Beiträge von Palim

    Wenn die 6 Wochen nicht erfüllt sind, fehlen ja vielleicht nur 2 Wochen bis zur Möglichkeit eines BEM.

    Das wird dir dann angeboten und gibt dir eine Menge Zeit und Absicherung und du kannst langsam wieder einsteigen und schrittweise erhöhen.

    Bei allem, was der Arbeitgeber nicht leistet (Arbeitsschutz, Arbeitszeit), hat man hier eine wirklich sinnvolle Maßnahme.

    Wenn es dir dann schnell besser geht, kannst du eher wieder auf volle Stunden gehen, wenn nicht, sind die Schritte eben kleiner.

    Für die Schule schafft es vielleicht einen Vorteil, weil sie dich zunächst zwar auspflanzen (blöde Funktion!) ausplanen muss, bei Schritten im Halbjahr allerdings die Stunden auch mal der Schule erhalten bleiben.

    In anderen Berufen müssen Personen in der Wiedereingliederung generell begleitet werden, dass scheint im Lehramt anders zu sein oder je nach Fall entschieden zu werden (Gelten die Stunden voll auf die Versorgung oder nicht? Führt eine Erhöhung der Stunden während des BEM direkt zur Abordnung einer anderen Lehrkraft aus dem Kollegium?).

    In Niedersachsen hat man nach 6 Wochen Krankschreibung im Ablauf eines Jahres, wobei die Krankschreibungen auch unterbrochen sein können, Anspruch auf ein Wiedereingliederungsverfahren.

    Auch da könnte man sich erkundigen, was möglich ist und ob du darüber Stunden reduzieren könntest.

    Aber wenn du selbst schon weißt, dass die Mehrbelastung zu hoch ist und du noch viel Energie für den Alltag benötigst, ist es noch zu früh.

    In NDS muss auch alles analog und ggf. noch über die Schulpost.

    Beim letzten Mal hat es 4 Wochen gedauert, bis ich das Geld hatte, da kam gerade die 1. Mahnung.

    Mit der Apotheke hatte ich das Problem bisher nicht.

    Ich würde bei der Beihilfe anrufen und fragen, wie du es machen kannst.

    2. Natürlich sind Grundschullehrer und Förderschullehrer Lehrer und keine Kinderbetreuer, aber der Betreuungsaspekt ist definitiv schon gegeben. Nicht ohne Grund haben die Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten, wenn Distanzunterricht war.

    Die Aufsichtspflicht ist nicht klar in Minuten und Stunden geregelt, aber das Gesetz sieht vor, dass Kinder (bis 13) zu beaufsichtigen sind.

    Für Jugendliche (ab 14 Jahren) gibt es keine Begrenzung mehr, man darf sie allein lassen und auch mit Erlaubnis allein verreisen lassen, obwohl generell die Aufsichtspflicht weiterhin gilt.

    Die Notbetreuung in der Schule wird also bis 13 Jahre angeboten, um dieser Aufsichtspflicht (der Eltern) entgegenzukommen. Deshalb ist sie für Klasse 1-6 angesetzt.

    Dazu gehört auch, dass die Kommunen Betreuungsangebote für Schulpflichtige Kinder bereitstellen muss …

    https://familienportal.de/familienportal…hs-jahre-125520

    … müsste, unsere Kommune macht sich da einen schlanken Fuß. Der Hort wäre teuer, den gibt es nicht in unserer Region. Für den Ganztag muss in der Regel gebaut werden, auch zu teuer für klamme Kommunen oder solche, zumindest eine Mensa, alles andere muss dann in den Klassenräumen stattfinden. Auch das ist teuer für klamme Kommunen oder solche, die den Sinn nicht verstehen.

    Ganztagsschulen ersetzen das Angebot mit günstigeren Arbeitskräften und Zuschuss vom Land und Lehrkräften, die es organisieren und aufrecht erhalten.

    Wenn es heute entschieden wird, müssen die geboosterten KollegInnen nicht mehr in Quarantäne und werden dann die Notbetreuung in Klasse 1-6 aufrecht erhalten.

    Antwort auf CDLs Frage:

    Code
    Ich suche einen schnellen und günstigen Schüler, der mich zur Berufsschule bringt, garantiert und gut bezahlt, mit genügend Freizeit und bereit zu arbeiten.

    ... gesucht hatte ich etwas anderes, aber google ist da eindeutiger!

    Im Lernen eingeschränkt sind doch aber zumeist nur die SuS mit Unterstützungsbedarf Lernen oder GE,

    wenn es allgemein um FörderschülerInnen geht, dann gehören dazu auch die anderen Unterstützungsbedarfe. Da wird über das Gutachten häufig eine Lernbeeinträchtigungen ausgeschlossen.

