Beiträge von CDL

    Doch, ist es - zumindest kenne ich das aus BW genauso.

    Und ich erzähle es gern nochmal: In BW kann man im ganzen Ref passable oder auch gute Noten haben. Eine 5 in einer Lehrprobe bricht einem trotzdem das Genick. (...)

    Stimmt insofern nicht ganz, als man in BW im Ref keine benoteten UBs hat, sprich vor den Lehrproben gar keine Noten erhält, weil die Unterrrichtsbesuche nur der Beratung dienen. Man kann also vorab passable oder auch gute Rückmeldungen zu den Stunden haben, aber dennoch die Lehrproben versemmeln, was einem aber dennoch nicht "das Genick bricht", da man nicht-bestandene Lehrproben noch im selben Schuljahr vor den Sommerferien wiederholen darf und nur die Note der bestandenen Lehrprobe ins 2.Staatsexamen einfließt.

    Das Genick bricht einem hier in BW nur das Schulleiter-Gutachten: Wer das nicht besteht wird automatisch für die Verlängerung gebucht und muss alle Lehrproben wiederholen, selbst wenn diese komplett bestanden wurden.

    Eine Wiederholungsprüfung beim selben Prüfer muss man außerdem hier in BW nicht einfach hinnehmen, sondern kann vorab von seinem Rügerecht Gebrauch machen. Selbst wenn man keine stichhaltigen Gründe hat, die belegen würden, dass der Prüfer oder die Prüferin befangen wäre, wird ein LLPA rein vorsichtshalber an der Stelle die Kommission neu besetzen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Zumindest hat mir das an meinem Seminar die stellvertretende Seminarleitung unter vier Augen gesagt, als ich aus einem anderen Grund (behindertenfeindliche Äußerungen einer Dozentin mir gegenüber, die ich insofern natürlich als Prüferin ausschließen wollte) vom Rügerecht Gebrauch gemacht habe.

    Sorry das ich mich jetzt erst wieder Melde, viel zu tun.

    Meine Freundin das ist in der Rheinland-Pfalz in der Grundschule so,

    ist dies nicht zulässig?

    Zulässig wird es sicherlich sein, sonst hättest du diese Prüfer:innen nicht gehabt, ich vermute aber, dass deine Freundin in dem Fall das Recht gehabt hätte, über das Rügerecht diese Prüfer:innen als befangen abzulehnen, um von anderen Prüfer:innen, die sie noch nicht kennen geprüft zu werden. Nachdem ich aber nicht aus RLP komme, sondern aus BW, kenne ich die Rechtslage nicht genau genug, um das mit Sicherheit sagen zu können. In jedem Fall ist der Drops jetzt längst gelutscht, denn die Prüfung ist nun einmal gelaufen, wie sie gelaufen ist.

    Hinweise, was ihr jetzt prüfen und machen könntet habt ihr ja bereits erhalten, also geht das an und lasst euch von der Gewerkschaft beraten.

    Nein, sein Problem ist es nicht - korrekt; aber doch eine erhebliche persönliche Einschränkung welche er/sie bei Lehrkräften auslebt; warum muss ich tariflich angestellt sein, damit ich z. B. wie in der freien Wirtschaft regulär meinen Arbeitsplatz A kündigen kann und einen Arbeitsplatz B samt Kündigungsfrist etc. wählen darf/kann.
    Bei A14 ist das möglich - bei A13 nicht. Für mich erschließt sich die Logik nicht...

    Weil gewisse Beschränkungen nun einmal Teil des Deals ist, den du als Beamter oder Beamtin eingegangen bist, um umgekehrt aber auch von gewissen Vorzügen dieser Anstellungsform profitieren zu können, wie der Pension anstelle einer deutlich niedrigeren gesetzlichen Rente oder auch beispielsweise Zuschlägen für Verheiratete und Kinder, von denen Angestellte ebenfalls nicht profitieren. Wobei es dir selbstredend frei steht, diesen Status aufzugeben und zu kündigen, um einen anderen Arbeitsplatz als angestellte Lehrkraft zu suchen und anzutreten. Dieses Recht haben schließlich auch Beamtinnen und Beamte, die sich ja nicht in Geiselhaft ihrer Dienstherren befinden.

