Elterngeld oder Elterngeld Plus - Erfahrungen?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    da ich im parallel-Thread viele hilfreichen Rückmeldungen bekommen habe, suche ich nun nach noch mehr Erfahrungen und möchte meine Situation genauer darlegen.


    Setting:
    - Partnerin und ich an gleicher Schule; Partnerin momentan in EZ, ich arbeite voll
    - Betreuung der dann 1-jährigen ab August nicht gesichert (Partnerin kehrt aus EZ zurück)




    Beschreibung Vorteil(e) Nachteil(e)
    Variante 1:

    - Ich nehme im neuen SJ fünf Monate Elterngeld voll (maximal noch verfügbare Monate wenn Elternzeit der Partnerin endet), meine Partnerin arbeitet 16h (bei uns Grenze für einen freien Tag)
    - nach den fünf Monaten steige ich wieder ein, ungefähr mit 55%. Das Stundenplanteam und die SL signalisieren uns, dass man Pläne bauen wird, die uns ermöglichen, dass immer einer von uns frei und damit Zeit für die Betreuung hat.
    - Ich habe das "echte" Elternzeit-Feeling und bin zumindest ein paar Monate ganz aus der Schule raus - Für das zweite Halbjahr (also nach den fünf Monaten) könnte die Betreuungssituation sehr stressig werden.
    Variante 2:

    - Ich nehme im neuen SJ zehn Monate Elterngeld Plus und arbeite genau so viel dazu, dass ich die Zuverdienstgrenze nicht erreiche, was ca. 6,5h entspricht. In der Praxis entspricht das wegen Entlastungsstunden und angesammelten Überstunden einem Kurs (3-4h). Finanziell komme ich damit überraschend gut aus (900€ EG+~1400€ netto Gehalt) - Die Betreuung ist quasi für das ganze Schuljahr gesichert - die üblichen Probleme bei Teilzeit: Konferenzen etc. bleiben doch bestehen. Hier strebe ich ein offenes Gespräch mit der SL an.- ich kann vielleicht die Elternzeit nicht richtig genießen(?)


    Hat jemand Gedanken dazu, die ich mir vielleicht noch nicht gemacht habe oder hat jemand sogar Erfahrungen mit einem der Modelle in einer ähnlichen Situation gemacht?


    Weitere Frage:
    Bei Variante 2 käme für uns theoretisch in Frage, im Anschluss an meine Elterngeldzeit noch diese vier Partnerschaftsmonate zu nehmen. Dafür müssten wir ja aber beide 30-40h/ Woche arbeiten. Kennt jemand hier Prozentwerte oder die Anzahl der Unterrichtsstunden, die das für LehrerInnen in NRW bedeutet?


    Ganz herzlichen Dank mal wieder für euer Input!


    Schiri

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Hallo Schiri,
    Ich bin in NRW am BK und habe für das EG+ in den Partnerschaftsbonusmonaten 16 Stunden gearbeitet. Meine Sachbearbeiterin hat mir folgendes mitgeteilt:


    Zitat von Sachbearbeiterin

    Somit würde dies bedeuten, dass Sie bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden und einer Pflichtstundenanzahl von 25,5 Stunden zwischen 15,55 Stunden und 18,66 Stunden in den Partnerschaftsbonusmonaten arbeiten dürfen bzw. müssen.


    [/quote]
    Ich hab vorher mehr gearbeitet und daher „nur“ die 150€ als Mindestsatz bekommen.
    es hat sich bei uns aber trotzdem gelohnt, allerdings bekamen wir die Kinderbetreuung auch gut geregelt. Ich war 2 Tage zu Hause, mein Mann 1 1/2 Tage und meine Eltern haben den Rest übernommen. Ohne die wäre es aber auch nicht gegangen, gerade in Klausurphasen.
    Ein Freund plant jetzt auch in der EZ nur einen LK weiter zu unterrichten, keine Ahnung wie viel Aufwand das im Verhältnis ist.


    Wieso ist denn die Betreuung nicht gesichert? Wir hatten ab August dann die Betreuung über eine Tagesmutter beim 1. Kind abgedeckt, das war schon sehr entlastend, auch wenn es nur 25 Stunden waren.

