Beiträge von CDL

    Da ich selbst zwar in einer Fasnetshochburg arbeite, aber in einer protestantisch geprägten Region aufgewachsen bin, ist Fasching/Karneval/Fasnacht für mich persönlich das letzte Mal als Kind ein Thema gewesen. Habe mir heute aber bei der Fasnachtsparty in der Schule in den Popo gebissen, dass ich da nicht entspannter bin und auch ein kleines Kostüm hatte. Das war einfach irre witzig die meisten Kollegen und SuS verkleidet feiern zu sehen. :pirat:

    Der T-Rektor ist sprachlich sensationell und als Kostüm definitiv witzig. :top:

    Danke CDL.

    Vor gut einem halben Jahr bekam ich über ASV-BW die Auskunft, dass die SL auch auf Halbjahreszeugnissen der Berufsschule unterschreiben müsste. Da hatte ich extra nachgefragt, weil die SL als Unterzeichner auf der Schablone für die Halbjahreszeugnisse war. Hm...

    Gern.

    Halbjahreszeugnisse stehen ja auch oben bei den beruflichen Schulen dabei, die müssen - ich nehme an, da es Zeugnisse sind und damit Verwaltungsakte wie Krabappel geschrieben hat- vom SL unterschrieben werden. Nur klassische Halbjahresinformationen nicht, da diese keine Versetzungsentscheidungen enthalten. Warum das im Bereich RS/WRS/Gym/FS anders geregelt ist und generell der SL unterzeichnen muss auch bei Halbjahresinformationen entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Wenn ich dran denke frage ich die Tage mal "meinen" Schulrechtler nach einer Begründung.

    Wenn ich das richtig sehe ist Super-Lion an einer beruflichen Schule. Damit gilt abweichend Folgendes:


    4.2 Die Zeugnisse sind eigenhändig vom Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu unterschreiben. Bei größeren Schulen kann ein Teil der Unterschriftsleistung auf den stellvertretenden Schulleiter oder die stellvertretende Schulleiterin übertragen werden. Ist der Schulleiter oder die Schulleiterin bei der Bildung von Prüfungskommissionen nicht zugleich Vorsitzender oder Vorsitzende der Prüfungskommission, unterzeichnen das Zeugnis der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission und der Schulleiter oder die Schulleiterin.


    Die Halbjahresinformationen sind vom jeweiligen Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu unterschreiben.

    Die "Halbjahreszeugnisse" die in seinem/ihrem Beispiel von den KLs unterschireben wurden waren formal betrachtet wohl nur Halbjahresinformationen.

    War mir auch nicht bewusst, dass es Unterschiede im selben BL zwischen den Schularten gibt in dieser Frage.

    Dem Landesserver nach wohl Schulleiter oder Stellvertreter zumindest an GS/WRS/RS/Gym/Förderschulen:


    10.2 Die Zeugnisse, der Schulbericht und die Halbjahresinformation sind eigenhändig zu unterschreiben. Der Schulleiter kann bei größeren Schulen einen Teil seiner Unterschriftsleistungen auf den Stellvertretenden Schulleiter delegieren.

    Ich bin selbst noch nicht lange genug dabei, um solche Alternativen zu suchen, nehme aber bei einigen Kollegen wahr, dass es diesen ähnlich geht, wie du es gerade beschreibst. Die Lösungswege, die ich mitbekommen habe sind z.B.:

    - Sabbatjahr (und Engagement für persönliche Herzensprojekte)
    - Auslandschuldienst
    - pausieren und erneutes Fachstudium
    - Seminartätigkeit (ergänzend oder hauptamtlich)
    - zusätzliche Verantwortungsbereiche z.B. am Schulamt/PR/Gewerkschaft oder auch schulintern (Steuergruppe, Funktionsstelle, spezielle Aufgabenbereiche)

    Habe für Niedersachsen folgende Infos gefunden:

    https://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie…zeit-14333.html

    Zitat

    Sondervorschriften für Beamte, Richter und Soldaten
    Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter in Niedersachsen haben Anspruch auf Elternzeit nach § 81 Abs. 1 NBG (§ 4 Abs. 1 Nds. RiG) i. V. m. der
    Elternzeitverordnung des Bundes. Darin sind einige Sonderregelungen enthalten, die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechen. Dies bezieht sich zum einen auf die Anmeldefrist, auf den Kündigungsschutz sowie auf die Auswirkungen der Elternzeit in Zusammenhang mit bestehenden, vor allem besoldungsrechtlichen Rechtsvorschriften.

