Beiträge von CDL

    Oh man, das ist echt ohne Worte. Ich bin dann ab jetzt einfach raus aus dem Thread. Bringt ganz offensichtlich gar nichts. Viel Freude beim weiteren Rechthabenwollen-um-jeden-Preis noch.

    Das Prinzip des vollständig vom Kind selbstgesteuerten, selbstgewählten Lernprozesses wird meines Erachtens Kindern nicht gerecht und verkennt insbesondere bei Kindern mit bestimmten Lernproblemen, dass diese gezielterer Förderung und Anleitung bedürfen, als lediglich der Lernbegleitung. Für leistungsstarke Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern mag so ein Konzept noch funktionieren (habe so einen Fall in der Familie), vielen Kindern wird es nicht gerecht. Ein permissiver Erziehungs- bzw.Lehr- und Lernstil hat eben nicht nur Vorteile. Der autoritative (oder demokratische) Erziehungsstil ist deutlich kindgerechter, verlangt Eltern aber auch ab von persönlichen Vorlieben zu abstrahieren ebenso wie von individuellen Vorstellungen von "Zwang" hin zu echter bedürfnisorientierter Erziehung (und auch entsprechender Lehr- und Lernräume) von Kindern, die selbstverständlich nicht in einem regelfreien Raum erfolgen kann, in dem es nur darum gehen kann was ein Individuum gerade möchte. Frustrationstoleranz bauen Kinder so nämlich nicht auf.

    Das Kind einer Nachbarin ist an einer freien Schule mit analogem Konzept. In der 4.Klasse kennt es noch immer nicht das kleine 1x1, weil es sich bisher noch nicht damit intensiver beschäftigen wollte. Die Mutter ist zuversichtlich, dass ihr Kind das noch lernen wird, wenn es erst im Alltag sieht, dass rechnen zu können wichtig ist. Wann dieser Erkenntnisschritt dann kommt- offen. Bis dahin stehen weitere andere Interessen des Kindes im Fokus.

    Wo ist denn das Problem damit, wenn junge Frauen Kopftuch tragen wollen? Lasst den Leuten doch ihre Religion.

    Es geht nicht darum, dass jemand sich für einen bestimmten Ausdruck seiner Religionsfreiheit entscheidet, den man oder gerade frau möglicherweise nicht teilt, sondern um die zielgerichtete Indoktrination von SuS im Rahmen schulischen Unterrichts. Mag sein, dass ich dafür zu sehr GK-Lehrerin bin, aber das geht für mich einfach gar nicht!

    Und für die Ewigkeitsklausel gibt es sehr, sehr gute historische Gründe.

    Ja und die kennen schon meine Schüler der 8.Klasse zuverlässig nach der Unterrichtseinheit zum Grundgesetz.

    Und die Ewigkeitsklausel sagt, dass das GG nicht geändert werden kann? Merkwürdig, dass das seit 1949 schon rund 60 mal passiert ist. Selbst die "Würde des Menschen" ist ein Kaugummibegriff, was sich am Beispiel des von mir erwähnten § 175 StGB sehr schön zeigt.

    Nachlesen magst du wohl nicht. Also gut, da mir das Thema wirklich am Herzen liegt, versuche ich das mal aufzudröseln.

    Folgendes steht in Artikel 79 GG:

    (1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Absatz 1 besagt, dass das GG geändert werden darf. Die von dir erwähnten bisherigen Änderungen des GGs sind also keineswegs überraschend für all diejenigen, die die Verfassung kennen und haben sich im Bereich des grundgesetzlichen Rahmens bewegt.

    Absatz 2 legt den Rahmen einer solchen Änderung fest, damit dieser gesetzeskonform erfolgen kann. Dieser Rahmen erfordert ein äußerst hohes Quorum- 2/3 Mehrheit von BT und BR- um sicherzustellen, dass derartige Änderungen nicht nur von einer Partei durchgedrückt werden auf Kosten von Minderheiten, sondern von einer breiten politischen und damit auch gesellschaftlichen Mehrheit getragen werden und deren Willen auszurücken vermögen. Dieses Quorum ist hoch genug, um die Anzahl der GG-Änderungen im Vergleich mit Änderungen z.B. am BGB äußerst überschauber halten, es gleichzeitig aber eben auch nicht verunmöglichen Einzelaspekte neu zu interpretieren vor dem Hintergrund einer sich verändernden Gesellschaft, die sich immer noch in ihrer Verfassung, ihrem Grundgesetz wiederfinden können soll.

