Beiträge von CDL

    Keine komplette Quarantäne bei mir, hatte aber einige KuK, die in Quarantäne waren, einzelne sogar 2-3x (die hatten richtig viel Pech). Hatte aber zwei oder drei PCR-Tests aus gegebenen Anlässen und war bis das Ergebnis vorlag jeweils 1-3 Tage sicherheitshalber komplett zuhause (Hund durfte nur in den Garten).

    "Sommerloch" kenne ich nur aus den Medien. Schon als Kind waren diese 6 Wochen am Stück eine kleine magische Zeit, die nur mir gehört hat (egal, wie viele Freunde ich getroffen habe oder wie viel ich mit der Familie gemacht habe) und wo ich die wundersamsten Abenteuer erleben und verwunschene Orte entdecken konnte. Langeweile gibt es da nicht, egal ob ich gemütlich im Garten liege und lese oder etwas Dynamischeres unternehme. Der Sommer gibt mir die Kraft das nächste Schuljahr zu schaffen und wieder mein Bestes geben zu können, weil ich die Zeit hatte mich ganz auf mich zurück zu besinnen, mir wieder zuzuhören, meine Bedürfnisse wieder glasklar wahrzunehmen und ernstzunehmen. Kürzer dürfte das wirklich nicht sein, auch wenn in der letzten Woche immer schon die Hummeln ihr "Unwesen" treiben.

    Bei uns an der Schule gibt es normalerweise ein Konzept zur Nacharbeit in solchen Fällen. Nachdem das aber klassenübergreifend organisiert ist, musste es dieses Schuljahr entfallen, wie es kommendes Schuljahr (beginnt bei uns erst im September) wird bleibt abzuwarten. Insofern habe ich mir einzelne SuS, die besonders viel in den Präsenzphasen vergessen hatten Freitag nachmittags einbestellt zur Nacharbeit. Einer meiner 9er musste so einmal einfach nur kommen, um zwei Aufgaben im Arbeitsheft nachzuholen und 50 lose Zettel in seine Ordner vernünftig einzusortieren, damit er wieder sein Material findet. Vergessene Hausaufgaben fließen bei mir mit ein in die Mitarbeitsnote (Kopfnote) und, weil im Regelfall bei der Besprechung der HA nicht mitgearbeitet werden kann, wenn diese nicht erledigt wurden, in die mündliche Fachnote. Wer das also mündlich kompensieren kann bei der Besprechung hat lediglich eine Auswirkung auf die Kopfnote plus ggf Nacharbeitstermine. Ich hatte dieses Jahr exakt eine Schülerin, die zwar immer mal wieder ihre HA vergessen hatte, das aber prinzipiell mündlich komplett kompensieren und Lösungswege auch erklären konnte... Ansonsten gibt es aber einer bestimmten Anzahl vergessener Materialien/Hausaufgaben einen kurzen Vermerk im Klassenbuch (als Hinweis an die KLs zu den Kopfnoten zum Schuljahresende) und eine schriftliche Information der Eltern mit Hinweis auf den gesetzten Nacharbeitstermin, sowie möglichen Auswirkungen bei Klassenarbeiten oder der mündlichen Mitarbeit. (Wenn dann am Ende des Jahres in dem Fach die 5 oder 6 bei mir stehen würde-in solchen Fällen keine Seltenheit - waren die Eltern frühzeitig informiert und involviert, was ich auch nachweisen kann.)

    Ganz wichtig wäre es Shako irgendwann vor Studienaufnahme zu lernen, wie man die Suchfunktion des eigenen Browsers zielführend einsetzt UND das dann auch ganz aktiv zu nutzen und zu trainieren. Das erleichtert das Studium enorm, wenn man schon selbst groß ist und sich die Mühe zu machen bereit ist zu recherchieren, statt das auszulagern an vermeintliche Autoritätspersonen, die einem bitte sagen mögen wie es laufe. Als Lehrkraft später schadet es auch keinesfalls, wenn man Dinge wie Anstrengungungsbereitschaft nicht nur predigt, sondern selbst lebt.

    In dem Beikackzettel von Siemens steht halt auch, daß deren Tests eigentlich nur für Labore gedacht sind, die entsprechend Pipetten haben, um die Röhrchen schnell zu befüllen, und sie nur per Notfallzulassung auch in den freien Handel gekommen sind.

