschreiben gehört nicht zu diesen Kriterien.

    Schwerbehinderte Bewerber sind immer einzuladen.

    Verwaltungsvorschrift über die Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern, 23.3

    Natürlich ist die obere Behörde mit im Boot. Und bis eine solche Maßnahme der Zurückstufung greift, kann man auch niedrigschwelliger intervenieren.

    Der Hybrid-LehrerJurist Hoegg widmet in seinem Buch "Schulrecht! für schulische Führungskräfte" ab Seite 100 gut 20 Seiten dem Umgang mit "schwierigen Kollegen". Man hat also auch weit unterhalb der Schwelle des Disziplinarverfahrens durchaus die Möglichkeiten, als SchulleiterIn auf entsprechendes Verhalten zu reagieren. Man muss es eben nur wollen und das Ganze dann konsequent durchziehen.

    KollegInnen, die die Zusatzaufgabe bewusst nicht wahrnehmen, finden für sich in der Regel eine Art "Notwehr"-Begründung wegen des "bösen Systems". Einige gehen dann soweit, sich mehrere Wochen dienstunfähig schreiben zu lassen. Das nimmt dann irgendwann pathologische Züge an - da kann man dann nicht mehr viel machen. Aber zum Glück sind ja nicht alle KollegInnen so...

    Ist es gute Führung, wenn es einem mit „Arsch in der Hose“ gelingt, einen funktionierenden Kollegen, der sich um seine eine Extra-Stunde drückt, in eine längerfristige Dienstunfähigkeit zu eskalieren?

    Eine Schulleitung mit Ar*** in der Hose würde sich das nicht bieten lassen. Da gäbe es sicherlich früher oder später disziplinarische Konsequenzen.

    Hier sind die Aufgaben, die man für eine A14-Beförderung übernehmen muss, zeitlich begrenzt.

    Ist aus der Historie auch logisch, da man ansonsten keine guten Interessenten gefunden hätte, als die guten noch regelmäßig regulär befördert wurden. Da die reguläre Beförderung immer seltener/später wird…

    Ah ok, die Frustration kann ich verstehen, die Ursache aber nicht ganz nachvollziehen. Das müssen die im Zweifelsfall direkt untereinander ausmachen und ich sperre den Laden halt solange ab.

    Aber bisher läuft es bei uns zum Glück anders. Da werden alle Änderungsvorschläge der tatsächlichen Experten vom Träger zumindest ernstgenommen.

    Ihr meldet dem Kreisbrandmeister (oder war auch immer bei Euch die Brandschutzschau verantwortet) einen Missstand und dieser stellt dann die Kostenfrage? Das habe ich noch nie erlebt.

    Oder ist es so, dass Ihr beim Sachkostenträger vorsprecht und da ein Sachbearbeiter euch abwimmelt ohne eben Experten zu sein?

    Sagst du. Wenn das (von den "Experten") beschlossen wird, gilt das grundsätzlich. Keine Widerrede. Tut mir Leid, viele "Expertisen" kann man nicht ernstnehmen.

    Du solltest meinen vorherigen Absatz dazunehmen. Ich glaube, dass Du mich missverstanden hast.

    Die Experten schätzen das ein. Dafür ist die Brandschutzschau da.
    Wenn die sagen: In dieser Konstellation ist das ok, dann ist das ok. Wenn nicht, dann nicht.

    Ist wie mit den regelmäßigen Überprüfungen der Elektroanlagen. Wenn die etwas außer Betrieb nehmen, dann hat das schon seinen Grund.

    Ohne irgendjemandem zu nahe treten zu wollen.
    Ich glaube nicht, dass wir als Lehrerinnen so gebildet oder elitär sind, dass die Luft dünn wird.

    Ich denke bei dünner Luft eher an Professorinnen, Politikerinnen, erfolgreiche Unternehmerinnen, Künstlerinnen.

    Wie soll die "Sensibilisierung" eigentlich aussehen? "Tochter, bist du sicher, dass du dieses Stipendium annehmen möchtest? Bedenke: Männer bevorzugen ungebildete und weniger erfolgreiche Frauen." oder "Tochter, bist du sicher, dass du an der LSE studieren möchtest? Wäre nicht eher eine Ausbildung zur Steuerfschangestellten sinnvoller? Dann kannst du mit etwas Glück einen Juristen heiraten."?

    Zum Beispiel dadurch, dass man einem sehr erfolgreichen Kind mit auf den Weg gibt, dass auch andere Dinge als nur Geld und beruflicher Erfolg was wert sind.

    Man muss also seine Tochter vielleicht nicht bremsen, sondern kann auch vorleben, dass auch andere Berufe schöne Söhne haben, die man dann vielleicht nicht auf der Post-Doc-Party, sondern im Verein kennenlernt.

    Mein Wunsch ist, dass Kinder in unserer Gesellschaft einen höheren Wert haben als Autos. Dass Kinder nicht auf eingezäunten Spielplätzen „gehalten“ werden müssen.

    Dennoch weise ich sie auf die Gefahren des Straßenverkehrs hin.

    Ebenso denke ich, dass für Mädchen und Jungs nicht nur Chancengleichheit sein sollte, sondern dass sie ihr Lebensmodell nach ihren Wünschen unabhängig ihres Geschlechts gestalten können sollen. Dennoch wäre es aus meiner Sicht naiv, sie nicht bei den Erkenntnisschritten zu begleiten, dass das nicht immer ein einfacher Weg ist.

    Ergänzung:

    Insbesondere die SL ist verpflichtet GBU zu erstellen und hat auch höhere Dokumentationsanforderungen.

    Sie kann also im Rahmen ihrer GBU die Maßnahme festlegen, dass KuK nur nach einer vorherigen Zettelabgabe ihre AUV genehmigt bekommen.

    Sobald die AUV genehmigt ist, sind die SuS über die DGUV beziehungsweise ihre lokalen Vertreter (z.B. UKBW) unfalllversichert. Selbst wenn sich hinterher rausstellt, dass da etwas blöd gelaufen ist.

    Dann kann die Unfallkasse überlegen, ob sie auf die Amtshaftung zurückgreift oder dann nachrangig das Land die Akteure in Regress nimmt.

    Bei uns sieht dieser Zettel so aus:

    Name, Klasse, Begleitlehrkraft

    Zeitraum

    Ziel, Verkehrsmittel

    Geplante Inhalte

    Zum Ankreuzen:

    - Erste Hilfe Material dabei

    - Ersthelfer dabei

    - Schüler mit besonderen Handicaps? Evtl. notwendige Utensilien für diese dabei?

    Besondere Gefahren:

    - schwimmen oder Wassersport? Qualifizierte Lehrkraft dabei?

    - alpines Gelände? Qualifizierte Lehrkraft dabei?

    - …

    Das gibt der Kollege ab und kriegt seine Genehmigung. Fertig.

    Bisher haben Lehrkräfte aus BY und BW geschrieben.

    Woher nehmt ihr die Pflicht, dass ihr die Gefährdungsbeurteilung erstellen müsst?

    Bin auch aus BW und habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer GBU nicht immer dokumentiert werden muss. An manchen Stellen gibt es hingegen sogar Vorschriften über die Art der Dokumentation.

    Dass man sich, wie es Antimon auch schrieb, vor Aufnahme einer Tätigkeit Gedanken machen muss („Gefährdung beurteilen“), ist ja hoffentlich Konsens.

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