    Absatz 3 legt fest, dass die in Art. 1 und 20 festgelegten Prinzipien (also die Menschenwürde ebenso wie die fundamentalen Staatstrukturprinzipien inklusive des Prinzips der wehrhaften Demokratie) unter keinen Umständen geändert werden dürfen. Das versteht man unter "Ewigkeitsklausel". Wer versucht diese Artikel abzuschaffen strebt die Abschaffung der Demokratie und der Menschenrechte an, die in eben diesen Prinzipien ihren Ausdruck finden (neben Aspekten wie Föderalismus, Republik und Sozialstaat), will mit anderen Worten eine Diktatur etablieren. Genau dagegen wendet sich historisch bedingt dieser hohe Schutz, den das GG hier leistet.


    Ergänzt wird Artikel 79 von Artikel 19 GG:

    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
    (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
    (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

    Absatz 2 ist hier der für uns interessante Absatz: Änderungen von Grundrechten - soweit im Rahmen von Art.79 überhaupt zulässig, Art.1 und 20 dürfen wie gesagt nicht angetastet werden- dürfen unter keinen Umständen den Wesensgehalt des jeweiligen Grundrechts antasten. Man kann sich an dieser Stelle vorstellen, was das einerseits bezogen auf den Wortlaut des GGs bedeutet (da sind Verfassungsrechtler sehr konservativ), andererseits aber auch, was es vor dem Hintergrund sich verändernder gesellschaftlicher Realitäten dann in der Auslegung des Grundrechts mit sich bringt. Der Schutz von Ehe und Familie hat so lange Zeit dazu geführt, dass eine "Ehe für alle" politisch abgelehnt wurde mit Verweis auf das GG. Eine sich verändernde Gesellschaft interpretiert solche Artikel aber neu und muss dennoch den Kern des Gesetzes dabei achten. Das kann man als Widerspruch interpretieren oder als Ausdruck eines sich verändernden gesellschaftlichen Familienbildes, welches dann konsequenterweise vor dem Hintergrund des GGs auch in anderen Gesetzen seinen Ausdruck finden musste. Für mich insofern Ausdruck der besonderen Stärke unseres GGs, das ganz ohne großartige Veränderungen dennoch ausreichend beweglich ist für eine sich konstant verändernde Gesellschaft.

    Man darf an dieser Stelle durchaus davon ausgehen, dass die einmal gewonnenen verbesserten Rechte bislang diskriminierter Minderheiten auch künftig Bestand haben werden, da sie eine neue Untergrenze des Minderheitenschutzes darstellen. (Ein adaptiertes Zitat meines Verfassungsrechtsdozenten von vor 20 Jahren, der selbst genau die Interpretation des GGs, die ich hier im Forum immer wieder darstelle in seinen Kursen vermittelte, ohne einen Hehl daraus zu machen, dass er, würde er nicht in Brandenburg leben, die CSU wählen würde, so aber aktives CDU-Mitglied sei. Das nur zu den Interpretationen bzgl."linker Kreise"..)

