neue Prüfuingsordnungen HS, WRS, RS in Baden-Württemberg

  • Hallo.


    Ich unterrichte an einer Schule für Hörgeschädigte in Baden-Württemberg das Fach Englisch im Hauptschulbereich. Da es bei uns auch einen Realschulzweig und eine gymnasiale Oberstufe gibt, betrifft meine Frage bzw. mein Entsetzen alle Schulzweige.


    Im kommenden Jahr wird es für die Haupt-, Werkreal- und Realschule neue Prüfungsordnungen geben. Gestern hatte wir eine Fortbildung über die Anforderungen und die Durchführung der neuen Prüfungen und sowohl Förderschul- wie auch Regelschullehrer waren entsetzt. Die Anforderungen für die Hauptschüler werden massiv steigen (für die anderen auch), so dass es wohl in Zukunft in BW viele Schüler ohne Schulabschluss geben wird.


    Die andere Seite ist jedoch, dass es hieß, dass alle Schüler in Englisch zukünftig am Listening-Teil der Prüfung teilnehmen müssen. Ich habe gehörlose Schüler, die das nicht können. Das Ministerium sagt, dass das dann eben mit 0 Punkten bewertet wird. Man könne ja ein Schreiben dem Zeugnis beilegen und die Englischnote erklären. Auch nichtsprechende Schüler (körperbehindert oder psychisch) müssen an mündlichen Prüfungen teilnehmen. Wenn sie nichts sagen, muss es mit ungenügend bewertet werden. Für alle Schüler, egal ob behindert oder nicht, gelten zukünftig völlig identische Prüfungsregeln. Einen Nachteilsausgleich wird es so nicht mehr geben.


    Ich unterrichte ein gehörloses sowie ein nichtsprechendes Kind und finde es ein Unding, dass Schüler dafür bestraft werden, dass sie aus von ihnen nicht zu verantwortenden körperlichen Defiziten bestraft werden! Sie können nichts dafür, dass sie mit "organischen Defekten" geboren wurden.
    Eine Klage sei wohl laut Ministerium nicht möglich. Ist das wirklich so??? Ich finde diese Haltung mehr als diskriminierend und menschenunwürdig!


    Und um es vorweg zu nehmen. Ich bin keinesfalls ein Inklusionsideologe und finde Förderschulen, gerade auch für Hörgeschädigte, haben ihre Berechtigung und werden dringend gebraucht. Sicher müssen die Kinder für gleiche Abschlüsse gleiche Leistungen erbringen. Aber manche Leistungen können sie körperlich nicht erbringen. Müssen Blinde auch den Text vom Arbeitsblatt lesen? Oder kriegen die doch Braille?


    Wer von euch war auf Fortbildungen zu dem Thema in BW? Ist das wirklich so? Wie seht ihr das?


    LG

  • Das wird so definitiv nicht durchgehen, da auf diese Weise Menschen mit Behinderungen massiv benachteiligt werden würden.
    Den Text unter diesem link:
    http://www.fvb.schule.ulm.de/i…leich/Grundlagen%20BW.pdf
    kennst du ja bestimmt. So wie dort beschrieben, darf das Anforderungsniveau natürlich nicht herabgesetzt werden, aber den Bedürfnissen der jeweiligen Behinderung muss entsprochen werden. Das hieße für mich, bezogen auf das Problem mit dem Hörverstehen, letztlich, dass statt einer reinen Audiodatei, bspw. ein Video in Gebärdensprache gezeigt werden müsste für gehörlose Schüler. Anders könnten sie die Aufgabe ja nicht bewältigen.
    Schwieriger wird es bei den nicht-sprechenden Schülern. Nutzen diese UK? Wenn ja, sollte dies ihre Form des mündlichen Beitrags sein. Wenn das Ministerium dies nicht akzeptieren will, negiert es damit die einzige Form der mündlichen Kommunikation, die diesen Schülern möglich ist.
    Außerdem würde ich mich an die entsprechenden Verbände wenden, damit diese ggf. auch Druck machen, dass dies nicht so umgesetzt wird wie scheinbar gewollt.

  • Außerdem würde ich mich an die entsprechenden Verbände wenden, damit diese ggf. auch Druck machen, dass dies nicht so umgesetzt wird wie scheinbar gewollt.

    Und ergänzend die Eltern ins Boot holen, damit die ebenfalls Druck machen im KuMi und bei den Verbänden. Vielleicht habt ihr ja fitte Eltervertreter die das Thema medial platzieren können. Kann ja nicht angehen, dass dieser Schwachsinn von euch auf Kosten eurer SuS umgesetzt werden muss! Das ist ja faktisch die Abschaffung von zustehenden Nachteilsausgleichen (und im Zeugnis vermerkt werden müssen diese, nicht die vorangehende Diskriminierung, diese SuS vorzuenthalten).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das ist ja faktisch die Abschaffung von zustehenden Nachteilsausgleichen (und im Zeugnis vermerkt werden müssen diese, nicht die vorangehende Diskriminierung, diese SuS vorzuenthalten).

