Beiträge von Flupp

    Hallo allerseits,


    ist vermutlich auch wieder Bundeslandabhängig, aber bei manchen handelt es sich ja um Bundesrecht...
    Meine Frage: Welche Beauftragungen müssen, welche können eigentlich an einer Schule offiziell vergeben werden?

    Ich komme auf:


    Sicherheitsbeauftragte(r) für innenschulischen Bereich (durch SL zu bestellen - ÖPR Mitwirkung )

    Sicherheitsbeauftragte(r) für außerschulischen Bereich (durch Schulträger zu bestimmen)

    Gefahrstoffbeauftragte(r) (durch SL zu bestellen)

    Strahlenschutzbeauftragte(r) (nur wenn entsprechende Strahler oder Röntgengeräte vorhanden)

    Brandschutzbeauftragte(r)

    Beauftragte(r) für Verkehrserziehung

    Laserschutzbeauftragte(r) (nur wenn entsprechende Laser vorhanden)

    Biostoffbeauftragte)r)

    Beauftragte(r) für Chancengleichheit (Bestellung durch Dienststelle, in manche Ländern zu wählen durch die weibliche Belegschaft)

    Präventionsbeauftragte(r)
    Datenschutzbeauftragte(r)

    Hygienebeauftragte(r) (Nachgetragen)
    Beauftragte(r) für Veranstaltungstechnik (Nachgetragen - siehe DGUV Regel 102-601)

    Zusätzliche Benennungen:

    Betriebliche Ersthelfer (ca.5-10 % der Belegschaft, mindestens 2)

    Brandschutzhelfer (ca. 5 % der Belegschaft)


    Habe ich was vergessen? Danke!

    Ich gebe sehr gerne Geld für die Verbesserung von Unterricht aus. Nur sehr ungern mein eigenes.

    Zum Glück bekomme ich jährlich ein Budget von meinem Schulträger, um das zu machen. Könnte mehr sein, aber für sinnvolles geben sie auf Antrag sogar noch mehr.

    Leider werde ich aber, ich muss das so deutlich sagen, täglich von allen möglichen Seiten vollgeschissen mit überteuertem Tand. (Ex)-Kollegen, die die alten Mailverteiler missbrauchen, Firmen, die auf gut Glück Faxe schicken, Lehrmittelverlage, ...

    Drei Stifte, gestanzte farbige Zettel, ein paar Magnete - fertig ist der Moderatorenkoffer für 280 Euro netto. Orthographisch fragwürdige Kopiervorlagen für die Halde, blind zusammengeklaubte Unterrichtsentwürfe, die vermutlich irgendjemand bei seinen Referendaren geklaut hat.


    Ein gutes hat es aber: Vielen Dank diesem Trend dafür, dass ich in Zukunft Werbematerial von oben genannten Verlag unbesehen entsorgen kann. Spart mir wieder etwas Zeit.

    Unser Landkreis als Schulträger übernimmt nur sehr ungern "Praktikumsverweigerer".

    Naja, eine Hand wäscht die andere. Wir übernehmen auch oft Dinge nur ungern, die der Schulträger gerne hätte.
    Meine Erfahrung ist übrigens, dass unsere gymnasialen "Praktikumsverweigerer" bei den genannten Tätigkeiten sehr gut zurecht kommen

    Zitat

    BTW: Was ist denn ein "Gemeindevollzugsdienst"? Diesen Ausdruck kenne ich nicht. Ist das sowas wie das Ordnungsamt?

    Vulgo: Politessen.

    Jede Schule hat einen Schulträger. Dort gibt es auch immer Beschäftigungsmöglichkeiten und die halte ich für den ersten Ansprechpartner.


    Dort gibt es meist einen Bauhof (früher Dienstbeginn, viel frische Luft, viel Bewegung), einen Gemeindevollzugsdienst (viel Bewegung, viel frische Luft), Wertstoffhof (viel draußen, frische Luft mal so mal so), ...

    So, die neue CoronaVO ist raus.
    Auf den ersten Blick für die Schule nicht viel drin - die schulisch relevanten Teile sind ja in der CoronaVO Schule.