    §175 StGb kann man einerseits unter diesem Gesichtspunkt betrachten. Andererseits haben auch früher schon viele Verfassungsrechtler darauf verwiesen, dass dieser Paragraph unvereinbar ist mit dem GG. Dies zu ändern oblag der Wahlbevölkerung, die mehrheitlich offensichtlich lange Zeit zumindest keine Probleme mit einer klar homophoben Politik hatte, andererseits dem Parlament, das Ausdruck seiner Zeit war (und das ja nicht nur in punkto Homophobie, sondern z.B. auch wenn es um die Gleichberechtigung der Frau geht- ebenfalls ein fundamentales Element des GGs, dass dennoch lange Zeit keinen Anlass dazu gab z.B. Vergewaltigung in der Ehe überhaupt als existent anzuerkennen oder Frauen nicht mehr ihrem Ehemann oder Vater zu unterstellen) und schließlich dem BVerfG. Letzteres besteht nunmal auch aus Mitgliedern, die ihrer Zeit entstammen und nicht immer nur glänzen mit ihren Urteilen, manche Fehler der Vergangenheit aber im Rahmen neuer Urteile revidiert haben und damit aktuelle Regierungen unter legislativen Handlungszwang gesetzt haben.
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    Eine AfD wird dieses GG ebensowenig abschaffen oder "entkernen" können wie eine andere Partei. Insofern würde ich mich, auch wenn ich persönlich mir wirklich für jede Kommune, jedes BL und vor allem die BRD im Ganzen Anderes, Besseres, Demokratischeres wünsche und genau dafür auch kämpfe und kämpfen werde in der Konsequenz Bolzbold anschließen wollen:

    Zitat von Bolzbold

    Lasst sie doch machen und liefern. Verantwortung ist das beste Mittel um sie zu entzaubern.

    Nur wer die Kasper zwingt ihre Konzeptlosigkeit offenzulegen, kann Protestwählern zeigen, dass diese auch nur mit Wasser kochen und das einfach nur "dagegen" zu wählen die eigene Lebenssituation nicht besser macht. Vor allem, da die AfD in ihrem Grundsatzprogramm für eine ihrer großen Wählergruppen im unteren Einkommensbereich wenn, dann nur Verschärfungen und erhöhte Belastungen vorsieht, keine Entlastungen oder gar Konzepte, die echte Perspektive schaffen würden.

    Das Grundproblem des Demokratiedefizits in Teilen der Republik verschärft eine AfD nicht, sie ist nur ein aktueller Ausdruck eines fortbestehenden Zentralkonflikts, den es ganz unabhängig von einer AfD ernstzunehmen gilt.

    Ein weit verbreitetes Missverständnis in linken Kreisen ist, das Grundgesetz sei eine unumstössliche Konstante. Das ist es nicht. Das Grundgesezt widerspiegelt den Wertekonsens der Deutschen und wird im Idealfall von einer Mehrheit getragen. Die Werte einer Gesellschaft unterliegen stetem Wandel und so ist auch das Grundgesetz wandelbar. Ein besonders markantes Beispiel wird wohl die sogenannte "Drittstaatenregelung" sein, eine einschneidende Änderung des Artikel 16 GG.


    Einfach mal einen Blick in Art.79, 3 GG werfen. Nennt sich auch "Ewigkeitsklausel" oder "Wesensgehaltsgarantie". Hat gar nichts mit "linken Kreisen" zu tun, nur mit Verfassungsprinzipien.


    Müsste also die Alterhöchsgrenze nur bei der Verbeamtung auf Widerruf nicht erreicht worden sein oder auch noch bei der Verbeamtung auf Probe?

    Da das vermutlich für dich ein Thema ist: Kindererziehungszeiten, Grundwehrdienst/Zivildienst oder auch Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen verschieben die Altersgrenze nach hinten. Sollte einer dieser Gründe für dich relevant sein könne, würde ich dir eine Beratung durch deine Gewerkschaft empfehlen. Die können dir anhand deiner individuellen Situation sehr genau sagen, welche Altersgrenze dann tatsächlich in deinem BL für dich gelten wird zum Zeitpunkt einer Verbeamtung auf Probe..

    Urdemokratische Grundhaltung wäre zunächst mal zu akzeptieren, dass die AFD eben auch gewählt wurde, auch wenn einem selbst das nicht gefällt.

