Beiträge von Lehrerin2007

    Thema: Shakespeare in der 12. Klasse

    Eine Schülerin wählt Shakespeare als Schwerpunkt für die mündliche Abiturprüfung und fragt:

    "Reden Sie dann in Shakespeare-Englisch mit mir?"

    :aufgepasst:

    Wir haben Präsenzstunfen im Plan. In diesen könnwn wir zur Vertretung herangezogen werden. In den anderen nicht (Außer es ist eine riesige Krankheitswelle).

    Genau, bei uns heißen sie Bereitschaftsstunden. Jeder hat eine gewisse Anzahl davon im Stundenplan (je nachdem ob TZ/VZ), wer mehr hat, bekommt sie z. T. auch angerechnet. So ist aber sichergestellt, dass es in jeder einzelnen Unterrichtsstunde mehrere Bereitschaften gibt. Man hat dann anwesend zu sein und muss notfalls auch spontan einspringen können.
    Finde es eigentlich ein ganz gutes System, da es recht planbar ist (oft weiß ich vorher schon, wann/wo ich Vertretung habe) und weil kaum Unterricht ausfällt (außer mal eine letzte Stunde).

    Definitiv die guten.

    Allerdings kenne ich fast ausschließlich bayr. Gymnasien.

    Trotzdem: Es ist schon so, dass die negativen Erfahrungen, auch wenn sie quantitativ nicht im Verhältnis stehen zu den positiven, einen manchmal ganz schön runterziehen können. Aber das ist in jedem Job so, denke ich. Man lernt daraus und wächst auch daran und bekommt ein dickeres Fell.

    Also ich finde es auch ziemlich daneben, es einfach anzuordnen. Ein Gespräch mit allen Beteiligten, wie man dieses Problem ggf. lösen könnte, wäre wohl angemessener.

    Gerade weil wir nur eine "teilgebundene Arbeitszeit" haben, kann man nicht einfach frei verfügen über die Zeit, die wir uns selbst einteilen. Wenn jemand zum Beispiel Teilzeit arbeitet (ja, ich schreibe mal wieder aus meiner Perspektive...) und dann relativ kurzfristig auch noch die Kinderbetreuung sicherstellen muss (mein Mann ist um 17:30 noch nicht zu Hause!), finde ich es schon ziemlich frech, dem Wunsch dieser Mutter einfach so nachzukommen, indem man den Termin anordnet. Sie kann sich auch einrichten, mal eher zu gehen, sodass mann evtl. einen Kompromiss finden kann. Ich persönlich könnte problemlos um 7:00 in der Schule sein und würde sie zu der Uhrzeit einladen...

    Die Zusatzaufgaben kann man gar nicht reduzieren, weil sie Pflicht sind.

    Aber wenn es so viele sind, dass man seinen normalen Job (und normal sind nunmal 40 Stunden / Vollzeit) grundsätzlich nicht schaffen kann, stimmt irgendwas nicht.

    Die von Gingergirl genannten Aufgaben haben wir natürlich auch, alles was darüber hinaus geht, ist freiwillig. Klar wird es öfter (auch mal vehementer) angeboten, wenn jemand in einem Team gebraucht wird. Aber Schulentwicklung und Qualitätssicherung (bei uns heißt das "QSE") ist bei uns ein Arbeitskreis, wo einige mitmachen, aber keiner dazu verpflichtet ist. Man kann auch nein sagen. Es kann doch nicht erwartet werden, dass man nebst Volldeputat noch 10 oder mehr Stunden extra macht??? Versteh ich nicht...

    Zusätzlich kommt hinzu, dass viele Frauen nach ihrer Elternzeit in vielen Unternehmen mit großen Nachteilen rechnen müssen oder sich z.B. nicht trauen 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.

