Beiträge von Flupp

    Ich finde es erstaunlich mit welcher Nonchalance viele Schulen mit Informationen umgehen.

    Wenn man sich einen Betrieb mit 100 Leuten vorstellt, bei dem ein wichtiger Prozess gestoppt werden muss, weil eine Person ausfällt...

    Ein Tipp an alle Kolleginnen und Kollegen in Leitungspositionen: Bitte überlegt mal, welche Personen an bestimmten Zeitpunkten nicht ausfallen dürfen und versucht dies vorzudenken.

    Eine Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen: Bitte seht nicht alle Dokumentationspflichten oder Informationsweitergaben als persönliche Schikanen sondern auch als Absicherung, dass man Euch im Fall der Fälle nicht belästigen muss.
    Kommuniziert, wo Ihr in der Schule wichtige Informationen sammelt.

    Wenn die Probezeit nur ein Jahr dauert, dann spricht das aber eher für Beamte auf Probe, die nicht gerade durch Leistungsschwäche auffallen. Soviel Wehrdienstler oder Zivildiener gibt es ja in letzter Zeit nicht mehr.

    Daher halte ich das für ein theoretisches Problem. Zumal man ansonsten auch einfach die Probezeit nochmal verlängern kann.

    Unzweifelhaft sinnvoll ist natürlich, Anfänger auch in ihren Fächern unterrichten zu lassen und sie nicht irgendwo zu verbraten.

    Flupp . (Das Gesicht meines Schulrechtlers verzog sich, als wäre er von akutem Schmerz befallen, als er hörte, dass ihr das bislang nicht immer beachtet, auch wenn ihm klar ist, welcher Verrenkungen es manchmal bedarf, das zu ermöglichen und entspannte sich erst ob meiner Versicherung, seinen Hinweis weiterzuleiten.)

    Tja, das sind dann meistens Kolleginnen und Kollegen, die selber nicht die Verantwortung tragen.
    Aber solange eine eventuelle rechtliche Angreifbarkeit wegen eines Probezeitscheiterns wichtiger ist als Unterrichtsversorgung...

    Eine Probezeit dauert in der Regel nicht nur ein Schuljahr. Wer da seine Schulleitung nicht von der Eignung überzeugen kann bzw. seine Ungeeignetheit in den übrigen Fächern so dokumentiert, den kann das fehlende Fach auch nicht retten. Einer eventuellen Anfechtung sehe ich äußerst gelassen entgegen. Kommt eh nur alle Jubeljahre mal vor, dass jemand so schlecht ist, dass man darüber überhaupt diskutiert.

    Hast du eine Quelle dafür? Ich denke, das ist auch von der Schulform abhängig?

    Das gilt noch nicht mal so absolut im Ref.

    Während des zweiten Ausbildungsabschnitts werden in der Regel dreizehn, bei Schwerbehinderung zwölf, Wochenstunden selbstständig unterrichtet, davon mindestens elf, bei Schwerbehinderung zehn, Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Diese sollen die Ausbildungsfächer umfassen.

    Ist an Realschulen also nur eine Soll-Vorschrift. Am Gym ist es gar nicht vorgeschrieben (aber natürlich grundsätzlich sinnvoll):

    Während des zweiten Ausbildungsabschnitts werden wöchentlich zehn bis zwölf, bei Schwerbehinderung in der Regel neun bis elf, Unterrichtsstunden selbstständig und begleitet unterrichtet, davon mindestens neun, bei Schwerbehinderung in der Regel acht, Unterrichtsstunden in Form eines kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrags. Die Schulleitung trägt Sorge dafür, dass nach dem Erziehungs- und Bildungsauftrag sowie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften unterrichtet wird.

    Dass man in der Probezeit ein Recht auf seine studierten Fächer hätte, wäre mir tatsächlich völlig neu.
    Das halten wir insbesondere bei Drei-Fach-Kombinationen regelmäßig nicht ein.

    Du findest auch noch etwas in der DGUV Regel 102-601, dort ist aber die Rettungsfähigkeit nicht definiert.

    Die Information 202-107 betrifft nur die Grundschule, die dort beschriebenen Grundsätze zur Positionierung bei der Aufsicht und andere Dinge sind aber sehr interessant auch für Schwimmaufsichten anderer Schularten, falls Du extra einen "Schwimm-Ordner" pflegst.

    Naja, über klare Aussagen bzgl. Fließgewässer Rhein kann man (und wird bei uns) diskutiert. Ich habe auf meinem Schulrechner dazu noch deutlicheres (RISU?) gespeichert.

