Beiträge von Flupp
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Bei allem was da falsch läuft, finde ich einen Dämpfer gegen die westliche Überheblichkeit gar nicht schlecht.
Dieser Satz ist im Kontext dieses Threads auf so vielen Ebenen grotesk überheblich und menschenverachtend, dass es mir fast die Sprache verschlägt.
Du musst den Preis für den "Dämpfer" vermutlich nicht zahlen oder glaubst, ihn nicht zahlen zu müssen.Andere zahlen ihn aber ganz sicher - mit ihrem Leben, mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Lebensgrundlage.
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... auch gegen den Widerstand der Deutschen Umwelthilfe und anderer ewiger Bedenkenträger ...
Ich habe die Vermutung/Befürchtung, dass dieses Zitat nicht gut altert.
Aus meiner Sicht sind die eigentlichen Bremser diejenigen, die immer noch nicht verstanden haben, dass fossile Energieträger eine Sackgasse sind. -
Diejenigen, die nur begrenztes Budget haben.
Bei uns wurden Promotionsstellen mit 3/4-Stellen vergütet. -
Mensch, das ist ja mal ein guter Vorschlag! Muss gleich mal überlegen, ob ich da mal drüber nachdenke.
Aus Erfahrung muss das leider so banal sein.
Ist ja wie eine Gefährdungsbeurteilung: Was kann passieren? Was tue ich, damit das nicht passiert? -
Ich finde es erstaunlich mit welcher Nonchalance viele Schulen mit Informationen umgehen.
Wenn man sich einen Betrieb mit 100 Leuten vorstellt, bei dem ein wichtiger Prozess gestoppt werden muss, weil eine Person ausfällt...
Ein Tipp an alle Kolleginnen und Kollegen in Leitungspositionen: Bitte überlegt mal, welche Personen an bestimmten Zeitpunkten nicht ausfallen dürfen und versucht dies vorzudenken.Eine Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen: Bitte seht nicht alle Dokumentationspflichten oder Informationsweitergaben als persönliche Schikanen sondern auch als Absicherung, dass man Euch im Fall der Fälle nicht belästigen muss.
Kommuniziert, wo Ihr in der Schule wichtige Informationen sammelt. -
Wenn die Probezeit nur ein Jahr dauert, dann spricht das aber eher für Beamte auf Probe, die nicht gerade durch Leistungsschwäche auffallen. Soviel Wehrdienstler oder Zivildiener gibt es ja in letzter Zeit nicht mehr.
Daher halte ich das für ein theoretisches Problem. Zumal man ansonsten auch einfach die Probezeit nochmal verlängern kann.Unzweifelhaft sinnvoll ist natürlich, Anfänger auch in ihren Fächern unterrichten zu lassen und sie nicht irgendwo zu verbraten.
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Flupp . (Das Gesicht meines Schulrechtlers verzog sich, als wäre er von akutem Schmerz befallen, als er hörte, dass ihr das bislang nicht immer beachtet, auch wenn ihm klar ist, welcher Verrenkungen es manchmal bedarf, das zu ermöglichen und entspannte sich erst ob meiner Versicherung, seinen Hinweis weiterzuleiten.)
Tja, das sind dann meistens Kolleginnen und Kollegen, die selber nicht die Verantwortung tragen.
Aber solange eine eventuelle rechtliche Angreifbarkeit wegen eines Probezeitscheiterns wichtiger ist als Unterrichtsversorgung...
Eine Probezeit dauert in der Regel nicht nur ein Schuljahr. Wer da seine Schulleitung nicht von der Eignung überzeugen kann bzw. seine Ungeeignetheit in den übrigen Fächern so dokumentiert, den kann das fehlende Fach auch nicht retten. Einer eventuellen Anfechtung sehe ich äußerst gelassen entgegen. Kommt eh nur alle Jubeljahre mal vor, dass jemand so schlecht ist, dass man darüber überhaupt diskutiert. -
Es gilt dennoch §7 ArbSchG.
Soll sich ja keiner weh tun…
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Hast du eine Quelle dafür? Ich denke, das ist auch von der Schulform abhängig?
Das gilt noch nicht mal so absolut im Ref.
Während des zweiten Ausbildungsabschnitts werden in der Regel dreizehn, bei Schwerbehinderung zwölf, Wochenstunden selbstständig unterrichtet, davon mindestens elf, bei Schwerbehinderung zehn, Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Diese sollen die Ausbildungsfächer umfassen.