    Zu Risiken und Nebenwirkungen des verursachten Kopfkinos konsultieren Sie den ausliegenden Beikackzettel oder konsultieren Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin. Bereiten Sie sich bitte mental auf das neue Testregime Ihres zuständigen KM im Schuljahr 21/22 vor. Eine Unterweisung in die Probenentnahme erfolgt in der letzten Woche der Sommerferien.

    Du schreibst doch auch, dass es besser ist, als arbeitslos zu sein. Für mich ist das Ausnutzung der Not der Leute. Und dass es in BaWü ähnlich ist, macht es auch nicht besser.

    Alles was ich sonst dazu geschrieben habe - egal. Es wird reduziert auf den einen Baustein, den du als Rechtfertigung heranziehst für eine pauschalisierende Gesamtbetrachtung. Das finde ich wirklich schade, dass du so wenig differenzierend liest und urteilst. Nachdem das nicht das erste Mal ist bei dem Thema spare ich mir die weitere Debatte mit dir dazu. Offenbar seht dein Urteil fest, egal was zumindest ich in der Gesamtschau schreibe zur Frage der fairen Besoldung.

    Ich habe jetzt verstanden, dass Hauptschullehrer sich wohl für das Gehalt nachqualifizieren können. Aber dass sie die Arbeit mit den Schülern ohne Nachqualifizierung hinbekommen, das traut man ihnen so zu. Tut mir leid, dass ich so darauf herum hacke, aber ich habe immer den Eindruck, dass ihr das Gefühl der ungerechten Behandlung aus eurer Position heraus nicht verstehen könnt. Beziehungsweise erscheint euch das anscheinend alles so plausibel.

    Kannst du bitte endlich mal aufhören alle hier, die nicht an der GS tätig wären über ein ominöses "ihr" schön pauschal mit abzuwatschen und machst dir bitte die Mühe zu differenzieren, wer was meint bzw. schreibt und wer gerade nicht?! Danke! Das kotzt mich persönlich nämlich ziemlich an, ständig über einen Kamm geschoren zu werden von dir bei dieser speziellen Debatte.

    Die Deutschen die in der Schweiz arbeiten sind aber keine klassischen "Wirtschaftsflüchtlinge", sondern die Sonderversion reicher Länder. Die würden auch in Deutschland Arbeit finden. Umgekehrt würden sie in der Schweiz keine Arbeit erhalten, wenn die Schweizer Landsleute hätten für die Stellen, die die Deutschen besetzen. Win-win also für beide Seiten. Ethisch herausfordernd wird es dort, wo Menschen in ihren Heimatländern keine Chance haben ihre Kinder zumindest die Grundschule abschließen zu lassen, weil deren Arbeitskraft benötigt wird, wo man es sich unter Umständen nicht leisten kann keinen Schlafmohn o.ä.anzubauen, will man überleben und wo die Menschen nicht bereits als hervorragend ausgebildete Fachkräfte kommen um ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, sondern erstmal ausgebildet und integriert werden müssen, ehe man als aufnehmendes Land von einer wirtschaftlichen Win-Win-Situation sprechen kann.

    Zauberwald: Ist es so? Gibt es da keine Unterscheidung, je nachdem ob sie - theoretisch, nicht unbedingt in dem laufenden Jahr - in der Sek2 sein können (hat die Gemeinschaftsschule eine Sek2 in BaWü?).
    In NRW verdienen die Sek1 und Sek2-KuK auch an der Gesamtschule unterschiedlich, es liegt aber nicht (nur) an der Ausbildung. Wenn ein Sek2-Kollege sich auf eine Sek1-Stelle an der Gesamtschule bewirbt, dann wird er tatsächlich A12 entlohnt (und es kann auch sein, dass er auch einen Oberstufenkurs hat, aber ich vermute, nur wenn notwendig)

