Beiträge von CDL

    Du schreibst rechts rein, was deines Erachtens aus den Modulhandbüchern für z.B. Mathematik (Lehramtsstudium der passenden Schulart) zu Kurs X aus deinem z.B. Diplom- Physikstudium oder was für einen Abschluss du auch haben magst passt, um eine mögliche Anerkennung inhaltlich zu rechtfertigen. Je sauberer du da vorarbeitest, desto einfacher ist die Anerkennung. Je mehr du von irgendeiner Behörde erwartest an deiner Stelle herauszusuchen und abzugleichen, desto höher die Chance, dass etwas Anerkennbares übersehen wird, weil jemand schlicht keine Ahnung von deinen Fächern hat.

    Habe zwar keinen Seiteneinstieg gemacht, hatte aber noch bis zur Bewerbung fürs Ref einige Anerkennungsfragen zu klären bedingt durch ein Konglomerat aus Erststudium, Zweitstudium und Berufserfahrung, die sämtlich mit eingeflossen sind in die geforderten Nachweise. Meine akkurate Vorarbeit war die Basis für die vollständige Anerkennung, weil das nur noch unterschrieben und gestempelt werden musste.

    Bisher habe ich nur Evangelische Religion gelehrt. Habe auch, hier in BW, die Vocatio dafür

    Was denkst du denn, welches weitere, schulisch relevante Fach sich aus einem Geragogik- Master ableiten lassen könnte an welcher Schulform? Ohne zweites Fach und lediglich mit Bachelor im Erstfach dürfte es sehr schwer werden selbst in einem der Programme unterzukommen, die rin Nachstudium des zweiten Fachs vorsehen. Dennoch könntest du dich mal über die Programne von MeckPomm, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Berlin informieren.

    Tulpen sind fein. Aktuell freue ich mich aber vor allem, wenn in den nächsten Tagen die Anemonen im Garten als erstes blühen. Beim Spazierengehen habe ich letzte Woche schon einige an sehr sonnigen Stellen blühend gefunden. Nachdem unser Garten etwas schattiger ist, dauert es dort aber hoffentlich auch nur noch ein paar Tage.

    DUUM freut sich auch immer über die ersten Frühlingsblumen oder den beginnenden Frühlingsklang im Vogelorchester, wenn nach und nach Zugvögel zurückkommen.

    Da man nicht gegen seinen Willen ernannt werden kann, wäre es eine Frage beim entsprechenden RP wert.

    Halte das also eher für möglich, aber für so ungewöhnlich, dass es nicht aufgeführt ist.

    Habe selbst darüber nachgedacht vor meinem Ref. Mir wurde seitens der Gewerkschaft gesagt, dass dies zwar nicht üblich, aber rein rechtlich auch nicht unmöglich sei. Gezwungen werden kann wie geschrieben niemand in die Verbeamtung und nachdem der Vorbereitungsdienst ein integraler Bestandteil der Ausbildung ist, sehe ich persönlich zumindest auch nicht, auf welcher rechtlichen Basis ein RP sich weigern können sollte diese Form des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Letztlich bleibt aber nur das RP direkt zu kontaktieren in der Frage monstera9 .

    Ist allerdings alles befristet

    Traurig, weil du leider nicht plötzlich innerhalb einer vorgegebenen Frist kerngesund/ traumfrei sein wirst und damit erneut die Kraft haben wirst müssen für dich auch noch an dieser Stelle zu kämpfen. Bei mir ist inzwischen es unbefristet; ich bin nicht zuletzt dank OEG- Bescheid offiziell beschädigt genug für eine zeitlich unbefristete Anerkennung als Schwerbehinderte, die ersten 5 Jahre waren aber auch bei mir befristet.

    Hier in BW muss C1 zur Bewerbung fürs Ref nachgewiesen werden, C2 muss dann bis zum Ende eines Anpassungslehrgangs o.ä. nachgewiesen werden.

    B1 ist noch deutlich zu weit weg von der Sprachkompetenz, die deutschsprachiger Unterricht erfordert. Insofern sollte sie zunächst weiterlernen, bis die ihr C1 hat würde ich empfehlen. Letztlich kann ihr das aber die für Hessen zuständige Stelle ausländischer Qualifikationen für den Schuldienst genau sagen, wie es dort geregelt ist.

    Keine persönliche Erfahrung, deshalb die Empfehlung, dich von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen.

    Jetzt meine persönlichen Erfahrungen und was ich über Beurlaubungen in den Privatschuldienst auf Lehrer-online.de gelesen habe:

    RP- Wechsel sind an sich schon heikel und selten reibungsarm. Das größere Problem sehe ich allerdings darin, dass damit der Arbeitsvertrag an genau der Schule für den und die du explizit vom Land beurlaubt wurdest endet und du eine erneute Bewilligung der Beurlaubung bei Vorliegen eines neuen Vertrags benötigen wirst. Je nach Schulart und Versorgungslage derselben ist das aber aktuell so gut wie unmöglich durchzubekommen. Also beraten lassen, wie du dein Anliegen stärken kannst.

    Den Aspekt des GdBs kann ich bestätigen. Mein Erstantrag wurde damals mit 40 bewilligt, nach einem Widerspruch habe ich die 50 bekommen. Ich habe allerdings weitere Diagnosen und damit bedingte Einschränkungen aus dem Bereich Traumafolgestörungen die weit über eine "einfache" PTBS hinaus gehen.

