Beiträge von CDL

    Ich zähle jetzt wohl sicherlich nicht zu den "Blindvertrauern" (hübsche Wortkreation), aber ja, ich habe diverse Erfahrungen mit der Ausländerbehörde direkt und indirekt machen dürfen in meinem Leben. Meine Uroma hatte keinen deutschen Pass, "nur" ein unbefristetes Aufenthaltsrecht infolge ihrer Ehe mit meinem Uropa, viele Freunde von mir haben keinen oder noch nicht lange einen deutschen Pass, bei meiner früheren Arbeitsstelle gab es viele Familien ohne deutsche/europäische Staatsangehörigkeit, mein Exmann kam aus dem nichteuropäischen Ausland (sprach kein Wort Deutsch zum Zeitpunkt der Eheschließung, der Mensch auf der Ausländerbehörde im Gegenzug weder Englisch, noch Französisch oder Arabisch, hatte dafür aber direkt jede Menge Vorurteile über Scheinehen im Kopf mit entsprechenden Nachfragen). Mit dem habe ich dann nicht nur den Spaß durch mit Ausländerbehörde und Co. sondern natürlich auch mit dem ALG II-Antrag, den ich später, als ich in der Wiedereingliederung bei meiner früheren Arbeit zu wenig verdient habe, auch für mich selbst aufstockend gestellt habe.

    Die Ausländerbehörde war im Vergleich zu dem, was zumindest ein Sachbearbeiter (die wechseln immer mal wieder) mit mir veranstaltet hat an entwertendem und demütigendem Umgang ein Spaziergang. Ab einem bestimmten Punkt bin ich prinzipiell nur noch mit Zeugen hin zum Jobcenter, weil dieser Sachbearbeiter so ein übles Arschloch war. Wenn ich mit meinen SuS über ALG II spreche und in Klassen bin, die meinen, den Menschen, die das beziehen scheine prinzipiell die Sonne aus dem A**** und die würden viel zu viel Geld haben, nur um faul auf der Haut zu liegen auf Kosten der Gemeinschaft, dann erzähle ich durchaus auch mal etwas von meinen persönlichen Erfahrungen mit dem Jobcenter (oder denen von Freunden/früheren Schützlingen), damit diejenigen, die plötzlich ganz leise werden, weil das ihre Familien selbst betrifft, sich nicht outen müssen und auch nicht ungerechtfertigt angeprangert sehen.

    Ja, ich finde auch, dass es der Empathie sehr vieler Menschen (durchaus auch hier im Forum) erheblich auf die Sprünge helfen würde, wenn sie selbst einmal Ausländer erster oder zweiter Klasse (allein diese Formulierungen- widerwärtig!!! Wie war das noch mit der Würde des Menschen? Antastbar, sobald man eine deutsche Amtsstube betritt?!) in einem deutschen Amt sein müssten oder sich von einem machtgeilen gescheiterten Exanwärter der zum Sachbearbeiter beim Jobcenter umgeschult hat (weshalb eine schwerbehinderte Frau ja wohl komplett ungeeignet für den Beruf sein müsse und das Ref nicht bestehen könne, weil er-als MANN und ergo GENIE-das schon nicht geschafft habe) drangsalieren lassen müssten.

