Beiträge von CDL

    1. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit PTBS möglich?

    Äußerst unwahrscheinlich, da eine PTBS definitiv ein erhöhtes Risiko mit sich bringt vorzeitig dienstunfähig zu werden, wohingegen die 5 Jahre, die bei Schwerbehinderung geprüft werden bei gutem Behandlungsstand (ohne den man den Schuldienst nicht leisten kann) definitiv realistisch sind in vielen Einzelfällen.

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    2. Wäre eine Verbeamtung ohne GdB mit ASS möglich? Und wie würde dies für ASS und PTBS möglich sein?

    Ja, nein, vielleicht. Das ist ein Blick in die Kristallkugel, den niemand hier realistisch leisten kann, da das abhängig ist von der Schwere/ Ausprägung und Symptomatik der ASS und der PTBS, sowie deinem individuellen Behandlungsstand bei der PTBS. Auch die für die PTBS ursächlichen Ereignisse sind dabei relevant für die Bewertung. Ich würde bei dieser Kombination allerdings dringend empfehlen einen GdB zu beantragen, nicht nur im Hinblick auf die Frage der Verbeamtung, sondern vor allem im Hinblick auf die Entlastungmöglichkeiten für Schwerbehinderte, die für neurodivergente Menschen ebenso hochrelevant sind, wie für Menschen mit psychischen Erkrankungen, um den Beruf lange und so gesund wie möglich ausüben zu können.

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    3. Würde die Diagnose von einem Therapeuten vor einer weiteren Verbeamtung als nicht mehr zutreffend beschrieben werden, wäre eine Verbeamtung dann unproblematisch möglich?

    Das klingt nach einem riskanten Spiel, nicht danach die Realität abzubilden, aber ich mag mich täuschen.

    Eine PTBS - Diagnose verschwindet nicht plötzlich nach Jahren in der Schublade, bloß weil das für die Frage der Verbeamtung praktisch wäre und muss mit angegeben werden als Vorerkrankung, selbst wenn sie tatsächlich begründet als geheilt gilt. Das wird also in jedem Fall mit einfließen in die gesundheitliche Prüfung.

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    4. Wenn ein Verdacht auf ASS (ehemals Asperger F84.5) besteht, muss dieser beim Amtsarzt angegeben werden, obwohl dieser Verdacht in keiner Akte auftaucht?

    Knifflige Frage. Das kommt sehr deutlich darauf an, wie der Verdacht dir gegenüber bekannt gemacht wurde. Hast du eine komplette ASS- Diagnostik durchlaufen? Dann muss das angegeben werden, weil es ein klares Ergebnis war. Ansonsten kann es durchaus sein, dass du das nicht angeben musst. Lass dich z.B. von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung beraten zu deinem konkreten Fall.


    Um das aber vielleicht etwas zu konkretisieren: Ich habe infolge meiner PTBS manchmal eine motorische Überspannungssymptomatik ähnlich einer Tikstörung. Um Letztere ausschließen zu können, wurde ich vor 15 Jahren zur Diagnostik an die Uniklinik geschickt. Der Arzt, der mit mir beim ersten Termin vier Stunden gesprochen hat, hatte als Forschungsschwerpunkt ASS, hatte keine Ahnung von PTBS und hat insofern plötzlich ASS aus dem Hut gezogen, was ich seines Erachtens definitiv hätte. Um die Diagnostik abzuschließen, hätte es eines zweiten Termins bedurft. Nachdem alle meine angeblichen ASS- Symptome klar auf die PTBS zurückzuführen sind, war mir das im Hinblick auf eine Verbeamtung zu heikel, diese Diagnose am Ende womöglich auch noch mit angeben zu müssen, obgleich unzutreffend. Also habe ich die Diagnostik nie abgeschlossen in Rücksprache mit meinen behandelnden Fachärzten, die das in dem Fall unterstützt haben. Ergo wurde die mündliche Aussage des Arztes an der Uniklinik, die keine gesicherte Diagnose war, nie irgendwo als gesicherte Diagnose festgehalten und ich musste das - auch das habe ich rechtlich abgeklärt vor dem Ref - tatsächlich nicht angeben.

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    5. Welche Unterlagen müssen, sofern sie angefordert werden von dem/der Therapeut/in offen gelegt werden? Sind darin inbegriffen alle Mitschriften von der/dem Therapeuten offenzulegen?