    Die persönlichen Einschränkungen- sei es durch den Wohnort oder auch die Unflexibilität des Beamtentums- sind also selbst gewählt und damit nichts, was du als erwachsener Mensch ernsthaft einfach einseitig deinem Dienstherrn anlasten kannst, auch wenn es selbstredend legitim ist sich zu wünschen, dass gewisse Dinge flexibler gehandhabt oder sich ganz allgemein ändern würden.

    Als Beamter ist eine Gleichstellung bei bestehender Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sehr schwierig. Da rede ich aus eigener Erfahrung.

    Selbstläufer gibt es im Schwerbehindertenrecht meiner persönlichen Erfahrung sowieso nicht, man muss immer kämpfen, auch mit GdB >/= 50, unzählige Dinge nachweisen, um sein Recht zu erlangen. Aber das, was KuK mir beschrieben haben, was sie machen mussten für die Gleichstellung klang nach erheblich weniger Aufwand, als ich diesen beispielsweise für die Schulzulassung meines Assistenzhundes betreiben musste oder für die Zuweisung eines Ref- Platzes an einer Schule, die mich nicht qua Behinderung lieber doch nicht ausbilden wollte oder bereits im Studium die Zuweisung eines Schulpraktikums, welches Erfordernisse der Barrierefreiheit auf die ich angewiesen war tatsächlich erfüllte.

    Meine Schulleitung will genau das umsetzen :ohh:

    Ich möchte aber gerne dauerhaft Maske im Unterricht tragen, weiß aber nicht, ob ich das "verlangen" darf. Weil das ja längere Pausenzeiten nach je 45 Minuten bedeutet und das natürlich nicht auf den Takt des Stundenplans passt.

    Natürlich darfst du selbst Maske durchgehend tragen, wenn du das möchtest, deine SL darf dich aber so nicht einplanen, sondern muss den Stundenplan so umplanen, dass die Pausenzeiten gewährleistet wären und muss sicherstellen, dass du in den Pausenzeiten tatsächlich die Möglichkeit hast maskenfrei zu sein. Diesbezüglich hat deine SL wie ich das verstehe keinen Spielraum.

    Spannend, wie du das Problem Kompetenzen formulieren zu müssen interpretierst. Ich hatte spontan nämlich erst einmal an Operatoren als Formulierungshilfe gedacht, um das, was in den Bildungsplänen/ dem Schulcurriculum steht versprachlichen (sprich "formulieren") zu können, nicht aber die inhaltliche Ebene an sich als mögliches Problem des/der TE betrachtet. Danke also für deine Antwort. :)

    Gibt es aufgrund der Art deiner Behinderung die Möglichkeit, dass du erfolgreich eine Gleichstellung beantragen kannst, weil diese sich besonders schwerwiegend im Schuldienst auswirkt? Falls ja, könnte das nämlich im Kontext mit einer langen Fahrtstrecke + Ehepartner:in, der/die beruflich bedingt wohnortgebunden ist ggf. ein Argument werden, um mit Unterstützung der Schwerbehindertenvertretung die Versetzung bewilligt zu bekommen.

    Wäre es alternativ eine Option für euch, irgendwo in die Mitte zwischen euren beiden Arbeitsstellen zu ziehen (an einen Ort, von dem aus du z.B mit ÖPNV gut zur Arbeit kommen kannst), um euch bis zu einer erfolgreichen Versetzung ganz schlicht und ergreifend zu entlasten?

    Lass dich auf jeden Fall von deinem PR, sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung beraten. Gerade der PR wird bei Versetzungsanträgen mit einbezogen und sollte insofern deine Argumente und Situation kennen, um dein Anliegen unterstützen zu können.