    Die Rechtsquellen auf die verwiesen wird:

    § 81
    Mutterschutz und Elternzeit

    Die für Beamtinnen und Beamte des Bundes geltenden Rechtsvorschriften über den Mutterschutz und die Elternzeit sind entsprechend anzuwenden.

    § 1 (...)
    (2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, bei einem angenommenen, in Vollzeitpflege oder in Adoptionspflege genommenen Kind bis zu drei Jahren ab der Aufnahme bei der berechtigten Person, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nach Maßgabe des § 92 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes genommen werden. Insgesamt kann die Elternzeit auf bis zu vier Zeitabschnitte verteilt werden.

    (3) Die Elternzeit steht beiden Eltern zu; sie können sie, auch anteilig, jeweils allein oder gemeinsam nehmen. Satz 1 gilt auch für Adoptiveltern, Adoptivpflegeeltern und Vollzeitpflegeeltern.

    (4) Während der Elternzeit ist Beamtinnen und Beamten auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung beim selben Dienstherrn bis zu 30 Stunden wöchentlich zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Im Übrigen darf während der Elternzeit mit Genehmigung der oder des Dienstvorgesetzten eine Teilzeitbeschäftigung in dem nach Satz 1 genannten Umfang außerhalb des Beamtenverhältnisses ausgeübt werden. Die Genehmigung kann nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden dienstlichen Gründen versagt werden.

    § 2 (1) Die Inanspruchnahme der Elternzeit soll, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach Ablauf der Mutterschutzfrist (§ 3 Abs. 1 Satz 1 der Mutterschutzverordnung) beginnen soll, sechs Wochen, andernfalls acht Wochen vor Beginn schriftlich erklärt werden. In der Erklärung ist anzugeben, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren sie genommen wird. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 1 der Mutterschutzverordnung auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 2 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 1 der Mutterschutzverordnung und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 2 angerechnet.
    (2) Können Beamtinnen und Beamte aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund eine sich unmittelbar an das Beschäftigungsverbot des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes oder des § 3 Abs. 1 der Mutterschutzverordnung anschließende Inanspruchnahme der Elternzeit nicht rechtzeitig erklären, können sie dies innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen.

    (3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 1 Abs. 2 verlängert werden, wenn die oder der Dienstvorgesetzte zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles (§ 1 Abs. 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) kann nur innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung aus dringenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden. Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum Zwecke der Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen nach § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 der Mutterschutzverordnung ist nicht zulässig. Die Elternzeit ist auf Wunsch zu verlängern, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.
    (...)


    Fett markiert ist der Bereich, der für deinen Fall relevant sein könnte. Der Erstantrag lief jeweils über ein Jahr, mehr war wenn ich dich richtig verstehe nicht beantragt. Damit ist eine Verlängerung im Rahmen der möglichen Maximaldauer von 3 Jahren nur mit Zustimmung des Dienstvorgesetzten möglich.

    In jedem Fall würde ich dir raten, dich nochmal z.B. durch deine Gewerkschaft in der Angelegenheit beraten zu lassen.

    Klar, mir persönlich (schon allein aus Motivationsgründen, ich darf sogar EWS Examen und zula nochmal machen, wegen "wir müssen den Wettbewerbscharskter aufrecht erhalten und können die Staatsexamina aus dem Gymnasialstudium leider nicht anrechnen") wäre es auch lieber gleich Bescheid zu wissen.

