Beiträge von CDL

    Natürlich geht es um die Möglichkeiten des Schulträgers, Dinge wie Schulsozialarbeiter, Ausstattung, etc. Aber dankenswerterweise hat meine Partei ja sogar in ihr Landtags-Wahlprogramm in NRW A13 für alle reingeschrieben und in den Koalitionsverhandlungen mit den Grünen nochmal bekräftigt. Der Philologenverband war natürlich unglücklich.

    Halt uns gerne mal auf dem laufenden, was euch von euren hehren Zielen gelingt tatsächlich auch umzusetzen kommunal. Ich drücke euch die Daumen, dass ihr an vielen Stellen erfolgreich sein werdet, was die bessere Ausstattung eurer Grundschulen anbelangt.

    In der Summe nicht, aber durch Inflation wird die Kaufkraft gemindert. Aktuell sehr spürbar, aber normalerweise soll es ja "nur" 2% sein. Je weniger man also vorauszahlt, desto besser.

    Das war auch nicht als Empfehlung meinerseits gemeint, nur als Einordnung ganz unabhängig von den gerade aktuell durchaus sinnvollen zusätzlichen Gedanken zu Inflationsaspekten. Zu viele Mitmenschen sind leider der Auffassung, dass III/V die Gesamtsteuerlast positiv beeinflussen könnte. Vor allem Frauen landen so viel zu oft in der ungünstigen V, was nachweisbar zu Nachteilen bei Arbeitslosen-, Eltern,- oder auch Krankengeld führt. Darüber hinaus erhöht sich infolge der höheren Abzüge, die eine Erhöhung der eigenen Arbeitszeit z.B. nach Elternzeiten finanziell unattraktiv erscheinen lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass insbesondere Frauen einen höheren Teilzeitanteil beibehalten, was wiederum bedeutet, dass III/V indirekt auch mit die späteren Rentenansprüche beeinflusst, weil viele AN diese ganzen Vorgänge und ihre Implikationen auf diverse familiäre/persönliche Entscheidungen nicht mit bedenken. Meine SuS erhalten insofern von mir immer den Hinweis, dass ich insbesondere allen Mädchen im Raum dringend vor der Falle III/V abrate sobald es nicht mehr rein um Elterngeldfragen geht, wo diese Aufteilung (mit der rechtzeitigen III, die für das Elternteil, welches vorrangig in Elternzeit geht- also im Regelfall die Frau, nicht den Mann- finanziell sinnvoll sein kann) vorteilhaft sein kann und begründe das auch entsprechend. Scheidungen sind schließlich häufig und man sollte auf seine eigenen Rentenansprüche achten als Frau, um nicht von vornherein qua Gechlecht von Altersarmut bedroht zu sein (auch wenn es immer noch weiterer Vorsorge bedarf, auch die kann man aber finanziell nur stemmen, wenn man nicht in der Minijob- oder Teilzeitfalle hängen bleibt).

    III/V schafft negative Erwerbsanreize und ist insofern eine vor allem für Frauen nachteilige Form des Ehegattensplittings.

    Nein, über die Einkommenssteuererklärung, der Lohnsteuerjahresausgleich kann nur vom Ag vorgenommen werden und bezieht sich eben nur auf die eine Person, wenn sich z.B. unterjährig die Steuerklasse o.ä. geändert hat.

    Nach neuerer Begrifflichkeit hast du recht. Es ist aber noch nicht sooooooo lange her, dass man die freiwillige Einkommenssteuererklärung von Arbeitnehmern mit diesem Begriff gemeint hat. Bei mir ist das insofern durchaus auch noch so verankert, verstanden wurde ich offenbar auch von Mituser:inne:n korrekt, haben also wohl auch andere noch anders abgespeichert (was kein Weltuntergang ist). Aber der Gummipunkt für die aktuell korrekte Begrifflichkeit geht eindeutig an dich.

    ... Rülpswettbewerbe, Würgereien, sich schubsen und abkitzeln, den Füller essen, ins Klo fallen...

    (Ich hatte heute 6x45 min Unterricht und 45 min Aufsicht in meiner Klasse, seht es mir nach.)

    Ich schwanke zwischen einem lachenden und einem weinenden Smiley als Reaktion, insofern muss ich wie folgend reagieren: ^^:uebel::haudrauf::rotfl::staun::spritze::klo::respekt:

    Kenne ich auch so, und es ist insofern de facto so, dass Lehrer, die jeden Tag zur ersten Stunde beginnen, somit pro Woche 75 Minuten mehr Aufsicht leisten müssen als die, die jeden Tag erst zur zweiten oder dritten Stunde beginnen.