    Die Frage, was genau offengelegt werden muss, muss dir ein Arzt oder Anwalt beantworten. Letztlich wird es aber niemals um sämtliche Mitschriften gehen beim Amtsarzt (das wäre gar nicht machbar vom Aufwand her), sondern um Aussagen zu Diagnosen, bestehender Symptomatik, relevante Einschränkungen für den Zielberuf und natürlich die aktuelle Behandlung und Prognose.

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    6. Wäre es sinnvoll einen GbB oder Gleichstellungsantrag zu stellen, um eine Verbeamtung zu erleichtern. Auch wenn dies aus aktuellen Stand mir als nicht nötig erscheint?

    Wenn eine PTBS im Raum steht: Ja, unbedingt beantragen als Selbstschutz, auch wenn du jetzt denkst, das nicht zu benötigen.

    Mir hat vor über 20 Jahren ein Arzt dazu geraten den Antrag zu stellen, als ich gerade mal Mitte 20 war. Das war kein leichter Schritt für mich, vor allem auch, da ich damals nicht den Eindruck hatte, das zu benötigen. Der Arzt meinte jedoch, dass das in meinem Berufsfeld und mit der Erkrankung das einzig Sinnvolle sei, um mich langfristig zu schützen, hoffentlich verbeamtet zu werden und den Beruf dann hoffentlich gesund ausüben zu können. Heutzutage bin ich sehr froh, dass ich damals auf den Arzt gehört habe, auch wenn ich erst einige Jahre später verstanden habe, wie wichtig dieser Schritt war.

    Ich war gerade erst in Reha zur Traumakonfrontation. Dort wurde ebenfalls jeder und jedem mit PTBS dringend empfohlen einen GdB zu beantragen.

    Manchmal hatte ich -ohne Aufforderung- etwas geschickt, wenn es sich für mich einfach bewerkstelligen ließ, oft wurde das von der Vertretungskraft aber trotzdem nicht umgesetzt.

    Ja, das habe ich auch sehr oft erlebt und zwar immer nur von den KuK, die vehement Vertretungsmaterial eingefordert haben und sich darüber lautstark empört haben, wo KuK das nicht machten.

    Ich finde es sehr gut, dass du das Thema mit Unterstützung des PRs bei euch angehen möchtest. Ich wünsche dir, dass deine SL sich diesbezüglich einsichtig zeigt und ihre Fürsorgepflicht ernst nimmt.

    Bei uns an der Schule (Oberstufe) werden wir, als Antwort auf die Mail zur Krankmeldung, direkt aufgefordert, Arbeitsaufträge zu liefern. Wenn ich aber Fieber und Schmerzen habe, bin ich dazu nicht in der Lage, zumal ich kein Lehrbuch habe für das ich einfach eine Seite zum Bearbeiten angeben kann. Ich fühle mich dadurch genötigt und weiß nicht, ob ich die Aufforderung einfach ignorieren oder darauf reagieren soll. Wenn ich schreibe, dass es mir zu schlecht geht, fühlt es sich so wie "Herausreden" an. Was würdet ihr raten?

    Wenn du Fieber und Schmerzen hast: Aufforderungen Arbeitsaufträge zu senden ignorieren, du bist schließlich krankgemeldet und hast insofern solche Aufforderungen ggf. gar nicht gelesen. Wenn du wieder gesund bist mit Unterstützung des Personalrats ein Gespräch mit der Schulleitung führen, darüber, dass du dich natürlich auf deine Genesung konzentrierst, wenn du krankgemeldet bist und im Regelfall deshalb auch keine Vertretungsaufgaben zusenden kannst, sowie das nicht jedes Mal explizit rechtfertigen musst, warum das gerade nicht möglich ist.

    Wenn die SL generell gerne Vertretungsaufgaben hätte, dann muss schlicht an der Schule Material zusammengestellt werden und bereitliegen. Das kann dann vielleicht einfach beim nächsten pädagogischen Tag gemacht werden von den einzelnen Fachschaften (so hatte meine Ref - Schule das gelöst, damit sinnvolles Material passend zum aktuellen Bildungsplan für Vertretungsstunden schnell kopiert werden konnte aus zwei allen zugänglichen Ordnern).

    Na immerhin werden die Zügel gelockert, beim Amtseid wurde ich zumindest darauf hingewiesen, dass der Schlusssatz "...so wahr mir Gott helfe!" optional ist 😉 Bis vor kurzer Zeit war dieser Schlusssatz als Eidesformel obligatorisch! Wer zur Amtsausübung übernatürliche Unterstützung erbittet, kann das ja weiterhin sagen. Kann zumindest nicht schaden.