    Smileys passen da nicht als Reaktion, da es letztlich bitter ist, wie verletzt/ krank/ eingeschränkt man im Traumabereich sein muss, um zumindest bei ausreichender Kraft und Kampfgeist einen GdB von 50 zu erlangen. Es bestätigt aber, was andere mit Erfahrung im Traumabereich dazu bereits geschrieben und erlebt haben. Gut, dass du dir die 50 erkämpft hast.

    Hmmm, ich glaube ich will auch so ein KI- Zeugnis haben. Bin dann mal prompten..

    Du könntest dich einfach noch einmal mit deinen ganzen Unterlagen und den schriftlichen Vorgaben, die du für die Anerkennung erhalten hast von deiner Gewerkschaft beraten lassen. Gerade das VKL- Argument scheint mir dabei hinterfragbar zu sein, schließlich werden auch dauerhaft an einer Schule tätige Lehrkräfte mit einem Teil ihres Deputats dort eingesetzt und erteilen regulären Unterricht.

    Natürlich hängt das teilweise zusammen, denn jemand, der sich nie meldet, kann auch nie einen guten Beitrag leisten. (Allerdings auch nie einen schlechten.)

    Doch, auch jemand der sich nie meldet kann gute/ schlechte Beiträge leisten, indem er oder sie aufgerufen wird oder durch Mitwirkung bei Partnerarbeiten/ Gruppenarbeiten (oder auch die Nichtmitwirkung daran). Dem Rest des Beitrags stimme ich aber zu.

    Finde ich Quatsch. Bei der Notengebung ist es doch oft so, dass man das anhand der Leistungsnachweise und Einschätzung der Mitarbeit geht. Oft hat man dafür Tabellen angelegt und ermittelt so nach eigenem Ermessen eine passende Note. Und jeder wird doch mal Schüler gehabt haben, wo es Diskrepanzen zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungen gab. Mir ging es nur um eine grobe Tendenz wie man damit dann umgehen könnte. Ich wollte keine offizielle Zeugniskonferenz einberufen, um so mit Fremden eine konkrete Note zu ermitteln, die dann eingetragen wird.

    Schriftliche Tendenz- wenn wie von dir dargestellt zutreffend- Richtung 2, mündliche Noten komplett unbekannt, aufgrund der Zeugnisnote dann aber wohl konstant zwischen 5,0 und 6,0, woraus sich eine 4,0 ableiten lassen kann in der Halbjahresinformation. Dazu hättest du kein Forum benötigt, wohl aber das sachliche Gespräch mit der entsprechenden Fachlehrperson suchen können, um die mündlichen Leistungen besser nachvollziehen zu können.

    Einen GdB von 20 empfinde ich bei einer Traumafolgestörung definitiv auch als zu niedrig. Leider scheint es aber Usus bei einigen Versorgungsämtern zu sein, zunächst einmal zu niedrig einzustufen, meine Schwester hat die gleiche Erfahrung machen müssen leider. Ich drücke fest die Daumen für den Widerspruch! 🍀

    Die untere Grenze für Traumafolgestörungen wird meist beim GdB bei 30 gesetzt. Um einen GdB über 50 zu erhalten bedarf es auch bei einer komplexen PTBS in schwerer Ausprägung einiges (z. B. Folgestörungen wie Angststörung, Depression, dauerhafte Persönlichkeitsveränderungen,…).

    Bei mir wurde der GdB beim Erstantrag zusammen mit physischen Erkrankungen auf 50 gesetzt. Auf 70 hochgesetzt wurde er erst, als ich nach dem OEG als Gewaltopfer anerkannt war mit einem Grad der Schädigung von 70 (was dann auch der neue GdB war, der auch nicht geändert wurde, als der GdS auf 60 gesunken ist vor einigen Jahren).

    Wenn du sowieso schon Kontakt hast mit dem Weißen Ring Emerald lass dich unbedingt auch zum OEG- Verfahren beraten. Das hilft ebenfalls Behandlungsoptionen zu sichern, erleichtert den GdB- Antrag, bringt noch einmal eine Grundrente, die bei einer Verurteilung der Täter zahlen muss, die aber komplett über den Staat vorfinanziert wird, der das dann halt beim Täter wiederzubeschaffen versucht. Mir „bringt“ das monatlich über 800€, die ich für zusätzliche medizinische Kosten teilweise benötige. Der Rest ist ein (kleiner) Ausgleich dafür, dass ich nur noch in Teilzeit arbeiten kann. Nachdem ich inzwischen wieder häufiger im Forum bin, kannst du dich bei Fragen auch per PN melden.

    Ich wäre liebend gerne an genau dieser Schule geblieben. Bin vor wenigen Jahren extra hierher gezogen (kann zur Arbeit laufen) und habe beim Aufbau eines besonderen Zweiges/Faches geholfen. Mein absoluter Traum.

    Jedoch hat das Verhalten meines Schulleiters nach dem Vorfall mir gezeigt, dass ich dort im Zweifelsfall absolut auf mich gestellt bin.

    Meine Therapeutin hat mir gesagt, dass die nachträgliche öffentliche (!) Schuldzuweisung und Kritik zu meinem im Dienst erlittenen Trauma beigetragen hat. Das Verhalten des Schülers war schlimm, aber das Verhalten von Erwachenen im Nachhinein war schlimmer.

    Auch ich weiß leider nur zu gut, was unzureichende Fürsorge und Unterstützung durch Vorgesetzte für einen ungesunden Unterschied machen nach Gewalterfahrungen im Dienst (stehe selbst in der Folge vor der zeitweisen- und notwendigen- Abordnung in die Verwaltung, um von dem zu genesen, was der Schuldienst verursacht hat). Gut, dass du für dich kämpfst und sorgst. Du machst das verdammt gut bislang!

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