Beiträge von CDL

    Hinterm Zaun sind die Früchte halt immer soooo viel süßer... Weißt du, ob du kommendes Jahr eine Stelle an einer Wunschschule und nicht an einem Brennpunktgymnasium und natürlich ohne Abordnung bekommst? Ach, was fang ich überhaupt an: Warte auf die perfekte Gymstelle im schnicken Akademikerviertel aka eine "bessere" Schule! Die Schüler aller anderen Schulen verdienen Lehrer, die weniger borniert an Schulform und Standortbedingungen herangehen und die Herausforderung anzunehmen bereit sind in einem pädagogisch anspruchsvollen Umfeld fachlich gute Arbeit zu leisten.

    Wenn es so offen ist, wie diese Regelung interpretiert wird, ist es genau genommen ja nur eine Frage der Zeit, bis dagegen geklagt wird, weil Hans-Ferdinand-Lukas-Fritz-Badrian zwar im ersten Teil nur seine 10min geredet hat und über Anforderungsbereich II nicht hinauskam, das aber völlig normal ist bei seiner massiven -mit Attest von fünf verschiedenen Ärzten nachgewiesenen- Prüfungsangst. In den zweiten 10 Minuten läuft er dann immer zur Höchstform auf und ab Minute 11 wird es unglaublich tiefgründig beim Bub. Hätte er wie sein bester Freund Cornelius- Siegfried-Maximilian-Kevin insgesamt 25min Prüfungszeit gehabt (oder gar 30 min wie Chantale-Brunhilda-Maria-Beate), hätte er selbstverständlich 12 Notenpunkte erreicht, wie seine beiden Klassenkameraden anstelle seiner lausigen 6 NP, die zum Medizinstudium nicht reichen werden..

    Da würde ich auch Rechtssicherheit haben wollen, wie diese Vorgabe verbindlich auszulegen ist.

    Wenn es einen NC im neuen Studienfach aufs 1.Semester gibt solltest du die Einstufung in ein höheres Fachsemester vor der Bewerbung klären. Häufig sind höhere Semester auch in zugangsbeschränkten Studiengängen ohne NC oder mit erheblich leichter zu überspringendem NC zumindest. Gibt es keinen NC, kannst du die Abklärung und Anerkennung auch erst nach erfolgreicher Einschreibung angehen.

    dito

    Das die nächsten Angehörigen oder die Betroffenen selbst Strafrechtsfälle anders beurteilen würden als Gerichte ist nichts Neues und einer der zentralen Gründe, warum es eben keine Selbstjustiz durch Betroffene gibt hierzulande, sondern Gerichte, die basierend auf Recht, Gesetz und den vorliegenden, beweiskräftigen Fakten urteilen. Ich bin selbst infolge von Gewaltverbrechen schwerbehindert. Mein Mitgefühl gilt dem Opfer und der Familie. Gerade aus meiner persönlichen Betroffenheit heraus und dem, was es sehr spürbar auch heute noch, Jahre später, mit mir macht, wenn ich von vergleichbaren Verbrechen höre, wie dem, dem ich zum Opfer gefallen bin, bin ich sehr dankbar dafür, dass am Ende ein Gericht entscheidet und eben nicht mein (oder irgendjemandes sonst) Bauch- und Rachegefühl.

    Lediglich 3-5% der jugendlichen Straftäter werden überhaupt wieder rückfällig. Vorrangig auf Erziehung und Resozialisierung zu setzen ist also begründet bei dieser Altersgruppe. Opfer und deren nächste Angehörige sehen das im Ernstfall natürlich anders. Wir als Außenstehende dürfe das aber nicht vergessen bei der Wahrnehmung solcher Urteile- vor allem, wenn die relevanten Fakten für die Urteilsfindung- und begründung gar nicht öffentlich bekannt sind.

    Hast du genauere Informationen zu dem Fall Freakoid, die dem Artikel nicht zu entnehmen sind? Denn ich lese etwas über eine nicht- öffentliche Verhandlung, in deren Folge auch Motive (oder Gründe für die Aussetzung zur Bewährung) nicht öffentlich bekannt sind. Mir reicht das nicht, um es besser zu wissen als die mit dem Fall be- und vertrauten Richter..

    2400 Euro netto in Steuerklasse 5 ist ein guter Verdienst. Ich habe erst neulich irgendwo gelesen, dass nur 11Prozent der 30-50jährigen Frauen über 2000 Euro netto verdienen.

