Beiträge von CDL

    Ich denke, das ist an vielen Grundschulen gar nicht möglich, weil die übrigen Kollegen meist schon eine Klasse leiten.

    Nachdem die Einschulungen der eigenen Kinder sich zeitlich ja recht gut im Voraus planen lassen ist das dann eben etwas, was man ggf. bereits im Vorjahr mitbedenken und mitansprechen muss, damit es im darauffolgenden Schuljahr funktioniert.

    Ich bin mir sicher, wer will wird auch dabei wieder einen Grund finden, warum das nicht klappen kann. Alternativ kann man aber auch einfach lösungsorientiert vorgehen und voraussetzen, dass ein Termin wie die Einschulung der eigenen Kinder auch Grundschullehrkräften problemlos ermöglicht werden muss, sprich man schlicht entsprechend vorausplanen muss, sollen dien Lehrkräfte der 1. Klasse nicht im Zweifelsfall fehlen an dem Tag.

    Ich freue mich gerade darüber, dass ich trotz Muskelkaters vom Training der letzten beiden Tage und dem Schwimmen heute Vormittag vorhin nochmal den Hintern hochbekommen habe und eine Runde Yoga gemacht habe, gefolgt von Dehnübungen, einer Einheit Coretraining, sowie einer kurzen Meditation.🧘 Nach der Dusche fühle ich nicht mich jetzt gerade völlig tiefenentspannt und bin gleichzeitig sehr stolz auf mich. Ein verdammt guter Abschluss für den Tag. Der Hund hat übrigens wie gestern wieder ein wenig mitmeditiert.

    Wenn man selbst Erstklässler bekommt und immer an allen Schulen donnerstags Einschulung ist, habe ich nicht frei bekommen. Ist ja doof, wenn man eingeschult wird und die Lehrerin nicht da ist

    Dann gibt man denjenigen, die das im Kollegium betrifft halt in dem entsprechenden Schuljahr keine 1. Klasse, damit sie an der Einschulung der eigenen Kinder problemlos anwesend sein können.

    Ich habe als Kind verdammt oft auf meinen Vater verzichten müssen, weil der bei wichtigen Anlässen eigene wichtige Anlässe an seiner Schule hatte, an denen er verpflichtend teilnehmen musste. Das ist auch aus Kinderperspektive echt bitter, wenn der Beruf der Eltern gefühlt „ständig“ vor den Bedürfnissen der Kinder nach gemeinsamer Zeit kommt. Seit er pensioniert ist kann er das endlich ganz anders machen und ich und meine Geschwister oder eben auch die Enkelkinder spüren, wie wichtig ihm jeder noch so kleine Moment in unserem Leben ist.

    SLen sind nicht für die Kinder ihres Kollegiums zuständig, wohl aber dafür, dass dieses eine gesunde Balance finden kann zwischen Beruf und Familie im Sinne der Fürsorgepflicht. Dazu gehört auch, solche zentralen, einmaligen Termine im Leben der eigenen Kinder nicht ständig verpassen zu müssen des Berufs willens.

    In diesem Forum dürften sich erheblich weniger Lehramtsstudierende rumtreiben als bei dir an der Hochschule, also ab in diverse Vorlesungen und kurz um Mitwirkung bitten, dazu QR- Code entweder direkt visualisieren oder kleine Zettel damit verteilen, die du auch in der Mensaschlange verteilst. Das dürfte dir deutlich mehr Mitwirkende deiner tatsächlichen Zielgruppe bringen als ein Aufruf in diesem Forum.

    Nichtsdestotrotz habe ich das Gefühl, dass ich mit meinen Informationen bzw. Kenntnissen hier nicht die richtigen Fragen stellen oder Antworten geben kann.
    Und auf stille Post möchte ich verzichten. Wir werden uns an anderer Stelle genauer informieren.

    Deine Frau könnte einfach deinen Account übernehmen oder einen eigenen erstellen, um die richtigen Fragen stellen oder eben auch erforderliche Antworten geben zu können.

    Wenn sie das nicht möchte , dann ist es vermutlich wirklich einfacher, wenn sie sich z.B. bei ihrer Gewerkschaft persönlich Rat einholt. Auch andere Wege werden nämlich am Ende nicht von dir stellvertretend verfolgt werden können , sondern sie muss für sich selbst sprechen, um die Informationen zu erhalten, die sie benötigt.

    Da muss ich meine Frau fragen... Ich glaube aber nicht. In der schriftlichen Bewerbung an die Schule natürlich nicht.