    Es gibt Gym-Lehrkräfte, die - ebenfalls über eine Sondermaßnahme- auf Sek.I-Stellen an GMS landen. Diese erhalten dann A13, wie alle Sek.I-Lehrkräfte. Wer sich aber erfolgreich auf eine Sek-II-Stelle beworben hat erhält A13z, selbst wenn die GMS zu der Mehrheit gehört, die noch gar keine gymnasiale Oberstufe hat und diese womöglich auch niemals eine gymnasiale Oberstufe haben wird angesichts ihrer Klientel (betrifft die Mehrheit der GMS auch künftig). Was tatsächlich unterrichtet wird ist also nachrangig, entscheidend ist, wie die Stelle ausgeschrieben war. Wer noch eine Ausbildung als Grund- und Hauptschullehrkraft mit Schwerpunkt Hauptschule hat erhält sogar nur A12, eh sei denn einer der raren Plätze für die horizontale Laufbahnqualifizierung konnte ergattert werden, nach deren Abschluss A13 lockt.

    Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung (bayern.de) In diesem Link steht alles zu meinem Post oben

    Die Schweine bezahlen die Lehrer dann nach A12. Muss man sich vorstellen: Studium Lehramt an Gymnasien, 2 Jahre Ref. am Gymnasium, 2 Jahre Umschulung auf Mittelschule, dann A12

    Bei dem 1. Link auf der Seite von oben steht es. Ich kann es gar nicht glauben.

    Besser als arbeitslos mit Lehrbefähigung Gym würde ich sagen. Ist in BW nicht anders: Wer als Gym-Lehrkraft die Sondermaßnahme für die Sek.I macht erhält ein Jahr lang E13 während der Nachqualifikation. Verläuft diese erfolgreich kann die Einstellung mit A13 (anstelle von A13z wie am Gym.) erfolgen. Finde ich völlig in Ordnung. Warum sollten meine KuK die über diese Sondermaßnahme zu uns gekommen sind mehr Geld erhalten als ich für den gleichen Job. Die sind nicht besser ausgebildet, hatten nur einen anderen Weg. Schlimm genug, dass es an den Gemeinschaftsschulen oftmals A12 (nach alter Ordnung ausgebildete Hauptschullehrkräfte), A13 (Sek.I-Lehrkräfte neuer Ordnung) und A13z (Gym-Lehrkräfte auf Gym-Stelle, selbst wenn es keine gymnasiale Oberstufe gibt) nebeneinander gibt für exakt den gleichen Job. Das ist einfach unfair und darf nicht sein!

    Nachtrag: Ich finde es auch extrem unfair, dass die Lehrkräfte bei uns die eine horizontale Laufbahnqualifizierung ab kommendem Jahr absolvieren werden bislang lediglich A12 erhalten, obgleich sie den gleichen Job machen wie ich- nur in besser dank ihrer jahrelangen Berufserfahrung. Das eine Semester Regelstudienzeit, welches ich mehr hatte rechtfertigt das für mich persönlich gar nicht.

    Wie ist das denn bei den Gym-Leuten die in BW zeitweise an die Grundschulen gehen, erhalten die ebenfalls A12 (wäre ja nur fair) oder etwa A13z (wäre unfassbar unfair den GS-Lehrkräften gegenüber, die den Job langfristig machen werden).

    Habe mich heute mal durch das Internet gewuehlt und herausgefunden, dass es vor dem Ref nur sehr sehr schwierig wird, da das Lehramtsstudium in Hessen nur 9 Semester ist und in BW 10 Semester. In Hessen ist das Ref dagegen 21 Monate und in BW nur 18.

    Sprich, falls ein Bundeslandwechsel erwuenscht ist, waere vermutlich nach dem Ref der geeigneteste Zeitpunkt.

    Prüf, was dir inhaltlich fehlen könnte für BW (bei den Regierungspräsidien nachhaken, ob man da etwas nacharbeiten müsste), schau, dass du die passenden Kurse/ECTS-Punkte trotzdem sammelst. Wechsel nach dem Ref würde ich als suboptimal empfinden. Schulrechtlich liegen schließlich Welten zwischen den Bundesländern und im Ref lernst du nicht einfach nur Unterrichtsplanung und Co., sondern eben auch deine schulrechtlichen Vorgaben genau kennen, die du künftig beachten musst. Insofern sollte ein Wechsel, wenn gewünscht, idealiter vor dem Ref erfolgen.