    Danke, es ist nur so semi-schlimm, das Ding ist gutartig. Operiert werden muss es trotzdem und das heisst halt "Loch in Kopf" mit dem entsprechenden Operationsrisiko.

    Ich wünsche euch beiden alles Gute. Viel Kraft für die kommende Zeit und vor allem natürlich, dass deine Lebensgefährtin sich schnell und vollständig von dem Eingriff erholen wird.
    :bussi:

    Ich finde, es spricht unglaublich für dich, dass du die zahlreichen Hinweise- die sich ja auch durchaus deutlich auf deine private Situation beziehen, die du erst einmal gar nicht debattieren wolltest- so gut annehmen kannst und dabei auch bereit bist selbstkritisch auf dich selbst zu blicken. Das sind wirklich gute Voraussetzungen, um deine persönlichen Baustellen erfolgreich anzugehen und dein Ref im zweiten Anlauf erfolgreich abzuschließen.

    Also unsere Oberstufenschüler haben oft auch von 8.00 bis 15.45 Uhr Unterricht. Sind auch 8 Stunden. Die wenigsten gehen in die Mensa. Eine Küche gibt es nicht. Und ob du es glaubst oder nicht: alle überleben. Yeah!

    Essensgerüche in den Unterrichtsräumen habe ich so gut wie noch nie wahrgenommen .

    Unsere 10er bestellen sich in der Mittagspause ganz gerne mal Pizza in den Aufenthaltsraum, wenn sie weder zum nahe gelegenen Dönerladen gehen wollen, noch zum nächsten Supermarkt und sich auch nicht beim Bäcker eindecken wollen mit belegten Wecklen und Co.

    Aber klar, man muss als Lehrer ja überall perfekt sein.

    Nein, muss man nicht. Den Schuh ziehst du dir gleich wieder aus bitte. Wir sind alle Menschen, niemand von uns ist allwissend, wir haben gute, aber eben auch schlechte Tage, übersehen mal etwas oder machen schlichtweg auch mal Fehler. Im Ref muss man natürlich in sehr überschaubarer Zeit viele Dinge lernen und parallel zu jonglieren lernen unter ständiger Beobachtung und ständigem Bewertungsdruck, was eine enorme Belastung für die meisten Anwärter:innen ist (genau deshalb muss man sich auch im Ref so viel Raum freischaufeln, um sich darauf konzentrieren zu können).

    Um sein Ref zu bestehen muss man auch nicht "perfekt" sein. Das wäre eine völlig unrealistische Erwartungshaltung, mit der du dich nur selbst entmutigst, wenn du dir diese zu eigen machst.

    Zitat

    Schade dass ich die lehrproben nicht digital über livestream absolvieren durfte, denn das hatte man ja überwiegend gelernt und so waren auch alle ubs. Kurz vor der Prüfung durfte erst normaler Unterricht stattfinden. Was soll man dann kurzfristig lernen? Naja vielen anderen refis ist es ja gelungen.

    Das ist natürlich eine besonders ungünstige Situation gewesen, wenn ihr den Unterricht im normalen Klassenraum noch selbst kaum erlebt habt in der Rolle als Lehrkraft, dann aber in der Lehrprobe dennoch gestalten musstet. Dass die Lehrproben nicht digital durchgeführt werden durften halte ich dennoch für absolut richtig, denn in der Hauptsache findet Unterricht nun einmal in Präsenz in den Schulen statt und muss in diesem Setting auch funktionieren.

    Nachdem du aber deiner Aussage nach selbstgewählt die Lehrproben vorgezogen hast, bist du diejenige, die sich wichtiger Übungszeit beraubt hat, weil andere Erwägungen in den Vordergrund gerückt sind. Das musst du dir an dieser Stelle bewusst machen: Ja, es gab ungünstige Rahmenbedingungen, du selbst hast dir aber Übungszeit genommen, die du benötigt hättest und jetzt über die Wiederholung doch noch erhältst.