    Da liegt ein Missverständnis zur Natur der Demokratie vor: Diese erwartet mitnichten von ihren Bürgern sich mit einer bestimmten Partei abzufinden, lediglich das demokratische Wahlergebnis an sich muss akzeptiert werden. Nachdem die AfD in allen Landesparlamenten, dem Bundestag und dem Europaparlament sitzt, darf man dieses demokratische Grundprinzip getrost als erfüllt betrachten und das obgleich weite Teile der AfD - der konstant stärker werdende nationalistische Flügel, wie auch die Jungen Alternativen- klar rechtsradikal sind und damit gegen fundamentale, unumstößliche Werte unserer Grundgesetzes verstoßen. Wer allerdings dieses Grundgesetz nicht achtet, wird von diesem auch nicht geschützt (nennt sich wehrhafte Demokratie), nicht grundlos werden die genannten Teile der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Vor diesem Hintergrund bin ich dankbar für jeden Bürger eines jeden Bundeslandes, der/die sich nicht einfach mit Wahlergebnissen abfindet, sondern auf demokratischem Weg gegen ein Aushöhlen des Grundgesetzes infolge eines weiteren Erstarkens der AfD kämpft. Genau das ist es, was eine urdemokratische Grundhaltung mit sich bringt und unser GG auch von jedem von uns fordert.

    Kann man anders sehen- hat dann aber unter Umständen nicht mehr viel mit den Werten unseres Grundgesetzes zu tun. Und nur das ist die Basis meiner demokratischen Grundhaltung.

    Nö, mag praktisch sein, ist aber auch ökologischer Wahnsinn mit diesen Wegwerftüchern. Feucht wischen bindet Staub am effektivsten (alte Allergikerregel- empfiehlt einem jeder Pneumologe) und die Lappen kann man in der Maschine waschen und wiederverwenden.


    Der User nach mir mag den Geruch frisch gewaschener Wäsche.

    Ich hatte schon beim letzten Mal als du meine entsprechenden Aussagen in dieser Weise kommentiert hast verstanden O.Meier, dass du Religionsunterricht für Unfug hältst. Kann man so sehen, muss man aber ja nicht. Dem interkulturellen Dialog hilft es meiner persönlichen Erfahrung (aus der Migrationsarbeit) nach an dieser Stelle jedenfalls keinesfalls, wenn man sich auf diesen Standpunkt stellt. Auch das kann man natürlich anders sehen, ich handle auf der Basis meiner Arbeitserfahrung in diesem Bereich und mache sehr gute Erfahrungen im Arbeitsalltag damit, weil bestimmte Schüler sich mir gegenüber anders öffnen, anders das Gespräch suchen und dann aber teilweise durchaus auch offen sind für Hinweise meinerseits z.B. bzgl.Trinken im Hochsommer in der Prüfungszeit, weil sie umgekehrt wahrnehmen, dass ich ihrem Glauben wertschätzend gegenübertrete. Mir ist das im Ergebnis wichtiger.

    Aber Leute wie Du sind eben auch nicht besser mit ihren diffusen Ängsten. Und ja, auch "die Sachsen" werden oft genug irgendwie gefunden. Das ist euer grundsätzliches Problem: Ihr könnt euch ja selbst untereinander schon nicht riechen. Wie soll man denn da mit hundertausenden von Flüchtlingen und dem Rest der Europäer erst klarkommen.

    "Eurer"/"Ihr" = Pauschal mal von Krabappel auf Sachsen geschlossen. Liest sich jedenfalls auch mit ausreichender Lesekompetenz so.



    Schreib doch jetzt einfach mal, wovor Du Dich genau fürchtest.

    Der Beitrag auf den du dich meine ich beziehst kam nicht von mir, sondern von Krabappel. Jetzt gerade fürchte ich nur eine fruchtlose, polemische Diskussion, die nichts bringt. Meine persönlichen Befürchtungen zu welchem Thema dann auch immer versachlichen das sicher nicht.

    Rückmeldebögen gibt es bei uns nicht. Das, was es gibt, ist intransparente Ankreuzbögen - du weißt hinterher nicht mal, was vom Angekreuzten nun gut und was schlecht war. Lediglich die Zielvereinbarungen sind konkret formuliert.

    Kriteriengeleitet nach wissenschaftlichen Maßstäben ist hier gar nichts. Natürlich gibt es Leitgedanken und blumige Ziele (dem humanistischen Bildungsgedanken entsprechend), aber konkrete Kriterien eben nicht.