    Genau, und auch noch, dass es beim Lehrerberuf keinen gender pay gap gibt, abgesehen von der Tatsache natürlich, dass (wie in den meisten Berufen) mit großer Mehrheit die Frauen in TZ arbeiten, nicht die Männer, aber das ist ein anderes Thema. Neulich habe ich mit meinen SuS im Unterricht über den gender pay gap geredet und sie wollten explizit wissen, ob das bei Lehrer(innen) auch so ist. Konnte ich verneinen...

    Ich finde auch absolut nicht, dass ich zu wenig verdiene. Ich weiß, dass ich auch Glück habe, in Bayern, wo man schneller und leichter zu A14 aufsteigt. Ich war 33 und gerade in Elternzeit...

    Mir geht es auch insgesamt eher um die Wertschätzung des Berufes in der Bevölkerung, das Image des Lehrerberufes und die ständig mehr werdenden Aufgaben, die wir bewältigen sollen, aber eigentlich nicht können. Die sind das Problem und würden auch nicht durch eine höhere Bezahlung geringer werden...

    Die Frage ist für mich irgendwie auch immer: Welcher Beruf ist denn wirklich vergleichbar mit dem des Lehrers?

    Klar, man könnte meinen, wer ein abgeschlossenes Studium hat und möglicherweise davor noch eine Ausbildung gemacht hat, ist vielleicht vom Niveau und von der Länge der Ausbildung her vergleichbar.

    Aber die Art der Arbeit, die Lehrer machen, da fällt mir schwer ein echter Vergleich ein mit irgendeinem anderen Beruf ein, während z.B. Leute mit BWL Diplom ihre Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen (sofern im gleichen/ähnlichen Bereich) eher vergleichen können. In BWL-er-Kreisen höre ich eher mal "X macht sowas Ähnliches wie Y in Firma Z."

    Oder sehe ich das falsch?

    Bist du schon auf Lebenszeit verbeamtet?

    Bei einem BV hast du - soweit ich weiß - keine Gehaltseinbußen, denn es besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.

    Bei einer längeren Krankschreibung könnte es ein Problem werden, falls du noch auf Probe verbeamtet bist. Dann musst du wahrscheinlich (ging mir so) nochmal zum Amtsarzt vor der Lebenszeitverbeamtung, beim BV nicht.

    Was sind denn die Gründe deiner FA? Wenn du immun bist gegen alles, was das Kind gefährden könnte, sehe ich jetzt keinen Grund, nicht zu arbeiten, so lange es dir gut geht. Aber grundsätzlich würde für mich auch die Gesundheit des Kindes vorgehen, ich würde es nur machen, wenn keine Gefahr besteht.

    Wenn aber gerade Noro, Grippe, Ringelröteln oder was auch immer grassiert, würde ich sofort zu Hause bleiben...

    Ja ja, ich hab's verstanden, ich kenn den Art. 86. ;)
    Entscheiden dürfen wir das ja auch, aber es ist eben üblich, dass es nochmal über die Schulleitung geht. Ich kann mich nicht erinnern, dass schonmal ein Verweis "verweigert" wurde von der Schulleitung. Manche Schulen handhaben das offenbar so, andere so. Warum auch immer...

    Psychotherapie und Verbeamtung schließen sich nicht von vornherein aus, nein. Allerdings ist es ein schwieriges Thema, da es sehr von der Art der Erkrankung abhängt und wie erfolgreich die Therapie war, ggf. auch wie lange es zurückliegt.

    Ich würde das mit dem behandelnden Arzt besprechen, er kann dir möglicherweise ein positives Gutachten bzgl. Dienst(un)fähigkeit schreiben, das du dem Amtsarzt vorlegen kannst. Eine Garantie ist das allerdings nicht, dass dieser dann keinen Einwand hat, v. a. wenn es ein dauerhaftes/wiederkehrendes Problem ist.

    Wie kannst du so sicher sein, dass sich die Erkrankung nicht auf die Dienstunfähigkeit auswirkt?

Werbung