    Ich wiederhole mich, aber rück das Ref jetzt bis zum Abschluss in den Mittelpunkt, konzentrier dich voll darauf, nutz die zusätzliche Übungszeit, um das zu lernen, was du noch nicht gut und sicher genug gerade im Präsenzunterricht leisten kannst, statt dich vor dir selbst mit "dummen Fehlern", dem "Schrottref" oder auch dem einen Prüfer, der dich ohne dir bekannte Gründe nicht bestehen lassen wollte ein Stück weit aus der Verantwortung zu nehmen. Pech und Pannen muss man womöglich hinnehmen, Baustellen, die man erkannt hat kann man dagegen angehen, bearbeiten und damit Probleme oftmals selbsttätig lösen.

    Also: "Opferrolle" abstreifen oder gar nicht erst annehmen, genau hinschauen, dazulernen, an dir arbeiten, an dich selbst glauben und dir selbst bessere Rahmenbedingungen wert sein, dann schaffst du das auch.

    Im Kanal von "Sommers Weltliteratur to go" (vom Reclam Verlag) gibt es auch einige Opern, die unterstützt durch Playmobilfiguren vorgestelt werden. Die Entführung aus dem Serail von Mozart ist zwar nicht dabei, vielleicht gab es das Video aber ja früher auf diesem Kanal oder dessen Autor kennt das von dir gesuchte Video und kann dir Hinweise geben, wie du das finden könntest, so es überhaupt noch zur Verfügung steht auf Youtube. Schreib den Kanal doch einfach mit deinem Anliegen an. :)

    Schnee???

    Das ist das weiße Zeug, welches Boomer noch als normale Fernsehbilder wiedererkennen, Pfälzer nach zu viel Weingenuss manchmal vor den Augen sehen und beispielsweise wir hier in BW gerade auf der Wiese rumliegen haben (weiß, kalt, nass, aber sooooooooo schön <3), nachdem es vor allem gestern bereits in der Nacht und dann den ganzen Morgen über kräftig geschneit hat. (Erfreulicherweise ist es gerade kalt und feucht genug, dass es schneit und der Schnee auch liegen bleibt, aber nicht kalt genug für Glatteisbildung.) :_o_P

    Mein Mann kann leider zur Zeit keine Elternzeit machen, hat sein Arbeitgeber abgelehnt, wegen Mangel an Mitarbeiter.

    Ich mag mich täuschen ( Susannea ?) , aber ich habe es so im Hinterkopf, dass lediglich der dritte Abschnitt der Elternzeit- zwischen dem dritten und achten Lebensjahr- aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden darf, nicht aber die Elternzeit für die Zeit bis zum dritten Lebensjahr, während der der Arbeitgeber die Elternzeit nicht ablehnen darf. Nachdem euer 2. Kind ja erst während deines Refs geboren wurde, ist es noch unter drei, insofern sehe ich das Problem mit der Elternzeit gerade nicht, nur, dass ihr euch offenbar Unterstützung bei der Durchsetzung eures Anspruchs auf Elternzeit holen müsst. Ihr müsst den AG deines Mannes insofern auch nicht um Erlaubnis bitten, dass dieser euch die Elternzeit bewilligt, sondern diesen lediglich darüber in Kenntnis setzen, dass dein Mann in Elternzeit geht ab Datum X bis Datum Y.

    Zitat

    Ich denke ich hab eher die Bedenken, einfach noch einmal durchzufallen, weil es ja schon einmal passiert ist und auch nicht abzusehen war. Ich hab einfach einen mega blöden Fehler in der Prüfung gemacht. Bin aus dem Raum raus um Farbe zu holen, weil mich eine Schülerin gebeten hatte.... ziemlich dämlich war das... stand halt so unter Strom....

