Beiträge von CDL

    Studienarbeit, selbst Mitorganisator einer der diversen X für Future-Gruppierungen und/oder Interesse an an unterrichtlichen Umsetzungen vor dem Hintergrund deiner nicht bekannten Studienfächer?

    Warum der Fokus auf die Sek.II? Ist Klimawandel bzw. Nachhaltigkeit deines Erachtens kein Thema für Sek.I, Grundschule, Kindergarten?

    :hammer: Hach, da hätte ich gerne im Kollegium das Popcorn ausgepackt!
    Merci! Unter "innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden" und "fehlende Punkte für korrekte Angaben" kann ich mir auf jeden Fall was vorstellen bzw. das sind ja nun wirklich "klare Mängel".

    War eine total harmonische Klärung, was denkst du denn. *g*

    Ernsthaft: zuerst überlegst du, wie/ wo du Geschichte ohne Latein studieren kannst, und jetzt willst du sogar das Fach studieren, obwohl du gar nicht weißt, wie es ist?

    Nächste Frage: Wer kennt eine Uni, an der man sich ohne Latinum fürs Lateinstudium einschreiben kann? :ka:

    Gefolgt von: Wie groß sind wohl die Einstellungschancen eines Lateinlehrers ohne großes Latinum? Reicht heutzutage nicht ein Latinum, gute Allgemeinbildung, eine knackige Portion Selbstvertrauen aka "zutrauen würde ich es mir" um guten Lateinunterricht zu erteilen? :gruebel:

    :hammer:

    (Hatte die Nachfrage "befürchtet" zu den Gründen. Ich versuche so genau zu antworten, wie das im Rahmen eines öffentlichen Forums sinnvoll und möglich ist und bleibe so allgemein, wie nötig.)

    Es gab in einem Fach sich wiederholende Probleme bei der Notengebung bei Lehrperson X, die Auswirkungen auf einen möglichen Schulabschluss von Schüler Y gehabt hätten. Nachkorrekturen durch Fachleiter ergaben klare Mängel (mangelnde Begründung bei Ermessensentscheidungen, die dafür innerhalb der Klasse aber mal so, mal so entschieden wurden, fehlende Punkte für korrekte Angaben + keine Bereitschaft, diese anzuerkennen, etc.) , Lehrperson X wurde aufgefordert diese Mängel zu beseitigen, Lehrperson X fügte sich letztlich unter größtem Protest, nachdem sie konstant auf ihre pädagogische Freiheit verwiesen hatte, "lernte" daraus und verlegte ihre Umtriebe im kommenden Schulhalbjahr bei dem ursprünglich betroffenen Schüler Y auf die mündliche Note, da diese sich nicht ganz so leicht von außen nachprüfen lässt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Fachnote im Zeugnis (+ drohender Nichtzulassung zur Abschlussprüfung als Folge). Auch hier konnte letztlich der Lehrperson aber nachgewiesen werden, dass sie von ihrem Ermessenspielraum, den sie so vehement für sich einforderte, nur unzureichend Gebrauch gemacht hatte: Die Fachnote im Zeugnis wollte sie lediglich als arithmetisches Mittel bilden (zu Ungunsten von Y), nicht als "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung." (Vgl. Schulgesetz BW, Notenbildungsverordnung §7.2, sowie Schreiben des KM vom 5.7.1996; IV/5-6615.21-96/7).

    Das ist in Baden-Württemberg verboten!

    NVO §7 (1):
    "Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen"

    Genau dieser Fall ist übrigens ein typisches Beispiel in Lehrbüchern zu Beamten- und Schulrecht. Dass ausgerechnet ein Schulleiter... schon lustig!

    Im Regelfall ist das so, gibt aber wie oben von mir geschrieben den Ausnahmefall, wenn Lehrer hanebüchenen Mist bei KA-Erstellung oder Notengebung gemacht haben. Muss der SL dann eben nachweisen, dann muss er je nach Sachlage eine Nachkorrektur anordnen oder eben eine neue KA. Ich weiß von einem Fall, in dem das genau so nötig war und von der SL - begründet - angeordnet worden ist. War eine ziemlich große Sache, da die betroffene Lehrperson die Entscheidung nicht akzepteren wollte und remonstriert hat. In dem Fall erfolglos, da die dienstliche Anweisung der SL schulrechtlich sauber war und die Mängel umgekehrt entsprechend eklatant.