Ist an Realschulen also nur eine Soll-Vorschrift. Am Gym ist es gar nicht vorgeschrieben (aber natürlich grundsätzlich sinnvoll):
Während des zweiten Ausbildungsabschnitts werden wöchentlich zehn bis zwölf, bei Schwerbehinderung in der Regel neun bis elf, Unterrichtsstunden selbstständig und begleitet unterrichtet, davon mindestens neun, bei Schwerbehinderung in der Regel acht, Unterrichtsstunden in Form eines kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrags. Die Schulleitung trägt Sorge dafür, dass nach dem Erziehungs- und Bildungsauftrag sowie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften unterrichtet wird.
Dass man in der Probezeit ein Recht auf seine studierten Fächer hätte, wäre mir tatsächlich völlig neu.
Das halten wir insbesondere bei Drei-Fach-Kombinationen regelmäßig nicht ein. -
Du findest auch noch etwas in der DGUV Regel 102-601, dort ist aber die Rettungsfähigkeit nicht definiert.
Die Information 202-107 betrifft nur die Grundschule, die dort beschriebenen Grundsätze zur Positionierung bei der Aufsicht und andere Dinge sind aber sehr interessant auch für Schwimmaufsichten anderer Schularten, falls Du extra einen "Schwimm-Ordner" pflegst. -
So eine Vorabbegehung ist doch wohl eine Dienstreise und wird entsprechend komplett bezahlt.
Das Förderprogramm Erasmus+ finanziert beispielsweise Besuche im Zielland zur Vorbereitung eines Austausches.
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Das wäre aber vermutlich nicht situativ angemessen, wenn Du erst noch Deinen Neoprenanzug anziehst...

Daher: Wenn es nur nach Anziehen des Neos geht, dann bist Du in der konkreten Situation nicht rettungsfähig und kannst daher kein Schwimmen beaufsichtigen. -
Naja, über klare Aussagen bzgl. Fließgewässer Rhein kann man (und wird bei uns) diskutiert. Ich habe auf meinem Schulrechner dazu noch deutlicheres (RISU?) gespeichert.
Die RiSU enthält nichts bezüglich Schwimmen.
Die oben verlinkte Bekanntmachung ist aus meiner Sicht klar.
Man muss jederzeit aus jeder Tiefe retten können.ZitatDie Sicherheit im Schwimmunterricht im Sinne der Wasserrettung erfordert ein bestimmtes Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit und spezifische Kenntnisse. Diese erfüllt eine Lehrkraft dann, wenn sie in dem Schwimmbecken, in dem der Unterricht stattfindet, eine verunfallte Person situativ angemessen unter den höchsten Stressbedingungen an jeder Stelle aus jeder Tiefe des Schwimmbeckens an die Wasseroberfläche bringen [...] kann.
Jetzt könnte man sagen, dass das ja nicht im Freiwasser gilt. Aber dort steht "leider" auch:
ZitatNeben dem regulären Schwimmunterricht im Hallen- und Freibad halten sich Schülergruppen im Rahmen von Wandertagen, Klassenausflügen, Schullandheimaufenthalten, Studienfahrten oder sonstigen Veranstaltungen im Bereich von öffentlichen und nichtöffentlichen Gewässern, Bädern, Erlebnisbädern etc. auf. In all diesen Fällen gelten die oben genannten Ausführungen entsprechend.
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Ich selbst habe alle Rettungsschwimmscheine (jahrelang DLRG), aber ich gehe nicht mit jeder Klasse an den Rhein/ Bodensee. Einige meiner jungen Sportkollegen mit schnell erworbenem Schein sehen es unproblematisch.
Auch hier gibt es relativ klare Regelungen in BW.
Rettungsfähigkeit umfasst auch die "Gewässerbeherrschung".
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DGUV-Information zu Wanderungen im Gebirge
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Werden wir zwar vermutlich nie erfahren, aber spannend ist das Zustandekommen schon. Insbesondere die Gruppendynamik innerhalb der Lehrkräftegruppe (war jedem klar, wer die Leitung hat, oder gab es eine Verantwortungsdiffusion?) würde mich interessieren.
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Das ist aber überraschend günstig für die Flugstunden und die Anzahl an beteiligten Personen.
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Wenn man die Kosten prozentual zum verfügbaren Nahverkehr macht ja - ansonsten zahlt die Landbevölkerung für die Städter
So wie bei der Subvention von privaten KFZ?
Immerhin wird jeder private PKW mit mindesten 5000 Euro jährlich subventioniert.
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