    Du bist in beiden Lehrproben, die du deiner Angabe nach beide mit 4,3 nicht bestanden hast, rausgegangen, um einer Schülerin Farbe zu holen und deshalb durchgefallen? Das halte ich für unwahrscheinlich... Denselben Fehler wirst du wohl einerseits nicht zweimal gemacht haben, wenn er dir deutlich angekreidet wurde in einer Lehrprobe. Andererseits fällt man an einem Gymnasium- wo du gemäß deines Profils tätig bist- selbst bei einer Lehrprobe in einer 5.Klasse nicht nur einfach deshalb durch, weil man etwas holen geht, sondern weil man weitere schwerwiegende Fehler gemacht hat sei es unabhängig von dieser Situation oder im Kontext damit (Klasse kann in Abwägung von Alter, Reife, Situation, Vorerfahrungen nicht einmal für 5min ohne Aufsicht bleiben + vergessen im Nebenraum darum zu bitten, kurzfristig den Raum als Nebenaufsicht mitzuversorgen). In der anderen Lehrprobe wird es dann ja wohl kaum denselben Fehler erneut gegeben haben, sondern andere Fehler: Entweder mehrere kleinere Schnitzer oder einen größeren, wie eben eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

    Sei bitte so ehrlich zu dir selbst und reflektiere genau, warum du die eine, wie auch die andere Lehrprobe im zweiten Fach nicht bestanden hast. Wenn du deine Fehler/Probleme/Schwachstellen ehrlich reflektierst und in der Folge angehst/behebst, dann kannst du dein Ref auch doch noch erfolgreich abschließen. Mehr Entlastung bei der Kinderbetreuung kann dir die dafür benötigte Zeit geben.

    Zitat

    Vielleicht benötige ich einfach mitmachende Worte

    Ich möchte dich ganz nachhaltig dazu ermutigen...

    ... besser für dich selbst Sorge zu tragen während des Refs, sprich dich bei der Kinderbetreuung bis zum Abschluss des Refs gemeinsam mit deinem Mann zu entlasten.

    ... genau hinzuschauen, woran du am Ende tatsächlich gescheitert bist, statt das eher unreflektiert auf "einen dämlichen Fehler" zu schieben. Probleme, die du erkannt hast sind nämlich Arbeitsfelder, die du angehen und lösen kannst, so dass du dir weniger Sorgen machen musst, dass dir solche "dämlichen Fehler" unterlaufen und die Suppe versalzen.

    Sei es dir selbst wert, das Ref jetzt bis zum Abschluss in den Mittelpunkt des familiären Arbeitslebens zu stellen und das auch genau so von deinem Mann einzufordern, dass er dich entsprechend entlastet und unterstützt.

    Sei es dir selbst wert, dir die Zeit zu nehmen an deinen bestehenden Schwächen, Fehlern, Problemen oder auch Unsicherheiten zu arbeiten, damit sich bestimmte Routinen noch besser einschleifen, auf dass dir weniger große und kleine Schnitzer in den Lehrproben unterlaufen. Dann habe ich keinen Zweifel wird aus den beiden 4,3ern im zweiten Anlauf eine (möglichst gute) Zahl unter (bis) 4.

    Frage ist simpel: Gibt es Vorschriften, mit deren Hilfe man die Situation ändern kann? (Zusammengestellt: überbelegte Räume mit ganzen Tag Beschäftigung. Essensgerüche. Essen den ganzen Tag nur kalt. Man muss noch Winter und mangelhafte Lüftung berücksichtigen)

    Ich finde deine Beiträge zwar ebenso elliptisch, wie unverständlich, sollte es sich aber um ein reales Problem halten- mit dem wohl eher du als Schüler:in zu kämpfen hast- dann würde ich dir/euch empfehlen, euch von eurer Gewerkschaft beraten zu lassen, wie die Situation ggf. verbessert werden könnte, welche Rechte ihr diesbezüglich habt, aber auch wie ihr erforderliche Gespräche konstruktiv vorbereiten und führen könnt.

