1. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit PTBS möglich?
Äußerst unwahrscheinlich, da eine PTBS definitiv ein erhöhtes Risiko mit sich bringt vorzeitig dienstunfähig zu werden, wohingegen die 5 Jahre, die bei Schwerbehinderung geprüft werden bei gutem Behandlungsstand (ohne den man den Schuldienst nicht leisten kann) definitiv realistisch sind in vielen Einzelfällen.
Zitat2. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit ASS möglich? Und wie würde dies für ASS und PTBS möglich sein?
Ja, nein, vielleicht. Das ist ein Blick in die Kristallkugel, den niemand hier realistisch leisten kann, da das abhängig ist von der Schwere/ Ausprägung und Symptomatik der ASS und der PTBS, sowie deinem individuellen Behandlungsstand bei der PTBS. Auch die für die PTBS ursächlichen Ereignisse sind dabei relevant für die Bewertung. Ich würde bei dieser Kombination allerdings dringend empfehlen einen GdB zu beantragen, nicht nur im Hinblick auf die Frage der Verbeamtung, sondern vor allem im Hinblick auf die Entlastungmöglichkeiten für Schwerbehinderte, die für neurodivergente Menschen ebenso hochrelevant sind, wie für Menschen mit psychischen Erkrankungen, um den Beruf lange und so gesund wie möglich ausüben zu können.
Zitat3. Würde die Diagnose von einem Therapeuten vor einer weiteren Verbeamtung als nicht mehr zutreffend beschrieben werden, wäre eine Verbeamtung dann unproblematisch möglich?
Das klingt nach einem riskanten Spiel, nicht danach die Realität abzubilden, aber ich mag mich täuschen.
Eine PTBS - Diagnose verschwindet nicht plötzlich nach Jahren in der Schublade, bloß weil das für die Frage der Verbeamtung praktisch wäre und muss mit angegeben werden als Vorerkrankung, selbst wenn sie tatsächlich begründet als geheilt gilt. Das wird also in jedem Fall mit einfließen in die gesundheitliche Prüfung.
Zitat4. Wenn ein Verdacht auf ASS (ehemals Asperger F84.5) besteht, muss dieser beim Amtsarzt angegeben werden, obwohl dieser Verdacht in keiner Akte auftaucht?
Knifflige Frage. Das kommt sehr deutlich darauf an, wie der Verdacht dir gegenüber bekannt gemacht wurde. Hast du eine komplette ASS- Diagnostik durchlaufen? Dann muss das angegeben werden, weil es ein klares Ergebnis war. Ansonsten kann es durchaus sein, dass du das nicht angeben musst. Lass dich z.B. von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten zu deinem konkreten Fall.
Um das aber vielleicht etwas zu konkretisieren: Ich habe infolge meiner PTBS manchmal eine motorische Überspannungssymptomatik ähnlich einer Tikstörung. Um Letztere ausschließen zu können, wurde ich vor 15 Jahren zur Diagnostik an die Uniklinik geschickt. Der Arzt, der mit mir beim ersten Termin vier Stunden gesprochen hat, hatte als Forschungsschwerpunkt ASS, hatte keine Ahnung von PTBS und hat insofern plötzlich ASS aus dem Hut gezogen, was ich seines Erachtens definitiv hätte. Um die Diagnostik abzuschließen, hätte es eines zweiten Termins bedurft. Nachdem alle meine angeblichen ASS- Symptome klar auf die PTBS zurückzuführen sind, war mir das im Hinblick auf eine Verbeamtung zu heikel, diese Diagnose am Ende womöglich auch noch mit angeben zu müssen, obgleich unzutreffend. Also habe ich die Diagnostik nie abgeschlossen in Rücksprache mit meinen behandelnden Fachärzten, die das in dem Fall unterstützt haben. Ergo wurde die mündliche Aussage des Arztes an der Uniklinik, die keine gesicherte Diagnose war, nie irgendwo als gesicherte Diagnose festgehalten und ich musste das - auch das habe ich rechtlich abgeklärt vor dem Ref - tatsächlich nicht angeben.
Zitat5. Welche Unterlagen müssen, sofern sie angefordert werden von dem/der Therapeut/in offen gelegt werden? Sind darin inbegriffen alle Mitschriften von der/dem Therapeuten offenzulegen?
Die Frage, was genau offengelegt werden muss, muss dir ein Arzt oder Anwalt beantworten. Letztlich wird es aber niemals um sämtliche Mitschriften gehen beim Amtsarzt (das wäre gar nicht machbar vom Aufwand her), sondern um Aussagen zu Diagnosen, bestehender Symptomatik, relevante Einschränkungen für den Zielberuf und natürlich die aktuelle Behandlung und Prognose.
Zitat6. Wäre es sinnvoll einen GbB oder Gleichstellungsantrag zu stellen, um eine Verbeamtung zu erleichtern. Auch wenn dies aus aktuellen Stand mir als nicht nötig erscheint?
Wenn eine PTBS im Raum steht: Ja, unbedingt beantragen als Selbstschutz, auch wenn du jetzt denkst, das nicht zu benötigen.
Mir hat vor über 20 Jahren ein Arzt dazu geraten den Antrag zu stellen, als ich gerade mal Mitte 20 war. Das war kein leichter Schritt für mich, vor allem auch, da ich damals nicht den Eindruck hatte, das zu benötigen. Der Arzt meinte jedoch, dass das in meinem Berufsfeld und mit der Erkrankung das einzig Sinnvolle sei, um mich langfristig zu schützen, hoffentlich verbeamtet zu werden und den Beruf dann hoffentlich gesund ausüben zu können. Heutzutage bin ich sehr froh, dass ich damals auf den Arzt gehört habe, auch wenn ich erst einige Jahre später verstanden habe, wie wichtig dieser Schritt war.
Ich war gerade erst in Reha zur Traumakonfrontation. Dort wurde ebenfalls jeder und jedem mit PTBS dringend empfohlen einen GdB zu beantragen.