Beiträge von CDL

    2400 Euro netto in Steuerklasse 5 ist ein guter Verdienst. Ich habe erst neulich irgendwo gelesen, dass nur 11Prozent der 30-50jährigen Frauen über 2000 Euro netto verdienen.

    Hmmm, warum wohl? Weil praktischerweise viele Frauen in dieser Altersgruppe für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beruflich selbst zurückstecken. Wenn du schon vergleichen willst, dann zumindest geschlechterübergreifend. Den Gender Gap müssen wir Frauen uns ja nicht auch noch zu eigen machen als angebliche Norm.

    Ich hab das für Bayern und A12 jetzt mal durchgerechnet. Gehaltsendstufe in A12 sind 4723 Euro. In Steuerklasse 1 kommen da netto 3200 Euro raus (PKV mit 270 Euro schon weg). Als Angestellter brauchst du ein Jahreseinkommen von knapp 70000 um auf die Summe zu kommen. Hast du Familie und Kinder ist die Vergleichssumme noch höher dank Familienzuschlägen und 70 Prozent Beihilfe. Ich bin jetzt zu faul, das auszurechnen. 75000 Euro im Jahr musst du echt erst mal verdienen!

    Egal welche Zahlen da doch aber herauskommen: Am Ende bleibt stehen, dass es absurd ist, wenn KuK, die täglich ihren Mann und ihre Frau stehen in der Primarstufe prinzipiell und bundesweit in manchen BL auch noch in der Sek.I bei A12 stehen bleiben, während Gymnasialkollegen bei A13+ beginnen (in Bayern gar Regelbeförderungen genießen, in anderen BL sich zumindest auf A14 und weiter bewerben können, Funktionsträger entsprechend besser besoldet werden, etc.) und dafür dann noch- neben dem im direkten Vergleich niedrigeren Gehalt- doppelt gestraft werden, indem sie auch noch mehr Deputatsstunden für deutlich weniger Geld machen müssen. Ganz abgesehen von politischen Fehlplanungen bei NCs und Studienplätzen, darf sich an der Stelle niemand wundern über den akuten Mangel an GS-Lehrkräften: Sich ausbrennen lassen bis nur rund 20% das Regelpensionsalter erreichen kann man schließlich auch bei A13+ und Co. am Gymnasium..

    Ich finde es doch eher eigentümlich ausgerechnet von Gymnasialkollegen immer wieder solche Rechnungen zu lesen in diesem Thread. Ich gönne jedem von euch jeden Cent den ihr verdient (ich kann sehr gut leben von meinem Gehalt als Ref, ab der Verbeamtung auf Probe werde ich mir offiziell erlauben, mich als Krösus zu fühlen), kann mich mit meinen A13 auch sicher nicht beklagen, aber solange noch nicht mal A13 für alle gilt (von den Unterschieden bei Deputatsstunden ganz zu schweigen), haben ausnahmslos alle Primarlehrer (und soweit von A12 betroffen selbstredend auch die Sek.I-Kollegen) meine uneingeschränkte Zustimmung, dass sie für den Misthaufen an Arbeit, den sie dankenswerterweise verrichten, deutlich unterbezahlt sind, ganz gleich, was vielleicht ein Mindestlohnempfänger oder Transferleistungsbezieher im 1-€-Job im Vergleich nur zum Leben hat. Hier Rechnungen aufzutischen, nach denen die Primarleute doch eigentlich ganz nett bezahlt würden empfinde ich als ziemliche Backpfeife für die KuK.

    "Ironie an" Eine andere Variante wäre natürlich, behinderten Menschen trotz vorliegender Intelligenz den Zugang zu gleichberechtiger Bildung abzusprechen, da sie ja nicht die gleichen Leistungen erbringen können. Ging früher ja auch... "Ironie aus".

    Ist so eine Standardgeschichte im Behindertenbeirat, dass jeder selbst Betroffene, der/die dort mitwirkt im Beirat selbst oder den AGs bereits erleben "durfte" im Leben, wie Menschen einen von außen anschauen und im Zweifelsfall, wenn sie (durch Rolli oder Assistenzhund oder einen Ausweis...) mitbekommen haben, dass man/frau behindert ist, im Zweifelsfall davon ausgehen, es müsse ein kognitives Defizit vorliegen und einen in Babysprache anbrabbeln wo man hinwolle, das Ganze sicherheitshalber gebrüllt mit dem Gesicht quasi Nasenspitze an Nasenspitze gedrückt (man könnte ja auch noch sehbehindert sein- wer trägt schon im Sommer sonst Sonnebrille) und, "im Idealfall" noch ungefragtem, unerwünschtem Körperkontakt (ein eloquenter, mit Fremdwörtern gespickter Diskurs lässt diese erfahrungsgemäß sprachlos sabbernd zurück- in solchen Momenten meine Lieblingswaffe).
    Dass Menschen ungeachtet einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung intellektuelle Hochleistungen vollbringen, gar ein Studium erfolgreich zu absolvieren vermögen erstaunt viele Mitmenschen. "Früher", war die Zeit, wo Menschen wie ich von den Nazis "euthanasiert" wurden. Vom heute und den Menschen, die dieses gestalten erwarte ich mehr Menschlichkeit auch und gerade für diejenigen, die - anders als ich und so viele meiner und unserer KuK die ungeachtet ihrer diversen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Blindheit, Gehbehinderung, Sehbehinderung,..) täglich ihren Job machen- nicht für ihre Rechte selbstständig zu kämpfen vermögen.