    Zumindest die Zula würde in BaWü anerkannt werden, wenn die in einem für den neuen Studienabschluss relevanten und zulässigen Fachbereich erfolgt ist. In meinem Fall war das von einem Uniabschluss in EW und Politik her eine Abschlussarbeit in EW, die dank Schulbezug als Zula neu begutachtet und dann anerkannt wurde. Falls du nicht gerade in Spanisch deine Abschlussarbeit verfasst hast, was an Mittelschulen nicht ganz so relevant sein dürfte, würde ich das an deiner Stelle noch einmal prüfen lassen und auch selbst die Prüfungsordnung lesen, was dort über die mögliche Anrechnung von Prüfungsleistungen im Staatsexamen steht.

    Solche "zusätzlichen Wege" können zwar anstrengend sein, ich habe aber mehr als einmal die Erfahrung im Leben gemacht, dass es sich lohnt, sich über die Rechtslage (auch in Form von Studien- und Prüfungsordnungen) genau zu informieren, damit man seine tatsächlichen Rechte und Pflichten kennt und nicht nur das, was andere Menschen daraus machen. Angesichts deiner persönlichen Vorgeschichte vielleicht ein empfehlenswerter Weg auch für dich und ein Lernschritt, den du auch künftigen Schülern mitgeben könntest.

    Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg erstmal für deinen Studienabschluss und den weiteren Weg.


    P.S.: Ich mag ja nicht ganz offen sein angesichts der Vorstrafe, die Offenheit, in der du hier aber schreibst und auch negativere Rückmeldungen wegsteckst finde ich durchaus beachtlich. Wenn es am Ende zu einem persönlichen Gespräch bzgl.der Bewerbung kommt versuch so offen und ehrlich und möglichst authentisch zu sein. Mach dir vorab aber sehr bewusst mit deinem Anwalt Gedanken, welche Art Fragen kommen könnten und wie du diese ehrlich, aber auch klug beantworten kannst ohne dir selbst nochmal ein Bein zu stellen.

    weil „Gesittetheit“ nicht für jeden immer das oberste Ziel darstellt? Für sexuelle Gewalt kann man keine „gesitteten“ Worte finden, sie ist widerwärtig, sie zerstört das Leben eines Menschen, Leute, das muss man doch keinem erklären. Und wenn ein User das Bedürfnis hat, dass bei aller Diskussionskultur dieser Aspekt nicht vergessen werden soll, tut er das kund. Man kann’s auch übertreiben mit der political correctness.

    Da hast du ganz bestimmt in vieler Hinsicht Recht. Dennoch ist es ein derart sensibles Thema, bei dem man auch nicht weiß, wer da womöglich zum Opfer wurde, dass es gerade im Sinne eines Opferschutzes -und nicht im Sinne einer political correctness- schön wäre wenn es um Missbrauch geht umsichtiger zu formulieren. Ich habe keinen Zweifel daran, dass es allen, denen es darum geht klar zu machen wie dramatisch der Umgang der Kurie mit Missbrauchsfällen ist, möglich ist dies auch klar zu machen ohne potentiell auch hier im Forum mitlesende Opfer durch schonungslose Sprachwahl zu verletzen.

    Ganz persönlich wäre ich sehr dankbar für etwas umsichtigere Formulierungen bei diesem Thema.

    ad heiliger hund: mir wurde in der gs vom pfarrer beigebracht, im religionsunterricht, dass sünder direkt vom blitz erschlagen werden können. und dass wir das kleine "t" nicht ohne den haken am ende schreiben dürften (obwohl das die normschrift, die wir lernten, so vorgab), weil das sonst ein kreuz sei, und das dürfe man nicht einfach so irgendwie ins heft schreiben.

    Klingt wie eine 1:1-Beschreibung meiner katholischen Oma (inklusive Ziehen an den Ohren). Erschreckend dieses Pädagogik der Angst und wie sie über Religion legitimiert werden soll. Da ist mir der heilige Hund doch lieber. :rolleyes:

    Zumindest in BW ist es tendenziell so, dass eben die Gymnasiallehrer an die GMS gehen, die an den Gymnasien keine feste Stelle bekommen. So ganz von der Hand zu weisen ist die Argumentation nicht ...

