Beiträge von CDL

    In Mathe und Deutsch ist zumindest auch eine Grundbefähigung vorhanden auf der man aufbauen könnte. Hatte Mathe als LK im Abi mit so 13 Punkten im Schnitt und Deutsch war mein 4. Abifach. Ich weiß, ist lange her und vermutlich nicht relevant, aber ich denke, wenn ich die Chance bekäme, da strukturiert was nachzuholen trau ich mir zu das zu packen.

    Ich lache, weil ein Leistungskurs, egal mit welchen Noten, dich sicherlich nicht zur Grundschullehrkraft qualifiziert. Anfangsunterricht Mathe/ Deutsch magst du inhaltlich selbst problemlos beherrschen, pädagogisch und didaktisch hast du aber keine Ahnung, wie du das gestalten müsstest. Bitte unterschätz die Arbeit unserer KuK in den Grundschulen nicht derart. Es hat seine Berechtigung, dass diese KuK erst einmal studieren müssen und nicht einfach mit Abi und ein bisserl strukturiertem Nachholen als Standardfall an die GS geschickt werden (auch wenn der Lehrkräftemangel genau das leider viel zu oft mit sich bringt).

    Ich wünsche deinem Cousin alles Gute und dass er trotz aller Herausforderungen seinen Weg gehen wird.

    Vielen Dank. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass er das schaffen wird, da er eine unglaublich tolle, reflektierte und unterstützende Kernfamilie hat (auch der Rest der Familie nimmt ihn so an, wie er ist, aber die Kernfamilie ist nun einmal zentraler als Supportsystem), aber auch selbst viele Ressourcen in sich trägt, die es ihm hoffentlich zusammen mit der Unterstützung eines inzwischen guten Therapeuten erlauben werden, seinen Weg für sich selbst weiter zu finden und zu gehen.

    Schau dir an, was man inhaltlich im Sportstudium z.B. für die SEK.I nachweisen muss und was davon du über dein Medizinstudium tatsächlich abdecken kannst fachlich. Wenn du einiges im Bereich Sportmedizin absolviert hast, könnte das am Ende vielleicht ausreichend sein. Für die GS dürften die Hürden noch einmal deutlich niedriger liegen, was du fachlich nachweisen musst, auch das so.liest du also prüfen. Wenn beides zumindest nicht komplett unrealistisch aussieht versuch es einfach, sonst bleibt immer noch die Option, dein Medizinstudium wie bereits dargestellt an einer BBS gewinnbringend einzusetzen. Das sollte problemlos möglich sein, bei entsprechendem Bedarf.

    Du hast ohne Schwerbehinderung einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die darüber hinausgehenden Ferientage (abzüglich Wochenenden) rechnest du mit 8 Arbeitsstunden pro Tag zu deiner jährlichen Arbeitszeit dazu und schaust dann, dass solche Mehrbelastungszeiten oder auch Spitzenbelastungszeiten (wie Prüfungszeiträume) sich das Jahr über ausgleichen mit Zeiten geringerer Belastung, so dass deine Gesamtarbeitsstunden zu deiner Sollarbeitszeit passen. Wenn das klappt, dann ist es ok, klappt es nicht, musst du irgendwo kürzen. Das betrifft meist Unterrichtsvorbereitungen, bei denen gekürzt werden kann.

    Ich persönlich würde im Sinne der Entlastung damit anfangen, dass eine Konferenz, die bis 17 Uhr angekündigt ist nicht erst um 19 Uhr enden darf. Wenn das vorher nicht ausreichend gestrafft wurde, muss eben ein Teil der Themen auf die nächste GLK verschoben werden. Alternativ kann man auch während ausufernder Debatten Möglichkeiten des Konferenzrechtes nutzen, wie eine Abstimmung einfordern, nachdem alle relevanten Aspekte angesprochen wurden (nur eben noch nicht von jedem und jeder) oder auch die Debattenliste schließen lassen, damit man zur Abstimmung kommen kann. Es kann sich lohnen, diesbezüglich das Konferenzrecht des eigenen Bundeslandes zu durchforsten und auch zur Anwendung zu bringen.

    Das Medizinstudium deckt inhaltlich einen Teil dessen ab, was man in einem Sportstudium erlernt, vieles aber logischerweise nicht, vor allem in die Didaktik solltest du dich umfassend einarbeiten, damit du Unterrichtsstunden sinnvoll konzipieren kannst. Du solltest aber auch ganz banal prüfen, welche Sportarten in NRW Teil des üblichen Curriculums sind, um dich in dir komplett fremde Sportarten schlichtweg erst einmal selbst einzuarbeiten. Befass dich unbedingt auch vor einer Tätigkeit an einer Schule mit den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Sportunterricht. Manches, was einem fachfremd angetragen wird an Schulen sollte man nämlich wirklich erst mit entsprechender Sachkenntnis machen (z.B. Schwimmunterricht erst nach erwiesener Rettungsfähigkeit).

