Beiträge von Flupp

    Nur zur Vollständigkeit: Es gibt keinen ausdrücklichen Zwang zur Erstprüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte, wenn es bspw. eine Konfirmitätserklärung des Herstellers gibt (z.B. nicht gefälschte CE-Kennzeichnung).

    Die Schule kann natürlich entscheiden, das zu fordern - dafür gibt es gute Gründe. Ebenso wie die Schule fordern kann, dass man generell keine Privatgeräte nutzt.

    Dann fährste mit dem Privatwagen. Wenn sich in der Abwägung ein geringerer aufwand, weniger Stress oder sonstwas ergibt, ist doch OK. De Möglichkeit nicht mit dem eigenen PKW zu fahren ist aber vorhanden, meinetwegen auch "faktisch".

    Dann sind manche Termine nur mit vorheriger (bezahlter) Übernachtung möglich.

    Es kann ja auch auch nicht immer das Fazit sein, dass es dann jemand anderes macht.

    ...
    Die Lösung halte ich grundsätzlich für gut, da umweltschonernder. Was soll da unnötig ein weiterer Dienstwagen angeschafft werden? Unnötige Kosten, unnötige Umweltverschmutzung....

    Wenn wir uns bezüglich der individuellen Mobilität in eine Richtung bewegen, die ich befürworte ("weniger private Autos"), dann muss es leider in infrastrukturschwachen Regionen wie meiner gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge geben. Lieber ein gemeinschaftlich genutztes als fünf wenig genutzte.

    Wow, schwieriges Problem.

    Ist die Einforderung von gesundheitsbezogenen Messwerten nicht datenschutzrechtlich höchstproblematisch? Wusste Deine SL von dieser kreativen Entschuldigungspraxis?

    Äh, Möglichkeiten? Manchmal versteh ich nicht, warum Leute aus Selbstverständlichkeiten ein Problem machen. Es gibt weder eine Rechtsrundlage jemande zur dienstlihe Nutzung eines privaten Fahrzuegs zu verpflichten noch gibt es eine rechtliche Verpflichtung eine Auto zu besitzen.
    Dein Auto, damit machste, was du willst.

    ... faktische Möglichkeiten, nicht rechtliche Möglichkeiten.

    Jedes normale Unternehmen mit der Größe meiner Dienststelle hat einen Fuhrpark für dienstlich veranlasste Fahrten. Wir haben sowas nicht.
    Ich war bisher zu bequem, mich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen, und bin halt schnell ins eigene Auto gestiegen.

    Ich bin da nicht ansatzweise konsequent: Im privaten Auto transportiere ich dann meinen privaten Laptop (den ich rein dienstlich nutze und dafür privat angeschafft habe), meine privat bezahlten Arbeitsmaterialien und meine privat bezahlten Stifte, ...

    Dieses Handeln ist vermutlich lehrertypisch und wohl in erster Linie der Bequemlichkeit und danach dem Gefühl "Sonst geht es halt nicht, was wird dann aus den Kindern?" geschuldet.

    Zurück zum eigentlichen Thema:


    Das, was ich in der Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil gelesen habe, begrüße ich total:

    Die Lehrer haben fahrlässig falsch gehandelt, das Land kann dafür haftbar gemacht werden. Ob das in diesem konkreten Fall auch tatsächlich passiert, muss nun noch das Gericht, an das die Sache zurückging, entscheiden.
    Hoffentlich sorgt dieses Urteil dafür, dass die Lehrer in allen Bundesländern besser ausgebildet werden und endlich ihre Kurse bezahlt kriegen.

    Dass dies dringend notwendig ist zeigen u.a. die Aussagen in diesem Thread zu HLW, AED, Pflastern, ...

    Zitat von CDL

    Sportlehrer müssen das in BaWü in bestimmten Abständen auffrischen, bei meinen Fächern ist eine weitere Auffrischung nicht zwingend vorgeschrieben, wenngleich natürlich sinnvoll und empfohlen.

    Zitat von CDL

    Also ja, es ist eine Sollvorschrift. Aber ich sehe jetzt keinen begründeten Ausnahmefall


    Du hast behauptet, dass es bei Sportlehrer ein "muss" wäre. Diesem habe ich widersprochen. Mehr nicht. Dieses "Soll" bezieht sich dann nämlich auch auf fast alle anderen Lehrkräfte:

    "Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern (z. B. Klassenfahrten, Besichtigungen) adäquat ausgebildet sind."
    Da sehe ich auch keine großen Ausnahmefälle, die nicht unter diese Regelung fallen könnten.

    Ich bin fein raus, ich bekomme meine regelmäßigen Fortbildungen als betrieblicher Ersthelfer bezahlt - das Problem für alle anderen Kollegen ist jedoch, dass sie diesen selbst zahlen müssen und außerhalb der Unterrichtszeit machen müssen. Daran scheitert es z.B. bei uns und in den mir bekannten Kollegien im Sprengel.

    Sportlehrer müssen das in BaWü in bestimmten Abständen auffrischen, bei meinen Fächern ist eine weitere Auffrischung nicht zwingend vorgeschrieben, wenngleich natürlich sinnvoll und empfohlen.

    Wo steht das? Laut UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) ist das eine "Soll"-Vorschrift.
    Siehe auch die einschlägige GUV-SI 8065

    Nur weil hier über mich geschrieben wird: Ich fühle mich weder missverstanden oder bin jetzt beleidigt oder so...
    Manche Aussagen kann ich zwar nicht nachvollziehen und auch nicht die große Zustimmung zu diesen - aber das ist ja nicht weiter schlimm. Geht mir im echten Leben auch manchmal so.

    Heute kam der Bescheid vom LBV über die Auszahlung mit den Bezügen für April 2019.
    Jetzt erfolgt also zeitnah eine größere Zahlung.

    Beigefügt sind mehrere Seiten über die steuerliche Würdigung etc..

    Darin steht ua.: "Die Nachzahlungen erfolgen nicht nur, soweit die Ansprüche auf § 23 LBesGBW in der vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2017 geltenden ausgeweiteten Fassung beruhen, sondern auch, soweit noch der frühere Absenkungssatz von 4 Prozent für die Jahre ab 2013 Anwendung fand."


    Ich muss jetzt noch prüfen, ob tatsächlich es mit meinen Rechnungen übereinstimmt. Das LBV hat vorsorglich bereits ein Antragsformular mitgesandt, falls man es anders sieht.

    Ich finde es gar nicht hypothetisch.


    Du meinst es gibt wissenschaftliche Nachweise seriöser Wissenschaftler, dass das Abendland durch anderes als den Klimawandel ernsthaft in Gefahr sein könnte? Falls ja, bitte Link posten, ansonsten erübrigt die hypothetische Diskussion sich ja.

    Die demonstrieren nicht für die allgemeine Akzeptanz, dass es einen Klimawandel gibt - den leugnen unsere Politiker nicht - sondern für politische Forderungen.
    Diese Forderungen sind legitim und ich finde viele der Forderungen gut.

    Es gibt andere legitime Forderungen, die ich (und Ihr vermutlich auch) nicht gut finde. Wenn nun Schüler diesen Forderungen politisches Gewicht verleihen möchten und dafür streiken? Ich finde, dass wir da dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterworfen sind.

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