    In dem Punkt sind sich Bayern und Schweizer wiederum sehr einig: Dann bleib halt einfach weg. Wahrscheinlich habe ich wirklich aufgrund meiner CSU-Sozialisierung so wenig Schmerzen mit der SVP. Läuft doch alles ganz schick hier.

    Passt auch irre gut zur Haltung der AfD: Wem´s nicht passt, Schnauze halten oder wegbleiben! Urdemokratische Grundhaltung passend zum 70.Jahrestag des Grundgesetzes. :uebel:

    ... das die Grünen zusammen mit der SPD initiiert haben. Vor allem die Grünen haben halt wirklich überhaupt keinen Plan von Bildungspolitik. Allein schon aus diesem Grund sind die für mich absolut unwählbar.

    Das ursprüngliche Konzept sah vor die Gymnasien mit einzubeziehen, diese auszuklammern geschah nicht zuletzt infolge massiven Drucks durch CDU und entprechend konservativer Lobbygruppen (die Grünen in BW sind ja auch eher konservativ, passt also). Ohne die Einbeziehung der Gymnasien war das Konzept der GMS nicht mehr vollständig und zeigt jetzt-abgesehen von Modellschulen- die entsprecheden Folgen. Das erstmal einzuführen und zu hoffen nach einer Wiederwahl das entsprechende politische Gewicht für eine Modifikation der Schnellschusses zu haben, den man unbedingt etablieren wollte war politisches Kalkül vor allem der SPD für den wir jetzt den Preis zahlen. Am Ende bekommen Wähler aber die Politiker, die sie selbst wählen und damit verdienen. Es war klar, dass der amputierte Schnellschuss höchstens weiter beschnitten werden wird, wenn die SPD nicht mehr Teil der neuen Landesregierung wäre oder die Grünen ihre politische Macht ausbauen könnten- offensichtlich war das einer Mehrheit der Wähler in BW nicht relevant genug thematisch. Wählerwille siegt.

    Und ja: Die Grünen haben andere Kernkompetenzen und Kernanliegen als Bildungspolitik, wissen sie auch selbst. Insofern hat ja auch die CDU in BW das KuMi unter sich in der aktuellen Landesregierung.

    Menschen können auch verstehen, dass bestimmte Missstände bei genauerer Betrachtung keine solchen sind, sondern dass intendierte System darstellen, ohne deshalb darauf verzichten zu wollen sie zu verändern. Ja, an Symptomen rumzudoktern, statt das Grundproblem anzugehen ist ineffektiv. Der letzte "große" schulische Systemwurf brachte uns in BaWü die GMS als neue Schulform, die ich nicht ganz grundlos in der Vergangenheit schon als "Bildugsbenachteiligung 2.0 Version Ländle" bezeichnet habe, da sie genau das nicht erfüllt, was sie angeblich leisten soll, wofür sie aber eben am Ende halt nicht wirklich konzipiert wurde. Da ist die punktuelle Abstellung von Missständen halt vielleicht einfach das realistischere Ziel, da kann man immer noch genug falsch machen, es aber ggf.auch schneller wieder korrigieren, als wenn man erstmal so einen Systemumbruch (oder bezogen auf BW das halbherzige, verkorkste Systemumbrüchle) vollzogen und etabliert hat.

    In der NVo von bw finde ich dazu nichts, auch im Schulgesetz ist mir der Paragraph nicht begegnet.
    Ich habe nur die Befürchtung, dass dieser Fall zukünftig wieder passiert und ich keine Lust habe mit einem reinen Gewissen ständig doppelte Arbeit zu verrichten.
    Ist das Einbeziehen des Personalrats sinnvoll?
    Schreiben werde ich sie lassen und mit Paragraphen werde ich nicht kommen.
    Erschreckend ist wie man für ernstgemeinte, kompetente, gerechte und verantwortungsvolle Arbeit so "bestraft" werden kann/soll...