    (...)

    Klingt nach etwas, was ihr auf der ersten GLK dringend ansprechen solltet, damit die Aufsichten fair und angemessen je nach Deputat unter den KuK verteilt werden und nicht zumindest teilweise allein qua "Wer hat das Pech immer zur ersten Stunde zu unterrichten?".

    Bei uns in der Sek.I gibt es zwar keine Aufsichten im Klassenzimmer (von Corona- Sondervarianten bei Quarantäneklassen mal abgesehen), Frühaufsichten gibt es aber auch bei uns (zentral im Eingangsbereich und als Busaufsicht), die natürlich zur Gesamtzahl der pro Lehrkraft zu absolvierenden Aufsichten zählen (zwei bis drei bei vollem Deputat bei uns aktuell, je nach sonstigen Sonderaufgaben, für die es bei uns keine Ermäßigungen gibt).

    Kleine Ergänzung noch, weil das vielen nicht bewusst ist: III/V ändert nicht an der gemeinsamen Jahressteuerlast, beeinflusst nur, wer welchen Anteil an der Jahressteuerlast vorauszahlen muss. Der Ausgleich erfolgt in jedem Fall wie bei IV/IV (oder der bisherigen I) über den Lohnsteuerjahresausgleich. Vor allem bei sehr ähnlichen Einkommenshöhen lohnt es sich eher über IV/IV mit Faktor nachzudenken und sich das durchzurechnen. Vor der Geburt eines Kindes kann es hilfreich sein, wenn das Elternteil, welches den Elterngeldbezug haben wird in die III wechselt, um den Elterngeldbezug zu erhöhen.

    Zunächst werdet ihr automatisch vom Finanzamt beide in Steuerklasse IV einsortiert, das ist die I für Verheiratete, wo beide den üblichen Grundfreibetrag haben. Auf Antrag könnt ihr III/ V (oder IV/IV mit Faktor) als Kombi wählen in der von euch gewünschten Aufteilung. In V entfällt der Grundfreibetrag und damit muss ein besonders hoher Anteil versteuert werden, dieser "Fehlbetrag" beim Grundfreibetrag wird aber dem Partner/der Partnerin mit der III dazu gegeben, so dass hier das zu versteuernde Einkommen deutlich sinkt. Automatisch steht also keine von euch beiden schlechter da bei der Steuerklasse.

    Ich als kommunalpolitisch aktiver Oberstufenlehrer habe in unser Wahlprogramm eine bessere Ausstattung der Grundschulen als Forderung reingeschrieben, weil ich es furchtbar finde, wie miserabel die unterstützt werden.

    Klingt auf jeden Fall insofern gut, als es garantiert auch bei euch im Ort Dinge gibt, die der Schulträger an den GS an der Ausstattung verbessern wird können. Am Personalmangel lässt sich so leider nichts ändern. Trotzdem gut, sollten aus den Forderungen am Ende tatsächlich konkrete Umsetzungen folgen.

    In der Bass habe ich selbiges gelesen. Auf dem Antrag gibt es jedoch folgenden Hinweis:

    Hinweis: Bei Teilzeitbeschäftigung aus familienpolitischen Gründen kann die Ermäßigungs-/Freistellungsphase am Anfang oder währende des Bewilligungszeitraums genommen werden, ansonsten schließt sie sich der Ansparphase an.

    Klingt spannend. Würde ich an deiner Stelle mit der Gewerkschaft deines Vertrauens und/oder dem PR deines Vertrauens und/oder deiner zuständigen BR abklären, um das zu bestätigen und mögliche Bedingungen abzuklären, die aus dem Antrag möglicherweise unzureichend hervorgehen.

    Ich finde, es geht beides: Das iPad als Heftersatz oder das iPad als Buchersatz, aber nicht beides gleichzeitig.

    Aber bei euren Schülern klappt das?

