Beiträge von Flupp

    Ich hätte ihn vor die Wahl gestellt:

    „Du hast eine attestierte LRS, kannst also eine Schreibzeitverlängerung bekommen, aber diese Sonderbehandlung wird dann selbstverständlich auf dem Abiturzeugnis vermerkt. Oder du schreibst unter den normalen Bedingungen mit und es erscheint entsprechend kein Vermerkt auf dem Zeugnis. So, jetzt kannst du bzw. deine Eltern entscheiden.“

    Das ist bei uns nicht als Option vorgesehen.

    Unser Dezernent ist da ziemlich ungnädig. Wenn in Unter- und Mittelstufe kein NTA für eine LRS gewährt wurde, darf das nicht plötzlich in der Oberstufe passieren.

    Tja, hängt vermutlich auch damit zusammen, wie viel Sorge vor einem Rechtsstreit mitschwingt.
    Ein Nichteinfordern eines Nachteilsausgleich kann meines Erachtens auch nicht ein Ausschlusskriterium für die Zukunft sein.

    Die Frage ist doch eigentlich eher, wie man zwischen Nachteilsausgleich und Änderung der Leistungsanforderung unterscheidet.

    Wir hatten mal einen Schüler, der durch einen Unfall seine eigentlich starke Hand verloren hat.
    Der Nachteil der fehlenden Hand wurde durch Technik und eine Assistenz zum Blättern etc. versucht, etwas zu mildern.

    Dies ist aus meiner Sicht ein Nachteilsausgleich. Sowas hat auf einem Zeugnis in meinen Augen nichts verloren.


    Ändert man hingegen, wie in BW in Klasse 5 und 6 vorgesehen, die Leistungsanforderungen ("Notenschutz") wegen mangelnder Rechtschreibleistung, dann ist das eben kein Nachteilsausgleich. Man bietet Schutz, um einen Entwicklungsprozess zu ermöglichen.


    Eine Zeitverlängerung ist jetzt ein Zwischending.
    Rein physikalisch betrachtet, ändert sich die Leistungsanforderung, wenn ich die Bearbeitungszeit für eine gleiche Aufgabe ändere, andererseits kann das natürlich helfen, vorhandene Nachteile abzumildern. Ich bin mir da pauschal nicht sicher, was der richtige Weg ist.


    Nicht repräsentative Anekdote am Rande:

    Wir hatten einen anderen sehr guten Schüler, der völlig problemlos durch Unter- und Mittelstufe kam und dann plötzlich ein Attest bzgl. LRS hatte. In BW ist ein Attest kein Freifahrtschein für einen Nachteilsausgleich, sondern es ist am Ende dennoch eine pädagogische Entscheidung, in der aber extrem schwierig gegen attestierte und im Attest vorgeschlagene Zeitverlängerung zu argumentieren ist.
    Der Schüler hat am Ende jeweils Zeitverlängerung im Abitur bekommen und sprachlich einwandfreie Texte abgeliefert.

    Ihr beide widersprecht euch gerade und schreibt gleichzeitig aneinander vorbei.

    Kris24 redet von Klassenkonferenzen, DFU von Pflegschaftskonferenzen.

    DFU: Pflegschaft eine Stimme pro teilnahmeberechtigter Person

    Klassenkonferenz eine Stimme pro unterrichtetem Fach pro teilnahmeverpflichteter Person


    Kris24: Klassenkonferenz eine Stimme pro teilnahmeverpflichteter Person


    Edit: Ich habe DFUs Beitrag falsch gelesen. Entschuldigung. Mein Beitrag ist daher Blödsinn, ich lasse es aber stehen für die Nachvollziehbarkeit des Threads (Hatte mich schon sehr gewundert.)

    Wir bieten die Vorsorge regelmäßig an und müssen dies auch in einer Vorsorgekartei für jeden Kollegen dokumentieren, da unsere GBU ergeben hat, dass es sich um Bildschirmarbeitsplätze im Sinne der Regelung handelt.

    Auch da gilt AFAIK, dass es sich um den Mittelpunkt der Tätigkeit handeln muss (und dann ist es auch noch betragsmäßig beschränkt), aber das führt jetzt zu weit und geht weit am Thema vorbei.