    Was für Ankreuzbögen? Habt ihr keine Wortprotokolle? Und was ist mit der Broschüre des Landes zu den Bewertungskriterien im Vorbereitungsdienst, habt ihr die nicht bekommen? Sehr ominös..

    Du fragst ja gar nicht, Du findest nur einfach alle blöd, die die AfD wählen. Und fürchtest Dich diffus ... ja, vor was eigentlich?! Das sich diffuse Fürchten ist ja einer der Punkte, der den AfD-Wählern immer wieder vorgeworfen wird, es gäbe doch gar nichts diffus zu fürchten. Aber Leute wie Du sind eben auch nicht besser mit ihren diffusen Ängsten. Und ja, auch "die Sachsen" werden oft genug irgendwie gefunden. Das ist euer grundsätzliches Problem: Ihr könnt euch ja selbst untereinander schon nicht riechen. Wie soll man denn da mit hundertausenden von Flüchtlingen und dem Rest der Europäer erst klarkommen.

    War das jetzt als differenzierte Reaktion gedacht im Gegensatz von von dir angekreideten Pauschalurteilen? Oder einfach nur als weitere Polemik, die dem Diskurs nicht hilft? Ersteres kann ich nicht erkennen, letzteres durchaus. Pachschal die Bewohner Sachsen abzuwatschen, während du dir selbiges für die Bewohner Bayerns verbittest ist irgendwie ja inkonsequent.

    Aber watt solls, um eine ernsthafte, sachorientierte Diskussion geht es ganz offensichtlich niemandem wirklich in diesem Thread, bleiben wir also bei möglichst faktenarmer Polemik, Bauchgefühl und Co.

    @Krabappel : Doch, bei UBs ist das in BW Vorschrift, dass am Ende ein Ergebnisprotokoll ausgefüllt und an alle an der Beratung Beteiligten ausgehändigt wird. Darin stehen Stärken, Schwächen und 2-3 spezifische Ziele, an denen man bis zum nächsten UB arbeiten soll und auf die dann besonders geachtet wird. Die Beratung nach einem UB dauert auch rund eine Zeitstunde jeweils. Zusätzlich gibt es halbjährlich Ausbildungsgespräche, zu denen SL, Mentoren, pädagogische Lehrbeauftragte und Referendar zusammenkommen, wo dann ein Gesamtblick auf die aktuelle Ausbildungssituation geworfen wird- ebenfalls mit Ergebnisprotokoll und gemeinsamer Zielfestlegung.

    Lediglich am Ende von Lehrproben ist ein schriftliches Feedback nicht zulässig und die mündliche Begründung (kurz und knapp, nur die Gründe, die dann auch so im Protokoll stehen werden) der Note erfolgt lediglich auf explizites Verlangen des Anwärters hin.

    Die Kriterienkataloge für die Beratung und Bewertung haben wir zu Beginn des Refs über die Seminarplattform zur Verfügung gestellt bekommen.

    All diese Dinge sind Vorschrift im gesamten BL, muss als bei Buntflieger ebenso gewesen sein, sonst hat er das hoffentlich eingefordert.

    Letztlich sind die Noten aber auch sekundär, sofern du Schulleitungen kennst, die sich für dich einsetzen (können). Da kenne ich mehrere Fälle, wo trotz mäßigen Noten über Tricks (passende Ausschreibungen und Absprachen) der gewünschte Bewerber die Stelle bekam. Ebenso kenne ich Leute mit Einser-Schnitten, die entgegen ihren Wunschplänen auf dem Land gelandet sind.

    Kann klappen, wenn aber eklatant die Grundprinzipien auch der schulscharfen Einstellungen dabei umgangen werden (und da spielen die Noten nunmal eine zentrale Rolle), besteht immer das Risiko einer Konkurrentenklage. Da die RPs darauf alles andere als scharf sind angesichts des erwartbaren Ausgangs, versuchen sie solche Schulmauscheleien (die es leider gibt) möglichst abzustellen, wo sie sie entdecken.

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