    Begründen lassen von deiner SL, warum die Notenbildungsverordnung keinen Bestand hat. Wenn es keine Begründung gibt: Remonstrieren, da klarer Verstoß gegen das Schulgesetz vorliegt und von dir verlangt wird.

    Was sagt euer Schulgesetz zu solchen Fragen? Muss die Note gewertet werden oder darf sie per dienstlicher Anweisung geschreddert und wiederholt werden?

    Hab vorhin am Handy nicht gesehen gehabt, dass es um BW geht. In dem Fall ist die Antwort klar, die Klassenarbeitsnote hat Bestand und muss gemäß §7 Notenbildungsverordnung gewertet werden ("Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. (...) ").

    Ausnahme: Begründbare, erhebliche Mängel bei der Notengebung und/oder der Erstellung der Klassenarbeit. Habe das eben schnell telefonisch mit einem Schulrechtler (selbst SL Gym) aus BW besprochen, der meinte, in dem Fall müsste der SL das sauber begründen, Fachleiter hinzuziehen, ggf.Nachkorrektur durch Fachleiter, etc. Das ist ziemlich umfangreich, was ein SL da leisten muss, um sauber zu begründen, warum eine gegegeben Note nicht in die Wertung einfließen kann. Kann der SL das nicht, gilt §7 der Notenbidungsverordnung unumstößlich.

    Sollen wir jetzt mutmaßen, woran der Notenabfall liegt? Um welches Fach geht es denn? Waren die Themen im 2.Halbjahr deutlich anspruchsvoller, als im 1.Halbjahr? Hast du im Unterricht den Eindruck gewonnen, deine SuS verstehen den Stoff? Waren deine SuS weniger bei der Sache/fauler, als bislang? Enthielt die 2.KA einen höheren Anteil Transferaufgaben, als die 1.KA?

    Na klar. Alte Familientradition:"Am Fronleichnam, als ich den frohen Laich nahm.." Da werden Kaulquappen in den Familienteich adoptiert, um den Bestand aufzuforsten.

    Der User nach mir weiß, wie Froschschenkel schmecken ohne am grünen Haggistier zu lecken.

    Ich weiß noch aus meiner Studienzeit, dass es für die studentische Krankenversicherung die Regel gab, dass man nicht mehr als 20 Stunden nebenher arbeiten darf. Ansonsten gilt eben die studentische Versicherung nicht. Aber wenn du einen normalen Job hast, über den du Krankenversichert wärst, dann brauchst du ja eh keine studentische Krankenversicherung. Da reicht meines Wissens nach der Uni der Nachweis, dass du in irgendeiner Form Krankenversichert bist.

    Ja, so war es bei mir auch. War bei mir wichtig über den Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, da ich im Erststudium in der PKV war und mich sonst erneut im Zweitstudium privat hätte versichern müssen, was deutlich teurer gewesen wäre.

    Am Anfang eines Studiums kann man sich imho in einer kurzen festgelegten Zeit entscheiden ob man in die Private Krankenversicherung wechseln will (auch vom Übergang Bachelor zu Master), bei Zweitstudium bin ich mir aber nicht ganz sicher. Die Private kann unter Umständen (erheblich) günstiger sein.

    Selbst die Basistarife der PKV bewegen sich in dem Bereich, den die TE angibt in der GKV zahlen zu müssen (da nur AN-Anteil zu tragen wäre), wobei dort dann auch ihr Kind kostenfrei mitversichert sein wird. Ohne Beihilfeanteil ist die PKV realistischerweise nicht günstiger, als die GKV bei einem vss.geringen monatlichen Einkommen und einem mitzuversichernden Kind. Dazu ist die Abrechnung über die GKV deutlich entspannter, was man denke ich gerade als berufstätige Mutter im Zweitstudium brauchen kann. Sich da mal eben auch noch in die Abrechnung der PKV einzuarbeiten, die entsprechende Büroarbeit zu leisten- die Zeit und Kraft muss man bzw.frau dann auch erstmal noch zusätzlich haben.

Werbung