Jetzt kam doch schon der Quarantänebescheid. Allerdings nicht persönlich, sondern für die ganze Klasse. Sollte aber dennoch reichen. Dort steht freitesten "ab dem 5. Tag" möglich (sofern keine Symptome natürlich).
Beiträge von Lehrerin2007
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Zum Freitesten braucht es hier einen PCR-Rest, den bieten die üblichen Testzentren doch gar nicht an.
Einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test eigentlich. Ist das bei euch anders???
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Überrascht dich das wirklich?
Dass man nach bald 2 Jahren einfach nichts auf die Reihe bekommt, überrascht mich schon etwas, ja. Ist für mich völlig unverständlich.
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Das sagten mir die zwei Testzentren in unmittelbarer Nähe, die wir sonst immer genutzt haben. Die sagen eben, dass man nur dann kostenlos getestet wird, wenn das Kind wegen Schnupfen / Symptomen einen Test für die Schule braucht oder Kontaktperson ist und dafür braucht man einen Nachweis.
Jetzt hat mir eine Bekannte aber noch ein 3. Testzentrum empfohlen, wo ich pro forma schonmal einen Termin gebucht habe, da muss das Kind nur nachweisen, dass es unter 12 ist.
Warum ist das so ungleich geregelt und so ein Chaos?
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Ich habe gerade herausgefunden, dass man ja fürs Testen der Kinder unter 12, für die es noch kostenlos ist, einen Nachweis benötigt, also den Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes. Nun bekommt man diesen Bescheid hier häufig erst nach 1-2 Wochen. Wie soll das dann funktionieren mit dem Freitesten? Das ist doch der Wahnsinn

Weiß jemand, wie es beim Kinderarzt ist?
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Es gibt 2 Fälle in der Klasse meines Kindes, mein Kind ist negativ. Die ganze Klasse muss jetzt in Quarantäne (weil es mehr als ein Fall ist).
Was heißt eigentlich freitesten nach 5 Tagen, ab wann wird das gezählt? Wenn gestern der letzte Kontakt war, ist freitesten dann ab Montag oder Dienstag möglich?
Danke.
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Vor allem weil an GS ja auch nach positivem Pooltest an den nächsten Tagen nicht getestet wird oder?
Na ja, jetzt werden die Einzelproben ausgewertet und das betr. Kind und dessen direkte Sitznachbarn dürfen nicht kommen. Dann wird erst wieder Montag getestet.
In meiner 6. Klasse ist auch grad so eine Teilquarantäne und die anderen Kinder, die zur Schule kommen, müssen wieder durchgehend Masken tragen, finde ich auch sinnvoll.
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Mir wäre es weiterhin mit Masken auch viel lieber gewesen!
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Ich hebe auch nur die Arbeitsblätter auf, ansonsten ist es bei uns Usus, dass die SuS sich den Stoff von den anderen holen und selbstständig nacharbeiten.
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Die Pooltestung meines Grundschulkindes von heute ist positiv... Jetzt warten wir auf die Einzelergebnisse und was sich dann ergibt...

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Als mein Opa starb, wurde die Beerdigung so gelegt, dass sie an meinem freien Tag ist, bin morgens hin und abends zurück geflogen.... Ich hoffe, das klappt bei meiner Oma auch mal so; ansonsten geht es nur, dass ich frei bekommen, wenn ich die ausgefallenen Stunden wieder "reinarbeite".
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In meiner Klasse gibt es einen Fall und die "umliegenden" Sitznachbarn wurden von der Schule nach Hause geschickt. Vom GA kam bisher glaube ich nichts. Nun stellen wir die Stundenabläufe wieder auf Teams ein, der eine hat noch keinen Account, die andere weiß ihr Passwort nicht mehr, also schicke ich es nochmal per Mail... es klappt mal wieder wunderbar.

