Beiträge von CDL

    Vermutlich nur wieder Socialmediamarketing als eigentliches Ziel, falls je nicht:

    Ohne an so etwas bereits teilgenommen zu haben: Prüft für euch kritisch, was die Firma macht, wofür sie steht, ob das in Einklang zu bringen ist mit Schulleitbild und Bildungsplan/Lehrplan und den Werten für die ihr stehen wollt. Prüft auch, was der Preis ist, den ihr bei einem möglichen Gewinn zahlen müsstet: Müsst ihr ggf. den Firmennamen auf eurer Schulhomepage veröffentlichen, darf die Firma Bilder machen von der Gewinnverwendung und das kurz-/mittel-/langfristig für die Eigenwerbung einsetzen etc. und ob dieser Preis nicht zu hoch ist am Ende. Geld kann durchaus mächtig stinken und eine Firma die 1000€ als Gewinn in Aussicht stellt für Schulen verspricht sich vermutlich mehr davon, als nur die allgemeine Werbung etwas Gutes für die Bildung zu machen durch Ausschreibung eine solchen Wettbewerbs.
    Nachhaltiger wäre es Firmen vor Ort anzusprechen und einzubinden und - first of all- den Schulträger anzusprechen: Sanierung klingt nicht nach einer Aufgabe für einen Förderverein, sondern ist Aufgabe des Schulträgers.

    Aber: Am Ende ging es vermutlich doch nur darum einen Werbelink implementieren zu können...

    Also: die Belastung durch die Schulkonferenz hält sich, soweit ich es einschätzen kann, in Grenzen, es sei denn, in dem Jahr wird ein neuer Schulleiter /eine neue Schulleiterin gesucht. und selbst da waren es nur 1-2 Termine mehr.

    Das mag sein als Einzelbelastung, aber es gibt doch bestimmt auch an deiner Schule Kollegen die gefühlt fast alles machen und den Laden am Laufen halten. Die werden gerne gewählt, weil sie engagiert und zuverlässig sind, haben aber eben auch so viele Baustellen zu bearbeiten, dass aus vielen kleinen Zusaatzaufgaben ein dickes Paket wird und man mittels Kandidatenliste eine allzu einseitige Verteilung im Kollegium auch begrenzen kann.

    Wenn ich von der Reaktion deiner Kollegin höre, platzt mir der Helm. Die sollte sich in Grund und Boden schämen!

    Auf welchen Beitrag bezieht sich dieser Teil?

    Ich finde es auch eher schwierig das Mobbingopfer vor der Klasse mal eben seine Gefühle auspacken zu lassen. Ganz freiwillig erfolgt das nicht, denn wenn die Lehrkraft dazu auffordet oder das anfragt erzeugt das mit Sicherheit bei den meisten SoS Handlungsdruck, um die Erwartungen der Lehrkraft nicht zu enttäuschen, um so mehr, wenn es sich tatsächlich um Mobbing handelt und es sich noch um so junge Kinder handelt. In der GS binden die SuS sich ja noch mal ganz anders an ihre Lehrkräfte, als bei uns in der Sekundarstufe später. Eine Intervention auf Klassenebene kann natürlich sinnvoll sein, aber der Opferschutz steht eben im Vordergrund, weshalb es - auch zur Bestätigung des Mobbingverdachts- erstmal um Gespräche geht, mit dem (vermeintlichen) Opfer, mit dem (vermeintlichen) Täter, mit KuK die in der Klasse unterrichten, mit den Eltern. Täter auf Klassenebene anzuprangern, womöglich auch noch ohne das Gespräch gesucht zu haben, sich ihre Sicht der Dinge in Einzelgesprächen schildern zu lassen um die Dimension des Konflikts zu erfassen, eine mögliche Intervention darauf abzustimmen oder womöglich das Problem auf dieser Ebene auch bereits ausräumen zu können halte ich für hochproblematisch. Im worst case wird das Problem dadurch verschärft. Eine Ansage von oben wie man sich gefälligst zu verhalten hat löst schließlich auch nicht den Grundkonflikt oder die Grundsituation,die zum Mobbing geführt hat, bzw. unterstützt nicht die Reflektion des eigenen Verhaltens.