    Zitat von FLIXE

    Da ist doch Baden-Württemberg auf einem guten Weg zurück zu den guten alten Wurzeln...

    Ich hoffe, mein Bundesland erinnert sich sehr zeitnah daran, welchen Anfängen es- abgesehen von Wortgefechten mit der AfD im Parlament- in der Exekutive zu wehren gilt und welche Werte des GGs es wie mit Leben füllen möchte.

    Och, also ich hab ja im August dann Ferien Morse. Da darf es dann also sehr sehr sehr gerne ab 35 Celsius aufwärts in allen Räumen haben- ist mir völlig banana, denn ich befinde mich dann en France in meiner schicken, kühlen Hütte in einem klitzekleinen Bergdorf mit Badestelle am Fluss direkt vor der Haustür. Falls du mit Stundenplanerstellung beschäftigt sein solltest, überlasse ich dir den schicken Ventilator (den unterm Beamer, du weißt schon... :teufel: ) gerne zur Selbstnutzung.

    Prüf die Ausbildungsbedigungen von NRW, wie auch die deines aktuellen BLs. Wenn du schon Prüfungsteile abgeschlossen hast- worauf der Umstand, dass du bereits Noten erhalten hast hindeutet- könnte es sein, dass ein Abbruch nicht mehr folgenlos möglich ist und ggf.als einmaliges Nichtbestehen gewertet wird, was Konsequenzen für eine Neubewerbung haben könnte. Eine Beratung durch deine Gewerkschaft schadet sicherlich auch nicht ehe du eine Entscheidung fällst.

    Nicht mehr, das ersehnte Gewitter ist endlich gekommen und bringt gerade etwas Abkühlung mit dem seichten Regen (der hoffentlich noch ein Weilchen währt, damit es nicht gleich wieder alles verdampft..).


    Der User nach mir wartet noch auf Gewitter und/oder Regen als Abkühlung.

    Frage: Lernt man so etwas als Regelschullehrer nicht im Referendariat?

    Leider nicht, das bekommt man dann eher mal so en passant mit, wenn es in einer Klasse Thema ist oder eben nach dem Ref im Rahmen von Fortbildungen. Insofern danke ich dir sehr herzlich dafür, dass du die entsprechende Verwaltungsvorschrift herausgesucht hast. :top:

    @Morse : Ich hatte z.B. im Studium während der Abschlussprüfung auch einen Nachteilsausgleich. Das hatte gar nichts mit einem "falschen Selbstbild", "zerplatzenden Träumen" oder "Edelmut" zu tun, nur ganz simpel mit einem (medizinisch bedingten) motorischen Problem in der Schreibhand, in dessen Folge ich zum Prüfungszeitpunkt nur sehr langsam handschriftlich schreiben konnte, so dass ich eine simple Schreibzeitverlängerung erhalten habe, da es nicht möglich war, mir das Tippen am PC - was schnell genug auch in der Regelzeit gewesen wäre- zu gestatten. Pauschal Nachteilsausgleiche als Etikettenenschwindel abzutun halte ich nicht nur, aber eben auch aus dieser persönlichen Betroffenheit heraus für unangemessen. Es geht schließlich nicht darum Leute auf Abschlüsse zu "lupfen", die diese nicht erarbeiten und leisten könnten, sondern faktische Behinderungen insoweit auszugleichen, dass vergleichbare Startbedingungen herrschen, um dann eben sein Potential zeigen zu können.

    Das ist kein Nachteilsausgleich, da hier die Anforderungen, nämlich die der Rechtschreibung, herabgesetzt wurden. Ein Nachteilsausgleich für den Bereich LRS wäre bspw. das Vorlesen der Aufgabenstellung.Ein Nachteilsausgleich darf grundsätzlich nicht in den Zeugnissen vermerkt werden, da mit diesem den allgemeinen Anforderungen entsprochen wird und nur die behinderungsbedingte Einschränkung aufgehoben wird, auch in BW nicht:
    "Maßnahmen des Nachteilsausgleiches werden nicht im Zeugnis vermerkt."
    Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen
    Verwaltungsvorschrift vom 8. März 1999
    Az.: IV/1-6500.333/61
    Bei euch gibt es lediglich eine Ausnahmeregelung für die Klassen 1 bis 6, wo die Rechtschreibleistung zurückhaltend gewichtet werden kann. Dies ist aber kein Nachteilsausgleich und ist nicht in den Abschlussklassen zulässig.

