Ich glaube, sie haben beide auf der rechten Seite nur EINEN Arm.
Diese Ähnlichkeit ist wirklich unübersehbar.

Ich glaube, sie haben beide auf der rechten Seite nur EINEN Arm.
Diese Ähnlichkeit ist wirklich unübersehbar.

Die Versetzung ist mitbestimmungspflichtig,
der Personalrat deiner Stammschule wird gefragt,
der Bezirkspersonalrat wird gefragt.
Da kannst du also nachhaken und fragen, warum es zu einer Versetzung kommen soll statt einer Abordnung.
Gibt es eigentlich in der Richtung bereits irgendwelche Bestrebungen? Ich habe vor ca. zwei Jahren an einer Gesamtschule mit Standorttyp 5 (=Brennpunktschule) gearbeitet. Ich meinte mich vage zu erinnern, dass bei der Berechnung des Bedarfes an Lehrkräften und sozialpädagogischer Unterstützung dieser Aspekt in irgendeiner Form berücksichtigt worden ist.
Ich wüsste nicht, dass es in NDS Standorttypen gibt, DaZßStunden muss man mit Konzept beantragen, Stunden für den Brennpunkt auf anderem Weg. Die Klassengröße ändert sich nicht.
Am Ende sind bei uns die Stunden immer über die Vertretungssituation verloren und damit nicht vorhanden.
Ich finde es nicht schlecht, wenn man ihnen etwas ausstellt im Sinne von "Zeugnis ablegen" - es wäre schön bzw nur machbar, wenn ohne Noten.
In NDS gibt es dafür eine Vorlage, in der für die sprachlichen Bereiche dann jeweils Bemerkungen vorformuliert sind.
Kinder, die Notenzeugnisse erhalten, bekommen in Fächern, in denen es schon möglich ist, Noten, in anderen Fächern dann entsprechende Bemerkungen.
Das ist schon sehr lange so, die Flüchtlingskinder müssen 2 Jahre lang nicht benotet werden.
Vor allem ist wichtig, dass man als Lehrkraft selbst deutlich die Grenze setzt und sich sehr deutlich abgrenzt. Zieht die SL nicht mit, kann man es schriftlich machen - gegen Unterschrift, oder eben doch über die Klassenkonferenz. Hebelt die SL dies aus, gibt es dazu ein Protokoll.
Als Lehrkraft sollte man sich absichern und es nicht über Wochen ertragen.
Nimmt man es hin, wird sich der Träger nicht bewegen.
Ob die Stunden beim Amt abgerechnet werden, weiß man als Lehrkraft nicht.
U.a. deshalb ist eine Möglichkeit, direkt beim JA anzurufen und um Hilfe zu bitten.
Du mischt hier zwei verschiedene Sachen. Auch ein Kind mit einem Schulhelfer hat einen Unterstützungsbedarf. Das Kind bekommt den Schulhelfer ja nicht ohne Grund. Das ist aber formal nicht das gleiche wie eine sonderpädagogische Unterstützungsbedarf, der von der LSchB festgestellt wird.
Ah, dann reden wir von unterschiedlichen "Unterstützungsbedarfen".
Ja, für mich ist "Unterstützungsbedarf" der sonderpädagogische, der von der Landesschulbehörde festgestellt wird, kein Nachteilsausgleich, keine Lernbegleitung, kleine Eingliederungshilfe nach §35a.
Die LSchB hat dazu auch eine sehr eindeutige Meinung. Der Ausschluss aus dem Unterricht ist eine der härtesten Maßnahmen. Hier muss eine ernsthafte Gefährdung anderer Kinder oder eine nachhaltige Störung des Unterrichtes vorliegen.
Der Schüler wird als kaum beschulbar beschrieben.
4 Stunden Unterricht sind zu viel. Die Wohngruppe kann die Betreuung nicht gewährleisten, diese liegt aber deshalb nicht in der Verantwortung der Schule.
Dann ist davon auszugehen, dass der Schüler die 4 Stunden ohne die Begleitung nicht schaffen kann. Also kann man das gezeigte Verhalten dokumentieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Zudem ist man als Lehrkraft für diesen Schüler und die anderen verantwortlich. Sollte also eine ernsthafte Gefährdung des Kindes oder anderer im Raum stehen, ist es fahrlässig, den Schüler weiter zu beschulen, bis wirklich etwas passiert.