    Ich habe schon einige Male in meinem Leben Straftaten angezeigt, war auch schon als Zeugin vor Gericht, als gegen einen Dealer verhandelt wurde. Ich würde insofern auch Dinge wie Drogenhandel immer anzeigen, weil ich das als prinzipiell kindeswohlgefährdend ansehe. Wenn es aber um den Aufenthaltsstatus einer Familie geht, deren Kinder mir als Lehrkraft anvertraut worden sind, dann sieht die Prüfung eben unter Umständen anders aus. Natürlich würde ich so einer Familie Beratungsstellen nennen, um mit Unterstützung den Aufenthalt legalisieren zu können (denn so eine Situation stellt ja für die gesamte Familie eine enorme Belastung dar). Ich würde das selbstverständlich mit meiner SL besprechen (die im Regelfall davon bereits Kenntnis haben dürfte), womit ich rein formal meine Beamtenpflicht getan habe, würde aber nicht das Risiko eingehen wollen, dass am Ende vor lauter Angst- weil das Vertrauensverhältnis erschüttert ist- die Familie das Kind aus dem womöglich einzig stabilen Umfeld-der Schule- reißt um abzutauchen, statt Vertrauen fassen zu können und auf dieser Basis vielleicht einfach selbst die erforderlichen Schritte zur Legalisierung des Aufenthalts gehen zu können. Es gibt verschiedene Wege an dieser Stelle seiner Beamtenpflicht nachzukommen und dennoch eine von Menschlichkeit geprägte Gewissensentscheidung fällen zu können, die eben keine schwarz-weiß Antwort liefern kann, denn ja, natürlich kann es umgekehrt Situationen geben, wo man auch bei so einer Familie unmissverständlich andere Behörden, wie das Jugendamt, hinzuziehen und informieren muss oder sogar die Polizei verständigen muss, weil es eben nicht nur um einen Aufenthaltsstatus geht, sondern um weiterreichende Probleme, die zu einer völlig anderen Abwägung führen. Ich bin zuallererst auf das Grundgesetz vereidigt worden als Beamtin und muss durch mein Wirken dazu beitragen dessen Werte mit Leben zu füllen, habe im Schulrecht gelernt, dass Ermessen, wo es gegeben ist, nicht nur genutzt werden kann, sondern genutzt werden muss. Das ist niemals leicht und kann eben auch niemals Antworten nach Schema F ergeben- und zwar ganz gleich, ob es nun darum geht einer anderen Behörde Informationen über den Aufenthaltsstatus einer Familie zu geben oder dies nur dem direkten Vorgesetzten gegenüber anzusprechen und lediglich auf explizite Nachfrage einer anderen Behörde gegenüber offenzulegen.

    So schnell war es mit dem angeblichen Lehrerstatus wieder vorbei. Viel Erfolg bei den Gesprächen mit deinen Lehrkräften, Schulleitung und Eltern Bennet und fröhliche Besserung. ;)

    ein Algorithmus legt in GB die diesjährige Abschlussnote der Schüler fest, teilweise 3 Notenpunkte schlechter als der Lehrer gegeben hat

    https://news.google.com/articles/CAIiE…DE&ceid=DE%3Ade

    Vor allem, was man über diesen Algorithmus lesen kann ist unfassbar: Da werden als Vergleichsmaßstab u.a. die Notenschnitte der Schule in den vergangenen Schuljahren herangezogen, als würde das etwas über die konkrete Leistung einzelner SuS im heute, hier und jetzt sagen können mit dem Ergebnis, dass gerade besonders leistungsstarke SuS an sonst leistungsschwächeren Schulen unfair abgewertet werden, wohingegen SuS an Privatschulen oftmals davon profitieren würden, dass nicht mehr allein ihre Einzelleistung im Schuljahr relevant ist für die Abschlussnoten, sondern sie vom Leistungserfolg ihrer überprivilegierten Herde zusätzlich zu profitieren vermögen. :autsch: Wer sich das ausgedacht hat, hatte bestimmt nur lautere und völlig unelitäre Absichten- nicht. :daumenrunter: Kann man ja mal versuchen, ob diejenigen, die sich ohnehin schlechter wehren können den Fehler im System a) bemerken und b) laut genug anmerken, um sich tatsächlich Gehör verschaffen zu können.:uebel:

    Ich schätze die Situation so ein, dass du angesichts der für dich interessanten Fächer entweder direkt ein anderes Bundesland als neuen Traumwohnort wählen solltest, wo du mit z. B. Latein punkten kannst (am besten dann schon zum Studium wechseln, dann lernst du das System kennen und Freund/Freundin kommt ggf. auch aus diesem BL und bleibt insofern gerne dort) oder alternativ eine andere Traumschulart für dich entdeckst. Berufliche Schulen und Realschulen bzw. Mittelschulen einfach mal prüfen im Hinblick auf Bedarf und Fächerkombis. Wenn es Bayern, Gym und eine dieser Kombis gefühlt sein "muss", dann mach dich ab dem ersten Semester aktiv mit den Plänen B-D vertraut, deinen Notfallvarianten, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit deine berufliche Zukunft darstellen. Irgendeinen Kompromiss wirst du vss. finden müssen : Bundeslandwechsel, Schulartwechsel, anderes Berufsziel. Deine Entscheidung.

    Hallo,

    ich bin Lehrer an einem Gymnasium, und habe mehrere Schüler in verschiedene Klassen, die oft den Unterricht stören.

    Ich wollte mal fragen: Ob ihr vielleicht Strafarbeiten kennt die pädagogisch gut und Ziel führend sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bennet

    Lieber Bennet,

    es fällt mir schwer zu glauben, dass du als Lehrer eine so wenig zielführende Frage stellen würdest, die du lediglich mit Allgemeinplätzen begründest. Solltest du wider Erwarten tatsächlich Lehrer sein (Referendar oder Seiteneinsteiger?) empfehle ich dir dich zunächst an Schule und Seminar über schulrechtliche Vorgaben, Klassenführung, schulinterne Vorgehensweisen wie Trainingsraum und Co zu informieren und zusätzlich einschlägige Literatur zum Umgang mit Unterrichtsstörungen (präventiv bist du damit sofort im großen Arbeitsfeld Klassenführung angekommen) zu lesen und anzuwenden, ehe du deinen Handlungsspielraum auf interventionelle Maßnahmen - die das letzte Mittel sein sollten- verengst. Sprich KuK an, wie sie in deinen Klassen vorgehen, um von deren Expertise profitieren zu können. Schau, was zu dir passt und für dich funktioniert. Vergiss niemals, dass Beziehungsarbeit wichtiger ist als jede pädagogische Maßnahme, damit es im best case letzterer gar nicht bedarf. Gute pädagogische Maßnahmen haben einen klaren Bezug zu dem Verhalten, das sie ausgelöst hat (der Schüler, der die Wände mit Edding beschmiert, muss beim Überstreichen helfen/ die Gruppe, die die SMV-Fahrt sabotiert, muss den SMV-Raum mitrenovieren, um die SMV zum Ausgleich zu unterstützen etc. Klappt nicht immer, aber immer öfter.).

    Solltest du als Lehrer tätig sein, dann bitte arbeite ganz dringend an der Zielschärfe deiner Formulierungen, lerne deine Fragen ausreichend zu konkretisieren, denn das brauchst du für erfolgreiche Unterrichtsarbeit alltäglich und mach dir die Mühe, dich in relevante Fachliteratur einzulesen, um basierend auf diesem Grundwissen deine Fragen konkretisieren und schärfen zu können, aber eben auch bewusster agieren zu können im Rahmen deines Unterrichtsmanagements.

    In der Tat haben wir welche vom Schulamt zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn wir mehr benötigen, bekommen wir diese. Ebenfalls normale Masken.

    Leider keine Visiere, dies ist aber ja günstig auch selbst zu beschaffen.