    Genauso wie Du Dir ein Büro mieten kannst und setzt das von der Steuer ab. Du musst dem Finanzamt nur plausibel machen, dass Du dieses Büro zu 100% nur für die Schule nutzt und nicht um Dich mit der Freundin zu treffen.

    Schlechtes Beispiel, da ich ein Arbeitszimmer nur absetzen darf, wenn ich keinen Arbeitsplatz an der Schule habe.
    Der gestellte Dienstrechner ist aber vorhanden.


    BTT:

    Ich kann verstehen, dass ein SL-Kollege keine Bestätigung über fehlende Rechner ausstellt, wenn er vorher lange mit dem Schulträger über eine Ausstattung der Kollegen gerungen hat und nun dem Träger quasi ein Versagen schriftlich dokumentieren soll.

    In den meisten Bundesländern ist die RiSU geltendes Recht und zwingend umzusetzen.

    In BaWü ist es zwar weder vom Landtag ratifiziert noch vom KM als Erlass geregelt*, aber es läuft über DB als "Regeln der Kunst". Wenn man sich bewusst nicht daran hält, dann muss man schon eine sehr genaue Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und dokumentiert haben.


    *Soweit ich weiß scheitert die Umsetzung nur am Streit zwischen Kommunen und Land, wer denn jetzt im Strahlenschutz konkret den Hut aufhat. Also es geht nur um eine Kostenfrage, ansonsten ist es inhaltlich umzusetzen.

    Es kommt nicht darauf an, dass ich darauf angewiesen bin, genau dieses Gerät dienstlich zu nutzen. Es reicht einfach, dass ich es tue, weil ich mit dem Gerät besser zu Recht komme.

    Das hieße, dass ein Bauarbeiter eine Hilti anschaffen und steuerlich geltend machen kann, weil er die Bosch nicht mag, die er von der Firma gestellt bekommt?

    Was konkret findest du daran nicht aussagekräftig? (Außer die wild reingeworfenen anderen Abschnitte beim Copy&Paste?)


    Man darf sie haben. Nicht jeder darf die Schädlingsbekämpfung machen.

    Man muss sicherstellen, dass SuS sie nicht angrabbeln können („Nicht anfassen“ zu sagen reicht nicht, wenn sie in Griffweite sind).

    Ich glaube auch, dass die oben genannten Vorteile (Scherben -> Vase) kein Symptom des ADHS sind, sondern ein vom ADHS unabhängiges persönliches Talent oder durch Training entstandene Kompensation.
    Andere ohne dieses spezielle Talent können den Prozess vielleicht nur andersherum (Vase -> Scherben).

    Jemand ohne Sehkraft kann ja auch nicht per se besser hören als andere.

    Weil es in der RiSU steht?


    Ergänzung: Deine Schulleitung ist in der Verantwortung, dass nur fachkundige Kollegen bestimmte Tätigkeiten vornehmen und muss die entsprechend unterweisen (lassen).

    Nur müssen sie dann eingehaust werden.

    Das steht so nicht in der RiSU.

    Sie müssen nur gegen Berührung durch die SuS gesichert werden.


    Das kann durch Einhausung aber auch auf anderem Wege passieren (z. B. Sammlung in Vitrine oder bei Verwendung im Unterricht Glasbehälter drüberstülpen oder einpacken in eine Prospekthülle oder in den Abzug stellen, der von Schülerseite nur einsehbar aber nicht eingreifbar ist…)

    ... Microsoft365 mit Teams...

    Wie geht ihr mit dem Risiko um, dass eine einzelne Beschwerde beim LfDI das ganze System kippen könnte?

    Ich tendiere ein wenig zu edupage. Wobei das für eine Grundschule wahrscheinlich mit Kanonen auf Spatzen schießen ist.

    sdui ist natürlich ein Platzhirsch ... aber die haben sich Anfang 2021 bei mir ein wenig disqualifiziert. Auch wenn sie inzwischen technisch und vom Support her wesentlich besser aufgestellt sind.

    Schoolfox fällt mir noch ein - ist aber teurer als edupage.

    Guck dir mal WWS an.

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