Beiträge von CDL

    Okay das Wort war vielleicht etwas unglücklich gewählt. Ich meinte, wenn ich zum 11.09. eingestellt werde, ob es dann eine Frist gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Untersuchung stattgefunden haben muss. Es muss ja denke ich vor Antritt sichergestellt sein, dass ich als Beamter tauglich bin.

    Im Idealfall hast du die Untersuchung also 2-3 Wochen vorher durchführen lassen, damit das mit wieherndem Amtsschimmel beim RP in der passenden Abteilung angekommen ist. Beim Ref gab es die Option ggf. das Ergebnis auch nachzureichen, weil man die Untersuchung auch nicht mit zu viel Vorlauf durchführen lassen durfte. Für den Herbst jetzt habe ich dazu auch noch keinen Termin gefunden oder erhalten als Fixdatum, gehe aber davon aus, dass mein künftiges RP (ebenfalls RP Stuttgart- wobei das in allen RPs ein identisches Datum sein sollte) mir das auf Anruf mitteilen wird können. Falls du eher durchkommmst und eine Frist erfährst, könntest du das ja hier einstellen, ich würde das umgekehrt genauso handhaben. :)

    Für BW gibt es jetzt auch erste Informationen:

    https://www.news4teachers.de/2020/07/eisenm…uro-pro-stunde/

    Und ganz wichtig für dich Zauberwald : Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt erneut auf freiwilliger Basis. Wenn euer SL also wieder meint dich und deine KuK einfach mal einplanen zu können wie in den Pfingstferien, dann könnt ihr ihm diesen Zahn direkt wieder ziehen, eh sei denn, ihr seid tatsächlich bereit diesen Sondereinsatz gegen Mehrarbeitsvergütung wahrzunehmen. Wenn ihr jetzt einfach mal eure Sommerferien braucht, nachdem ihr bereits Pfingsten zwangsverpflichtet wurdet von eurer SL, dann kann dieser sich auf den Kopf stellen, mit dem Füßchen aufstampfen und "och menno!" rufen, ihr seid trotzdem völlig legitim draußen.

    Würde ich, aber mein Balkon erlaubt mir nur sitzendes in der Sonne aalen, weil ansonsten alle freien Flecken mit Pflanzen vollstehen oder dem Hund als Liegefläche (klein zusammengerollt, halb unter meinem Stuhl liegend) zur Verfügung stehen.


    DUUM hat einen großen Balkon, wo auch ein Liegestuhl Platz hat (hätte).

    Wohnung suchen, Kisten packen, Möbel abbauen, ausziehen, umziehen, einziehen, Möbel aufbauen, Kisten ausräumen, Abschied von meiner aktuellen Heimatstadt, Ankunft in meiner neuen-alten Heimatstadt, neue Schule kennenlernen... Das volle Partyprogramm halt. ;)


    Und bei dir?

    Arbeitslosigkeit "bricht" die PKV nicht, aus der kommst du erst wieder heraus, wenn du ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis mit einem Bruttoeinkommen unter 62.550€ (Stand 2020) eingehst (Zahlen nochmal nachschauen, wenn das relevant wird, da bin ich nicht 100% sicher).

    Danke für den Link! "mindesterholungsphase" bezieht sich auf die Maske oder den Träger?

    Wovon müsste denn bitte die Maske sich erholen? Feindkontakt beim angepustet werden mit Atemluft? Demnächst haben wir noch eine Spezialgewerkschaft für die Rechte unterdrückter, nicht ausreichend anerkannter MNS-Masken, die sich nicht länger damit begnügen möchten weniger Anerkenung zu erhalten als FFP-zertifizierte Masken bei unter Umständen ähnlichen Einsatzzeiten. :sterne: Natürlich bezieht sich die Mindesterholungsphase auf den menschlichen Part, der zwischendurch dann auch mal wieder ohne den zusätzlichen Atemwiderstand den so eine Maske mit sich bringt atmen können soll, weil das halt reichtlich anstrengend ist auf Dauer. Das die angepustete Maske dabei etwas durchtrocknen oder gewechselt werden kann ist maximal ein Zusatznutzen. ;)

    2. Hauptsatz der Thermodynamik oder „Beschreibung des Zustandes meines Arbeitszimmers“

    Autor unbekannt

    Hat bestimmt irgendein Physiker von sich gegeben. Ist das Zitat im Original Englisch? Dann war’s vielleicht Rutherford oder auch Higgs oder Hawking.

