Beiträge von CDL

    Ich würde eher nicht den Schulleiter fragen. Könnte vielleicht nicht so gut rüber kommen. Und ganz ehrlich: Was soll er machen?
    Wenn der für alle Kinder das Geld auslegt, hat der von seinem monatlichen Einkommen nichts mehr übrig.
    Bevor die Schule einen Gerichtsvollzieher schickt, geht das durch hundert Instanzen. Das Geld wird sobald keiner wiedersehen.

    Lehre beim nächsten Mal: Kind in die Schule schicken (Sekretärin ist immer da) und niemals Geld auslegen.

    Den SL hinzuzuziehen ist weniger eine Frage des Geldes tabularasa, als dem Umstand geschuldet, dass -je nach weiterem Gesprächsverlauf mit der Mutter- das Jugendamt hinzugezogen werden wird müssen. Da ist die SL in jedem Fall involviert.

    @Miss Jones : Ich befürchte, von dem was Kapa beschreibt wird es am Ende wohl auf Hinzuziehung des JA hinauslaufen, hoffe aber immer für die Kinder, dass ihre Sorgeberechtigten diesen Begriff und ihre Verantwortung doch noch mit Leben füllen.

    Bei Bedarf Therapie machen, im Studium abschließen (bei Panikattacken/Angsterkrankung durchaus machbar), gesund werden. Dann lange nichts außer einfach nur dein Studium abzuschließen und dir keine Sorgen zu machen ums Weitere und zur amtsärztlichen Untersuchung vor dem Ref dann ein Attest des behandelnden Therapeuten mitbringen, dass du wegen X in Behandlung warst, die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden konnte, es seit Y Jahren zu keinem Rückfall mehr gekommen ist und insofern keine Einschränkung für den Zielberuf besteht bzw. mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit infolge von Erkrankung X nicht auszugehen ist.

    Mit einem vernünftigen Versicherungsagenten, der Anfragen an die Kassen ohne Angabe deines Namens senden kann bekommst du auch trotzdem einen vernünftigen PKV-Tarif, auch wenn unter Umständen ein Risikoaufschlag fällig wird. Den zahle ich auch bei meiner PKV aus anderen Gründen. Das macht bei mir ca. 7€ monatlich aus aktuell und das trotz happigen GdBs den ich vorzuweisen habe. Halb so wild also, was das am Ende in Zahlen bedeutet.

    Wenn sie nicht im Vorfeld zahlt, muss sie am Ausflugstag am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen. Denn umsonst mitfahren geht natürlich nicht. Am besten im Vorfeld entsprechende Absprachen treffen.

    Beim nächsten Mal wird sie es sich überlegen, ob sie nicht doch zahlen will / kann ;)

    Welches "sie" bezieht sich auf das Kind, welches auf die Mutter? Oder geht es durchgehend ums Kind, dass den Ausflug das nächste Mal im Vorfeld- wie von der Mutter gewünscht- vom Taschengeld zahlen solle, sonst Teilnahme am Unterricht einer anderen Klasse, damit es eine Anregug haben möge, beim nächsten Mal vielleicht doch eher das Sparschweinchen zu knacken?!? Denn die Mutter wird man auf diesem Wege sicherlich nicht zur Einsicht bewegen, nur eben das Kind weiter strafen, dass für die Situation nichts kann..

    Finde ich sehr menschlich, wie ihr das gelöst habt Kapa. Ich hoffe, mit Unterstützung der SL könnt ihr dieser Mutter begreiflich machen, was es bedeutet seinem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet zu sein wenn es um Schulausflüge geht. Erinnert mich in erschreckender Weise an einen Fall bei meinen SuS, wo die Eltern erklärt haben die Erziehung ihres 12jährigen Sohnes sei abgeschlossen, sie nicht länger zuständig, die Schule solle alles direkt mit dem Kind absprechen. Mit etwas Glück-und vor allem Einsicht der Mutter- geht es bei euch vielleicht noch ohne JA.

    Wenn ich raten müsste, würde ich vermuten, dass diese Schlagwörter dir "das Genick gebrochen haben":

    Informationen über Kindesmissbrauch, Kinderpornografie,'Ehrenmorde' und Sexualmoral

    Auch wenn dein Kontext ein anderer ist, kann ich es in dem Fall nachvollziehen, warum das nicht durchgegangen ist, weil es missverständlich gelesen werden kann.


    Abgesehen davon: Danke für die Zusammenstellung und uns Zurverfügungstellung der Linksammlung!

