Hinweis: Relevant ist nur der Betrag ohne Familienzuschlag, sprich dein Grundgehalt und eventuelle Zulagen, die sich aus Sonderaufgaben oder ähnlichem ergeben.
Ergänzung - berücksichtigt werden aber:
- Werbungskosten
- 2/3 der Betreuungskosten der Kinder (evtl. bei der nächsten Steuerangaben vollständig demjenigen zurechnen lassen, dessen Gehalt nicht zu hoch werden darf)
- Ein Kollege hat seine haushaltsnahen Dienstleistungen einbringen können (da weiß ich nicht, ob das nur Glück oder tatsächlich Rechtslage ist)
Also frühzeitig mit der GKV Kontakt aufnehmen und alles klären.
Wir haben Kollegen, die schaffen es mit 5800 Euro Grundgehalt sich noch unter die Grenze rechnen zu lassen.
Erst die A15er reißt es meistens tatsächlich.