    Tatsächlich erachte ich persönlich den vollständigen Umstieg auf rein digitale Bücher auch als problematisch, auch wenn es zunächst pragmatisch ist, um Schultaschen zu entlasten (ebenso wie ich einen kompletten Heftersatz zumindest in 5/6 kritisch fände und angesichts von analog zu erstellenden Prüfungen auch danach zumindest einen Teil der Fächer mit klassischem Heft/Ordner führen würde, damit klassische Handschriftlichkeit ausreichend und regelmäßig geübt wird). Dennoch sollten SuS meines Erachtens auch noch lernen mit analogen Medien umzugehen. Zumindest meine SuS haben in vielen Fällen Zuhause kaum mehr Bücher als Koran oder Bibel. Diese brauchen auch ganz simpel die praktische Übung in der Schule, wie mit so einem analogen Werk umgegangen werden muss, welches keine digitale Schlagwortsuche zur Verfügung hat, sondern wo man verstanden haben muss, wie das Buch aufgebaut ist, um sinnvoll suchen zu können.

    NRW

    Die Bass, dein Freund und Helferlein mit anderen Worten:

    I. Formen des Sabbatjahres

    und Bewilligungsvoraussetzungen

    Das Sabbatjahr ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die ermöglicht, dass der Teil, um den die Arbeitszeit ermäßigt ist, zu einem zusammenhängenden Zeitraum am Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung zusammengefasst wird.(...)

    Den entscheidenden Aspekt habe ich fett hervorgehoben. Demgemäß wäre es nicht möglich, die Ansparphase nachzuholen. Nachdem der Erlass von 2004 ist, würde ich dir empfehlen, noch einmal bei deiner Gewerkschaft nachzufragen, ob es zwischenzeitlich eine aktualisierte Fassung gibt (oder selbst danach googeln?). Sollte es keine neuere, geänderte Fassung geben, die dein Ansinnen unterstützt, greift die von mir bereits angesprochene Option mutmaßlich:

    In jedem Fall wäre eine Alternative ein Sabbatjahr in Form einer unbezahlten Freistellung. Das sollte angesichts des Alters der Kinder unproblematisch möglich sein. Eine Kollegin von mir macht das in diesem Jahr, weil sie eben auch ehe die Schulpflicht für ihre Kinder einsetzt wenigstens ein Jahr mit der Familie im Ausland verbringen möchte, aber sie eben vorab keine Ansparphase hatte (BW).

    In jedem Fall wäre eine Alternative ein Sabbatjahr in Form einer unbezahlten Freistellung. Das sollte angesichts des Alters der Kinder unproblematisch möglich sein. Eine Kollegin von mir macht das in diesem Jahr, weil sie eben auch ehe die Schulpflicht für ihre Kinder einsetzt wenigstens ein Jahr mit der Familie im Ausland verbringen möchte, aber sie eben vorab keine Ansparphase hatte (BW).

    Aus der gesetzlich vorgegebenen Schulpflicht (§§ 34 ff. SchulG) folgt zugleich eine Fürsorge- und Betreuungspflicht der Schule gegenüber den ihr anvertrauten Schülerinnen undSchülern (§ 57 Abs. 1 SchulG). Diese durch die Lehrkräfte wahrzunehmende Pflicht umfasst allerdings nicht die Durchführung von medizinischen Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler.
    Im Interesse der Schülerinnen und Schüler können Lehrkräfte solche Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch freiwillig übernehmen. In diesen Fällen ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die im Interesse aller Beteiligten konkret die Unterstützungsmaßnahmen beschreibt. Eltern ist zu verdeutlichen, dass es grundsätzlich bei der elterlichen
    Sorge für ihr Kind bleibt.
    Im Interesse aller Beteiligten haben die Eltern die Schule umfassend über die jeweilige chronische Erkrankung und die dadurch erforderliche medizinische Unterstützungsmaßnahme, einschließlich etwaiger Nebenwirkungen, zu informieren.
    Das Haftungsrisiko für Lehrkräfte im Falle einer fehlerhaften Unterstützungsleistung ist begrenzt (grundsätzlicher Haftungsausschluss bei einem Handeln mit der den Umständen gebotenen Sorgfalt).

    Zentral ist, dass es keine dienstliche Pflicht darstellt (gilt für alle BL, nicht nur NRW), sondern wenn, dann eine freiwillige Leistung von Lehrkräften ist, vorrangig andere Kräfte die Medikamententengabe durchführen sollten (Erziehungsberechtigte, Schüler:in selbst, Rettungssanitäter:innen,..) und es zur Absicherung der Lehrkräfte sinnvoll ist, das Ganze klar schriftlich zu fixieren, was die Lehrkräfte nach bestem Wissen und Gewissen durchführen dürfen, wobei die letztliche Haftung weitestgehend bei den Erziehungsberechtigten verbleibt (ein vollständiger Ausschluss zivil- oder strafrechtlicher Haftung ist nicht möglich). Je nach Art der Medikamente sollte es auch eine präzise ärztliche Verordnung des behandelnden Pulmologen geben, wie das Medikament verabreicht werden sollte. Gegen den Willen betroffener SuS dürfen Lehrkräfte keine Medikamentengabe durchführen, nur allgemeine erste Hilfe leisten, die bei Asthmaanfällen angezeigt ist.

