Siehe oben.
Wenn insgesamt genügend Punkte vorhanden sind und gleichzeit genügend Punkte im Abiturblock erreicht wurden (100) und von den Prüfungen insgesamt nicht zu viele unterpunktet wurden, dann passiert nichts.
Siehe oben.
Wenn insgesamt genügend Punkte vorhanden sind und gleichzeit genügend Punkte im Abiturblock erreicht wurden (100) und von den Prüfungen insgesamt nicht zu viele unterpunktet wurden, dann passiert nichts.
Vorteil von Elterngeld+ ist auch, dass man im gesamten Zeitraum gesetzlich krankenversichert sein kann (samt Kindern). Das ist interessant, wenn man über die Bezugszeit des Elterngeldes ohne Einkommen ist, weil man trotzdem zu Hause bleibt.
Wenn dann der Partner privatversichert ist, kann für ein Jahr die Versicherungsprämie für Elterngeldbezieher und Sprößlinge gespart werden. Das sind leicht mal 300 Euro pro Monat.
Das war missverständlich, Mathe zählt aktuell zwar auch als "Leistungskurs" (haha), man muss aber nicht mindestens 1 Punkt erzielen. Kurzfassung der Regelung habe ich ja oben beschrieben.
Gemeint war: Falls man 2021 schriftlich (!) 0 Punkte hat, muss es ja Leistungsfach und nicht Basisfach sein - dies war keine Aussage über 2020.
2020: egal, solange insgesamt genügend Punkte, genügend Punkte im Abiturblock und nicht zu viele Teile der Abiprüfung unterpunktet. Ansonsten mündliche Prüfungen möglich zur Verbesserung.
Ab 2021: zwingend mündliche Prüfung, da dann ja Mathe als Leistungsfach belegt wurde und nicht mit 0 abgeschlossen werden darf.
Einfache Ideen (weil sie nur
Geld kosten, aberkeinem persönlich außer Organisation etwas abverlangen): Solaranlage (sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie wären vermutlich sinnvoll).
Habe mal in Deinem Zitat rumgestrichen. Eine vernünftige Solaranlage amortisiert sich relativ zügig. Wenn man ( bzw. die Schüler) etwas persönlichen Einsatz bringen und man mit seinem Schulträger gut verhandelt, dann kann das sehr gut funktionieren.
Beispiel: Seminarkurs konzipiert Anlage, Schule gründet mit Schulträger zusammen einen Verein, der bei der Schüler/Elternschaft Anleihen aufnimmt. Die refinanzieren sich dann über den Ertrag der Solaranlage.
Wie viele Seiten druckst Du im Jahr?
Wie viele davon farbig?
Vielleicht konkreter:
Du bestrafst leistungsschwache Jungs nicht, wenn sie eine leistungsgerechte Note bekommen. Du bestrafst oder bevorzugst Kinder, wenn Du einen unpassenden Maßstab anlegst.
Bin kein Sportwissenschaftler, aber es ist doch nirgends so einfach die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu messen, wie im Sport. Von außen betrachtet scheint es mir durchaus sinnvoll, dass schlechte Jungs eine schlechtere Note bekommen als gute Mädchen, obwohl die Jungs vielleicht genauso schnell rennen oder springen oder ... Eben weil die Jungs auf ihre Bezugsgruppe schlecht sind, die Mädchen auf ihre Bezugsgruppe aber gut.
Das Argument sagt halt nichts aus.
Ja, so habe ich Dich verstanden.
Du schriebst, dass es aus Deiner Sicht keinen rationalen Grund für monoedukativen Unterricht gäbe und begründest das unter anderem mit dem Varianzen-Argument. Mit meinem Beispiel wollte ich zeigen, dass das mit den Varianzen allerdings dafür kein geeignetes Gegenargument ist.
Haha, netter Konter. ![]()
Das Argument, dass innerhalb einer Gruppe große Varianzen sind, verhindert allerdings nicht eine mögliche Unterscheidung zwischen Gruppen. Nicht mehr und nicht weniger. Und das ist völlig unabhängig davon, ob jetzt nun eine Aufteilung konkret in Sport rational begründbar ist oder nicht.
Ich habe da tatsächlich keine Meinung zu, finde nur die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf das System Schule spannend.
Um daher mal wieder zurück zum Ausgangsthema zu kommen:
Anscheinend gab es tatsächlich eine zeitlang andere Prüfungsanforderungen (thematisch) für Frauen und Männer im Staatsexamen für Sportlehrkräfte, in aktuellen Prüfungsordnungen kann ich dazu allerdings nichts finden.
Die Varianzen innerhalb der Geschlechtergruppen sind grösser als zwischen ihnen.