    Wir hatten letztes Schuljahr in einer Klasse einen äußerst schwerwiegenden Mobbingfall. Da waren Schulsozialarbeit, Beratungslehrer, schulpsychologische Beratungsstelle, sämtliche KuK die in der Klasse unterrichten involviert in die konstante präventive Arbeit, damit es nicht zu erneuten Vorfällen kommt, während sukzessive versucht wurde den Grundkonflikt zu bearbeiten. Reine Verhaltensansagen gab es zwar auch, aber nur in 4-Augen-Gesprächen, weil alles andere deutlich zu belastend für das Opfer gewesen wäre angesichts der Vielzahl der Mittäter in der Klasse und der Schwierigkeit ein stabiles Unterstützungssystem unter den Mitschülern zu etablieren, damit das Opfer nicht alleine steht gegen viele. Mal schauen, wie es dieses Schuljahr in der Klasse weitergeht, nachdem das Unterstützungssystem, dass wir am Ende hatten infolge von Schulwechseln nicht mehr existiert.

    In der LVZ war gerade vor paar Tagen wieder ein Artikel, dass bis 2025 (das ist in 6 Jahren!) ca 26.300 Grundschullehrer fehlen werden....aber eben nicht in Leipzig, anscheinend;).

    Leipzig hat halt einfach so eine hohe Lebensqualität, dass es genügend Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung nach dem Ref bindet oder anzieht, um eben nicht so großen Mangel zu haben wie das Umland. Das ist doch in allen BL so, dass der akute Mangel vor allem den ländlichen Raum und dort dann eben noch bestimmte Schularten ganz besonders betrifft (ist bei uns in BW nicht anders).

    In NRW braucht man für die Schulkonferenz keine Kandidaten, es kann jeder gewählt werden und es darf keiner ablehnen. Der Wahlzettel ist also die Kollegiumsliste.

    Keiner darf ablehnen? Gibt es dafür einen speziellen Grund? Klar, alle sind auch mitverantwortlich die die Schule, aber nicht jeder Kollege ist in jedem Schuljahr gleichermaßen belastet und hat noch Kapazitäten dafür, egal für wie fähig ihn/sie andere vielleicht halten mögen. Da finde ich die Variante mit der Kandidatenliste schon auch attraktiv, vor allem, weil man nicht vorgeschlagen wird, sondern sich selbst vorschlägt und damit bereit erklärt die Aufgabe wahrzunehmen und zu erfüllen.

    Na ja, ob der Einfluss am Ende positiv oder negativ ist, hängt bei der Schulbegleitung doch vor allem von der Person, ihren Haltungen, ihrer Empathie und Aufmerksamkeit etc. ab. Natürlich sind pädagogische Vorerfahrungen hilfreich, wenn ich aber an unsere bisherigen Schulbegleiter denke, dann war die studierte Pädagogin mit jahrelanger Berufserfahrung die wir schon hatten höflich formuliert suboptimal (und wurde aufgrund ihrer Herangehensweise als "schädlich" empfunden, da sie Vorgehensweisen der Fachlehrer bzw.Sonderpädagogin eigenmächtig verändert hat, weil sie meinte, diese seien nicht sinnvoll mit problematischen Ergebnissen für die betroffenen Schüler), wohingegen unsere Buftis bislang -toi toi toi- (immer ganz ohne Ausbildung und mit gerinfügigen Vorerfahrungen) das immer sehr gut gemacht haben (deren Weggang war jedes Mal ein herber Verlust).

    Ich weiß, es gibt auch richtig ausgebildete Integrationshelfer als Schulassistenzen. Die habe ich aber im schulischen Einsatz noch nie erlebt und kenne sie auch aus meiner Zeit bei der Lebenshilfe gar nicht. Hatte jemand von euch schon mit einschlägig ausgebildeten Schulassistenzen zu tun (heilpädagogische Assistenten wären da ja auch eine Möglichkeit)? Macht es in der Praxis für eure Arbeit einen Unterschied mit diesen zusammenzuarbeiten?

    Maronensuppe mit frischen Kräutern wenn es gemütlich werden soll/ Bohneneintopf mit ordentlich Tabasco, wenn es richtig kühl draußen ist zum Einheizen.


    Mehr Herbstfressideen bitte!!! Gebe die Frage weiter.

    Aber ich glaube, ich weiß woher der Wind weht. Es handelt sich hier um den klassischen Fall des Neides der Gymnasiallehrer auf Grundschullehrer, weil unser Job wichtiger ist als der Eure.
    Diese Minderwertigkeitskomplexe äußern sich in der sich hier zeigenden Abneigung gegen uns Primarstufenlehrer.

