E14 ist keine Einstiegsstufe, diese kannst du dir also aus dem Kopf schlagen. Nachdem du den Quereinstieg ins Ref machen möchtest, würdest du danach die für BBSen in Niedersachsen gängige Eingangsbesoldung erhalten, die mutmaßlich ( Humblebee möge mich andernfalls korrigieren) bei A13/E13 liegt. A14/E14 ist dann in jedem Fall eine erst später mögliche Beförderungsstufe, wenn es eine entsprechende Stelle ausgeschrieben gibt und du die Voraussetzungen dafür erfüllst.
Nein, du verhandelst gar nicht an der Stelle (zumindest im staatlichen Schuldienst nicht), sondern wirst nach dem Ref einfach in die Besoldungsstufe eingeordnet, die dir qua Ausbildung zusteht. Die Besoldung wird schließlich nicht von der einzelnen Schule vorgenommen und festgesetzt- jedenfalls im staatlichen Schuldienst nicht- sondern von deinem angehenden Dienstherrn, dem Land Niedersachsen.