    Warum sollten diese FörderschülerInnen keine höheren Schulabschlüsse schaffen?

    In NDS verbleiben die FöS-LE-SuS an den Grundschulen und können erst zur SekI auf eine FöS wechseln. SchülerInnen, die von Beginn an in den GS waren, können schon mit der Schule fertig sein - je nach Region/ Schulen wurde es früher oder später umgesetzt.

    Nach 4 Jahren Inklusion probieren es unsere SuS häufig in der SekI. Wenn es dann nicht klappt, können sie dann (bisher noch/wieder - sollte schon auslaufen) zur FöS-LE wechseln. Das heißt, die FöS bekommt viele SuS erst in der 6./7. Klasse. Da die Vorgaben darauf drängen, dass die SuS vor dem Gutachten wiederholt haben sollen, sind sie auch 1-2 Jahre älter (+Schulkindergarten + Wiederholung), mit den Corona-Regeln für das Zurücktreten ggf. auch 3 Jahre.

    Viele Standorte haben eine super Ausstattung, kleine Klassen und natürlich den alltagspraktischen Unterricht.

    Ja, jede und jeder möchte ihre*seine Kinder an Schulen wissen mit guter Ausstattung, kleinen Klassen und gutem Unterricht.

    Die Realität - und da nehme ich Förderschulen vor und nach Einführung der Inklusion nicht aus - ist eine andere und das betrifft nicht nur, aber auch den Mangel an Lehrkräften in allen Schulformen (siehe Beitrag oben).

    Förderschulen können auch schlecht ausgestattet und ohne Personal sein, ebenso wie Regelschulen samt Inklusion.

    Will man also sein Kind in einer gut ausgestatteten Inklusion unterrichtet sehen oder in einer gut ausgestatteten FöS?

    Oder möchte man einfach mal (wieder) zum Ausdruck bringen, dass Schulen besser ausgestattet sein sollten, damit es mit der Förderung und Herausforderung klappt?

    Wir nehmen auch arbeitslose andere Menschen - Bachelor-Abschluss genügt - für Vertretung, Klassenleitung, Aufsicht...

    Offene unbefristete Stellen für Lehrkräfte (ausgebildet) und befristete Stellen für Vertretungen (Bachelor, Diplom FH) unter https://www.eis-online.niedersachsen.de/

    oder offene Stellen für pädagogische MitarbeiterInnen (ohne Hochschulabschluss) unter https://www.eis-online-nilep.niedersachsen.de/

    finden sich quer durch ganz Niedersachsen.

    Wenn man "hier" schreit, wird man womöglich durch das Getümmel erschlagen, dass verursacht wird, weil sich Schulleitungen auf diese Person stürzen, später weinen alle, eine SL vor Glück, die anderen, weil sie immer noch suchen.

    Interessantes Thema, ...

    ... ich habe eine Ahnung, was dabei herauskommen wird.

    Spoiler anzeigen

    ... wobei ich den Eindruck habe, dass mal wieder Theorie auf Praxis stößt und an den Unis tolle Konzepte gelehrt werden, die man im Alltag mangels Stunden nicht umsetzen kann, da immer alles unterrichtsimmanent erfolgen muss. Da muss man inhaltlich leider Abstriche machen - man bekommt nur, was man unterstützt und wenn Alphabetisierung in der Zweitsprache nebenher im Unterricht laufen muss, dann ist es genau das: "nebenher" und weniger intensiv.

    Kannst du julxchen sagen, wann die Umfrage abgeschlossen ist?

    Vielleicht kann man das Thema dann hier noch einmal aufgreifen oder diskutieren, ohne die Umfrage selbst zu beeinflussen.

    In 1 und ggf. 2 kann man auch gut über Laufdiktate differenzieren: Die Kinder bekommen ein Schreibblatt mit entsprechenden Bildern/ Zahlen und suchen im Klassenraum (+Flur), was sie am Tisch notieren sollen. Dabei kann man die Wörter (einfacher) oder Sätze (schwieriger) auf Pappe in verschiedenen Farben kleben, so suchen die Kinder nur das eine oder andere.

    Ähnliches geht als Lesespaziergang, dabei lesen die Kinder verteilte Wörter, Sätze oder Texte mit Hinweisen, die als Bilder oder Text auf ihrem AB am Platz stehen und schreiben deren Zahl auf ihr AB (habe ich selbst noch nicht eingesetzt).

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