    Angesichts der Einstellungssituation im Sek.II-Bereich in BaWü düften daruntern durchaus auch einige Kandidaten sein, die ihr 2.Staatsexamen mit 1,x gemacht haben aber eben keine rare Fächerkombination vorzuweisen haben. Natürlich gibt es auch Kandidaten mit anderen Noten, aber die finden vor allem deshalb so zahlreich den Weg an die GMS weil die Schulform so unattraktiv ist, dass sich nur wenige gezielt zuweisen lassen wollen als 1.Wahl: Wer will schon größtenteils Hauptschüler mit Methoden beschulen die erwiesenermaßen besonders förderlich sind für den Lernprozess besonders leistungsstarker SuS und damit diesen Schülern nur sehr begrenzt gerecht werden können? Ausgrenzung und Bildungsbenachteiligung 2.0, Version "Ländle" wenn man so will.

    muss deine seele am jüngsten tag für jede dieser sünden soundsolange ins fegefeuer. vielleicht darf sie auch nie mehr zu gott. ewige verdammnis, keine auferstehung. jo, scary.

    Das hat meine katholische Oma mir auch immer erzählt als ich ein Kind war und konnte es nicht fassen, dass ich noch nie etwas vom Fegefeuer gehört hatte, obwohl ich jeden Sonntag in der Kinderkirche war (hatte die gesamte GS-Zeit Albträume von dem menschenverachtenden Mist und konnte nur mit gefalteten Händen einschlafen, damit Gott mich nicht im Schlaf mit dem Blitz erschlägt....) Auch ihre Geschichten von der Hölle klangen sehr fremd für mich, beichten ziemlich gruselig und das Weihwasser des Priesters das sie in der Küche stehen hatte ging aus Unwissenheit einmal im Hochsommer als das Wasser abgestellt war an unseren durstigen Hund. Unsere innerfamiliären Witze über den jetzt "heiligen" Hund fand sie nicht so witzig, ich glaube da fielen mehr als einmal Worte wie Blasphemie und Hölle...

    Plattenspieler: Warum sollte jemand der sich dazu entschieden hat der katholischen Kirche nicht mehr angehören zu wollen auch noch an kirchlichen Wahlen teilnehmen wollen etc.?

    Das sind menschengemachte Regeln zur Gängelung von Mitmenschen mit den Mitteln von Macht und Angst (vor Exkommunikation, Verlust der Sakramente, etc.) nicht göttliche Vorschriften für unser menschliches Miteinander und die Organisation von Glauben. Gerade die darin zum Ausdruck kommende extreme Hierarchie innerhalb der katholischen Kirche ist es ja, die die aktuell so heiß diskutierten Missstände erst ermöglicht.


    Mit dem Missbrauchsskandal werden auch die großen Reformthemen in der katholischen Kirche diskutiert: Gewaltenteilung, Kontrolle von Macht, Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Der Missbrauchsskandal ist auch Folge eines Leitungsproblems - davon ist Hagenkord, leitender Redakteur des Papstsenders Vatican News, überzeugt. "Wir haben sowohl bei diesen Skandalen als auch bei den Finanzskandalen in Deutschland gemerkt, dass die Regierung der Kirche nicht modernen Kriterien entspricht", sagt er. "Dass Autorität nicht überprüft wird, sondern fast absolutistisch verstanden wird."
    Das Machtgefälle fördert Missbrauch und dessen Vertuschung. "Wir leiden an einer Überhöhung von Ämtern", sagt Hagenkord. Er fordert eine Einbindung von Nicht-Geistlichen auf den verschiedenen Leitungsebenen der Kirche und das Ende einer kirchlichen Zweiklassengesellschaft: Hier die Bischöfe, dort die sogenannten Laien. "Das ist die große Anfrage an die Art und Weise, wie Kirche geleitet wird. Alle Gläubigen müssen involviert werden - sowohl in die Verantwortung als auch in die Überprüfung von Verantwortung und in Transparenz. Die gehören überall mit hinein. Da muss ein neues Leitungsmodell von Kirche hin. Das ist ein großes Reformthema."

    Aber wozu braucht man eine Kirche für Glaubenserfahrungen? Ich kapiers wirklich nicht, würde aber gern.