Das GA hat bei einem Fall in der Grundschule meines Kindes erst nach Beendigung der Quarantäne / 6 Tage nach dem Freitesten geschrieben... Kann man sich eigentlich sparen!!
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Ja eben, es geht mir darum, falls irgendwo diese 3-G-Regel kontrolliert wird. Ich weiß nicht, wie penibel da manche sind und ein Dokument sehen wollen. Im Zweifel könnte ich natürlich den Pass mitnehmen wegen des Alters.
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Ja, aber ich habe gestern gelesen, dass sich Kinder und Jugendliche mit einem Ausweis mit Lichtbild ausweisen müssen, um einen kostenlosen Test zu bekommen.
Das stellt mich durchaus vor Probleme, wenn das mal nötig wird (in den Ferien zum Beispiel). Mein Jüngster (Grundschule) hat keinen Ausweis mit Lichtbild.
Genau das meinte ich. Wenn ich es doch mal nachweisen muss, hab ich ein Problem. Auch wenn mein Kind definitiv wie ein Schulkind aussieht.
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Nochmal zum Thema Schülerausweis: Unsere Grundschule verweigert die Ausstellung eines Schülerausweis. ("Gibt es bei uns nicht"). Bisher haben wir ihn noch nicht benötigt bzw. das Kind wurde "einfach so" als Schüler akzeptiert.
Können die Schülerausweise einfach verweigern? Eine Bestätigung, dass das Kind dort Schüler ist, müssen sie aber schon schreiben, das müsste ja auch reichen.
Danke.
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Ich verstehe das Argument mit den "nicht teilbaren" Aufgaben durchaus, aber bin ich der einzige, der findet, dass diese nur einen kleinen Teil unserer Arbeit ausmachen?
Das kommt sehr auf die Schule drauf an und was es alles für Aufgaben gibt, die zusätzlich anfallen, wie umfangreich das Fahrtenprogramm und sonstige Angebote sind, und auch, wie groß die Schule ist. Meine ist eher klein, d.h. die Zusatzaufgaben verteilen sich auf weniger Schultern, müssen aber trotzdem gemacht werden. Ich habe an meiner Schule sogar den Eindruck, dass die TZ-Kräfte mehr von diesen Aufgaben hat als die VZ-Kräfte. Wenn es eine neue Aufgabe gibt (irgendwie kommt jedes Jahr was Neues dazu), fällt mir immer auf, dass wieder eine TZ-Kraft das übernommen hat... (Aber ich kann natürlich nur von meiner Schule sprechen).
Also bei uns dürfen alle in TZ bei Lehrerkonferenzen teilweise, mit Benennung eines Partners der informiert, fehlen.
Wow. Das habe ich noch nie gehört. Fortbildungstage z.B. sind bei uns auch nicht reduziert, Elternsprechtage (bzw. Anwesenheitszeit) auch nicht (obwohl weniger Klassen), Klassenleitungen auch nicht.
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Ja, da hast du recht. Ich kämpfe seit 11 Jahren dagegen an (Mann im "Firmenjob" in der "freien" Wirtschaft), anfangs ging das fast gar nicht, es war schon kaum mal möglich, das Kind abzuholen trotz zig Überstunden und Gleitzeit. Heute klappt es viel besser bzw. ist selbstverständlicher (auch im Kopf meines Mannes), aber es war ein langer Weg und leider ist er so ziemlich der einzige in seinem Team, der sich auch mal um die Kids kümmert, was es nicht einfacher macht.
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Sehe ich 100% genauso, Karuna.
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Es ist aber bekannt, dass das Immunsystem während einer Schwangerschaft heruntergefahren wird, damit die "neuen Zellen" nicht angegriffen werden. Dafür ergibt sich für mich automatisch eine höhere Anfälligkeit für Viren und man sollte es nicht gerade herausfordern.
Zu geimpften Schwangeren (Risiko) weiß man bis dato einfach noch viel zu wenig.
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Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Kind einer geimpften Schwangeren Schaden genommen hätte oder bei dem eine Frühgeburt gezielt auf eine Infektion zurückgeführt werden konnte.
Das ist das gleiche wie mit dem Präventionspraradox. Vielleicht ist es ja so, weil man bisher besonders darauf geachtet hat, Schwangere zu schützen (z.B. durch BV etc.)?
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