    Nein, die Panik vor dem Wecker ist so groß, dass ich fast immer und zeitunabhängig zuverlässig direkt vor dem Klingeln erwache. Eine "Lerche" wird in diesem Leben dennoch nicht mehr aus mir. Habe mir schon zu Schulzeiten meine weiterführende Schule neben dem Sprach- und Musikangebot danach ausgesucht, welche Schule den spätesten Beginn der 1.Stunde hatte (7:50 Uhr war der Gewinner). Sollte jemand den zwingenden Unterrichtsbeginn frühestens ab 9 Uhr beschließen tanz´ ich nackt Lambada vor meinem Spiegel. :party:


    DUUM könnte den eigenen Biorhythmus als "Leule" oder "Erche" beschreiben.

    ^^^Habe ich absolut kein Problem mit. Finde ich sogar gut, wenn man das so sieht und fördert, wie von dir umschrieben:

    Zitat von keckks

    sogar eher mehr. man kann das auch mal vom individuum her denken: den einzelnen in seinen stärken möglichst umfassend stützen und fördern, auch in bereichen, die wenig oder keinen kommerziellen erfolg oder eine verbesserung der jeweiligen "humanen ressource" aka des arbeitnehmers versprechen.

    Das Wörtchen "Nachteilsausgleich" hat in dem Kontext aber einfach gar nichts verloren. Das verweist auf einen festgelegten Zusammenhang, in dem man es belassen sollte. Ich denke, dahingehend besteht auch keine Divergenz zwischen unseren Positionen.


    Es kann einfach nicht sein, dass die Lehrer die ich kenne eine absolute Ausnahmen sind in Hinblick auf Freiheit, Freizeit und Vergütung. Da meckert keiner. Der längste ist 6 Jahre dabei.
    Wenn ich höre, dass jemand an der Grundschule mit Sonderpädagogik so viel Zeit hat, dass sie nicht weiß was sie damit anzufangen hat und deshalb die Begründung abgibt jeden Tag zum Sport zu gehen dann frage ich mich ..wie kann das sein? Es sind doch nicht meine Aussagen. Es sind Aussagen von Lehrern. Gerade im Flugzeug noch einen Englischlehrer kennen gelernt auf den Weg nach Malle am Freitag "achh heute kurz Stunde getauscht, kurz ne Arbeit schreiben lassen und das war's dann bin ich gefahren!"

    Das sind eure Kollegen die das raushauen auch nicht ich.

    Meine Kollegen hauen sowas nicht raus, die wissen alle, was sie arbeiten, wann sie wieviel leisten und dass Schulferienzeiten, soweit sie überhaupt tatsächlich freie Tage beinhalten, der dringend notwendige Überstundenausgleich sind. Schwarze Schafe gibt es aber halt immer und in allen Berufen (und die sind nunmal in keinem Fall repräsentativ für die gesamte Branche)- wer sich einen bequemen Schlappen machen will, korrekturarme Fächer hat, sich vor jeder Zusatzaufgabe erfolgreich zu drücken versteht (gibt ja KuK, die noch mehr machen können), Elterngespräche so unkooperativ führt, dass diese sich Nachfragen abgewöhnen, Klausuren so einfach stellt, dass kein SuS sich beschweren könnte (die Noten stimmen ja, was will man mehr), im Idealfall auch noch keine Abschlussprüfungen abnimmt und bitte, um Gottes willen sich bloß nicht weiterbildet um in seinen Fächern auf dem Laufenden zu bleiben oder gar besseren Unterricht zu machen, der wird auch im Schuldienst seine Lücken finden ungeachtet der hohen Arbeitsverpflichtung. Wie schön, dass du gleich mehrere dieser Exemplare gefunden zu haben scheinst und deren Äußerungen unkritisch übernimmst. Sehr weise, derart unreflektierten Käse ausgerechnet in einem Lehrerforum zum Besten zu geben und dich zu wundern, dass du damit keinen Punktsieg landest. Gelungene Polemik auf jeden Fall. Als Einstand in einem echten Lehrerzimmer würde ich davon eher abraten..
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    Die reale Arbeitszeit realer Lehrer war das Thema meine ich..

    Musiker müssen auch opferbereit sein und ein Musikinstrument zu erlernen darf man durchaus als ebenso hohes Kulturgut ansehen, wie sportliche Betätigung- wo bleibt da der analoge "Nachteilsausgleich" für junge Musiker? Wer fördert unsere Künstler angemessen? Warum sollten nicht junge, herausragende Mathematiker oder kleine Sprachgenies oder herausragende junge Handwerker Boni auf ihre Abschlussnoten erhalten zum Ausgleich für ihre Liebe und ihr großes Engagement für ihr Hobby? - Wirklich gute Gründe, warum gerade Sportler diese Vorteile erhalten sollen gibt es nicht. Wenn man sie dennoch gewähren möchte, sollte man begrifflich zumindest nicht vom Schwerbehindertenrecht profitieren wollen, so es nicht um tatsächlichen Nachteilsausgleich eines zufällig auch paralympisch engagierten Schülers geht.

