(...) Die Juristen haben das für ihre Examina bundeseinheitlich gerichtlich geklärt und auf eine einfache Formel gebracht:"Lineare Punkteskalen in Klausuren müssen linear auf die Notenskala übertragen werden"
Dazu braucht's kein Berechnungsprogramm, das macht der Taschenrechner:|(erreichte Punktzahl/erreichbare Punktzahl)*5 - 6| = Betrag der Dezimalnote, die durch Grenzwerte auf die 21-stufige Notenskala umgerechnet (gerundet) wird.
Damit ergibt sich bei 50% der Punktanzahl die Note 3-4 (...)
Womit ich einerseits endlich weiß, woher die Formel die ich von einem meiner Mentoren übernommen habe und verwende tatsächlich kommt (danke dafür @alias
) und andererseits mir persönlich klar ist, warum mir diese so vertraut vorkam von Beginn an (Jurastudium...) und direkt sympathisch war, so dass ich die vom anderen Mentor übernommene Variante direkt dafür gekickt habe. ![]()
Am Ende ist es aber eben, wie ja schon ein paar angemerkt haben nicht die Berechnung der Note, die entscheidend wäre, sondern vielmehr die vielen Entscheidungen davor, wenn ich eine Klassenarbeit konzipiere (Schwierigkeitsgrad der Aufgaben, Punkteverteilung, Zeitvorgaben,...) mittels derer ich maßgeblich Einfluss darauf nehme, mit welchem Ergebnis meine Klasse am Ende heraus kommt. Diese Dinge lassen sich nicht für jede einzelne Klassenarbeit jeder einzelnen Schulart jedes einzelnen Bundeslandes vereinheitlichen- zum Glück! Die pädagogische Freiheit ist ein hohes Gut in unserem Beruf, dem wir denke ich alle gerecht zu werden suchen. Die Fehler, die wir dabei machen sind menschlich und wir hoffentlich letztlich alle professionell genug, entsprechend damit umzugehen.