Alternativ kann man Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, die Situation schildern und Hilfe erwarten. Das wäre allerdings Aufgabe der Eltern/ Erziehungsberechtigten/ des Vormundes/ der Verantwortlichen in der Wohngruppe. Gerade wenn die Wohngruppe schon vorab die Betreuung nach 2 Stunden nicht übernehmen konnte, wird sie nun nicht bereit sein, den Schüler am Vormittag in der Wohngruppe zu belassen.
Du musst also davon ausgehen, dass eine solche Tat auch durch den Einsatz eines Schulhelfers sich nicht verhindern lässt.
Nein. Davon muss ich nicht ausgehen. Wie kommst du darauf?
Die Integrationshilfe ist unabhängig von der Landesschulbehörde.
Man darf sie in Gutachen nicht benennen, sie darf nich einmal erwähnt werden. Von Seiten der Landesschulbehörde ist sie quasi nicht existent und die Lehrkraft trägt die volle Verantwortung für jedes Kind in der Lerngruppe.
Ich habe inzwischen nachgeschaut, dass der von Roxy angegebene §15 für Anträge in NRW gilt, um das Bundesland einzugrenzen.
Die Schulbegleitung ist vom DRK und wird finanziert durch das Jugendamt.
Unterrichtsverkürzung ist eine schwierige Sache, da der Schüler in einer Wohngruppe lebt. Auch diese ist sehr schlecht besetzt und gibt an, vormittags keine Betreuung leisten zu können. Daher kommt er zurzeit 4 Stunden, was schon mit Schulbegleitung, die Ende April die Stelle gewechselt hat, ihn an seine Grenzen brachte.
Dann muss das Jugendamt über diesen oder einen anderen Träger eine andere Lösung finden und spätestens morgen hätte der Mitarbeitende beim Jugendamt meinen Anruf.
Es ist doch nicht Aufgabe der Schule, die Wohngruppe zu entlasten.
Es ist auch nicht Aufgabe der Schule, den Träger zu entlasten, der für die übernommenen Dienste Leistungen bezieht bzw. abrechnet.
Alternativ kann man eine Begleitung suchen oder dem Träger die übernommenen Dienste in Rechnung stellen.
Passiert etwas, muss man als Lehrkraft die Verantwortung übernehmen und wusste vorab, dass der Schüler ohne Begleitung und über 4 oder mehr Stunden nicht beschulbar ist.
Wenn ein Kind eine Schulbegleitung hat, hat es bereits einen festgestellten Bedarf an Unterstützung und wenn dieser durch Schule/Schulträger nicht gedeckt wird, kannst du oft nicht (mehr) darauf mit Ordnungsmaßnahmen reagieren. Du kannst auch nicht ein Kind im Rollstuhl nach Hause schicken, weil es keine Treppe steigen kann. Ein ES-Kind hat letztlich auch eine Behinderung und reagiert deswegen auf eine bestimmte Art und Weise. Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Frage, wenn es sich anders verhalten könnte, es aber nicht tut. Beispielsweise hat es eine Schulbegleitung, akzeptiert diese aber nicht. Aber wenn die Lehrkraft überlastet ist, weil Personal fehlt, und das Kind nicht die notwendige Unterstützung erhält. Da würde ich als Elternteil direkt auf die fehlende Begleitung verweisen. Das wird sowohl die LSchB als auch die Gerichte genauso sehen.
Woher nimmst du diese Annahmen?
Die Feststellung eines Unterstützungsbedarfes erfolgt über die Landesschulbehörde. Schulbegleitung dürfen im Verfahren nicht benannt werden und sind davon unabhängig.
Die Beantragung der Schulbegleitung erfolgt über die Eltern und wird vom Jugendamt/Sozialamt beschieden, hier wirkt inzwischen auch das Gesundheitsamt mit.
Die Feststellung des Unterstützungsbedarfes wird gerne angefragt, hat damit aber nichts zu tun.
Das Land (NDS) hat inzwischen verfügt, dass man bei einigen Bedarfen erst nach 3 Schuljahren überprüfen darf, wäre daran die Schulbegleitung gekoppelt, könnte man diese erst im 4.Schuljahr erwirken. Sie soll aber auch eingesetzt werden, wenn ein Kind von Behinderung oder mangelnder Teilhabe bedroht ist, also eigentlich unterstützend und bevor es zu spät ist.
Es gibt durchaus SuS, die eine Schulbegleitung unabhängig von einem Unterstützungsbedarf haben.
