Das bezieht sich auf das System vor der Einführung der Inklusion.
Kinder wurden in der 1. Klasse eingeschult. Es gab die Möglichkeit einer Zurückstellung in einen Schulkindergarten oder Kindergarten vor der Einschulung, aber auch in den ersten 6 Wochen der Schulzeit. Letzteres wurde gestrichen, die Kinder blieben also in der Grundschulklasse.
Versorgt war die Grundschule auch damals mit einer Grundversorgung, für eine zweizügige GS gab es 2 Stunden in der Woche insgesamt.
Wenn nun ein Kind schwach oder besonders auffällig war, konnte man es zwar kurzzeitig aus dem Lehrgang nehmen, musste aber eigentlich erreichen, dass es die normalen Ziele erreichte.
Eine Wiederholung nach Klasse 1 war nur mit Einverständnis der Eltern möglich, ansonsten gingen die Kinder in die 2. Klasse über, waren dann wieder schwach und wiederholten die 2. Klasse. Erst dann, im 3. Schulbesuchsjahr, erfolgte die FöS-Meldung bis Februar, das Verfahren lief bis etwa Mai/Juni, das Kind wechselte zum nächsten Schuljahr - also im 4. Schulbesuchsjahr auf die FöS. Bis dahin hatte es im schlimmsten Fall 4 Jahre Misserfolg erlebt.
Wann wie überprüft werden darf oder soll, wird derzeit ständig verändert, OHNE dass Erlasse geändert werden.
DAS ist kaum auszuhalten, da man nie weiß, woran man ist.
Meiner Meinung nach erfolgt das eher, um die Zahl der FöS-Schüler zu drücken oder um die Zahl der Gutachten kleiner zu halten.
Es gibt Vorgaben für den Zeitpunkt der Gutachten (LE und GE) und den Inhalt, die Vorgaben wechseln aber, sodass manchmal die Gutachten aufgeschoben werden oder viel zu spät gestellt werden. Gleichzeitig hängt von diesen Gutachten dann an manchen Stellen wieder die Befürwortung von Förderstunden durch Sonderpädagog:innen (5 Std. bei GE) oder Integrationskräften ab - auch bei den I-Hilfen windet sich die Behörde, in diesem Fall die Kommune. An der Stelle müsste es klarere Absprachen zwischen Land und Kommune geben, so schieben sie sich die Kosten gegenseitig zu oder versuchen sich aus der Kostenfinanzierung zu stehlen.
Sehr schwierig gerade, was es nicht sein müsste. Das Gutachten wird von 2 Lehrkräften verfasst, von der Schulbehörde geprüft und entschieden. Fertig.
Aber unabhängig davon wird davon ausgegangen, dass man individuell fördert und dies bleibt nicht im Rahmen der Vorgaben der Grundschule, sondern ist nun auf die Curricula LE und GE ausgeweitet. Dazu gehört dann auch, dass ich ein Kind entsprechend seiner Fähigkeiten beschule und bewerte, mit Förderplan, Elterngespräch etc., und dem Kind nicht generell die Aufgaben nach dem GS-Curriculum abverlangen muss - wie früher 2-3 Jahre lang.
Inzwischen hat es sich dahin entwickelt, dass man immer wieder die Aufgaben anpasst und früher oder später doch das Gutachten erfolgt, eher in Richtung LE oder in Richtung GE, je nachdem, wie man das Kind einschätzt und schon länger beschult hat.
Den Anspruch auf die zusätzlichen Stunden für GE-Schüler:innen erhält man erst nach Gutachten und Feststellung des Förderbedarfs, hier sind das nun oft 1-2 Jahre. DAS finde ich schlimm, da den Kinder die Förderung vorenthalten wird. Ohne Gutachten können sie aber auch nicht auf die noch bestehenden FöS GE wechseln, wobei ein Gutachten erstellt werden darf, wenn die Eltern den Schulwechsel wünschen, nicht aber, wenn das Kind inklusiv an der GS verbleiben soll (das ist eine Schieflage, die sicherlich in den nächsten Jahren kassiert wird, aber über die man nun viele Förderstunden an den Grundschulen einspart).