    LG

    J. Kibim

    In welchem Bundesland war es denn „bis vor kurzer Zeit“ noch obligatorisch, den Gottesbezug mitzusprechen? Bayern? Oder alternativ: Was verstehst du unter „kurzer Zeit“?

    Hier in BW ist das meines Wissens seit 10 Jahren nicht mehr obligatorisch, was dann doch mehr ist als nur „kurze Zeit“ - jedenfalls nach meinem Verständnis.

    Das mag man heute so gerne interpretieren. Als die Formulierung erstellt wurde, war aber der ganz klar der christliche Gott gemeint. Meiner Meinung nach gehört dieser Passus gestrichen.

    Bitte noch einmal durchlesen, was ich geschrieben habe: Die Schulgesetze sind das Eine. Dazu gehört, wie sie mal oder eben auch aktuell gemeint waren und sind. Das Andere ist grundlegend zu behaupten, dass das Wort „Gott“ exklusiv auf den christlichen Glauben verweisen würde, was schlichtweg falsch ist- völlig unabhängig davon, was in Schulgesetzen steht und wie auch immer intendiert war.

    Natürlich bekommen auch Schulen in Gebieten mit schlechter Versorgung Anwärter:innen. Das wäre ja reichlich absurd, wenn man die kompletten Ausbildungskapazitäten auf die hoch versorgten Gebiete konzentrieren würde. Sie erhalten die Anwärter:innen aber nicht wegen ihrer Unterversorgung, sondern trotz Unterversorgung.

    Wenn das in NDS so ist: gut. Hier in BW wurden 2018 die Vorgaben für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst deutlich dahingehend geändert, dass die Seminare (zumindest im Bereich der SEK.1) möglichst nicht „rausberaten“ sollen im ersten Ausbildungsabschnitt, sondern letztlich ungeeignete Kandidaten am Ende halt durchfallen sollten, bis dahin aber klar benötigt würden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung (auf dem Papier). Ich hatte auch einige Mitanwärter: innen an Schulen, die so unterversorgt waren, dass ständig Mehrarbeitsdruck aufgebaut wurde bei den Refis (obgleich unzulässig) und diese teilweise keine Mentorinnen und Mentoren hatten in einzelnen Fächern, da es schlicht niemanden vom Fach gab und die fachfremde Lehrkraft, die das rein nominell übertragen bekommen hatte, selbsterklärt nicht ausbilden konnte, der/ die Refi möge das doch bitte mit dem Seminar klären. Auch das war so natürlich nicht vorgesehen, passierte aber dennoch.

    Die Realität sieht also leider oftmals anders aus.

    Hallo zusammen,

    ganz unabhängig vom Religionsunterricht sind wir laut Schulgesetz dazu verpflichtet unsere lieben SuS

    da steht nichts von Allah, Odin oder Zeus! Das Zitat stammt aus dem allerersten Paragraphen, 2. Absatz. Spannend, dass dieser Passus nach wie vor unverändert da drin steht. Also wird dem Christentum auch im Bildungsbereich eine gewisse Wichtigkeit zugeschrieben.

    Liebe Grüße

    J. Kibim

    Ja, das Christentum hat eine gewisse kulturelle Prägung entfaltet hierzulande und wirkt bis in die Schulgesetze der Bundesländer, was aber dennoch ganz unabhängig davon nicht bedeutet, dass der Begriff „Gott“ exklusiv auf den christlichen Glauben verweisen würde rein sprachlich gesehen, sondern natürlich jede Form von Gottesvorstellung mit umfasst, gleich wie diese benannt werden.

    Nein, das tut sie nicht. Setz dich mal mit dem Begriff der negativen Religionsfreiheit auseinander.

    Hallo. Nachdem du dich extra für diesen Beitrag neu angemeldet hast: Möchtest du nicht vielleicht kurz inhaltlich ausführen inwiefern RosaLaune in seiner Argumentation den Aspekt der negativen Religionsfreiheit deines Erachtens nicht oder nur unzureichend mit bedacht hat?

    Warum sollte jemand diese Textfelder über N4T zum einen vollständig lesen und zum anderen dann darauf eingehen. Wo sollte man da anfangen und wo aufhören? Was ist die Intention des TE?

