Beiträge von Flupp

    Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.

    Das sind ja auch zwei Paar Schuh.
    Die Krankmeldung macht ja auch der Mitarbeiter und nicht der Arzt. Warum sollte der Arzt dann auch eine etwaige Gesundmeldung abgeben.

    Krankmeldung: "Hallo Tschüß Chef, ich bin weg."
    Gesundmeldung: "Hallo Chef, da bin ich wieder."

    Wenn man die völlig verunglückte Formulierung mal beiseite lässt:

    Es kann trotz sinnvoller Unterstützung beeinträchtigter oder benachteiligter Personen in der Gesellschaft zu schwer zu akzeptierenden Ungerechtigkeiten aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten kommen.

    Menschen ohne Geld bekommen staatliche Unterstützung, so dass sie sich in bestimmten Konstellationen mehr ermöglichen können als Menschen mit wenig Geld, die aber zu viel für die Unterstützung haben (siehe auch das Bafög-Beispiel oben).

    Menschen mit bestimmten körperlichen Einschränkungen bekommen einem GdB und dadurch Unterstützung, so dass in bestimmten Konstellationen mehr gesellschaftliche Teilhabe möglich ist als bei Menschen, die ohne GdB körperlich eingeschränkt sind.

    Bei uns in BW noch profaner: wenn ein Kind eine hinreichend schlechte Rechtschreibung hat, dann bekommt es eine Absenkung des Anforderungsniveaus („Notenschutz“), während ein Kind, das schlecht aber nicht schlecht genug schreibt, theoretisch trotzdem auch deswegen die Schule verlassen muss.

    Diese Unstimmigkeit ist existent, deren Feststellung kritisiert aber nicht zwangsläufig den Versuch der Beseitigung/Abbau von Nachteilen.

    Leider tendieren wir leicht dazu, uns immer abgrenzen zu wollen, wenn andere gefördert werden auch wenn uns selbst dadurch keine Nachteile entstehen! Denn keinem von den obigen „vergessenen Grenzfällen“ würde es besser gehen, wenn die „berücksichtigten“ Grenzfälle schlechter gestellt werden.

    Ein Studienrat muss ja auch nichts abgeben, wenn „A13 für alle“ käme…

    Die Lebenswirklichkeiten und Migrationshintergründe dieser beiden Personen haben also quasi nichts miteinander zu tun. Die Eignung zur Vorbildfunktion wird dann nur noch an optischen Merkmalen festgemacht.

    Das ist mir einfach zu oberflächlich. Aber vielleicht funktioniert es auch einfach so primitiv. Oder mal anders gefragt: Warum kann ein muslimisches Kind nicht (oder nicht gleich gut) von einem Nicht-Moslem lernen (bzw. jemandem, der nicht wie ein Moslem aussieht), dass man eine Frau vernünftig behandeln sollte / als gleichberechtigt ansehen sollte?

    Zu diesem Thema empfehle ich den Song "Superheld" von Samy Deluxe.

    Ich habe mal (privat) eine deutschlehrerin kennengelernt, die ich selbst kaum verstanden habe, weil sie einen so starken osteuropäischen Axzent hatte. Ich kann mir gut vorstellen, dass es da zu Problemen gekommen ist seitens der Schüler. Aber eingestellt wurde sie scheinbar.

    „ … anscheinend.“

    Sprachkenntnisse werden überbewertet.

    Ingesamt bietet die Idee der tatsächlichen Arbeitszeiterfassung mal die Möglichkeit, alte Zöpfe zu überdenken und ggf. abzuschneiden.

    Korrekturintensive Kurse: warum muss immer die unterrichtende Lehrkraft die Korrektur übernehmen. In anderen Ländern (z.B. Polen) können Lehrkräfte Korrekturen gegen direkte Entlohnung machen.

    Wer also noch Zeit übrig hat…

    Naturwissenschaften: Sammlungsassistenzen gibt es leider nicht, aber es muss nicht unbedingt diejenige den Versuch aufbauen, die diesen dann im Unterricht verwendet. Wer also noch Zeit übrig hat…

    Vielleicht hört dann auch mal diese elende, zeitraubende Erstellung des tausendsten Arbeitsblatt auf, wenn es ein eingeführtes Schulbuch gibt….

    Die Vorteilsnahme bei Freiplätzen läge aber doch nicht beim Lehrer, sondern beim Dienstherren...

    Derjenige, der den Vorteil entgegennimmt, ist der Vorteilsnehmer nicht der Bevorteilte. Der Vorteil kann also auch zugunsten einer dritten Person sein. Hingegen kann eine juristische Person selbst keine Vorteilsnahme begehen.