    Hmmm, warum wohl? Weil praktischerweise viele Frauen in dieser Altersgruppe für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beruflich selbst zurückstecken. Wenn du schon vergleichen willst, dann zumindest geschlechterübergreifend. Den Gender Gap müssen wir Frauen uns ja nicht auch noch zu eigen machen als angebliche Norm.

    Ich hab das für Bayern und A12 jetzt mal durchgerechnet. Gehaltsendstufe in A12 sind 4723 Euro. In Steuerklasse 1 kommen da netto 3200 Euro raus (PKV mit 270 Euro schon weg). Als Angestellter brauchst du ein Jahreseinkommen von knapp 70000 um auf die Summe zu kommen. Hast du Familie und Kinder ist die Vergleichssumme noch höher dank Familienzuschlägen und 70 Prozent Beihilfe. Ich bin jetzt zu faul, das auszurechnen. 75000 Euro im Jahr musst du echt erst mal verdienen!

    Egal welche Zahlen da doch aber herauskommen: Am Ende bleibt stehen, dass es absurd ist, wenn KuK, die täglich ihren Mann und ihre Frau stehen in der Primarstufe prinzipiell und bundesweit in manchen BL auch noch in der Sek.I bei A12 stehen bleiben, während Gymnasialkollegen bei A13+ beginnen (in Bayern gar Regelbeförderungen genießen, in anderen BL sich zumindest auf A14 und weiter bewerben können, Funktionsträger entsprechend besser besoldet werden, etc.) und dafür dann noch- neben dem im direkten Vergleich niedrigeren Gehalt- doppelt gestraft werden, indem sie auch noch mehr Deputatsstunden für deutlich weniger Geld machen müssen. Ganz abgesehen von politischen Fehlplanungen bei NCs und Studienplätzen, darf sich an der Stelle niemand wundern über den akuten Mangel an GS-Lehrkräften: Sich ausbrennen lassen bis nur rund 20% das Regelpensionsalter erreichen kann man schließlich auch bei A13+ und Co. am Gymnasium..

    Ich finde es doch eher eigentümlich ausgerechnet von Gymnasialkollegen immer wieder solche Rechnungen zu lesen in diesem Thread. Ich gönne jedem von euch jeden Cent den ihr verdient (ich kann sehr gut leben von meinem Gehalt als Ref, ab der Verbeamtung auf Probe werde ich mir offiziell erlauben, mich als Krösus zu fühlen), kann mich mit meinen A13 auch sicher nicht beklagen, aber solange noch nicht mal A13 für alle gilt (von den Unterschieden bei Deputatsstunden ganz zu schweigen), haben ausnahmslos alle Primarlehrer (und soweit von A12 betroffen selbstredend auch die Sek.I-Kollegen) meine uneingeschränkte Zustimmung, dass sie für den Misthaufen an Arbeit, den sie dankenswerterweise verrichten, deutlich unterbezahlt sind, ganz gleich, was vielleicht ein Mindestlohnempfänger oder Transferleistungsbezieher im 1-€-Job im Vergleich nur zum Leben hat. Hier Rechnungen aufzutischen, nach denen die Primarleute doch eigentlich ganz nett bezahlt würden empfinde ich als ziemliche Backpfeife für die KuK.

    "Ironie an" Eine andere Variante wäre natürlich, behinderten Menschen trotz vorliegender Intelligenz den Zugang zu gleichberechtiger Bildung abzusprechen, da sie ja nicht die gleichen Leistungen erbringen können. Ging früher ja auch... "Ironie aus".