    „Schulform nachrangig“ liest sich für mich danach, als hättest du noch nicht wirklich darüber nachgedacht, mit welcher Altersstufe du auf welchem inhaltlichen Niveau arbeiten möchtest bzw. kannst. Ich denke, du solltest zunächst einmal dort ansetzen und über ein Praktikum herausfinden, welche Schulart oder auch Schularten es auf keinen Fall werden sollten oder umgekehrt, welche du präferieren würdest. Das gibt dir auch die Gelegenheit zu prüfen, wo deine Stärken/ Schwächen liegen im Vergleich zu studierten/ ausgebildeten Sportlehrkräften und was du insofern nacharbeiten müsstest.

    aber selbst wenn es stimmen würde, er schreibt, er ist in Grund- und Sek 1 ausgebildet. Nicht in Sek 2.

    Die Z-Kurse sind doch für weitere Fächer, nicht für die sogenannte "Aufstiegsprüfung" (den Begriff habe ich mir nicht ausgedacht, einige BL nennen es so, wenn man von Sek 1 auf Sek 2 aufstockt.)

    In BW gab es in Vergangenheit immer mal wieder solche sogenannten Aufstiegslehrgänge, um als RS- Lehrkraft in gesuchten Fächern die Qualifikation für die SEK.II nachzuholen, sprich eine kleine, in eine große Fakultas zu verwandeln.

    Ja, ich finde das auch traurig Humblebee . Mal schauen, wie die Neufassung des Gesetzes am Ende tatsächlich ausgestaltet sein wird, welches ein tatsächliches Selbstbestimmungsgesetz sein soll gemäß Koalitionsvertrag und sich aktuell in der Abstimmung befindet. Diesem Gesetz nach soll es möglich werden z.B. Namensänderungen oder auch die Geschlechtsbeschreibung männlich/weiblich/divers durch einfache Änderung im Standesamt vornehmen zu lassen, so dass z.B. auch der „Deadname“ (= Name, der aufgegeben wurde samt des dazugehörigen Geschlechts) bei Transgender oder auch Transsexuellen, denen von den Eltern das für sie falsche Geschlecht bei der Geburt zugewiesen worden ist, deutlich einfacher als aktuell nicht mehr in Dokumenten/ Urkunden/ Ausweisen auftaucht, was eine immense psychische Entlastung für davon Betroffene darstellt, die sich sonst oftmals einfach nur noch aufgrund des alten Namens, der nicht zum für andere sichtbaren Geschlecht passt beständig outen müssen vor Wildfremden. Ich bezweifle zwar, dass damit auch der Respekt im Umgang mit Transgender/ Transsexuellen zunimmt, aber zumindest werden damit hoffentlich die Rechte der Betroffenen deutlich gestärkt, um notwendige Grenzen setzen zu können.

    Ein Cousin zweiten Grades von mir (15) ist transgender. Zuletzt hat er bei einer Familienfeier berichtet, welchen massiven Anfeindungen er konstant ausgesetzt ist. Schon als 13 jähriger ist er auf der Straße angepöbelt worden, solche wie er müsse man töten (Aufhänger war einzig der Umstand, dass er eine regenbogenfarbene Tasche bei sich getragen hatte). Seine erste Therapeutin (die ihn wegen einer schweren Depression behandelt hat) hat ihm erklärt, er würde sich nur einbilden transgender zu sein (das gebe es nämlich gar nicht..). In der Klinik, in der er bis heute ambulant behandelt wird, muss er regelmäßig darauf bestehen, dass er (seit fast einem Jahr nunmehr) mit Jungenname X angesprochen werden möchte, nicht mehr mit seinem Deadname, Mädchenname Y. Auch in seiner Schule erlebt er tägliche Anfeindungen und Ausgrenzungen, weil er nicht in anderer Menschen Schubladen passt.

    Das neue Gesetz wird diese konstanten Anfeindungen nicht ändern, zumindest aber kann es die rechtliche Position von Menschen wie meinem Cousin stärken, damit dieser sich übergriffigen und respektlosen Erwachsenen gegenüber (wie seiner ehemaligen Therapeutin oder aber auch mancher Lehrkraft) noch besser behaupten kann, ohne daran womöglich irgendwann doch zu zerbrechen.

    Schau dir die Kreuzchen auf deiner amtsärztlichen Bescheinigung an. Wenn dort nichts anderes angekreuzt ist, dann musst du für die Verbeamtung auf Probe nicht erneut zum Amtsarzt gehen, sondern hast das direkt mit dem Besuch vor dem Ref hinter dich gebracht. In BW ist die erneute Vorstellung zur Verbeamtung auf Probe die absolute Ausnahme, nicht, wie in anderen BL, der Regelfall. Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Ref.