    Einfach mal die Handreichung in Ruhe durchlesen. :)

    Bei Asthmasprays reicht es üblicherweise, diese einem Kind der Sek.I bei einem Anfall in die Hand zu geben, damit es sich die Medikation selbst verabreichen kann. Wichtig ist dabei also vor allem, dass Nebensitzer:innen und Lehrkräfte wissen, in welcher Tasche sich prinzipiell das Spray befindet und dass sie das Kind möglichst mit hochgelagertem Oberkörper sitzen lassen sollen, wie im Kutschersitz (oder einer anderen Position, die das Atmen erleichtert), das Kind ausreichend geschult ist, was die Früherkennung von Symptomen anbelangt (auch Lehrkräfte in der Klasse sollten dazu noch einmal klare Hinweise erhalten, um zu wissen, auf welche Verbalhinweise betroffener SuS sie besonders zu achten haben) und weiß, wie es seine Notfallmedikation zu handhaben hat.

    Ich habe selbst schweres Asthma, habe das immer alleine hinbekommen, hatte auch schon zahlreiche SuS mit schwerem Asthma, bei denen es- Sek.I wie gesagt, mag bei jüngeren Kindern oder SuS mit Förderbedarf GE anders sein- völlig ausreichend war, ihnen das Spray im Notfall in die Hand zu geben.

    Danke für dein Update.

    Schön, dass die SuS ihren Preis entgegennehmen dürfen. Gut auch, dass das Preisgeld für dich als Lehrkraft an die Schule fließen darf. Alles andere hätte ich genauso verfehlt gefunden wie das Geld privat anzunehmen. Darfst du bzw. du und deine Klasse mitbestimmen, wofür dieses Preisgeld dann an der Schule verwendet wird? Oder wird alternativ die SMV zu Rate gezogen? Das fände ich nämlich richtig stark, wenn das dann am Ende ein zusätzlicher Geldtopf für besondere, sonst vielleicht nicht oder nur schwer finanzierbare Projekte wäre, über den die Schulgemeinschaft oder alternativ Klassengemeinschaft gemeinsam bestimmt. Das macht den gemeinsamen Erfolg dann letztlich auch für alle sichtbar und kann dazu motivieren, sich ebenfalls bei so einem besonderen Projekt als Klassengemeinschaft einzubringen.

    DAs erzähl mal den Oberschullehrern. Da kriegen wir immer einiges zu hören, wenn die Kinder von der Grundschule weitergehen, was wir angeblich alles nicht ordentlich gemacht oder verpasst haben, dass das Problem an anderer Stelle liegt, habe ich noch nie jemanden sagen hören.

    Was ebenso traurig, wie leider in vieler Hinsicht systemimmanent ist, weil die Länder Bildung nicht in ausreichender Weise durchgehend planen und mit ausreichenden Mitteln ausstatten statt vor allem mit warmen Worten und vielen Vorgaben und auch auf den Ebenen weiter unten in der Folge nur allzu oft abgesehen vom eigenen Teilbaustein nicht viel im Blick behalten wird. So hat BW zwar beispielsweise ganz aktuell "entdeckt", dass annähernd 50% der SuS Deutsch nicht als Verkehrssprache haben und insofern weiterer Förderung bedürfen, will man über ein Wort wie Bildungsgerechtigkeit auch nur nachdenken, so dass es einige Fortbildungen geben wird in diesem Jahr. Unser Schulträger unterstützt das auch durch weitere Gelder, weil er das Thema für wirklich zentral erachtet, aber zeitgleich werden wohl in den städtischen Kindergärten die bisherigen zusätzlichen Gelder für die frühkindliche Sprachförderung ersatzlos gestrichen werden. Von Anfang bis Ende konsequent gestalten scheint keine Option zu sein, insofern werden die Kinder dann wieder mit neuen, größeren Lücken in die Grundschulen kommen, die diese in den vier Jahren oftmals kaum aufarbeiten werden können, ehe wir dann in der Sekundarstufe überhaupt erst mit unserer Sprachförderung beginnen können.