    Nachteilsausgleiche dürfen nicht im Zeugnis vermerkt werden.

  • Bei LRS wird, wenn ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, in BW im Zeugnis vermerkt, dass die Rechtschreibung zurückhaltend bewertet wurde. Ist eine Umschreibung, die faktisch bedeutet, dass der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt wird. Wir haben deshalb Eltern, die diesen lieber nicht beantragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nachteilsausgleiche müssen in anderen BL auch nicht von Eltern beantragt werden.


    Neben Verbänden würde ich mich auch bei der Gewerkschaft erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen.
    Eigentlich müssten solche Vorgaben doch anderen, die die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen darlegen bzw. stärken, entgegen stehen.

  • Bei LRS wird, wenn ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, in BW im Zeugnis vermerkt, dass die Rechtschreibung zurückhaltend bewertet wurde. Ist eine Umschreibung, die faktisch bedeutet, dass der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt wird. Wir haben deshalb Eltern, die diesen lieber nicht beantragen.

    Das ist kein Nachteilsausgleich, da hier die Anforderungen, nämlich die der Rechtschreibung, herabgesetzt wurden. Ein Nachteilsausgleich für den Bereich LRS wäre bspw. das Vorlesen der Aufgabenstellung.
    Ein Nachteilsausgleich darf grundsätzlich nicht in den Zeugnissen vermerkt werden, da mit diesem den allgemeinen Anforderungen entsprochen wird und nur die behinderungsbedingte Einschränkung aufgehoben wird, auch in BW nicht:
    "Maßnahmen des Nachteilsausgleiches werden nicht im Zeugnis vermerkt."
    Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen
    Verwaltungsvorschrift vom 8. März 1999
    Az.: IV/1-6500.333/61
    Bei euch gibt es lediglich eine Ausnahmeregelung für die Klassen 1 bis 6, wo die Rechtschreibleistung zurückhaltend gewichtet werden kann. Dies ist aber kein Nachteilsausgleich und ist nicht in den Abschlussklassen zulässig.

  • irgendwie sind ministerien stellenweise einfach nur wahnsinnig.

    Unsere Kultusministerin hat ihre Qualifikation für diese Position dadurch erworben, dass sie zuvor von Juli 2005 bis Mai 2016 Bürgermeisterin für Kultur, Schule und Sport in Stuttgart war.
    Dort war sie für die Finanzierung des Klopapiers und anderer Schulausstattung zuständig. Die Schulentwicklung sieht sie auch heute nur durch die Etat-Brille.

    Am 18. Oktober 2016 trat sie mit der Ankündigung an die Öffentlichkeit, als Konsequenz aus Etatkürzungen zur Sanierung des Landeshaushaltes auf eine Reihe von Projekten, die noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden waren, zu verzichten. Dazu zählen der Ausbau der Ganztagsschule, die Inklusion von Kindern mit Behinderung und die Einführung des Faches Informatik ab der 7. Jahrgangsstufe. Angesichts der Notwendigkeit, 1074 Stellen einzusparen, seien diese Projekte allenfalls durch Einschränkungen im Regelunterricht zu verwirklichen, was nicht zu verantworten sei.

    Derzeit wird die gesamte Schulverwaltung in Ba-Wü auf Betreiben Eisenmanns umstrukturiert, zahlreiche Abteilungen in den Schulämtern und Landesinstituten, in denen in den vergangenen Jahren viel "Know-How" aufgebaut worden war, sind aufgelöst und wegen Lehrermangel "zurück an den Herd" (sprich: in den Unterricht) geschickt, weil es die Kultusverwaltung über die Jahre nicht geschafft hatte, Statistiken richtig zu interpretieren und Lehrerbedarfsprognosen zu erstellen.


    Die Schulpsychologischen Beratungsstellen wurden ausgegliedert und an die neuen Landesinstitute verlagert, Fachabteilungen geschlossen. Die Verwaltungen sind in Auflösung begriffen oder nur noch mit sich selbst beschäftigt, um die Scherben aus den massiven Umstrukturierungen zusammenzufegen.


    Was hier an langjährig erworbener Kompetenz und Expertise in die Tonne getreten wird, ist unfassbar. Auch und besonders im Bereich Inklusion.