    Ich hatte schon anhand deines ersten Beitrags verstanden, dass Solidarität dir ein Fremdwort ist. Dennoch danke für die Bestätigung. Auch, dass du über Dinge schreibst in Unkenntnis bzw. unter Ignoranz relevanter, für dich einsehbarer Fakten bestätigst du nur, denn meinem Profil lässt sich unmissverständlich entnehmen, dass ich nicht am Gymnasium bin, anderen Beiträgen meine tiefgreifende Wertschätzung den Primarleuten gegenüber.

    Mein Trollsensor schlägt ganz massiv aus.

    Ich trete nicht gegen Grundschullehrer. 3 Jahre Regelstudienzeit? A9. 5 Jahre Regelstudienzeit? A13. Solltest selbst du verstehen.
    Die Regelstudienzeit des Staatsexamens ist NIRGENDWO so hoch wie die des Masters, erzähl keine Lügengeschichten.

    Ja, ich verstehe, dass dein Umgangston ebenso zu wünschen lässt, wie der Mangel an fundierten Informationen sich in deinen Beiträgen ausdrückt. In meinem BL und meinem Lehramt beträgt die Regelstudienzeit im auslaufenden Staatsexamen 5 Jahre, also exakt so lange wie 3 Jahre Bachelor + 2 Jahre Master. Solltest selbst du verstehen.

    Deine Kritikfähigkeit ist ganz nebenbei bemerkt für einen Lehrer ebenso unterirdisch, wie dein Kommunikationsstil. Lernst du aber ja vielleicht noch im Ref, dass in diesem Beruf anderes erwartet und erforderlich ist. Zeit erwachsen zu werden.

    adhoc ist doch kein Problem. Es kann jederzeit ein Mitglied ausfallen. Bei uns muss irgendjemand immer einspringen. Dafür gibt es eben die Liste der VertreterInnen hinter den Gewählten.

    Bei uns wird für auch jeden Platz des Kollegiums in der Schulkonferenz direkt ein Stellvertreter gewählt (man braucht also mindestens 6 Kandidaten bei drei PLätzen, 1-3 sind gewählt, 4-6 sind Stelvertreter, die gemäß ihrer Stimmenzahl den Plätzen 1-3 zugeordnet werden). Muss der Stellvertreter die SL in einer Sitzung vertreten und kann deshalb nicht in der Rolle als Lehrkraft teilnehmen, würde dessen Stellvertreter in dieser Sitzung nachrücken. (Wir haben den Stellvertreter im Übrigen auch in der Schulkonferenz sitzen, weil er eben das Vertrauen des Kollegiums genießt.)


    Wie läuft das denn bei euch @Krabappel ?

    In Deutschland gibt es bereits heute eine absolute Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Alles andere sind indivuelle Entscheidungen. Sowohl von Menschen, Frauen (oder auch Männer) zu diskriminieren, als auch von Frauen, den Mann als Verdiener zu sehen und selbst die Heimarbeit zu übernehmen.

    "Absolute Gleichberechtigung" beinhaltet dann doch mehr, als nur die Gesetzeslage. Derzufolge sind Männer sind und Frauen zwar bereits seit Gründung der BRD gleichberechtigt, Stichworte wie Familienvorstand/Haushaltsvorstand= Ehemann oder auch Vergewaltigung in der Ehe geben aber einen Hinweis darauf, dass auch die Gesetzeslage längst nicht so eindeutig war und erst im Zuge gesellschaftlicher Entwicklungen verändert wurde im Sinne einer zunehmenden Gleichberechtigung. Auf diesem Weg kann Gleichberechtigung vor dem Gesetz geschaffen werden, absolute Gleichberechtigung kann jedoch nur im alltäglichen individuellen Handeln bzw. unserem Agieren als Gesamtgesellschaft entstehen. Da muss gesellschaftlich noch einiges passieren hin zu absoluter Gleichberechtigung, aber auch gesetzlich lässt sich noch manches verbessern. Man denke nur- um mal den Bogen zurück zum Ausgangsthema zu schlagen- an die Elternzeit. Da wäre es problemlos möglich eine berufliche Integration von Frauen nach der Schwangerschaft zu unterstützen, indem die Partnermonate (oft die von Vätern genommenen Monate) eben nicht so begrenzt wären wie aktuell, sondern man z.B. durch eine 50-50-Aufteilung seine Elternzeit verdoppeln könnte. Da kann eine Änderung von Gesetzen ein gesellschaftliches Umdenken begleiten und stärken; ohne dieses Umdenken und mit Leben füllen geht es aber nicht, sonst bleiben Gesetze nur leblose Worte auf Papier und absolute Gleichberechtigung eine Utopie.