    Also mir fiel nur mein Schreibtisch ein dazu. Schön zu wissen, dass ich das ab jetzt wissenschaftlich verbrämen kann. ^^

    Was Kaliostro schreibt kann ich genau so nur bestätigen. Mit 30 nochmal an die Uni zu gehen bedeutet, dass du schon genau weißt, wie man studiert, welche Stolperfallen es typischerweise gibt (Einschreibungsfristen, überlaufene Kurse und Zeiten, Blockseminare um in kurzer Zeit viele Kurse abschließen zu können, Prüfungsorganisation, Selbstorganisation...) und wie du diese für dich gut lösen kannst, du weißt auch genug über dich, um mit entsprechender Konsequenz dein Studium durchzuziehen, weil du nicht mehr die Zeit hast jedes Wochenende mit der WG zu versumpfen oder was man sich so im Erststudium an Späßeken gönnt. Deine Lebenserfahrung kann dich, wenn du diese entsprechend zu nutzen verstehst, ein echter Gewinn sein im Schuldienst, um nicht nur die Blase Schule-Uni-Schule im Blick zu haben und vor allem auch, um die Lebensrealitäten deiner SuS besser erfassen zu können, weil du schon selbst mehr gesehen und erlebt hast.

    Hallo,

    ich hätte da eine Frage, die mir auf der Seel brennt. Kann man im Referendariat schon 24 Stunden Unterricht erteilen und zudem eine Klassenleitung inne haben?

    Meine Frage bezieht sich auf NRW und im Bereich der Primarstufe.

    Danke!

    Wenn deine Ausbildungsschule dir diese Aufgabenlast aufs Auge drücken möchte, dann solltest du dringend Rücksprache mit deinem Seminar halten, damit dieses ggf. unterstützend eingreifen und der Schule deutlich machen kann, welche rechtlichen Vorgaben ihr als Anwärter einzuhalten habt. Wenn du Mehrarbeit leisten möchtest im Rahmen des rechtlich Zulässigen, dann würde dir hier in BW zumindest Mehrarbeitsvergütung zustehen als Anwärter. Meine Erfahrung im Ref war, dass Schulleitungen die diese Mehrarbeit von ihren Anwärtern nicht erbitten, sondern verlangen, selbige Anwärter nicht über ihren damit einhergehenden Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung aufklären, das haben diese erst von uns Seminarsprechern erfahren, wenn wir zufällig von solchen Konstrukten erfahren haben. Zusätzlich zu deinem Seminar sind Seminarsprecher, Gewerkschaft und örtlicher PR gute Ansprechpartner bei diesen Fragen.

    Das Problem kommt dann noch hinzu: Vermutlich muss man erst die Einverständniserklärung aller Eltern einholen, dass ihr Kind gefilmt werden darf. (Und die wird man nie von allen bekommen.)

    Da ist dir offensichtlich ein Wort zuviel reingerutscht, denn diesbezüglich gibt es keine Grauzone, sondern klare rechtliche Vorgaben. ;)

    Veto! Äppler=niemals nie Cidre :staun:

    Da ich nur Cidre kenne glaube ich dir das gerne. Die Frage wäre dann aber, wo- abgesehen vom Herstellungsort- der Unterschied liegt? Sind das andere Apfelsorten (sprich sind diese festgelegt) oder eine anderer Herstellungsweg (ähnlich Sekt-Champgner) oder schreit einfach nur die hessische Seele bei diesem Vergleich schmerzerfüllt auf (was auch völlig in Ordnung wäre, das einfach vor diesem Hintergrund als gänzlich verschieden zu betrachten)?

    (...)

    CDL: Wenn ich eines gelernt habe, dann ist an dem Sprichwort "Reden ist silber, Schweigen ist Gold" wirklich viel Wahres dran. Ich kenne Kollegen, die mussten jedem erzählen, dass sie die Schule oder das Bundesland wechseln möchten und reichten einen Antrag nach dem nächsten ein und sind bis heute am Jammern, dass das nicht geklappt hat. Blöde Situation würde ich mal sagen. Dann kenne ich Leute, die reden nicht und ziehen ihre Sache einfach durch und finden Wege, um bspw. die Schuleinrichtung zu wechseln, ohne Verluste von Privilegien. In gleicher Weise ist es in so einem Fall intelligent, nicht jeden über sein Vorhaben zu informieren, wenn es klappt, super, wenn es nicht klappt, muss man niemandem eine Antwort geben.

    Es ist nur meine ganz eigene Philosophie, andere Meinungen sind selbstverständlich zugelassen. :)

    Schweigend Informationen erfragen- klingt nach einer Hürde, die ich nicht überspringen müssen möchte. In dem Fall scheint mir Reden Gold zu sein, denn nur so erlangst du die Informationen, die du benötigst. ;)

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