    An der WRS und GS werden ständig neue Bildungspläne, Schulfächer und Prüfungsordnungen erlassen - ein ruhiges, konstantes Arbeiten über die Jahre ist kaum möglich.
    Mir geht dieser Aktionismus aus dem Ministerium dermaßen auf den... man hat den Eindruck, als ob im Ministerium ein Wettbewerb ausgebrochen sei, wer die meisten neuen Erlasse verfassen und durchsetzen kann.
    Die einzigen die sich darüber freuen, sind die Schulbuchverlage. Aber die sitzen in Stuttgart sowieso unweit vom KuMi.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Vielen Dank, dass ihr das ähnlich seht.


    Meine nichtsprechende Schülerin (vorgeburtlicher Schlaganfall) gebärdet eingeschränkt und nutzt einen Talker. Mal sehen, ob sie ihn nutzen darf. Ansonsten bin ich gespannt, was das Gymnasium für Körperbehinderte in BW aus diesen Ideen machen wird...


    Meine gehörlosen Schüler gebärden. Da wir aber alle kein British bzw. American Sign Language beherrschen, kommunizieren die Schüler in Fremdsprachen über Schrift bzw. sprechen weitgehend unverständlich, zumindest für Fremdprüfer.
    Wir wollten den Schülern zukünftig eine Vorlesesoftware auf einem Tablet zur Verfügung stellen. D.h. sie schreiben ihre Antwort auf Englisch in die Software und lassen dies dann vorlesen. Der Fremdsprachenunterricht findet bei uns auf Grund der Klassenzusammensetzung (AWVS, Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit alle in einer Lerngruppe) überwiegend lautsprachlich mit Visualierung statt.


    Gerade im Hinblick auf ein Berufsleben wäre das ja endlich mal eine sinnvolle Nutzung von digitaler Technik im Unterricht. Gleichzeitig wollen wir einen Schulversuch mit Spracherkennungssoftware bei uns starten (Privatschule).


    Ich tue mir mit der Regelung von Frau Eisenmann vor allem auch in der Realschule schwer. Die Schüler, die bei uns in die Oberstufe gehen wollen, brauchen ja mindestens eine 3 in Englisch. Wenn sie diese wegen der 6 in Listening nicht erreichen, wären sie von der gymnasialen Oberstufe ausgeschlossen. Das finde ich schon sehr heftig für die betroffenen Kinder.

  • Noch etwas zum Thema Inklusion.


    Seit der Ratifizierung der UN-Konvention und der "Umsetzung der Inklusion" in BW steigen bei uns konsequent die Schülerzahlen jährlich an. Dies soll kein Vorwurf an die Regelschullehrer sein, denn dass das nicht funktionieren kann, wird mir jeden Tag in meinen Klassen klar.


    Leider haben wir einen enormen Lehrermangel und der Raummangel wird auch immer größer. Im aktuellen Jahrgang 7 haben wir 5 Klassen mit fast maximaler Schülerzahl! Und fast wöchentlich kommen Schüler zum Hospitieren. Wir platzen in der Sekundarstufe sowohl in der HS wie auch in der RS aus allen Nähten.

  • Stimmt. Danke für den Hinweis Nordseekrabbe, das hatte ich wirklich falsch zugeordnet innerlich. (Tatsächlich wird diese Regelung bei uns an der Schule aber auch noch in Klasse 7 zur Anwendung gebracht. Müssze ich glatt mal klären, wie das möglich ist. Andererseits: Warum schlafende Hunde wecken. Ein Schaden entsteht ja niemandem daraus..)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Man kann ja aber auch ehrlich nicht noch verlangen, dass hörgeschädigte, gehörlose oder nichtsprechende Schüler neben englischer Schriftsprache noch British oder American Sign Language lernen, das wären ja dann 2 Fremdsprachen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Man kann ja aber auch ehrlich nicht noch verlangen, dass hörgeschädigte, gehörlose oder nichtsprechende Schüler neben englischer Schriftsprache noch British oder American Sign Language lernen, das wären ja dann 2 Fremdsprachen.

    Ich wusste ehrlich gesagt gar nicht, dass Gebärdensprache in verschiedenen Sprachen unterschiedlich ist. Liegt vielleicht daran, dass ich keine Ahnung habe, wie Gebärdensprache "strukturiert" ist.
    Jedenfalls habe ich mir beim Lesen des Threads eben die Frage gestellt, ob man nicht gerade deswegen British oder American Sign mitunterrichten müsste. Die gehörlosen bzw. nichtsprechenden Schüler können ja sonst nach der Schule mit der Fremdsprache nur etwas im schriftlichen Bereich anfangen.
    Mir fehlt allerdings aufgrund von extremer Ahnungslosigkeit auch jede Vorstellung dafür, wie aufwendig das wäre.