    Ist so eine Standardgeschichte im Behindertenbeirat, dass jeder selbst Betroffene, der/die dort mitwirkt im Beirat selbst oder den AGs bereits erleben "durfte" im Leben, wie Menschen einen von außen anschauen und im Zweifelsfall, wenn sie (durch Rolli oder Assistenzhund oder einen Ausweis...) mitbekommen haben, dass man/frau behindert ist, im Zweifelsfall davon ausgehen, es müsse ein kognitives Defizit vorliegen und einen in Babysprache anbrabbeln wo man hinwolle, das Ganze sicherheitshalber gebrüllt mit dem Gesicht quasi Nasenspitze an Nasenspitze gedrückt (man könnte ja auch noch sehbehindert sein- wer trägt schon im Sommer sonst Sonnebrille) und, "im Idealfall" noch ungefragtem, unerwünschtem Körperkontakt (ein eloquenter, mit Fremdwörtern gespickter Diskurs lässt diese erfahrungsgemäß sprachlos sabbernd zurück- in solchen Momenten meine Lieblingswaffe).
    Dass Menschen ungeachtet einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung intellektuelle Hochleistungen vollbringen, gar ein Studium erfolgreich zu absolvieren vermögen erstaunt viele Mitmenschen. "Früher", war die Zeit, wo Menschen wie ich von den Nazis "euthanasiert" wurden. Vom heute und den Menschen, die dieses gestalten erwarte ich mehr Menschlichkeit auch und gerade für diejenigen, die - anders als ich und so viele meiner und unserer KuK die ungeachtet ihrer diversen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Blindheit, Gehbehinderung, Sehbehinderung,..) täglich ihren Job machen- nicht für ihre Rechte selbstständig zu kämpfen vermögen.

    Zitat von FLIXE

    Da ist doch Baden-Württemberg auf einem guten Weg zurück zu den guten alten Wurzeln...

    Ich hoffe, mein Bundesland erinnert sich sehr zeitnah daran, welchen Anfängen es- abgesehen von Wortgefechten mit der AfD im Parlament- in der Exekutive zu wehren gilt und welche Werte des GGs es wie mit Leben füllen möchte.

    Och, also ich hab ja im August dann Ferien Morse. Da darf es dann also sehr sehr sehr gerne ab 35 Celsius aufwärts in allen Räumen haben- ist mir völlig banana, denn ich befinde mich dann en France in meiner schicken, kühlen Hütte in einem klitzekleinen Bergdorf mit Badestelle am Fluss direkt vor der Haustür. Falls du mit Stundenplanerstellung beschäftigt sein solltest, überlasse ich dir den schicken Ventilator (den unterm Beamer, du weißt schon... :teufel: ) gerne zur Selbstnutzung.

    Prüf die Ausbildungsbedigungen von NRW, wie auch die deines aktuellen BLs. Wenn du schon Prüfungsteile abgeschlossen hast- worauf der Umstand, dass du bereits Noten erhalten hast hindeutet- könnte es sein, dass ein Abbruch nicht mehr folgenlos möglich ist und ggf.als einmaliges Nichtbestehen gewertet wird, was Konsequenzen für eine Neubewerbung haben könnte. Eine Beratung durch deine Gewerkschaft schadet sicherlich auch nicht ehe du eine Entscheidung fällst.

    Nicht mehr, das ersehnte Gewitter ist endlich gekommen und bringt gerade etwas Abkühlung mit dem seichten Regen (der hoffentlich noch ein Weilchen währt, damit es nicht gleich wieder alles verdampft..).


    Der User nach mir wartet noch auf Gewitter und/oder Regen als Abkühlung.

    Frage: Lernt man so etwas als Regelschullehrer nicht im Referendariat?

    Leider nicht, das bekommt man dann eher mal so en passant mit, wenn es in einer Klasse Thema ist oder eben nach dem Ref im Rahmen von Fortbildungen. Insofern danke ich dir sehr herzlich dafür, dass du die entsprechende Verwaltungsvorschrift herausgesucht hast. :top:

    @Morse : Ich hatte z.B. im Studium während der Abschlussprüfung auch einen Nachteilsausgleich. Das hatte gar nichts mit einem "falschen Selbstbild", "zerplatzenden Träumen" oder "Edelmut" zu tun, nur ganz simpel mit einem (medizinisch bedingten) motorischen Problem in der Schreibhand, in dessen Folge ich zum Prüfungszeitpunkt nur sehr langsam handschriftlich schreiben konnte, so dass ich eine simple Schreibzeitverlängerung erhalten habe, da es nicht möglich war, mir das Tippen am PC - was schnell genug auch in der Regelzeit gewesen wäre- zu gestatten. Pauschal Nachteilsausgleiche als Etikettenenschwindel abzutun halte ich nicht nur, aber eben auch aus dieser persönlichen Betroffenheit heraus für unangemessen. Es geht schließlich nicht darum Leute auf Abschlüsse zu "lupfen", die diese nicht erarbeiten und leisten könnten, sondern faktische Behinderungen insoweit auszugleichen, dass vergleichbare Startbedingungen herrschen, um dann eben sein Potential zeigen zu können.

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