    An der Stelle mein Beileid an die Moderation, die sich vermutlich früher als ihr lieb sein wird mit ähnlichen Ergüssen des TE rumschlagen wird müssen, wenn seine hier geäußerten Haltungen zu mehr inhaltlicher Auseinandersetzung führen.

    Willst du deinen Job als Lehrer vernünftig machen lernen, guten Unterricht machen lernen oder reicht es dir vom Selbstanspruch her halt gerade gut genug zu sein, um bezahlt zu werden? Letzteres ist dann die (sollte die tatsächlich als ausreichend erachtet werden in Sachsen, was ich nicht hoffe), ersteres der Versuch, dich vernünftig nachzuqualifizieren.


    Zumindest KuK in meinem Bundesland, die keine volle Lehrbefähigung haben (und die trotzdem deutlich mehr als drei Monate Nachqualifikation hatten), haben neben geringerem Gehalt bei höherer Unterrichtsverpflichtung dann vor allem auch an zahlreichen Stellen deutlich mehr Stress als gelernte Lehrkräfte, weil ihnen schlicht Wissen fehlt an zahlreichen Stellen, was sich nicht nur in der Unterrichtsvorbereitung, sondern gerade auch im Unterrichtsalltag deutlich bemerkbarer macht.

    Hallo in die Runde,

    ich wechsle aus familiären Gründen zum nächsten Schuljahr von Berlin als angestellte Lehrerin nach Baden-Württemberg. Da Berlin erst seit kurzem wieder verbeamtet und bisher gut vergütet hat, kommt für mich eine Verbeamtung in Berlin nicht mehr in Frage, da sich sonst der Wechsel schwieriger gestaltet.

    Nun meine Frage: ich bin 40 Jahre alt, habe ein LWS-Syndrom und bin nun auf der Suche nach einem Arzt der hierfür verständig ist. Eine aktuelle Bestätigung des Orthopäden dass sich die Beschwerden nicht verschlimmern habe ich bereits. Nun die Frage habt ihr eine Empfehlung für einen Arzt ggf. mit Erfahrungsbericht sowie einer Einschätzung ob das klappen könnte?

    VG

    Rose

    Wenn du bereits die Bestätigung des Orthopäden hast, dann ist das hilfreich, noch hilfreicher wäre es, wenn er ergänzend explizit formulieren würde, dass keine Einschränkung für den Zielberuf besteht und von einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit infolge der Beschwerden nicht auszugehen ist. Wenn du weitere Vorerkrankungen hast, unbedingt passende Facharztatteste besorgen und mitbringen.

    Was für einen Arzt suchst du in Freiburg (?, das RP Freiburg ist groß…), für den du dir eine Empfehlung erhoffst? Suchst du einen Orthopäden? Geht es um den Amtsarzt? In letzterem Fall wirf einfach einen Blick auf die aktuelle Liste und such dir jemanden aus in deiner Nähe oder mit passendem Facharzt im Hinblick aufs Verständnis der Materie. So habe ich das vor dem Ref gemacht. Das hat zwar dazu geführt, dass ich SEHR eingehend untersucht wurde- sehr viel gründlicher als Mitanwärter: innen bei anderen Ärzten - aber eben auch, dass die Ärztin tatsächlich eine Ahnung hatte, die richtigen Fragen stellen und meine Antworten richtig einschätzen konnte. Insofern würde ich das bei heikler gesundheitlicher Vorgeschichte immer empfehlen zu machen. Ob das bei dir eine heikle gesundheitliche Vorgeschichte ist, musst du selbst einschätzen.

    Wieso kannst du nicht ganz normal bei deinem Hausarzt impfen?

    Weil Kris24 vielleicht gar keinen Hausarzt hat? Sie hatte mal beschrieben, wie schwierig es bei ihnen ist einen Hausarzt zu finden. Nachdem sie hier geschrieben hat ihre Impfungen wegen der Kostendämpfungspauschale immer selbst zu zahlen, gehe ich davon aus, dass sie generell nur sehr selten einen Arzt aufsucht und damit ggf. auch weniger feste Ärztinnen und Ärzte benötigt als jemand wie ich.

    Mein Vater hat beispielsweise auch keinen Hausarzt, da er quasi niemals krank wird. Da er wegen einer kleinen Augen- OP einen Persilschein benötigt für die Anästhesie, war er jetzt schon kurz davor, einfach von einem der Kinderärzte in der Familie einen ausstellen zu lassen, weil es gar nicht so leicht war einen Termin rechtzeitig vor der OP zu bekommen bei jemandem.

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