    Was du machen könntest Susannea ist dir einerseits unpassende Stiefel nicht selbst anzuziehen, nur weil andere dir diese überstülpen wollen und andererseits deutlich anzusprechen, woran es hakt, wenn tatsächlich Sekundarlehrkräfte dir und euch gegenüber solche einseitigen Schuldzuweisungen (die ich auch schon von Lehrkräften gehört habe) äußern, sprich denen klar machen, wo der Schuh kneift und warum er nicht passt. Dich auszubluten durch dauerhafte, unbezahlte Mehrarbeit um das auffangen zu wollen, was unsere Dienstherrn nicht zu finanzieren bereit sind kann nicht der Weg sein. Und ich schreibe das als jemand, der sich sehr gerne für Schule engagiert, selbstverständlich auch mehr einbringt als reinen Durchschnitt, weil es mir sehr viel gibt, zusätzliche Projekte, an denen mein Herz hängt und die ich für meine SuS für wertvoll erachte umsetzen zu können und die Freiheit das machen zu können an unserem Beruf so schätze. Gesunde Grenzen müssen wir uns aber alle setzen.

    Danke erst einmal für deine Antwort. Wartung könnte sich auf diverse Dinge beziehen, sei es Softwareprobleme oder auch womöglich gar defekte Hardware erst zu reparieren suchen, ehe man sie dauerhaft ersetzt. In manchen Bundesländern scheint es das ja zu geben, nach dem, was man hier im Forum liest.

    Ich entnehme deiner Antwort, dass das Gesamtprojekt enden könnte, nachdem der Schulträger die Geräte wohl nicht mehr lange finanzieren wird. Gibt es Überlegungen bei euch, wie ihr dann weiterarbeiten wollt? Sei es durch Kooperationen mit außerschulischen Partnern, um das Projekt teilweise (ein Zug?) oder komplett weiterführen zu können oder auch eine komplette Neuausrichtung? Wie läuft das Projekt denn bislang bei euch an der Schule? Welche Vor- bzw. Nachteile siehst du? Würdest du eine Weiterführung für sinnvoll erachten bzw. dir wünschen? Wie ist diesbezüglich die Stimmung bei euch im Kollegium? (Nachdem bei uns im Laufe des Schuljahres eine Entscheidung ansteht, wie wir mit unserer Tablet-Pilotklasse weiterhin umgehen wollen und es durchaus einige Gegner gibt, die sich generell gegen alle Arten von Änderungen stemmen, weil diese natürlich auch immer erst einmal neue Kraft und neues Engagement erfordern, interessiert mich das sehr.)

    Bei uns sind alle ca. 1000 Schüler durch die Stadt mit Ipads ausgestattet. Fast alle Schulbücher gibt es dür die Schüler digital. einige Fachschaften nutzen nur digitale Werke, andere auch noch Papier. Ist an den anderen Schulen in unserer Stadt auch so.

    Ca. 10 % der Ipads sind in einem Schuljahr ausgefallen, noch leistet die Stadt dafür Ersatz und holt sich das Geld wahrscheinlich bei den Eltern wieder. Ab der Mittelstufe arbeiten auch die Schüler fast nur noch mit dem Ipad und führen kaum noch Hefte.

    Mal sehen, wie lange das noch gut geht.

    Gibt es Wartungsverträge über die Stadt? Finden Prüfungen dann bei euch auch digital statt am Ende oder müssen für KAs oder eben auch Abschlussprüfungen dann doch handschriftliche Leistungen erbracht werden? Gibt es ein Zeitfenster, in dem ihr zumindest teilweise auch handschriftlich parallel arbeitet, um das Schriftbild zu festigen?

    Ich bitte dich diese Umfrage mit weiteren Lehramtsanwärter*innen zu teilen!

    Nachdem es ja um deine Masterarbeit geht, solltest du das selbst in die Hand nehmen und Lehrerseminare anschreiben mit der Bitte um Unterstützung. Diese leiten in vielen Fällen solche Anfragen (so dahinter eine ordentlich gemachte Umfrage steckt, die entsprechende Eigenleistung, Mühe und Beachtung wissenschaftlicher Maßstäbe erkennen lassen) an ihre Anwärter:innen weiter mit der Bitte um Unterstützung.

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