Beiträge von Flupp
-
-
Wow, schwieriges Problem.
Ist die Einforderung von gesundheitsbezogenen Messwerten nicht datenschutzrechtlich höchstproblematisch? Wusste Deine SL von dieser kreativen Entschuldigungspraxis?
-
Äh, Möglichkeiten? Manchmal versteh ich nicht, warum Leute aus Selbstverständlichkeiten ein Problem machen. Es gibt weder eine Rechtsrundlage jemande zur dienstlihe Nutzung eines privaten Fahrzuegs zu verpflichten noch gibt es eine rechtliche Verpflichtung eine Auto zu besitzen.
Dein Auto, damit machste, was du willst.... faktische Möglichkeiten, nicht rechtliche Möglichkeiten.
Jedes normale Unternehmen mit der Größe meiner Dienststelle hat einen Fuhrpark für dienstlich veranlasste Fahrten. Wir haben sowas nicht.
Ich war bisher zu bequem, mich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen, und bin halt schnell ins eigene Auto gestiegen.Ich bin da nicht ansatzweise konsequent: Im privaten Auto transportiere ich dann meinen privaten Laptop (den ich rein dienstlich nutze und dafür privat angeschafft habe), meine privat bezahlten Arbeitsmaterialien und meine privat bezahlten Stifte, ...
Dieses Handeln ist vermutlich lehrertypisch und wohl in erster Linie der Bequemlichkeit und danach dem Gefühl "Sonst geht es halt nicht, was wird dann aus den Kindern?" geschuldet.
-
-
Zurück zum eigentlichen Thema:
Das, was ich in der Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil gelesen habe, begrüße ich total:
Die Lehrer haben fahrlässig falsch gehandelt, das Land kann dafür haftbar gemacht werden. Ob das in diesem konkreten Fall auch tatsächlich passiert, muss nun noch das Gericht, an das die Sache zurückging, entscheiden.
Hoffentlich sorgt dieses Urteil dafür, dass die Lehrer in allen Bundesländern besser ausgebildet werden und endlich ihre Kurse bezahlt kriegen.Dass dies dringend notwendig ist zeigen u.a. die Aussagen in diesem Thread zu HLW, AED, Pflastern, ...
-
Zitat von CDL
Sportlehrer müssen das in BaWü in bestimmten Abständen auffrischen, bei meinen Fächern ist eine weitere Auffrischung nicht zwingend vorgeschrieben, wenngleich natürlich sinnvoll und empfohlen.
Zitat von CDLAlso ja, es ist eine Sollvorschrift. Aber ich sehe jetzt keinen begründeten Ausnahmefall
Du hast behauptet, dass es bei Sportlehrer ein "muss" wäre. Diesem habe ich widersprochen. Mehr nicht. Dieses "Soll" bezieht sich dann nämlich auch auf fast alle anderen Lehrkräfte:"Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern (z. B. Klassenfahrten, Besichtigungen) adäquat ausgebildet sind."
Da sehe ich auch keine großen Ausnahmefälle, die nicht unter diese Regelung fallen könnten.Ich bin fein raus, ich bekomme meine regelmäßigen Fortbildungen als betrieblicher Ersthelfer bezahlt - das Problem für alle anderen Kollegen ist jedoch, dass sie diesen selbst zahlen müssen und außerhalb der Unterrichtszeit machen müssen. Daran scheitert es z.B. bei uns und in den mir bekannten Kollegien im Sprengel.
-
Sportlehrer müssen das in BaWü in bestimmten Abständen auffrischen, bei meinen Fächern ist eine weitere Auffrischung nicht zwingend vorgeschrieben, wenngleich natürlich sinnvoll und empfohlen.
Wo steht das? Laut UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) ist das eine "Soll"-Vorschrift.
Siehe auch die einschlägige GUV-SI 8065 -
Habt Ihr nur netto oder auch brutto verglichen?
Ansonsten könnten Kinderfreibeträge, Kirchensteuer etc. eine Rolle spielen.
Aber am entschiedensten ist wohl: Wurde der gleiche Bruttobetrag erstattet?
Da z.B. die Familienzuschläge auch der Absenkung unterlagen, kann das schon ein bisschen differieren. -
Ich glaube, dass es um die zurückliegenden Jahre geht - ist ja keine Abschreibung.
Das bedeutet, dass man bei der Steuererklärung 2019 im nächsten Frühjahr die Sondereinnahmen angibt und die fiktive Anrechnung auf die Lohnsteuer der vergangenen Jahre veranschlagt/veranschlagen lässt.
-
Nur weil hier über mich geschrieben wird: Ich fühle mich weder missverstanden oder bin jetzt beleidigt oder so...