    Es wäre wirklich sinnvoller, wenn deine Frau ihre Fragen selbst stellen würde. Sie kennt einerseits ihre Situation im Zweifelsfall genauer als du. Andererseits würde das aber auch gewisse Fragezeichen auflösen, ob du selbst schreibberechtigt bist oder auch- was für mich an der Stelle deutlich relevanter ist- die Bauchschmerzen, die es zumindest mir verursacht, dass hier persönliche Informationen einer nicht registrierten dritten Person öffentlich gemacht werden.

    Zu den Leistungen gehören beispielweise Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter, die von gesetzlichen KVs prinzipiell nicht übernommen werden. Weder zur Krebsfrüherkennung, noch zur Lagekontrolle von Spirale oder Kupferkette. Beim Zahnarzt wird bei Backenzähnen meist nur Amalgam bezahlt. Auch dies ist bei den Leistungen zur GKV nachlesbar. Zusätzlich habe ich die Informationen von meinem gesetzlich versicherten Partner, der auch einen Kofferdam und eben den Aufpreis für hochwertige Füllungen selbst bezahlen muss.

    Hinzu kommt bei mir ein bestimmtes Medikament, das nur in Ausnahmefällen übernommen wird, also wenn man nachweisen kann, dass die günstige Alternative wirklich nicht ausreichend ist.

    Ich bin selbst in der GKV. Das eine Mal, bei dem ein paar alte Füllungen aus Amalgam bei mir ersetzt werden mussten habe ich dann halt 100€ draufgezahlt für Keramik. Das konnte ich mir leisten obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch nicht im Schuldienst war und bedingt durch das begleitende Zweitstudium so wenig verdienen konnte, dass ich aufstockend ALG II bekam. Das ist also sicherlich zahlbar und kein Drama, wenn es ausnahmsweise mal nötig werden sollte.

    Ja, nicht alle Ultraschalluntersuchungen werden von der GKV übernommen, die einfache Variante zur basalen Krebsvorsorge aber durchaus und wenn man dann diese umfassend haben möchte bei der Krebsvorsorge kostet einen das einmal jährlich etwa 40€. Auch das ist also verschmerzbar.

    Prüf also mit deinem Facharzt, ob das Medikament, das du benötigst entweder tatsächlich alternativlos ist, so dass auch die GKV zahlen würde oder aber ob du problemlos wechseln könntest auf die GKV- Variante. In vielen Fällen bekommt man als GKV- Patient/in nämlich komplett wirkungsgleiche Medikamente, die dank anderem Markennamen aber erheblich günstiger sind. Das weiß ich nicht nur, weil ich selbst lange privat versichert war, sondern auch, weil ich, wenn z.B. mein GKV- Asthmamedi nicht verfügbar ist ich eine normalerweise 4x so teure Alternative erhalte-ebenfalls dann zu lediglich den GKV-Zuzahlungen- die inhaltlich identisch ist.

    Ich musste während meines Zweitstudium tatsächlich sowohl eine Bescheinigung meines Arbeitgebers vorlegen, dass ich mehr als 20 Wochenstunden arbeitstätig sei, als auch durch eine Aufstellung meiner Kurse des aktuellen Semesters, dass ich deutlich weniger ETCS- Punkte als in Vollzeit belegt hatte. In meinem Studiengang gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Option auf Teilzeitstudium. Diese hätte es sonst erheblich vereinfacht darzulegen, dass ich tatsächlich nicht in Vollzeit studiere.

    (Mir geht es jetzt darum, ob man dann dauerhaft von der PKV raus könnte, wenn man es möchte. Also nach 2-3 Monate wieder auf Minijob wechseln dürfte. Weil es dann wirklich wichtig für alle Studis wäre, die sich mit ihrer Entscheidung verzockt haben).

    Nein, sobald man nicht mehr überhälftig arbeitet, aber immer noch studiert erfüllt man die Ausnahmebedingungen für dieses Schlupfloch rein formal nicht mehr und muss wieder zurück in die PKV. Es ist aber eben ein Weg, um bei entsprechender Arbeitstätigkeit über den Arbeitgeber ganz normal in der GKV versichert zu sein.

    NACH dem Studium.

    Es geht hier darum, dass jemand, der die Entscheidung zu Beginn des Studiums für "die Privatversicherung während des ganzen Studiums", über 50% arbeitet.
    und da habe ich es eben verlinkt: die Entscheidung ist bindend.

