Beiträge von Flupp

    Vielleicht konkreter:
    Du bestrafst leistungsschwache Jungs nicht, wenn sie eine leistungsgerechte Note bekommen. Du bestrafst oder bevorzugst Kinder, wenn Du einen unpassenden Maßstab anlegst.

    Bin kein Sportwissenschaftler, aber es ist doch nirgends so einfach die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu messen, wie im Sport. Von außen betrachtet scheint es mir durchaus sinnvoll, dass schlechte Jungs eine schlechtere Note bekommen als gute Mädchen, obwohl die Jungs vielleicht genauso schnell rennen oder springen oder ... Eben weil die Jungs auf ihre Bezugsgruppe schlecht sind, die Mädchen auf ihre Bezugsgruppe aber gut.

    Ja, so habe ich Dich verstanden.

    Du schriebst, dass es aus Deiner Sicht keinen rationalen Grund für monoedukativen Unterricht gäbe und begründest das unter anderem mit dem Varianzen-Argument. Mit meinem Beispiel wollte ich zeigen, dass das mit den Varianzen allerdings dafür kein geeignetes Gegenargument ist.

    Haha, netter Konter. ;)

    Das Argument, dass innerhalb einer Gruppe große Varianzen sind, verhindert allerdings nicht eine mögliche Unterscheidung zwischen Gruppen. Nicht mehr und nicht weniger. Und das ist völlig unabhängig davon, ob jetzt nun eine Aufteilung konkret in Sport rational begründbar ist oder nicht.


    Ich habe da tatsächlich keine Meinung zu, finde nur die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf das System Schule spannend.

    Um daher mal wieder zurück zum Ausgangsthema zu kommen:
    Anscheinend gab es tatsächlich eine zeitlang andere Prüfungsanforderungen (thematisch) für Frauen und Männer im Staatsexamen für Sportlehrkräfte, in aktuellen Prüfungsordnungen kann ich dazu allerdings nichts finden.

    Die Varianzen innerhalb der Geschlechtergruppen sind grösser als zwischen ihnen.

    Doofes Gegenbeispiel, ein besseres fällt mir aus dem Stegreif nicht ein:
    Die Unterdrücker verdienen zwischen 0 und 1000000 Euro pro Tag (Mittelwert 30 000), die Unterjochten bekommen alle jeden Tag 10 Euro.

    Da kann die Varianz innerhalb der einen Gruppe auch größer als der Unterschied im Mittelwert zwischen beiden Gruppen sein und keiner käme auf die Idee, nicht zu differenzieren.

    Zitat von Sommertraum

    In Bayern wird ab der 5. Klasse Sport nach Geschlechtern getrennt unterrichtet, die Lehrkraft hat das gleiche Geschlecht wie die zu unterrichtenden Schüler. In der Grundschule sind noch alle Kinder zusammen, die Lehrkraft kann männlich oder weiblich sein. Frauen, die Sport auf Lehramt studieren, unterrichten demnach "Sport weiblich" und Männer "Sport männlich"

    So, die Frage ist jetzt - muss sich das in Zukunft auf Grund des Urteils ändern?

    Ob das nun sinnvoll, zeitgemäß oder sonstwas ist, ist ja ein ganz eigenes (anscheinend mehrseitiges) Thema.

    Mal zurück auf Los:

    Es gibt also Schulen, da wird koedukativ Sport unterrichtet und es gibt welche, da gibt es das nicht.

    Gibt es Schulen, bei denen nicht koedukativ unterrichtet wird, aber das Geschlecht der Lehrkraft im Sportunterricht egal ist? Also männliche "Sport weiblich" Lehrer? Oder weibliche "Sport männlich"?

    Wenn man sich mal die freien Stellen in Bayern ansieht, dann wird da tatsächlich nach Fach "Sport weiblich" beispielsweise gesucht. Wie erwirbt man darin die Fakultas?

    und dann weniger verdienen, zumal gerade im lehramt die reduzierung bekanntlich kaum belastung einspart verglichen mit den enormen verdiensteinbußen. aber muss jeder selber wissen.

    Wo kommt das eigentlich her - enorme Verdiensteinbußen? Da bin ich ernsthaft interessiert.