    Der Duden definiert "Gender" wie folgt:

    Geschlechtsidentität des Menschen als soziale Kategorie (z. B. im Hinblick auf seine Selbstwahrnehmung, sein Selbstwertgefühl oder sein Rollenverhalten)

    Realistischerweise ist ein 3.Geschlecht nur für diejenigen Intersexuellen zumindest potentiell von Interesse, deren Geschlechtsidentität sich im Mann-Frau-Schema nicht abbilden lässt (was nunmal nicht für alle derart Geborene der Fall ist). Damit ist Biologie am Ende nicht der zentrale Grund für ein 3.Geschlecht, sondern eben gerade die Geschlechtsidentität und damit eben "Gender" als Kategorie. Das BVerfG begründet dazu, dass das Geschlecht mehr sei, als reine Biologie und von sozialen und psychischen Faktoren (vgl.Definition von "Gender") mitbestimmt werde.

    man bekommt den nta, wenn man in bayern z.b. lang genug während des besuchs der oberstufe auch in einem (bundes?)kader war. das macht sehr viel sinn. ohne sowas ist leistungssport praktisch ausgeschlossen, außer man macht es wie der ostblock und die usa und schickt die betreffenden praktisch einfach nicht mehr zur schule. da ist gottseidank die schulpflicht vor.

    Mag ja sein, dass es teilweise der einzige Weg ist junge Leute dazu zu motivieren sich entsprechend intensiv während ihrer Leistungsjahre dem Training zu widmen. Dennoch geht es am Ende eben nicht um einen "Nachteilsausgleich", sondern faktisch um eine Vorteilsnahme. Letzteres würde man jedem behinderten Menschen vorhalten, der mehr, als nur faktische Nachteile ausgeglichen haben wollen würde. Warum also sollte jemand, der einfach nur Leistungssport semiprofessionell betreiben möchte derartige Vorteile erhalten? Gesellschaftlich und moralisch ist das vollkommener Mist. Politisch erwünscht aber allemal, schließlich sind solche Sportler und ihre Medaillen halt gut, um sich zu profilieren.

    Das führt für mich allein schon aufgrund der Begrifflichkeit den Sinn und die Ziele eines Nachteilsausgleichs ad absurdum. Wer das gewähren möchte sollte so ehrlich sein es "Sportlerbonus" zu nennen und sich ggf.aufkommenden Debatten um derartige Vorteilsgewährung zu stellen.

    Ich konnte bislang weder im Grundgesetz noch im Schulgesetz den Terminus "Gender" finden.

    Verstehendes Lesen des GG hilft ganz enorm. Alternativ einfach mal unterstützt durch diese Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts die Artikel 1, 2 und 3 des GGs nochmal nachlesen. Ignoranz ist bestimmt was Feines, entbindet dich als Beamten aber glücklicherweise nicht von der Pflicht die entsprechenden Gesetze ungeachtet deiner persönlichen Überzeugungen zu beachten.

    Und damit es am Ende nicht daran scheitert einen Link anzuklicken:

    Beschluss vom 10. Oktober 2017
    1 BvR 2019/16
    Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen. (...)

    Nein, das Wort "Gender" steht dort nicht. Von einem Akademiker darf man erwarten, dieses größere Thema anhand des Kontextes zu erkennen.


    Vielleicht sollte der Besuch konfessionellen Religionsunterrichtes verpflichtend ergänzt werden um einen Ausbau der Staatsbürgerkunde an den Schulen. Da scheint es offenkundige Mängel zu geben selbst beim Personal..

    Alternative: du zahlst die Sitzungen komplett privat, dann bekommt gar niemand was davon mit.

    Ich vermute, dass das die einzige halbwegs saubere Lösung ist, ohne auf eine notwendige gesundheitliche Versorgung verzichten zu müssen. Von einem A12-Gehalt lässt sich das nach dem Ref normalerweise auch unproblematisch finanzieren einmal wöchentlich einen Therapeuten privat zu fianzieren.

    ^^Das hat gestern auch bei mir einige Fragen aufgeworfen. Allerdings muss sich auch ein katholischer Religionsunterricht hierzulande grundsätzlich an die Werte halten, die das Schulgesetz/Grundgesetz als Rahmen vorgeben. Insofern wird das auf schulischer Ebene mit Sicherheit nicht ganz so problematisch sein.

    Das liest sich, als würdest du den UB von Inhalten und Methoden her planen, nicht ausgehend vom Unterrichtsziel oder täuscht das? Was wären denn die Ziele der UB-Stunde (also was sollen die SuS am Ende dieser Stunde wissen oder können, was sie vorher nocht nicht wussten oder konnten)? Welche Kompetenzen sollen in der gesatmen Einheit angebahnt werden ("Piraten im Deutschunterricht" ist ja weder ein Ziel, noch eine Kompetenz)?

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