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  • Hi Yestoerty,


    danke schonmal für deinen Beitrag und die konkreten Zahlen!

    Wieso ist denn die Betreuung nicht gesichert? Wir hatten ab August dann die Betreuung über eine Tagesmutter beim 1. Kind abgedeckt, das war schon sehr entlastend, auch wenn es nur 25 Stunden waren.

    Wir haben bei den Kitas erwartungsgemäß Absagen bekommen und bisher (natürlich schauen wir noch) auch keine passende Tagesmutter gefunden. Bevor wir zur Tagesmutter ewig weit fahren oder bei einer landen, mit der wir uns nicht so richtig wohl fühlen, wollten wir dann o.g. Variante 2 in Betracht ziehen. Finanziell macht das tatsächlich ja auch keinen großen Unterschied zu "wir arbeiten beide im zweiten Halbjahr 16h".

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  • Da hast du finanziell recht, jedenfalls auf den aktuellen Zeitraum bezogen.
    Ich war froh, dass ich krank nicht noch ein Kind hier hatte oder auch mal in Ruhe vorbereiten konnte.
    Aber da findet bestimmt jeder einen für ihn stimmigen Weg.

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  • Aber da findet bestimmt jeder einen für ihn stimmigen Weg.

    Sicherlich... Aber gerade beim ersten Kind fehlt einem ja doch die Erfahrung, genau darum bin ich auch für Input wie "mal in Ruhe vorbereiten" dankbar!

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  • Hallo,


    bei mir kommt der Mathematiker durch :)
    (sorry)


    Wenn im August dein Kind 1 Jahr ist, kannst du keine 5 Elterngeldmonate mehr haben. Der normale Elterngeldanspruch geht bis zum 14. Lebensmonat.


    Falls du Variante 2 nimmst, hast du dann evtl. 2 Basiselterngeldmonate, die entsprechen 4 ElterngeldPlus Monate zzgl. evtl. 4 Partnerschaftsmonte, in denen ihr dann aber beide zwischen 60% und 75% arbeiten müsst. Das passt nicht ganz zu den Angaben oben.


    Wahrscheinlich ist die Darstellung oben nur stark verkürzt...


    Alles Gute!

  • Das stimmt so nur, wenn die Mutter durchgehend Basiselterngeld bezogen hat. Es kann ja sein, dass sie teilweise EG+ bezogen hat.

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  • Wahrscheinlich ist die Darstellung oben nur stark verkürzt...

    Gut aufgepasst :D .
    Trotz der ziemlich präzisen Anfrage versuche ich immer irgendwie ein letztes Stückchen Anonymität im Netz zu wahren, indem ich meine Schilderungen leicht modifiziere oder wie hier, zu sehr vereinfache... ^^

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  • Bedenke halt, dass du in Elternzeit problemlos fast jede Stundenzahl machen kannst (unterhalb der Grenze), auch im Jahr.
    Ansonsten musst du dich ja bis Ende Januar festlegen wie du im nächsten Schuljahr für das ganze Jahr arbeiten willst.

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  • Ist aber trotzdem so, weil nach dem 14. Lebensmonat nur noch Elterngeldplus bezogen werden darf.


    Ansonsten gibt es keine Zuverdienstgrenze, wird immer angerechnet, nur evtl.merkt man das nicht.


    Partnerschaftsbonusmonate haben 25-30h/Woche, was 62,5-75% Arbeitszeit ausmacht. Das musst du dann auf eure Stundenzahl bei Vollzeit umrechnen.

  • Vorteil von Elterngeld+ ist auch, dass man im gesamten Zeitraum gesetzlich krankenversichert sein kann (samt Kindern). Das ist interessant, wenn man über die Bezugszeit des Elterngeldes ohne Einkommen ist, weil man trotzdem zu Hause bleibt.


    Wenn dann der Partner privatversichert ist, kann für ein Jahr die Versicherungsprämie für Elterngeldbezieher und Sprößlinge gespart werden. Das sind leicht mal 300 Euro pro Monat.

  • Aber hier sind doch beide verbeamtet, also wahrscheinlich in der PKV und dann geht das doch gar nicht.
    Aber solange einer in Elternzeit ist, bekommt der beim 1. Kind 70% Beihilfe.

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