Manche Aussagen kann ich zwar nicht nachvollziehen und auch nicht die große Zustimmung zu diesen - aber das ist ja nicht weiter schlimm. Geht mir im echten Leben auch manchmal so. -
Versteht jemand diese steuerrechtliche Anmerkung bzgl. der Fünftelungsregel?
-
Und wo steht das?
Im Schreiben des LBV steht:
Zitat von LBVFür die Jahre 2012 und früher erfolgen Nachzahlungen, wenn diese rechtzeitiginnerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wurden (vgl. § 6 LBesGBW, für2012 müsste z.B. bis 31.12.2015 ein Antrag gestellt worden sein) und hierübernoch nicht bestands- oder rechtskräftig entschieden worden ist.
-
Heute kam der Bescheid vom LBV über die Auszahlung mit den Bezügen für April 2019.
Jetzt erfolgt also zeitnah eine größere Zahlung.Beigefügt sind mehrere Seiten über die steuerliche Würdigung etc..
Darin steht ua.: "Die Nachzahlungen erfolgen nicht nur, soweit die Ansprüche auf § 23 LBesGBW in der vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2017 geltenden ausgeweiteten Fassung beruhen, sondern auch, soweit noch der frühere Absenkungssatz von 4 Prozent für die Jahre ab 2013 Anwendung fand."
Ich muss jetzt noch prüfen, ob tatsächlich es mit meinen Rechnungen übereinstimmt. Das LBV hat vorsorglich bereits ein Antragsformular mitgesandt, falls man es anders sieht.
-
Ich finde es gar nicht hypothetisch.
Du meinst es gibt wissenschaftliche Nachweise seriöser Wissenschaftler, dass das Abendland durch anderes als den Klimawandel ernsthaft in Gefahr sein könnte? Falls ja, bitte Link posten, ansonsten erübrigt die hypothetische Diskussion sich ja.
Die demonstrieren nicht für die allgemeine Akzeptanz, dass es einen Klimawandel gibt - den leugnen unsere Politiker nicht - sondern für politische Forderungen.
Diese Forderungen sind legitim und ich finde viele der Forderungen gut.Es gibt andere legitime Forderungen, die ich (und Ihr vermutlich auch) nicht gut finde. Wenn nun Schüler diesen Forderungen politisches Gewicht verleihen möchten und dafür streiken? Ich finde, dass wir da dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterworfen sind.
-
"Welt retten wollen" würde ich dazu zählen.
Und wie würdest Du entscheiden, wenn etwas gerettet werden soll, was Du nicht so toll findest? Z.B. "Rettung des Abendlandes" - muss man nicht alle gesetzlich erlaubten Forderungen gleich behandeln?
Zitat von KrabappelUnd weil ja eh nie was so heiß gegessen wie gekocht wird: Hat hier jemand Schüler*innen, die mehrmals hintereinander unentschuldigt fehlten, um sich den Demos anzuschließen?
Ja. Jeden Freitag seit ein paar Wochen.
-
Das ist bei uns gar kein Thema, das verhandelt der Gesamtelternbeirat der ganzen Stadt mit der geschäftsführenden Schulleitung, damit das an allen Schulen in der Gegend gleich ist.
-
-
Taucht immer wieder auf.Einem Kollegen (mittlerweile ex-) wurde vor langer Zeit der Rucksack mit einem Klassensatz-Abikorrekturen geklaut. Da war dann gut Alarm.
-
...Der Arzt, der Mechaniker und der Lehrer kennt doch am besten die Probleme seiner Klientel, da braucht es doch keiner fremden Experten.
Und wenn schon, dann aber selber testen und selber korrigieren.
...Es werden mit Vera 8 nicht die Schüler sondern es werden die Lehrer/Schulen getestet. Ziel ist datengestützte Schulentwicklung.
Fragebögen für die Kinder gibt es nur, weil jede sonstige Erhebung (z.B. flächendeckende Videographie von Unterricht, Auswertung von Korrelationen zwischen entfallenden Stunden und Ergebnissen, ...) für noch mehr Gegenwind sorgen würde. -
Dennoch bin ich wirklich überrascht, dass man eine arbeitswillige und motivierte Lehrkraft eher auf Jahre in Elternzeit gehen lässt als sie zu versetzen, damit wenigstens an anderer Stelle der Bedarf gedeckt werden kann. Verrückt! Muss man das verstehen?Es sind zwei verschiedene Baustellen und vermutlich sogar verschiedene Schreibtische, auf denen das jeweilige Gesuch landet.
Falls es auf einem Schreibtisch landet in der Reihenfolge Versetzung und dann, da das erste nicht klappte, Elternzeit, dann kann ich Irrititationen verstehen.
Werbung