    Ganz ehrlich: Wenn ich als Schüler auf einerm Kommunikationsweg "Unterricht nach Stundenplan" lese und auf dem anderen einen konkreten Arbeitsauftrag, würde ich auch davon ausgehen, ich solle den Auftrag während der normalen Stunde erledigen. "Unterricht" heißt ja gerade nicht zwingend ViKo.

    Stimmt, wobei ich auch in asynchronen Lernphasen ein Konferenzangebot gemacht habe während der üblichen Unterrichtsstunde, um sich ergebende Fragen klären zu können. Je nach Alter und Arbeitsweise der Klasse habe ich auch durchgehend zumindest einen gemeinsamen Einstieg und Stundenabschluss gehabt, selbst wenn sie dazwischen z. B. einfach in Gruppenräumen arbeiten konnten oder Aufgaben alleine bearbeiten sollten. Auch da habe ich dazu gelernt, wie viel Strukturhilfe meine Klassen brauchen im Fernlernen bzw wie selbstständig sie sich schon organisieren und vor allem motivieren können. Je länger das Fernlernen gedauert hat, desto weniger asynchrone Lernzeiten gab es aber bei mir, weil es immens wichtig war in Kontakt zu bleiben, sich auszutauschen, Stimmen zu hören statt sich nur zu schreiben, zumindest die Lehrkräfte auch über die Kamera zu sehen, usw. Am Ende gab es asynchrone Lernzeiten nur noch während ich Prüfungen abnehmen musste bzw. im Wechselunterricht wenn beide Teilgruppen wöchentlich versetzt verschiedene Aufgaben hatten (meist habe ich im Wechselunterricht gestreamt, so dass die Fernlerngruppe direkt aktiv mitarbeiten konnte).

    Verrückte Idee, aber wenn man doch eh Unterricht nach Stundenplan macht könnte man bei Teams doch auch einfach einen sich wöchentlich wiederholenden, festen Konferenztermin einrichten. Ehrlich, das klappt. Hatte ich 6 Monate lang in allen meinen Klassen durchgehend (abgesagt bei Entfall natürlich, wenn ich z. B. Prüfungen hatte). Das Fernlernen war anstrengend genug für alle Beteiligten, da durfte man schon ein klein wenig Strukturierungshilfe leisten als Lehrkraft indem man feste Konferenztermine frühzeitig eingerichtet hat. Meine Hasen hat diese Klarheit und Verlässlichkeit die darüber ja auch zum Ausdruck kommt ("Komme was wolle in der Pandemie oder zuhause, aber Montag 9:20 Uhr treffen wir uns zuverlässig im Französisch-Team, um gemeinsam arbeiten zu können.") erkennbar entlastet, sobald ich ab Woche drei im Fernlernen alle Konferenzen bis Schuljahresende eingeplant hatte. Abgesagt waren sie dann schnell, als wir wieder Präsenzunterricht hatten.

    Wenn sie das Kreuzchen wirklich nur vergessen hätte, wäre es natürlich die einfachste Lösung einfach wieder zu dieser Ärztin zu gehen, die dich schon kennt und dann einfach nur ihren Irrtum korrigieren kann. Besteht diese Option für dich, sprich ist die Ärztin noch auf der Liste?

    Ansonsten: Gut vorbereiten, Atteste deiner behandelnden Fachärzte besorgen (mit GdB 50 bzw. Gleichstellung geht es ja nur um die kommenden 5 Jahre, die perspektivisch beurteilt und günstig prognostiziert werden können, das kann ein Facharztattest perfekt nachweisen, denn der Facharzt kennt dich ja viel besser, kennt unter Umständen auch das Krankheitsbild besser,...) und vorab nochmal bewusst reflektieren, was an deiner Erkrankung als problematisch erachtet werden könnte für den Schuldienst und wie du das- sei es auf gezielte Nachfrage zu Symptomen, sei es zur Darstellung vorliegender Erkrankungen- so präsentieren kannst, dass du vollkommen ehrlich bleibst, dich aber nicht als Sammlung von Defiziten im Bereich X präsentierst sondern eben hervorheben kannst, wie du mit Symptom X umzugehen gelernt hast, damit es dir bei der Arbeit keine Probleme bereitet, welche Hilfssysteme du ggf. hast und nutzt, welche Entlastungen greifen, welche Einschränkungen du vielleicht auch ungeachtet von Symptom Y gerade nicht hast, die man erwarten könnte. Der magische Satz für die Facharztatteste lautet "Infolge von Erkrankung X liegt keine Einschränkung für den Zielberuf vor." Das ist eine Hürde, an der ein Amtsarzt nicht mal eben vorbeihoppelt ohne entsprechende Anhaltspunkte und Nachweise zu haben. Ich habe deutlich mehr als GdB 50 und keine Grunderkrankung, die als besonders "schuldienstfreundlich" erachtet wird. Gute, strategische Vorbereitung, Ehrlichkeit und rhetorisch kluge, konstruktive und aufrichtige Selbstdarstellung sind der Weg damit eine vorliegende Schwerbehinderung keinesfalls zum Ausschlussgrund werden muss, vor allem, wenn es im Ref nur an einem vergessenen Kreuzchen gelegen hat.