    Seid ihr sicher, dass so ist bei euch? Bei uns ist der SL gesetzt für die Schulkonferenz, nicht aber Stellvertreter, die sich aber als normale Lehrkräfte (die sie ja auch sind) ebenfalls in der GLK zur Wahl aufstellen lassen können und bei entsprechendem Votum mit in der Schulkonferenz sitzen können. Ist natürlich BW, nicht NRW.

    Man muss bei der Diskussion hier bedenken, dass das klassische (erste?) Staatsexamen KEINEN akademischen Abschluss darstellt - bereits ein Bachelor allerdings schon.
    Dazu hat man als Masterabsolvent zwei volle Abschlussarbeiten geschrieben (Bachelor- und Masterarbeit) und ein halbes Jahr mehr Regelstudienzeit vollbracht als die Staatsexamens-Studis.
    Im Endeffekt gilt also Master > Staatsexamen.

    Wir Grundschullehrer mit Master haben ja auch fünf Jahre studiert, wie die Gymnasiallehrer. Im Staatsexamens-Studiengang studiert man für die Grundschule teilweise nur 6 Semester (Regelstudienzeit) - ein deutlicher Unterschied!
    Deswegen müssen Grundschullehrer mit Master auch klar im höheren Dienst mit A13Z eingestellt werden.

    Wow, wer meint, nur Sek.II-Leute könnten gen GS treten, wird hiermit eines Besseren belehrt: Auch innerhalb der GS-Lehrkräfte mit voller Lehrbefähigung gibt es Menschen die meinen, ihre Ausbildung und Arbeitsleistung würden eine bessere Bezahlung rechtfertigen als die ihrer Peers, statt solidarisch zu argumentieren als Lehrkräfte und Kollegen. :autsch:

    Master> Staatsexamen: Klingt niedlich, wenn ich mir mal kurz vergegenwärtige, was ich in meinem Studium fachlich gemacht habe und was davon in Bachelor und Master noch übrig geblieben ist. Die Regelstudienzeit war in meinem Zweitstudium (Lehramt) und im Lehramtsbachelor+ Lehramtsmaster identisch, zumindest die Bachelorarbeiten die ich bislang gelesen habe sind weniger umfangreich und anspruchsvoll, als was ich im Hauptsudium in manchen Seminaren an Hausarbeiten verfassen musste... Vielleicht stimmen deine Aussagen für deine Alma mater, in deinen Fächern und deinem Studiengang zumindest teilweise, vielleicht aber sind sie auch nur ein kleiner Anfall von Verbaldiarrhoe. :spritze:

    Eine Möglichkeit wäre, "Bewertung nicht möglich" oder "ohne Note" einzutragen, dann gibts letztlich auch keinen Schulabschluss.
    Ich spekuliere ja nur, aber angenommen, Eltern klagen die 6 aus dem Zeugnis mit der Begründung, dass sie alle Tage im Nachhinein entschuldigen, oder dass die Leistung ja gar nicht bewertbar ist, da das Kind keine Leistung gezeigt hat, die bewertbar wäre...

    War nur so'n Gedanke.

    Wenn die Eltern nachträglich und zeitnah entschuldigen samt einem plausiblen Grund, warum sie ihr Kind nicht schon am Morgen der KA entschuldigen konnten (z.B. Autounfall etc.), dann kann eine nachträgliche Entschuldigung natürlich das Fehlen entschuldigen (was aber ja nur der extreme Ausnahmefall sein dürfte). Ohne solche besonderen Gründe gilt bei uns für angekündigte Leistungsüberprüfungen, dass wenn die Eltern nicht binnen einer festgelegten Frist eine Entschuldigung eingereicht haben, das Kind unentschuldigt gefehlt hat, egal ob dann noch eine Entschuldigung irgendwann en bloque erfolgt für diverse Fehltage, gar nicht erfolgt oder anderes. Damit ist das eine Leistungsverweigerung, die wir problemlos bewerten können und zwar mit einer 6. Für Leistungsverweigerung eine 6 zu geben ist auch juristisch unproblematisch, eh sei denn eurer Schulrecht sieht anderes vor, was ihr beachten müsst.