  • Falls du neugierig bist, die amerikanische Teenie Serie switched at birth gibt einen tollen Einblick. Keine Ahnung wie akkurat das ist, aber war für mich zumindest eine Anregung basale Kenntnisse in ASL und DGS zu erwerben. (Hab aber das meiste schon wieder vergessen, da mir die Praxis fehlt.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Tatsächlich wird diese Regelung bei uns an der Schule aber auch noch in Klasse 7 zur Anwendung gebracht. Müssze ich glatt mal klären, wie das möglich ist.

    "Ab Klasse 7 gilt dies nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn davon auszugehen ist, dass die Lese- oder Rechtschreibschwäche nicht auf eine mangelnde allgemeine Begabung oder auf mangelnde Übung zurückzuführen ist, sondern ein komplexes Feld an Ursachen für einen gestörten oder verzögerten Schriftspracherwerb vorliegt oder die Lese- oder Rechtschreibschwäche eine auf medizinischen Gründen beruhende Teilleistungsstörung ist."


    Quelle: Verwaltungsvorschrift


    "Das bedeutet, dass ab Klasse 7 der Beschluss zur zurückhaltenden Gewichtung nur noch 'in begründeten Einzelfällen' möglich ist. Hintergrund dieser Aussage ist, dass die VwV davon ausgeht, dass die meisten der vor allem auf mangelnder Übung beruhenden Fälle, bis zum
    Ende der Klasse 6 gelöst sind. In den verbleibenden Fällen gewinnt dann die Frage nach den Ursachen eine besondere Bedeutung.
    Zu Beginn von Klasse 7 ist damit immer ein erneuter Beschluss der Klassenkonferenz auf der Basis einer Diagnostik notwendig.
    Nur wenn im Einzelfall von LRS auszugehen ist, stellt die Klassenkonferenz auch noch nach Klasse sechs durch förmlichen Beschluss die Förderbedürftigkeit fest:
    Der 'begründete Einzelfall' ist dann gegeben, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer allgemeinen Begabung den Abschluss erreichen können, aber (immer noch) Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben vorliegen. Es sollte abzusehen sein, dass die Entwicklung verzögert ist, aber nächste Schritte möglich sind. Daher sollte der Lernweg mit Hilfe von Lernstandsdiagnosen beobachtet und in Relation zur Förderung und zur allgemeinen Kognition gesetzt werden.
    Außerschulische Experten wie Sonderschullehrkräfte oder die schulpsychologischen Beratungsstellen können in diesen Fällen bei der Diagnostik hilfreich werden."


    Quelle: Modul C


    In der Praxis sieht das oft so aus, dass die Schulen ab Klasse 7 eine medizinische Diagnose verlangen. Aus rechtlicher Sicht ist das aber nicht unbedingt notwendig. Im obig zitierten und verlinkten Modul C der Reihe "Förderung gestalten" ist ja am Ende die Rede von ergänzender Diagnostik durch Sonderpädagogen oder Schulpsychologen, aber selbst das ist nicht verpflichtend.


    Frage: Lernt man so etwas als Regelschullehrer nicht im Referendariat?

  • Frage: Lernt man so etwas als Regelschullehrer nicht im Referendariat?

    Leider nicht, das bekommt man dann eher mal so en passant mit, wenn es in einer Klasse Thema ist oder eben nach dem Ref im Rahmen von Fortbildungen. Insofern danke ich dir sehr herzlich dafür, dass du die entsprechende Verwaltungsvorschrift herausgesucht hast. :top:


    @Morse : Ich hatte z.B. im Studium während der Abschlussprüfung auch einen Nachteilsausgleich. Das hatte gar nichts mit einem "falschen Selbstbild", "zerplatzenden Träumen" oder "Edelmut" zu tun, nur ganz simpel mit einem (medizinisch bedingten) motorischen Problem in der Schreibhand, in dessen Folge ich zum Prüfungszeitpunkt nur sehr langsam handschriftlich schreiben konnte, so dass ich eine simple Schreibzeitverlängerung erhalten habe, da es nicht möglich war, mir das Tippen am PC - was schnell genug auch in der Regelzeit gewesen wäre- zu gestatten. Pauschal Nachteilsausgleiche als Etikettenenschwindel abzutun halte ich nicht nur, aber eben auch aus dieser persönlichen Betroffenheit heraus für unangemessen. Es geht schließlich nicht darum Leute auf Abschlüsse zu "lupfen", die diese nicht erarbeiten und leisten könnten, sondern faktische Behinderungen insoweit auszugleichen, dass vergleichbare Startbedingungen herrschen, um dann eben sein Potential zeigen zu können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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