    Deine Angst verstehe ich wirklich gut. Mir ging auch die Düse, als das RP mir zunächst mitgeteilt hat, meine Akte wäre aus dem anderen RP noch nicht überstellt worden und ich müsste deshalb nochmal zum Amtsarzt. Konnte ich nach Beratung durch meine Gewerkschaft letztlich abwenden mit dem Hinweis, dass es nicht mein Verschulden sei, wenn die Akte nicht rechtzeitig überstellt worden sei (habe dann einen Scan des alten Amtsarztgutachtens per Mail eingeschickt zur Überbrückung, damit war das dann geregelt), aber für mich als Schwerbehinderte eine unverhältnismäßige Zumutung erneut einen solchen Besuch vorzubereiten, da mich das mehrere Wochen kosten würde im Hinblick auf die erforderlichen fachärztlichen Atteste, weil das in meinem Fall eben kein Selbstläufer wäre. Du hast das aber ja schonmal geschafft und bist offensichtlich nicht infolge deines Gesundheitszustand in Runde 2 geschickt worden. Mach dir das unbedingt bewusst. Du schaffst das! :troest:

    Ja, die Anforderungen sind dieselben. Ich habe eine Bekannte, die ebenfalls im Ref nicht direkt durchgekommen ist und deshalb zur Verbeamtung auf Probe nochmal zum Amtsarzt musste. War ein anderer Arzt als in Runde 1 und lief ihrer Aussage nach völlig unproblematisch. Je nachdem, was beim ersten Amtsarztbesuch bei dir kritisch angemerkt wurde und dazu geführt hat, dass du jetzt noch einmal antreten musst, könntest du versuchen die neuralgischen Stellen durch Facharztatteste vorzuentlasten, aus denen hervorgeht, dass Krankheit xy vollständig geheilt werden konnte und keine Einschränkung für den Zielberuf besteht. Mir hat das mit der Schwerbehinderung den Allerwertesten gerettet und dazu geführt, dass ich direkt ohne weiteren Amtsarztbesuch durchgekommen bin beim Amtsarzt, obgleich es mir vor dem Ref noch gesundheitlich deutlich schlechter ging als inzwischen.

    Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Erkrankung bedeutsam ist, dann kannst du das a) mit einer Schwerbehindertenvertretung (deiner Gewerkschaft oder bei deinem staatlichen Schulamt) besprechen, die sind in diesen Fragen nämlich äußerst firm und b) ggf. die Frage dennoch offen lassen und mit Amtsa(e)rzt:in besprechen. Wenn du bewusst etwas nicht angibst/ankreuzt, was dir bekannt ist und du angeben müsstest kann das unproblematisch sein, weil es eh keine Rolle gespielt hätte für die Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit oder dir später auf die Füße fallen, wenn du aufgrund des verschwiegenen Gesundheitproblems x größere Probleme bekommen würdest und sowohl bekannt wäre, dass Problem x bereits früher im Leben auftritt, ergo verschwiegen wurde, als auch Problem x ein relevanter Ausschlussgrund wäre für die Verbeamtung. Insofern: Vorab beraten lassen und dann offen mit Arzt oder Ärztin sprechen über deine Fragezeichen. Nichts verschweigen, aber dich selbst konstruktiv präsentieren, sprich nicht deine Defizite, Schwächen und Probleme hervorheben, sondern deine Lösungen für diese Probleme, die dich fit sein und bleiben lassen im Beruf herausarbeiten.

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