    Kurz den Rechner angeworfen:

    A12/7 100% 75% 50%
    brutto 4371,69 3278,77 2137,33
    netto 3307,20 2633,74 2185,84
    79,6% 66,1%


    Natürlich gibt es Aufgaben, die nicht teilbar sind. Dafür gibt es aber auch Aufgaben, die in vielen Kollegien nicht von Teilzeitkräften übernommen werden (können).
    Aus der Beobachtung an meiner Schule hält sich das vermutlich die Waage.

    Zwar kein Rechtsanspruch, die Schule kann aber auch nicht "Nein" sagen, wenn es das RP so will, weil andere Schulen auch voll sind.
    Herzlich Willkommen, 271. Deutsch-Englisch-Kollegin...

    Meine Vermutung, wenn die Situation ist wie geschildert: Mayine, Du hast keine Chance - da müsste die andere Kollegin schon sehr viel verbrannte Erde hinterlassen haben vor ihrer Elternzeit. Und selbst dann hat eine Schule leider kaum Chancen.

    Für mich klingt das wie die Weigerung eines Apothekenmitarbeiters, der bislang für das Homöopathie-Regal zuständig war, nun auch noch das Regal mit den Bach-Blüten mitzubetreuen.

    Von außen betrachtet ist das natürlich egal - beides ähnelt sich so sehr.
    Wenn man aber eines wirklich Ernst nimmt, dann gibt es eigentlich nur die Konsequenz, dass - wenn das eine wahr ist das andere falsch sein muss. Konsequenz:
    Wenn man das eine macht, dann geht das andere nicht.

    Naja, ich finde, dass Du dem Dienstherren nicht vorwerfen kannst, wenn Du auf Kosten sitzenbleibst, von denen er nichts weiß - bzw. die Du ihm im Vorfeld bewusst verschweigst, weil Dir ansonsten aus Kostengründen die Genehmigung versagt würde.

    Edit: Dieser Post bezieht sich auf einen Beitrag, der mittlerweile gelöscht wurde.

    Wenn Du mir der Situation Unterrichtender zufrieden bist (Betreuungsschlüssel, Tagespauschale von 14,50 usw.) - dann kannst Du sehr froh sein.

    Ich arbeite unterdessen weiter in der Gewerkschaft.

    Da Du laut Eigenaussage in der GEW bist: klick

    Klappte bei meinen bisherigen Unternehmungen und denen meiner Kolleginnen und Kollegen wunderbar. Wer bei uns auf Kosten sitzengeblieben ist, war zu bequem diese abzurechnen - aber das kann ja jeder selbst entscheiden.

    Der gesamte Bereich Unfallverhütung und Arbeitsschutz kommt mit der DGUV ein bisschen durch die Hintertür.
    Es gibt einen fast unüberschaubaren Wust an Vorschriften, der neben dem normalen "Schulrechtskram" zu beachten ist.

    Einen groben Überblick bekommt man erst in den Multiplikatorenveranstaltungen der Unfallversicherer. Dort werden dann die Sicherheitsbeauftragten für die einzelnen Schulen gebrieft.

    In BW macht das die UKBW.

    Edit: Leider gibt es keine Liste relevanter Vorschriften, was man tatsächlich alles zu beachten hat
    RiSU, DGUV, Verordnungen, SI ...

    Interessant zum ersten Stöbern sind:
    https://www.ukbw.de/sicherheit-ges…sarten/schulen/
    https://publikationen.dguv.de/regelwerk/rege…seinrichtungen/
    https://sichere-schule.de/
    http://arbeitsschutz-schule-bw.de/,Lde/Startseite (eher nur für Schulleitungen und Sicherheitsbeauftragte)

    Wer sich auf dem Laufenden halten möchte: die DGUV hat ihre Informationsschrift für Unterrichtsgänge, Ausflüge, Klassenfahrten etc. kürzlich auf den neuesten Stand gebracht.

    Diese Aktualisierung war lange überfällig, da die alte doch sehr fehlerbehaftet war. Ob sie alle bereits angemahnten Fehler und Missverständlichkeiten korrigiert haben, habe ich aber noch nicht nachgeprüft.

    Für Lehrer und Schulen in BW sind diese Richtlinien bindend.

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