Doofes Gegenbeispiel, ein besseres fällt mir aus dem Stegreif nicht ein:
Die Unterdrücker verdienen zwischen 0 und 1000000 Euro pro Tag (Mittelwert 30 000), die Unterjochten bekommen alle jeden Tag 10 Euro.
Da kann die Varianz innerhalb der einen Gruppe auch größer als der Unterschied im Mittelwert zwischen beiden Gruppen sein und keiner käme auf die Idee, nicht zu differenzieren.
Nettes Fundstück dazu ist die Antwort von Frau Eisenmann auf eine kleine Anfrage.
Zitat von SommertraumIn Bayern wird ab der 5. Klasse Sport nach Geschlechtern getrennt unterrichtet, die Lehrkraft hat das gleiche Geschlecht wie die zu unterrichtenden Schüler. In der Grundschule sind noch alle Kinder zusammen, die Lehrkraft kann männlich oder weiblich sein. Frauen, die Sport auf Lehramt studieren, unterrichten demnach "Sport weiblich" und Männer "Sport männlich"
So, die Frage ist jetzt - muss sich das in Zukunft auf Grund des Urteils ändern?
Ob das nun sinnvoll, zeitgemäß oder sonstwas ist, ist ja ein ganz eigenes (anscheinend mehrseitiges) Thema.
Mal zurück auf Los:
Es gibt also Schulen, da wird koedukativ Sport unterrichtet und es gibt welche, da gibt es das nicht.
Gibt es Schulen, bei denen nicht koedukativ unterrichtet wird, aber das Geschlecht der Lehrkraft im Sportunterricht egal ist? Also männliche "Sport weiblich" Lehrer? Oder weibliche "Sport männlich"?
Wenn man sich mal die freien Stellen in Bayern ansieht, dann wird da tatsächlich nach Fach "Sport weiblich" beispielsweise gesucht. Wie erwirbt man darin die Fakultas?
Koedukativ?
Habt Ihr das schon mitbekommen?
Bei uns in BW werden außerhalb der Kursstufe Jungs von Männern und Mädchen von Frauen unterrichtet. Habe das ehrlich gesagt auch noch nie hinterfragt und Stellen wurden jeweils mit "m" oder "w" ausgeschrieben.
Mal sehen wie es da weiter geht, spannend!
und dann weniger verdienen, zumal gerade im lehramt die reduzierung bekanntlich kaum belastung einspart verglichen mit den enormen verdiensteinbußen. aber muss jeder selber wissen.
Wo kommt das eigentlich her - enorme Verdiensteinbußen? Da bin ich ernsthaft interessiert.
Kurz den Rechner angeworfen:
| A12/7 | 100% | 75% | 50% |
| brutto | 4371,69 | 3278,77 | 2137,33 |
| netto | 3307,20 | 2633,74 | 2185,84 |
| 79,6% | 66,1% |
Natürlich gibt es Aufgaben, die nicht teilbar sind. Dafür gibt es aber auch Aufgaben, die in vielen Kollegien nicht von Teilzeitkräften übernommen werden (können).
Aus der Beobachtung an meiner Schule hält sich das vermutlich die Waage.
Zwar kein Rechtsanspruch, die Schule kann aber auch nicht "Nein" sagen, wenn es das RP so will, weil andere Schulen auch voll sind.
Herzlich Willkommen, 271. Deutsch-Englisch-Kollegin...
Meine Vermutung, wenn die Situation ist wie geschildert: Mayine, Du hast keine Chance - da müsste die andere Kollegin schon sehr viel verbrannte Erde hinterlassen haben vor ihrer Elternzeit. Und selbst dann hat eine Schule leider kaum Chancen.
Für mich klingt das wie die Weigerung eines Apothekenmitarbeiters, der bislang für das Homöopathie-Regal zuständig war, nun auch noch das Regal mit den Bach-Blüten mitzubetreuen.
Von außen betrachtet ist das natürlich egal - beides ähnelt sich so sehr.
Wenn man aber eines wirklich Ernst nimmt, dann gibt es eigentlich nur die Konsequenz, dass - wenn das eine wahr ist das andere falsch sein muss. Konsequenz:
Wenn man das eine macht, dann geht das andere nicht.
Naja, ich finde, dass Du dem Dienstherren nicht vorwerfen kannst, wenn Du auf Kosten sitzenbleibst, von denen er nichts weiß - bzw. die Du ihm im Vorfeld bewusst verschweigst, weil Dir ansonsten aus Kostengründen die Genehmigung versagt würde.
Edit: Dieser Post bezieht sich auf einen Beitrag, der mittlerweile gelöscht wurde.
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