    Stimmt. Danke für den Hinweis Nordseekrabbe, das hatte ich wirklich falsch zugeordnet innerlich. (Tatsächlich wird diese Regelung bei uns an der Schule aber auch noch in Klasse 7 zur Anwendung gebracht. Müssze ich glatt mal klären, wie das möglich ist. Andererseits: Warum schlafende Hunde wecken. Ein Schaden entsteht ja niemandem daraus..)

    28 Stunden sind nicht weniger als anderswo.

    Ach komm, bei euch da oben im Norden ist doch grad jetzt im Sommer die Luft das wunderbare Bisserl dünner, dass sie in der Sonne extra-schön flirrt, die Tage gefühlt viiiiiiiiel länger dank unendlicher Sonnenstunden grad an der Küste obwohl es eben doch angeblich nur 24 Stunden pro Tag bleiben. Ergo muss Zeit bei euch irgendwie anders fließen- wenigstens jetzt im Sommer- und ganz ganz ganz bestimmt macht das ganze zusätzliche Vitamin D euch dermaßen unerträglich glücklich, dass mindestens gefühlt 28 Deputatsstunden allerhöchstens 27,9 aus dem Ländle entsprechen. 8)

    Außerdem würde ich mich an die entsprechenden Verbände wenden, damit diese ggf. auch Druck machen, dass dies nicht so umgesetzt wird wie scheinbar gewollt.

    Und ergänzend die Eltern ins Boot holen, damit die ebenfalls Druck machen im KuMi und bei den Verbänden. Vielleicht habt ihr ja fitte Eltervertreter die das Thema medial platzieren können. Kann ja nicht angehen, dass dieser Schwachsinn von euch auf Kosten eurer SuS umgesetzt werden muss! Das ist ja faktisch die Abschaffung von zustehenden Nachteilsausgleichen (und im Zeugnis vermerkt werden müssen diese, nicht die vorangehende Diskriminierung, diese SuS vorzuenthalten).

    Das meiste, was mir bei der Lektüre durch den Kopf ging wurde schon von anderen angesprochen. Was mir noch aufgefallen ist, ist dieser Punkt:

    Sollte eine Verbeamtung nicht mehr möglich sein, ich die Prüfungen nicht schaffen oder merken, dass der Lehrerberuf doch nichts für mich ist, so könnte ich relativ problemlos wieder eine Anstellung im Softwarebereich finden (wobei die Arbeitsbedingungen meines aktuellen Arbeitgebers zumindest in dieser Gegend schwer zu toppen sind).

    Mach deine Entschedung nicht abhängig von der Verbeamtung. Wenn es daran hängt, ob du am Ende im Schuldienst bleibst oder nicht (wie von dir geschrieben), hängst du dich an den falschen Fragen und Aspekten auf. Geld ist natürlich wichtig und wir wollen alle fair bezahlt werden. Deiner künftigen Ausbildungsschule oder auch deinen Mentoren gegenüber ist es aber verdammt unfair, diese eine Menge Zeit und Kraft in dich investieren zu lassen, nur damit du am Ende feststellst, dass, aus welchem Grund auch immer du dann nicht verbeamtet wurdest (eigene Erkrankung, Pflege eines nahen Angehörige, ungeplante Kindererziehungszeit, nicht bestandene Prüfung und Verlängerung,..), es zwar ganz nett war, du den Job für das Geld als Angestellter aber eh nie vorhattest zu machen.

    Wenn die Zeit drängt eine Entscheidung zu fällen,dann ruf gleich Mo früh die Schulen um dich rum an, ob zumindest kommende Woche noch halbwegs normaler Unterricht läuft und du hospitieren kannst (BW und BY haben sogar noch bis Ende Juli Unterricht- Praktikumsmöglichkeiten, bei denen du noch normalen Unterricht sehen kannst gibt es also). Ansonsten: Entscheidung verschieben und direkt für nach den Sommerferien ein Praktikum vereinbaren. Versuch dabei auf jeden Fall auch ein paar eigene Stunden zu halten, um z.B. zu testen, wie das mit Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit aussieht. Die Arbeit in der Schule hat abgesehen von der Zielgruppe und dem Umstand, dass Beziehungsarbeit die Basis ist praktisch nichts gemein mit der Arbeit in einer Jugendgruppe. Als Lehrer hast du eine völlig andere Rolle den SuS gegenüber. Nimm dir insofern die notwendige Zeit, dich etwas reinzuspüren im Rahmen eines Praktikums und herauszufinden, ob diese Rolle dir gefällt und du sie füllen kannst.

    Auch wenn es vermutlich eine echt blöde Frage ist: Gibt es irgendwo eine verbindliche Quelle für die Aussage?Ich hatte neulich eine Diskussion mit einem Mitglied unserer Schulleitung, bei der ich ein BVWG-Urteil zu einem Fall aus NRW zitiert habe. Seine Reaktion war, dass das ja dann für Bayern nicht gelte. Ich habe versucht ihm zu erläutern, dass BVWG-Entscheidungen bundesweit gelten, aber er wollte es nicht akzeptieren.

    Schenk deinem SL ein GG und markier die passenden Stellen zum Föderalismus einerseits und zum Rechtswesen/der Justiz andererseits. Lesen wird er/sie können..

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