    Das einzige, was im Schulkontext interessant sein könnte ist, dass absofort externe Tests nicht mehr alle akzeptiert werden, sondern nur noch qualifizierte...

    Ich gehe fest davon aus, dass spätestens am Sonntag das Schreiben kommt, dass ab Montag grundsätzlich die Maskenpflicht am Platz nicht mehr gilt. Dass ein Schreiben kommen muss, ist ja unzweifelhaft, da die alte Verordnung ausläuft.

    Da sowieso eine neue Verordnung kommt und man medial schon vorgelegt hat, kann man sich hinter die Aussage "Maskenfreiheit am Platz" vermutlich nicht mehr zurückziehen.


    Fraglich ist für mich nur noch folgendes:
    1. Gibt es wieder eine schulspezifische Maskenpflicht, wenn in den letzten x Tagen ein positiver Fall in der Schule, Lerngruppe oder Kohorte war?

    2. Was passiert mit der Quarantäne-Regelung, falls ein Kind positiv ist.

    3. Wieso kann man nicht bereits am Mittwoch der Vorwoche kommunizieren, was ab Montag gilt?

    Die Schulsituationen sind anscheinend lokal extrem unterschiedlich. Wie man das landesweit einheitlich sinnvoll regeln möchte, ist mir schleierhaft. Zum Glück gibt es über meiner noch ein paar Besoldungsklassen. Die werden sich schon was ausdenken...

    Vielleicht ein wichtiger Hinweis:
    Dass eine Schulleitung für eine bestimmte private Situation bezahlten Sonderurlaub gewährt oder nicht, bedeutet nicht unbedingt, ob die Person am betroffenen Tag in der Schule sein muss oder nicht.

    Konkret: Die Gründe für bezahlten Sonderurlaub sind ziemlich abschließend definiert, darüberhinaus gibt es aber innenschulisch erheblichen Gestaltungsspielraum.

    Rechtlich werde ich nicht gezwungen, aber moralisch.
    Der Prüfling stürzt sich in Unkosten, weil er/sie glaubt, dass es sich so gehört und erwartet/erhofft dann eine Umlage, wenn um Spende gebeten wird.

    Also entweder ich tue so als ob als toll ist und schmeiße Geld ins Kässle oder ich bin der Arsch, der den Prüfling auf seinen Kosten sitzen lässt.

    Wobei nach der UPP ja wenigstens dann Geld dagelassen wird. Ich hatte damals auch mehr Geld da liegen als ich ausgegeben hatte. Bzw haben wir 6 Refis dann immer zusammen für die Person hergerichtet, die Prüfung hatte.

    Auch aus anderer Perspektive ist das idiotisch.
    Bei meinen bisherigen Prüfungslehrproben zu denen ich "eingeladen" wurde, gab es mal 'nen Kaffee, mal dazu 'nen Keks oder so.
    Seit neuerem gibt es ab und an die Unart, dass dort ein halbes Buffet aufgefahren wird. Noch neuer ist, dass danach um "Kostenbeteiligung" gebeten wird.

    Ich habe nix bestellt, verzehre offensichtlich nichts - was soll der Blödsinn, dass ich dann auch noch privates Geld für irgendwas ausgeben muss, weil ein nervöser Prüfling meint, damit gut Wetter machen zu können. Leider/zum Glück muss ich das nicht so häufig machen.

    Wir haben die Vorankündigung so verstanden, dass die Testung der KuK in der Schule sein muss. Wenn ich die tatsächliche Änderung richtig verstehe, reicht aber ein x-beliebiger volljähriger Zeuge.


    Und bei uns soll außerhalb getestet werden (wir haben noch div. Teststationen so früh). Ich dachte aber auch, dass ein x-beliebiger Zeuge reicht.

    Klarstellung kam jetzt zwei Wochen später.

    Testung muss im Schulhaus erfolgen…

    Gilt ab dem 13. ( also morgen)


    Wir haben die Vorankündigung so verstanden, dass die Testung der KuK in der Schule sein muss. Wenn ich die tatsächliche Änderung richtig verstehe, reicht aber ein x-beliebiger volljähriger Zeuge.


    Kümmere ich mich aber erst morgen drum…

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