    Nachdem die Visiere, wie man inzwischen weiß, noch weniger bringen, als MNS, weiß ich nicht, ob man die wirklich benötigt. Falls bei dir bzw. deinen SuS kein Lama eingekreuzt wurde, sollte es unter Einhaltung des Mindestabstandes und bei ausreichendem Lüften wohl nicht entscheidend unsicherer sein ohne Visier. ;)

    Das klingt ja, als ob 95% der Lehrpersonen QR-Codes generieren würden und die Schüler mit schulisch gestellten Endgeräten diese ausläsen :lach:

    Falls sich das auf meinen Beitrag bezieht: So war das nicht von mir gemeint (dafür fallen mir spontan zu viele KuK ein, die noch nicht einmal wüssten, woher sie einen QR-Code-Reader beziehen könnten, geschweige denn, wie der QR-Code zu generieren wäre), auch wenn für mich persönlich einen QR-Code zu generieren und in die Unterrichtsplanung zu integrieren recht normal ist. Ich nutze das ganz gerne bei Internetrecherchen, um die Links schnell in den Gruppen aufrufen zu können (im Klassenraum, QR-Code-Reader haben die meisten SuS installiert auf ihren Smartphones) oder auch für Hausaufgaben bzw. zusätzliche Differenzierungsaufgaben für sehr schnelle SuS, denen fad zu werden droht.

    Imagine... wir machen jetzt wochen- oder monatelangen coronakonformen Frontalunterricht und stellen am Ende fest, dass der fachliche Output keinesfalls schlechter als vorher ist. Möglicherweise besser.

    Würde mich in keinster Weise überraschen.

    In manchen Schulformen (wie der Gemeinschaftsschule hier in BW) würde ich das durchaus für möglich halten, nachdem die normalerweise dort ausschließlich zulässigen Unterrichtsformen- leider- nicht berücksichtigen, dass die typische Klientel von GMS eher leistungsschwach ist und deutlich mehr direkte Instruktion benötigt, als das beispielsweise bei einem durchschnittlichen Gymnasiasten der Fall ist; auch in reinen Hauptschulklassen würde ich das nicht ausschließen wollen (auch wenn man auch diese SuS eben nach und nach an mehr eigenverantwortliches Arbeiten heranführen muss und das nicht nur für den Fall einer erneuten Fernlernphase). In Realschulklassen würde ich bereits im Regelfall davon ausgehen, dass es möglich ist denselben Lernzuwachs auch durch andere Unterrichtsformen anzulegen, die allerdings so ganz nebenbei auch noch weitere Kompetenzen schulen.

    Für die SBBZen ist das RP Stuttgart für die Anerkennung zuständig:

    Lehrereinstellungsverfahren

    Wenn Sie eine abgeschlossene Lehrerausbildung haben, können Sie sich im Lehrereinstellungsverfahren für eine Übernahme in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg bewerben. Dabei können Sie am regulären Hauptauswahlverfahren (Ranglistenverfahren) und zusätzlich dazu an dem schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren teilnehmen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Bewerberliste, auf der alle Bewerberinnen und Bewerber geführt werden, ist die Anerkennung Ihrer Ausbildung. Die hierfür zuständigen Behörden sind die Regierungspräsidien (personalführende Behörden der Schulverwaltung) mit folgender Maßgabe:

    • Haben Sie eine Lehrbefähigung im Bereich der Grund- und Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen und Sonderpädagogik oder der Primarstufe/Sekundarstufe I, so beantragen Sie beim
      Regierungspräsidium Stuttgart
      Abteilung 7 - Schule und Bildung
      Postfach 10 36 42
      70031 Stuttgart
      die Aufnahme in die Bewerberliste.
    • (...)

    Insofern einfach RP Stuttgart kontaktieren und dort direkt nachfragen, wie es aussieht für dich, Die wissen ganz genau, was sie von Bundeslandwechslern wie nachgewiesen haben wollen. Angesichts des schieren Mangels im Förderschulbereich rate ich aber mal, dass man zu sehr vielen Konzessionen bereit sein wird, um dich zurück ins Ländle zu holen und das vermutlich nicht an einem fehlenden Schulfach scheitern wird. Ein weiteres Fach dazuzunehmen könnte dennoch hilfreich sein, um wenigstens ein weiteres Fach weniger (abgesehen von Deutsch) fachfremd unterrichten zu müssen.

Werbung