Ergänzung:
Insbesondere die SL ist verpflichtet GBU zu erstellen und hat auch höhere Dokumentationsanforderungen.
Sie kann also im Rahmen ihrer GBU die Maßnahme festlegen, dass KuK nur nach einer vorherigen Zettelabgabe ihre AUV genehmigt bekommen.
Sobald die AUV genehmigt ist, sind die SuS über die DGUV beziehungsweise ihre lokalen Vertreter (z.B. UKBW) unfalllversichert. Selbst wenn sich hinterher rausstellt, dass da etwas blöd gelaufen ist.
Dann kann die Unfallkasse überlegen, ob sie auf die Amtshaftung zurückgreift oder dann nachrangig das Land die Akteure in Regress nimmt.
Bei uns sieht dieser Zettel so aus:
Name, Klasse, Begleitlehrkraft
Zeitraum
Ziel, Verkehrsmittel
Geplante Inhalte
Zum Ankreuzen:
- Erste Hilfe Material dabei
- Ersthelfer dabei
- Schüler mit besonderen Handicaps? Evtl. notwendige Utensilien für diese dabei?
Besondere Gefahren:
- schwimmen oder Wassersport? Qualifizierte Lehrkraft dabei?
- alpines Gelände? Qualifizierte Lehrkraft dabei?
- …
Das gibt der Kollege ab und kriegt seine Genehmigung. Fertig.