    Das würde sich momentan wohl kein Seminar mehr trauen. Wie kann man sich eigentlich in der Hospitationsphase nicht bewähren?!

    So lange ist das nicht her - 2019- da gab es also in der Sek.I schon denselben Lehrkräftemangel wie aktuell. Insofern doch, das würde das Seminar sich auch weiterhin trauen, hätte es nicht im Jahr 2020 eine Anweisung des Landes gegeben, dass die Wiederholung der Hospitationsphase quasi ausgeschlossen ist und der Aufwand, diese zu rechtfertigen so unermesslich hoch und kaum rechtssicher nachweisbar geworden, dass bereits im Kurs danach völlig anders verfahren wurde. Es wurde dann eben noch deutlich Wert darauf gelegt wie Anwärter:innen konsequent zu beraten und bei erkennbarer Nichteignung oder auch zu langsamer Lernprogression, um ein Ref erfolgreich abschließen zu können, dies auch deutlich zu machen., auf das zumindest niemand am Ende klagen möge er/sie habe nie davor gehört, dass er/sie ernsthafte Probleme habe, weil an der Schule immer alles dufte gewesen sei, die SuS ihn/sie geliebt hätten und blablabla.

    (Der Grund, warum das Land das geändert hat war, dass man es für unproblematischer hält Anwärter:innen eigenständigen Unterricht ein Jahr lang machen zu lassen- als nette, kostengünstige Entlastung angesichts des Lehrkräftemangels- die am Ende ihr Referendariat nicht erfolgreich abschließen werden, weil sie keinen funktionierenden Unterricht planen können, als auf die von ihnen abgedeckten Stunden verzichten zu müssen während dieses Jahres. So kann man auf dem Papier zumindest behaupten, den Lehrkräftemangel besser in den Griff zu bekommen als vorhergehende KuMistler im Amt.)

    Nicht in den zweiten Ausbildungsabschnitt versetzt (=Nichtbewährung im ersten Abschnitt) wurden z.B. Mitanwärter:innen,die auch am Ende des ersten halben Jahres noch z.B. keine funktionierenden Unterrichtsstunden planen konnten und/oder erheblich fachliche Mängel hatten, die sie in ihren Stunden auch ihren SuS vermittelt haben als angebliches Fachwissen, welches dann durch ein Eingreifen der Mentorinnen/Mentoren korrigiert werden musste (wiederholt im Alltagsunterricht und auch in UBs), die ihre eigenen Lücken aber nicht als zu behebende Mängel angesehen, sondern als Ausreden ("Das konnte ich also gar nicht besser planen...") verwendet haben. Nicht versetzt wurden auch Anwärter:innen, die es für normal hielten SuS "im Spaß" zu beleidigen, zu demütigen, herabzusetzen, die Korrekturen und Notengebung nicht so ordentlich erledigt haben, dass man diesen gleich mehrere Klassen eigenverantwortlich anvertrauen hätte wollen als Schulen, weil sonst alle naselang Eltern Sturm gelaufen wären.

    Wenn zu solchen schwerwiegenden, aber grundlegend behebbaren Mängeln dann noch eine gewisse Beratungsresistenz bzw. Unfähigkeit/Unwillen Kritik anzunehmen dazukam (oder davon ausgegangen wurde, dass die Behebung der Mängel mehr Zeit erfordern würde als das Ref erlaubt), dann wurde den Anwärterinnen sehr deutlich gemacht, dass sie voraussichtlich ihre Lehrproben am Ende nicht würden bestehen können, sowie entweder der Hinweis gegeben freiwillig auszusteigen, um schadlos die Mängel zu beheben und dann das Ref doch noch erfolgreich erneut zu absolvieren oder das Ref selbstgewählt zu beenden statt offiziell zu scheitern, weil das bei einer beruflichen Umorientierung (die manchen empfohlen wurde) besser aussehe (persönliche Einsicht,, Selbstreflektion...).

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