    Die RiSU enthält nichts bezüglich Schwimmen.


    Die oben verlinkte Bekanntmachung ist aus meiner Sicht klar.
    Man muss jederzeit aus jeder Tiefe retten können.

    Zitat

    Die Sicherheit im Schwimmunterricht im Sinne der Wasserrettung erfordert ein bestimmtes Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit und spezifische Kenntnisse. Diese erfüllt eine Lehrkraft dann, wenn sie in dem Schwimmbecken, in dem der Unterricht stattfindet, eine verunfallte Person situativ angemessen unter den höchsten Stressbedingungen an jeder Stelle aus jeder Tiefe des Schwimmbeckens an die Wasseroberfläche bringen [...] kann.

    Jetzt könnte man sagen, dass das ja nicht im Freiwasser gilt. Aber dort steht "leider" auch:

    Zitat

    Neben dem regulären Schwimmunterricht im Hallen- und Freibad halten sich Schülergruppen im Rahmen von Wandertagen, Klassenausflügen, Schullandheimaufenthalten, Studienfahrten oder sonstigen Veranstaltungen im Bereich von öffentlichen und nichtöffentlichen Gewässern, Bädern, Erlebnisbädern etc. auf. In all diesen Fällen gelten die oben genannten Ausführungen entsprechend.

    Wenn man die Kosten prozentual zum verfügbaren Nahverkehr macht ja - ansonsten zahlt die Landbevölkerung für die Städter

    So wie bei der Subvention von privaten KFZ?

    Immerhin wird jeder private PKW mit mindesten 5000 Euro jährlich subventioniert.

    Oder anders: Warum bleibt ein Personenzug wegen "Überfüllung" heute im Bahnhof stehen (selber mehrfach erlebt)? Indische Personenwagons halten es sogar aus, wenn noch hunderte Personen auf dem Dach mitfahren. Bei uns hat der Zugführer gleich die Hosen voll, wenn der Zug mal so voll ist, daß es nicht für alle Personen Sitzplätze gibt.

    Wenn man sucht, dann findet man von Dir bestimmt einen Post, in dem Du Dich über einen zu hohen Klassenteiler beschwerst. Wie das die chinesischen Kollegen nur machen…

    Ich würde ja die SL erst einmal fragen, wie sie denn die Mehrarbeit kompensieren möchte, da ich mit meinem regulären Stunden bereits meine Arbeitszeit voll auslaste. Wie du so schön schreibst, ist es ja eine dienstliche Tätigkeit und kein Hobby. Da wird die SL sicherlich nicht erwarten, dass ich freiwillig unbezahlte Mehrarbeit leiste.

    Da haben wir vermutlich eine unterschiedliche Sichtweise:
    Eine Klassenlehrertätigkeit ist keine unbezahlte Mehrarbeit.
    Oder andersherum gesagt: Zur Entlastung muss die andere Klassenlehrertätigkeit der 7. Klasse ja nicht fortgeführt werden.

    Wo soll da eine Bestrafung sein?

    Dass der "unmotivierte" Kollege seinen Fähigkeiten entsprechend anderswo seinen Dienst tun muss, darum muss sich die SL tatsächlich kümmern.

    Was wäre denn im Sinne der Schülerinnen und Schüler?

    Variante 1: Eine 7. Klasse hat nach drei Jahren einen KL-Wechsel. Eine 5. Klasse erhält eine erfahrene Kollegin, zwei weitere 5. Klassen werden mit Anfängern besetzt und können sich an der erfahrenen Kollegin orientieren.

    Variante 2: Die erfahrene Kollegin führt die 8. Klasse weiter, in der 5. Klasse werden zwei Anfänger gelassen, ein alter Kollege mit zweifelhafter Motivation wird in die dritte 5. Klasse gesetzt, nach Klasse 5 findet bereits jetzt absehbar ein Wechsel statt.

    Naja, wenn so eine Entscheidung nicht mehr in der Kompetenz einer SL liegt, dann kann man es auch gleich bleiben lassen. Immerhin handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit und kein Hobby.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Schulleitung Gelassenheit für problematisch hält- bist du dir sicher, das du richtig verstanden hast, welches Problem er dir an der Stelle zu deiner Klassenführung mitteilen wollte?

    "Gelassenheit" kann auch ein Euphemismus für Trägheit, Gleichgültigkeit oder wenig Eigeninitiative sein.

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