Zum Distanzunterricht kann man sicher "gezwungen" werden, das ist ja unsere Dienstpflicht und natürlich muss man mindestens Arbeitsmaterial bereitstellen (absolutes Mininum). Aber dass man zu Videokonferenzen / Online-Unterricht "gezwungen" werden kann, dafür gibt es doch gar keine Grundlage? Man kann höchstens in einem schulischen Konzept vereinbaren, dass nach Möglichkeit pro Klasse / pro Woche eine Videokonferenz stattfinden soll oder Ähnliches. Wenn man z.B. keine Kamera zu Hause hat oder das Mikrofon am Computer nicht geht, kann man dann auch gezwungen werden, sich eins zu kaufen, wenn man das nicht möchte? Sowas gehört nicht zur selbstverständlichen Grundausstattung eines Lehrers!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es über Beschwerden von Elternseite hinaus geht.
Gestern habe ich von einem Fall gehört, wo ohne Erlaubnis eine Videokonferenz mitgeschnitten wurde durch einen Schüler, was im Nachhinein rauskam. Ich denke, hier hat dieser Lehrer vor allem das Recht, es eher sein zu lassen, wenn so etwas passiert!