    Und doch kommt man heraus, wenn man überhälftig arbeitet. Wie bereits bezeichnet bin ich so in meinem Zweitstudium aus der PKV rausgekommen, obgleich genau genommen die Entscheidung vor dem Erststudium privat versichert zu sein bindend war. Einen Studententarif bei der GKV hätte ich deshalb niemals bekommen, als Arbeitnehmerin über die GKV versichert zu sein obgleich ich zusätzlich studiert habe war dagegen völlig unproblematisch für GKV und PKV möglich (also nachdem ich denen die entsprechende Rechtslage erläutert und mit Hilfe des Sozialgesetzbuches nachgewiesen hatte). Das ist ein wenig bekanntes Schlupfloch, um doch noch aus der PKV rauszukommen.

    Mit einem Deputat von 18 Stunden arbeitest du ja überhälftig Gudi , kannst also definitiv auch nicht zusätzlich in Vollzeit studieren. Insofern solltest du in dem Fall und für die Zeitdauer deiner überwältigen überhälftigen Arbeitstätigkeit aus der PKV in die GKV übertreten dürfen. Besprich das mit deiner PKV, um auch die Zahlung der Anwartschaft zu klären.

    Ah, den kennt jeder Hundebesitzer, denn das ruft man, wenn mal wieder ein Vierpföter so einen unfassbar vermodert stinkenden U- Boot- Furz losgelassen hat, der ohne jede akustische Vorwarnung direkt die Nase olfaktorisch erschlägt bis zum drohenden Würgereiz. Das ist letztlich aus der Militärsprache abgeleitet, wo, wie jeder weiß, der Satz „Torpt nat heyrt plofft!“ ein geflügelter Ausdruck ist.

    Einer der Hunde, mit denen ich aufgewachsen bin war Experte für diese fiesen Furze. Seit ich eigene Hunde habe war es mir glücklicherweise durch entsprechende Ernährung möglich die Stinkfurze auf annähernd null zu reduzieren.


    Wer kennt eigentlich noch die Herkunftsgeschichte und vor allem auch wörtliche Übersetzung von „Torpt nat heyrt plofft!“ und kann uns diese erzählen?

    Solange du den Status Student hast, darfst du nicht deine Versicherungsart wechseln, AUCH wenn du parallel Vollzeit arbeitest.
    Dafür brauchst du die Bescheinigung der Uni, dass du fertig bist / exmatrikuliert wurdest.

    Doch, das geht durchaus, ist aber an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Ich war im Erststudium befreit und privat versichert. (Dummer Lehrerkindfehler.) Mein Zweitstudium lief dann berufsbegleitend, also über 20 Wochenstunden Arbeit im Angestelltenverhältnis und Teilzeitstudium. Basierend darauf war ich dann im Zweitstudium tatsächlich in in der GKV.

    Ich gönne es jedem von euch, dass so viele von euch Wünsche äußern können, auf die auch oft eingegangen wird.

    Weder bis vor kurzem bei mir in VZ und nun in TZ wurde jemals nach meinen Wünschen zum Stundenplan gefragt. Wir bekommen den Plan ca 2 Wochen vor Schulbeginn und müssen dann schauen, wie wir die Betreuung regeln. Zu KiGa-Zeiten war das noch weniger relevant als nun in der Grundschule, denn der KIGA hatte längere Betreuungszeiten als nun die Grundschule/Hort.

    In VZ hatte ich eigentlich jedes Jahr immer zur ersten und min 1x Nachmittagsunterricht, nun habe ich einen freien Tag (an dem ich aber auch zu Vertretungen einbestellt werden kann und wurde) und auch Unterricht zwischen 1-9 Std. Die Kleine hat natürlich ganz andere Schulbeginn und -endezeiten.

    Das liest sich so als sollte eure Beauftragte für Chancengleichheit ganz dringend aktiv werden und sei es nur, um das Kollegium darüber zu informieren, welche Anträge basierend auf Paragraph 29 Chancengleichheitsgesetz von wem gestellt werden dürfen, die eine SL auch nicht einfach pauschal nicht bewilligen darf.

    Die Logik besteht darin, dass es auch möglich bleiben muss vernünftige Stundenpläne für andere KuK zu erstellen, nicht nur für die eine Person, die bei lediglich drei oder vier Stunden Reduktion direkt einen komplett freien Tag haben will. Darüber hinaus ist es nicht das Ziel der Stundenplanerstellung Klassen zusätzlichen, vermeidbaren Nachmittagsunterricht zu verpassen, nur damit Kollege X wie gewünscht acht Unterrichtsstunden an drei Tagen runterreißen kann.

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