    Natürlich braucht man Kirchen als Organisationsformen nicht für Glaubenserfahrungen, dennoch gehören sie eben für viele Menschen dazu. Hat meines Erachtens sehr viel mit familiärer Sozialisation zu tun sowie dem urmenschlichen Bedürfnis nach Gemeinschaft.

    Persönlich würde ich mich als überzeugte Agnostikerin bezeichnen. Ich weiß, dass ich nichts weiß, glaube aber es könnte mehr geben als was wir Menschen uns so alles einbilden, vorstellen und erhoffen. Ich glaube an das Göttliche (auch wenn ich mehr mit dem Pantheismus anfangen kann, als der christlichen Seelenlehre), kann mit Amtskirchen aber wenig anfangen. Wenn ich zuhause bin gehe ich dennoch gerne in die Kirche, da wir einen sehr klugen Pfarrer haben, dessen Predigten immer sehr sozialpolitisch und sehr aktuell sind. Für mich ist das die Art Kirche, die ich mir wünsche: Engagiert, politisch, werteorientiert, respektvoll, tolerant, handelnd und auf der Basis eigenen Handelns auch moralisches Verhalten bzw.Handeln fordernd (und nicht von oben herab anordnend). Manchmal denke ich über einen Kirchenaustritt nach (vor allem, wenn ich mal wieder den pietistischen Pfarrer in meiner aktuellen Gemeinde predigen höre). Jedes Mal wenn ich diesen Pfarrer predigen höre weiß ich wieder wie Kirche sein sollte und möchte denen, die dogmatische Einseitigkeiten predigen nicht das Spielfeld überlassen.
    (Vor vier Jahren an Weihnachten hat er in seiner Weihnachtspredigt allen Anwesenden eine gehörige Standpauke gehalten von wegen "erst shoppen bis zum Umfallen in der Vorweihnachtszeit, dabei immer grantiger zueinander werden, statt Zeit mit seinen Nächsten zu verbringen, nur um sich dann an Weihnachten als Saisonchristen zu gerieren und ein gutes Gewissen für den Familienstreit unterm Weihnachtsbaum zu verschaffen mittels Kirchgang". Das ganze perfekt unterstützt durch Zitate aus der Weihnachtsgeschichte und die Werte, um die es darin geht, was es bedeutet diese tatsächlich im Alltag mit Leben zu füllen. Eine der besten Weihnachtspredigten seit Jahren, auch wenn der Mann schlichtweg wütend war als er sie geschrieben hat.)

    Ich würde es mal so formulieren: Im Brennpunkt arbeiten Lehrer, die es im System "Referendariat" nicht soweit gebracht haben. Ob sie fachlich besser sind ist eine andere Sache. Oder gibt es irgendwo wirklich objektive und für alle gleiche Bedingungen wie in einer Zentral-Abitur-Klausur im Fach Mathematik?
    Das Einstellungssystem beruht nun einmal auf Ordnungsgruppen, also auf Noten. Entsprechend können sich die Absolventen mit besseren Noten eher die Schulen aussuchen und die mit schlechteren Noten müssen das nehmen, was übrig bleibt.

    So, wer von den sehr guten Absolventen geht jetzt freiwillig an eine Brennpunktschule? ;)
    Diese Lehrer sind sich selber zu schade für den Brennpunkt.

    Lehrerbashing ist auch sooooo viel schöner, wenn es aus den eigenen Reihen kommt...

    Ordnungsgruppen oder Leistungsziffern (BaWü) sind das Eine, intrinsische Motivation das Andere. Neben Leuten, die es sich vielleicht wirklich nicht aussuchen konnten, sind da eben die vielen Kollegen, die sich ganz bewusst für bestimmte Schulen oder Schulformen entschieden haben. Für alle anderen gilt, dass sie ihre Prüfungen bestanden und eine volle Lehrbefähigung haben.
    Ich bin auch jemand, der fachlich sehr viel von seinen Kollegen erwartet, habe da im Studium und auch im Ref manches Mal damit gehadert, wie Kommilitonen oder Mitanwärter wenig Ehrgeiz zeigten sich gut zu qualifizieren (weshalb ich mit Quer- oder Direkteinstieg auch nicht wirklich warm werde). Dennoch habe ich den allergrößten Respekt vor jedem Lehrer und jeder Lehrerin der/die täglich seinen Mann oder seine Frau vor einer Schulklasse steht. Wer das auch noch in einer Brennpunktschule macht- chapeau!
    Was manche meiner Mitanwärter aus ihren Schulen (Hauptschulen, Werkrealschulen, die meisten Gemeinschaftsschulen) berichten wie sie arbeiten müssen, was sie fachlich oder auch sozial vorraussetzen dürfen in ihren Klassen verdient in meinen Augen die größte Hochachtung. Ich weiß nicht, ob ich meine fachlichen Ansprüche so weit zurückschrauben könnte um die Art Schule die deren Alltag ist nicht als frustrierend zu erleben.