    Gibt es nach eurer Einschätzung einen Schwierigkeitsgrad-Unterschied zwischen dem 1. Staatsexamen und dem Bachelor/Master-System?

    Kommt auf die Uni/Hochschule und geltende Studienordnungen an (die du dir halt vergleichend anschauen müsstest), das Bundesland und dort geltende rechtliche Vorgaben und das Fach/den Studiengang. Die eine Antwort, die alles abdeckt, wird es da nicht geben.

    In meinen Fächern, an meiner Hochschule ist die Anzahl der Teilleistungen zum Abschluss von Modulen zwar gestiegen (bei insgesamt hoher Verschulung durch sehr enge Vorgaben bzgl.abzuschließender Kurse), dabei muss aber oft inhaltlich weniger vertieft gearbeitet werden für Einzelleistungen (klassische Hausarbeiten von 15-25 Seiten wurden vielfach ersetzt durch Essays von ein paar Seiten oder 10-12 Seiten Portfolio etc.). Der Aufwand hat sich nur verändert, das Studium ist aber mit Sicherheit nicht schwerer geworden. Gerade die schriftlichen Hausarbeiten haben immer mindestens von den Noten her sehr deutlich gesiebt, weil sie vielen Studierenden schwer fallen bzw. auch z.B. in Politik für ein Gutteil an Kurswiederholern gesorgt. Dies geschrieben war das Universitätsstudium deutlich anspruchsvoller und aufwendiger, als mein Zweitstudium an der PH es war. Der Verlust an fachlicher Tiefe (zugunsten anderer Kompetenzen, die in den Vordergrund gerückt sind) hat sich im Bachelor/Master meines Erachtens nur konsequent fortgesetzt. Das ist aber auch nur eine Momentaufnahme, die sich wieder ändern kann, da Studienordnungen immer wieder überarbeitet und verändert werden.

    Nein, einen PKV-Zwang gibt es für dich nicht im Ref. Wenn du in der GKV bleibst musst du allerdings AG-und AN-Anteil selbst zahlen, da der Beihilfeanteil des Landes in den meisten BL wegfällt (das Hamburger Modell soll meine ich auch in Thrüingen, Brandenburg, Bremen und Berlin kommen oder wird dort zumindest recht konkret diskutiert, ist ansonsten aber wohl aktuell noch ganz ganz weite Zukunftsmusik). Dadurch steigt der GKV-Anteil entsprechend an.

    Manche Privatversicherungen bieten für den Vorbereitungsdienst noch besondere Ausbildungstarife bis zum Erreichen des 39.Lebensjahres an. Diese liegen im Bereich von ca. 100€ monatlich, also etwas höher, als die normalen Ausbildungstarife für "Jungspunde", aber deutlich günstiger, als die Regeltarife. Falls du noch darunter fallen würdest, reche dir das einfach mal durch für dich, ob sich das rechnen würde fürs Ref oder doch die GKV-Variante günstiger wäre für dich. Das lässt sich ja recht flott durchkalkulieren. (Gggf.mit durchrechnen + durchdenken, ob wenn es die GKV-Variante wird, ein Ref im Angestelltenverhältnis sowohl möglich ist in deinem BL, als auch sinnvoll, denn Angestellte bekommen den AG-Anteil zur KV natürlich gezahlt.)

    Das betrifft mich in diesem Schuljahr auch zum ersten Mal. Habe eine Klasse mit einem knappen halben Dutzend Inklusionsschülern und einem Schulbegleiter der in allen Stunden mit im Unterricht sein wird. Ich bin sehr gespannt, wie das wird und sich entwickelt, hoffe vor allem, dass es möglich ist, diesen bei Bedarf mit SuS dieser Gruppe in den Differenzierungsraum zu schicken, wenn wir Themen bearbeiten, die nicht Teil des Bildungsplans einzelner SuS sind und diese inhaltlich völlig überfordern würden, so dass sie sinnvollerweise an ihrem Bildungsplan weiterarbeiten in dieser Zeit (Wochenplanarbeit Hauptfächer).

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