    Jetzt sind die anhängenden Aspekte natürlich:

    1. Ist die Dienstherrin als juristische Person eine mögliche Bevorteilte?

    2. Es ist keine Vorteilsnahme, wenn die Dienstherrin die Annahme des Vorteils zustimmt (was hier ja der Fall sein kann - siehe mein Post #75.

    3. Falls man keine Zustimmung eingeholt hat, muss man den Vorteil auf Verlangen an die Dienstherrin weitergeben (was hier ja auch der Fall sein kann).

    Kreative Lösung zur Arbeitszeitoptimierung, Chapeau.

    Da anscheinend auf eine sinnvolle Interaktion mit Schülerinnen und Schülern keinerlei Wert gelegt wird, würde ich empfehlen, direkt einen Stream zu machen und auf das Konferenzformat zu verzichten.

    Zur Frage selbst kann ich nichts beitragen, vermutlich ist das noch nicht einmal geregelt.

    Frage: Läuft das dann mit zwei Deputatsstunden oder mit 2 pro Klasse?

    Für BW sagt die VwV über außerunterrichtliche Veranstaltungen von 2020:
    "Die für die Schülerinnen und Schüler entstehenden Kosten sind so niedrig wie möglich zu halten, ..."
    "Genehmigungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich."

    Zum Thema Freiplätze findet sich offiziell nur das: Klick Dort ist auf Seite 4 unten etwas zur rechtlichen Einschätzung der Nutzung von Freiplätzen durch das KM und das Ministerium für Justiz. Das ist allerdings von 2017.

    BTW: Meiner persönlichen Meinung ist die Annahme von Freiplätzen (auch wenn man diese dann wieder auf die SuS zurück umlegt) nach §42 (1) BeamtStG genehmigungspflichtig.


    Auch historischem Interesse ist eigentlich ganz interessant, was für Blüten diese ganze AuV-Geschichte getrieben hat, bevor die Kostendeckung durch die Dienstherrin kürzlich verbessert wurde. Da haben z.B. manche Gewerkschaften vorgeschlagen, dass man Kosten nur auf die SuS umlegen darf, wenn es vorher einen Schulkonferenz-Beschluss dazu gab etc..
    Man müsste sich mal die Mühe machen, das alles wieder rauszukommen.

    Feste Arbeitszeiten in der Schule wären eine Katastrophe, da die Arbeitsbelastung zumindest am BK sehr ungleich verteilt ist.

    Kann man das nicht ändern?

    Bei uns sind die Abiturzeiten eine Katastrophe. Man könnte das unproblematisch ändern, indem man dort halt nicht unterrichtet.

    Edit: Natürlich können wir das als Schule nicht ändern, aber wenn das System mal versucht, Arbeitsspitzen zu vermeiden, dann wäre das an vielen Stellen doch recht einfach.

    Ich bin so dreist zu behaupten, dass die Sorge vor der Praktikabilität eher vorgeschoben ist und einige Angst vor der neutralen Erfassung der Arbeitszeit haben - was sicherlich an der Sorge vor zu viel Überstunden liegt...

    Ich halte die Zeiterfassung wie oben beschrieben für unproblematisch (wenn die Dienstherrin nicht auf abstruse Ideen kommt).
    Aber die Konsequenzen aus der Zeiterfassung halte ich für die schulischen Leitung sowie die Schulämter etc. für höchstproblematisch.

    Meine Prognose ist, dass starke Ungleichgewichte in den Kollegien dokumentiert werden, so dass Arbeit umverteilt werden muss oder nicht mehr stattfinden kann.
    Prüfungsterminraster mit festen Abgabeterminen (bei uns z.B. Abiturkorrekturen) werden nicht haltbar sein oder die Korrekturen müssen anders organisiert werden (z.B. auf mehr Schultern verteilt), Rosinenpickerei im Kollegium (einer macht fünf Oberstufenkurse, andere keine), Klassenfahrten müssen anders gedacht werden, schulische Leitung muss anders gedacht werden, Elternkooperation, schulische Gremien, ...

    Wenn ich an meine Schulleitungsrunde denke, dann bräuchten wir mindestens eine Verdopplung der Leitungszeit.

    Also, wenn das kommt, dann ist die Dokumentation das kleinste Problem, aber meine Prognose ist, dass sich die KM mit Händen und Füßen dagegen wehren werden. Vermutlich bekommen sie dabei Unterstützung von vielen KuK, die Sorge haben, wer sie denn kontrolliert...

Werbung