    Und bei der Frage des Katholischseins entscheidet der Akt der Taufe. Einmal getauft (auch als Säugling) kann man sich auch seine Zugehörigkeit zur Kirche nicht mehr heraussuchen. Denn wer einmal katholisch ist, bleibt katholisch, auch wenn er austritt, auch als Häretiker, Schismatiker oder Apostat (siehe character indelebilis).

    Wow, da bin ich meiner Mutter doch direkt dankbar für ihren bewussten Austritt aus der katholischen Kirche als Folge des von ihr erlittenen frühkindlichen Missbrauchs durch Priester und Nonnen (sic!) im katholischen Kindergarten und den ebenso bewussten Eintritt in die evangelische Landeskirche. Das hat mir ganz offensichtlich einige dogmatische Einseitigkeiten erspart, die im katholischen Teil meiner Familie -leider- durchaus präsent sind. (Wird eigentlich nur noch geschlagen von den orthodoxen Familienmitgliedern die der Auffassung sind, die Bibel müsse wörtlich verstanden und gelebt werden und dürfe unter keinen Umständen im Rahmen moderner Lebensverhältnisse interpretiert werden.)

    Danke @kecks für deine meist ebenso differenzierten wie intelligenten Beiträge zum Thema.

    OK, sehr überschaubare Schulrechtsveranstaltung. Gibt es in Niedersachsen nur drei Pargraphen Schulrecht und der Rest ist halt Beamtenrecht oder ist es -leider- nur vorgesehen im Ref lediglich mal höflich an der Oberföäche zu kratzen? Ich weiß ja, es gibt BL, die bieten ihren Refs gar nichts im Bereich Schulrecht an, insofern ist schon ein Termin lobend zu erwähnen. Dennoch dürfte man seine Lehrer besser ausbilden, wenn man ungekehrt erwartet, dass sie sich an geltendes Recht halten sollen.

    (Ich habe viele Jahre im außerschulischen Bildungsbereich gearbeitet ohne dass der Arbeitgeber eine rechtliche Fortbildung gefordert oder ermöglicht hätte. Seit ich meine Schulrechtsveranstaltungen abgeschlossen habe, melden sich regelmäßig ehemalige Kolleginnen bei mir mit Fragen zu Aufsichtspflicht und Co., weil sie dankbar sind endlich einmal eine Anlaufstelle zu haben, die ihnen erklärt, worauf sie bei Ausflügen (gerade Schwimmausflügen) oder gesundheitlichen Problemen von Kindern rechtlich betrachtet zu achten haben. Da bin ich meinem Bundesland schon sehr sehr dankbar für das Geld, dass es in diesen Teil meiner Ausbildung investiert hat.)

    Was Hinz und Kunz davon halten mögen ist mir relativ egal, ich halte es da mit § 1631 BGB, Absatz 2

    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

    Auch der "Klaps" ist eine körperliche Strafe ergo kein zulässiges Erziehungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland.

    Der Kern der christlichen Botschaft ist gut und der gegenwärtige Papst Franziskus ein Hoffnungsträger, dass die Kirche wieder mehr dahin zurückkehrt.

    Beim ersten Teil bin ich noch bei dir, aber sprichst du da von dem Papst Franziskus, der würdewahrendes Schlagen von Kindern in Ordnung findet? Ein absoluter Hoffnungsträger, wohl wahr...

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