Klar, mir persönlich (schon allein aus Motivationsgründen, ich darf sogar EWS Examen und zula nochmal machen, wegen "wir müssen den Wettbewerbscharskter aufrecht erhalten und können die Staatsexamina aus dem Gymnasialstudium leider nicht anrechnen") wäre es auch lieber gleich Bescheid zu wissen.
Zumindest die Zula würde in BaWü anerkannt werden, wenn die in einem für den neuen Studienabschluss relevanten und zulässigen Fachbereich erfolgt ist. In meinem Fall war das von einem Uniabschluss in EW und Politik her eine Abschlussarbeit in EW, die dank Schulbezug als Zula neu begutachtet und dann anerkannt wurde. Falls du nicht gerade in Spanisch deine Abschlussarbeit verfasst hast, was an Mittelschulen nicht ganz so relevant sein dürfte, würde ich das an deiner Stelle noch einmal prüfen lassen und auch selbst die Prüfungsordnung lesen, was dort über die mögliche Anrechnung von Prüfungsleistungen im Staatsexamen steht.
Solche "zusätzlichen Wege" können zwar anstrengend sein, ich habe aber mehr als einmal die Erfahrung im Leben gemacht, dass es sich lohnt, sich über die Rechtslage (auch in Form von Studien- und Prüfungsordnungen) genau zu informieren, damit man seine tatsächlichen Rechte und Pflichten kennt und nicht nur das, was andere Menschen daraus machen. Angesichts deiner persönlichen Vorgeschichte vielleicht ein empfehlenswerter Weg auch für dich und ein Lernschritt, den du auch künftigen Schülern mitgeben könntest.
Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg erstmal für deinen Studienabschluss und den weiteren Weg.
P.S.: Ich mag ja nicht ganz offen sein angesichts der Vorstrafe, die Offenheit, in der du hier aber schreibst und auch negativere Rückmeldungen wegsteckst finde ich durchaus beachtlich. Wenn es am Ende zu einem persönlichen Gespräch bzgl.der Bewerbung kommt versuch so offen und ehrlich und möglichst authentisch zu sein. Mach dir vorab aber sehr bewusst mit deinem Anwalt Gedanken, welche Art Fragen kommen könnten und wie du diese ehrlich, aber auch klug beantworten kannst ohne dir selbst nochmal ein Bein zu stellen.