Die jetzt beschlossene Übergangsfrist finde ich sinnvoll, generelle Ausnahme für Schulkinder nicht. Die Impfung ist lange genug von der Stiko empfohlen. Auch für Arbeitnehmer gibt es in Hotspots mittlerweile Testpflicht. Da könnte man ja auch argumentieren, dass diese weiterhin teilnehmen dürfen.
Ja, sehe ich genauso. Mir ging es nur darum, dass Kinder, die 12 sind, nicht am Geburtstag voll geimpft sein können und trotzdem gilt auch für sie 2G in bestimmten Einrichtungen. Ich verstehe nicht, warum man nicht, wenn die Impfung erst ab dem 12. Geburtstag zugelassen ist, man sagt, diese neuen Regeln gelten ab 12 J 2 Monate oder so.