    Bundesland? Studierte Fächer? Hast du jeweils einen Lehramtsbachelor und - Master absolviert vor dem Ref? Bei absoluten Mangelfächern der Sek. II gibt es teilweise Optionen (je nach Bundesland).

    Sollte es dir rein um die Besoldung gehen: Der Unterschied zwischen A13 und A13Z ist nicht so gewaltig, wie manche meinen.

    Vielleicht solltest du die Frage zur Handhabung der Berufserfahrung einfach der für OBAS zuständigen Stelle stellen. Diese sollte wissen was zumindest aktuell erwartet wird bzw. wie streng die Handhabung ist.

    Wenn du dir unsicher bist bei den Credit Pointe würde ich dir empfehlen einfach die Studienordnung deines angedachten Masterstudiengangs zu vergleichen mit Wirtschaftswissenschaften. Wenn du zentrale Bereiche nicht abdeckst sollte dir das auffallen. Ggf. kannst du aber auch manches einfach ausgleichen durch die passgenaue Seminarwahl.

    Eine abschließende Garantie was dir am Ende für OBAS anerkannt wird in 2-4 Jahren wird dir niemand geben können, da sich bis dahin die Voraussetzungen massiv geändert haben können für eine Anerkennung und einen Seiteneinstieg. Vollständig darauf verlassen kannst du dich also nicht, die Absicherung wäre ein Lehramtsmaster mit anschließendem Ref anstelle von OBAS.

    Echt?

    Jup, das ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Wer diagnostiziert intersexuell ist kann mit entsprechendem ärztlichen Attest sein rechtliches Geschlecht von weiblich/männlich in divers ändern lassen. Mit Selbstdeklaration, Selbstwahrnehmung oder Gender hat das also zunächst einmal nur am Rande zu tun und auch nur dann, wenn eben zufällig Gender und attestierte Intersexualität zusammenkommen. Wer sich ohne attestierte Intersexualität nicht vom binären Schema abgebildet fühlt darf sich bislang zumindest in Deutschland nicht offiziell der Kategorie divers zuordnen. Wie so oft geht an dieser Stelle zuerst um Verwaltungsfragen und nicht zuerst darum Menschen das Leben zu erleichtern.

    Warum solltest du in A12 zurückgestuft werden, obgleich deine neue Stelle ebenfalls wieder eine A13- Funktionsstelle ist? Wenn deine Probezeit an deiner bisherigen Schule bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, startet diese nicht noch einmal von vorne. Der Dienstort mag sich ändern durch den Schulwechsel, der Dienstherr bleibt aber derselbe, ergo keine neue Probezeit.

    Was für eine Beurteilung soll das genau sein und weshalb hat diese dich ein dreiviertel Jahr offenbar weder interessiert in ihren Details, noch gestört in ihren Auswirkungen, jetzt aber schon? Geht es um eine Probezeitbeurteilung oder um ein SL-Gutachten im Ref? Bundesland? Was genau fehlt denn bei den Aufgaben, was zwingend erwähnt werden sollte deines Erachtens?

    Wenn ich mal von BW ausgehe: Hier erhält man das Wortgutachten aus dem Ref nur auf Anforderung, die Note aber bei Zeugnisverleihung. Mein Wortgutachten aus dem Ref hat ein paar Fehler enthalten, obgleich die Note OK war. Mir wurde damals geraten, mir den Stress, das berichtigen lassen zu wollen zu sparen, weil es für meine Einstellung irrelevant war und die neue SL sowieso nur die Note sieht, nicht das Wortgutachten erhält. Allerdings habe ich mein Gutachten direkt nach Erstellung angefordert und geprüft, nicht fast ein Jahr später. Ich habe aus anderen Kontexten im Hinterkopf, dass man teilweise bis zu einem Jahr später noch Widerspruch einlegen kann im Schuldienst, allerdings gebunden an bestimmte Bedingungen, die ich gerade nicht präsent habe. Je nachdem also, worum es genau geht (Nur um eine Formulierung oder auch um eine Note? Einstellungsrelevanz?) würde ich dir wahlweise raten abzuhaken, was dich über Monate nicht interessiert hat oder dich von deiner Gewerkschaft kommende Woche beraten zu lassen in der Sache.

    Die Probezeitgutachten erhält man dagegen in BW direkt nach Erstellung, da man diese nicht nur unterzeichnen muss, sondern auch einen Widerspruch direkt dazuschreiben kann. Spätere Reklamation ausgeschlossen.

    In der SEK.I gibt es nur SL und Stellvertretung als Beförderungsämter (BW). Nachdem beides keine Ziele sind von mir habe ich mangels weiterer Beförderungsoptionen auch keine Beförderungsambitionen. Gäbe es A14- Stellen bei uns für Fachleitungen wäre das aber durchaus ein Ziel für mich.

    Welche Ambitionen hast du mangels entsprechender Optionen nicht (mehr)?

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