Wenn ein im Verhalten auffälliger Schüler - mit oder ohne Gutachten - sich oder andere gefährdet oder den Ablauf in der Schule massiv beeinträchtigt, kann eine Ordnungsmaßnahmen greifen. Ich wüsste nicht, wo niedergelegt ist, dass SuS mit ESE-Bedarf davon ausgenommen seien. Das wäre ein Freifahrtschein, der jegliche Regel unwirksam machen würde.
Und ich glaube auch nicht, dass ESE-Schulen von diesen Regelungen ausgenommen sind.
Hinzu kommt, dass die Schulbegleitung unterstützt, aber nicht jegliches Verhalten unterbinden kann. Trotz Begleitung kann es zu entsprechenden Maßnahmen kommen.
Sollte man sich als Schule nicht sicher sein, kann man sich vor der Konferenz Hilfe vom Dezernenten oder der Rechtsabteilung der Landesschulbehörde holen, die dann die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen einschätzen und einen Spielraum oder eine konkrete Maßnahme benennen.
Das Rolli-Kind, das mit der Begleitung zur Toilette geht und nur mit Hilfe der Begleitung den Klassenraum erreicht, könnte ohne Begleitung womöglich nicht teilhaben.
Wenn man Inklusion will, muss man sie mit Ressourcen ausstatten und nicht nur eine Plakette am Haus anbringen.
Bei den "Kleinen" (Sek1) würde ich definitiv auch eine etwas geringere Besoldung in Kauf nehmen für deutlich kleinere Klassengrößen.
Die Aufgabe ist anstrengend und herausfordernd und deshalb möchtest du auf Geld verzichten, kennst aber den Unterschied und weißt, dass du es dir in der SekII gut eingerichtet hast?
Würdest du, da du bessere Bedingungen hast, auf Geld verzichten, damit es die KollegInnen in der SekI besser haben könnten?
Da es um Wünsche geht: wissend, dass leider auch so ein System anfällig ist, würde ich mir wünschen, dass es eine Art soziale Messgröße gibt, in der die Schwierigkeiten, die es an diesem Schulstandort gibt, berücksichtigt würden. Das müsste schon in der KiTa beginnen und unterschiedliche Faktoren enthalten, die die Benachteiligung der Schülerschaft wie auch die vorhandenen Ressourcen im System (Unterrichtsversorgung durch Lehrkräfte, zusätzliches Personal) berücksichtigen, einschließlich des IST-Standes im vorangegangenen Schuljahr. Dann würde die Versorgung insgesamt besser sein und ein Ausfall oder unvorhergesehene Schwierigkeiten im aktuellen Schuljahr würden Entlastung im nachfolgenden Jahr bringen und Maßnahmen zur Verbesserung ermöglichen.
Das ist aber vergleichbar mit Arbeitszeitmodellen, wie z.B. dem Hamburger Modell, in dem die Belastung berücksichtigt werden sollte, es letztlich dann aber doch nur um Einsparungen ging.
Kannst du nicht, weil ich das so eingestellt habe
Es ist dir also lieber, dass man irgendetwas anklickt, weil man die Ergebnisse sehen möchte?
Die (früheren) FöS-LE Klassen haben hier max. 16 SuS, dann aber individuellen Förderbedarf, weil sie nicht lesen/schreiben/ rechnen können und viel Unterstützung benötigen.
Im Wechselunterricht hatte ich sehr kleine Gruppen, in denen dann krankheitsbedingt auch noch Schüler:innen fehlten, unsere eine FöS-Lehrkraft fand das wohl gut, ich fand es schrecklich. Unterricht in einer Gruppe von 3-5 Kindern ist ganz anders.
Mein Empfinden war bisher: „Ab 20 zählt jedes Kind doppelt.“, das war vor der Inklusion und gemeint ist, dass der Überblick verloren geht und man nicht mehr jedem Kind gerecht wird.
Mit Inklusion und DaZ-Schülern auf ganz anderen Lernniveaus oder mit besonderen Ansprüchen und ohne die offiziell zugestandenen Fördermöglichkeiten finde ich, dass es je nach Klasse sehr unterschiedlich ist.
Wie kann man denn die Abstimmungsergebnisse sehen, wenn man selbst nicht abstimmen mag?
Bei uns fällt DaZ etc. fast immer aus, seit mindestens 10 Jahren laufen die Stunden, die überhaupt zur Verfügung stehen, etwa bis zu den Herbstferien, danach müssen sie anders verteilt werden, weil KollegInnen ausfallen und nicht ersetzt werden können. Man bekommt erst nach etlichen Wochen die Freigabe für eine Vertretungsstelle, für die man aber niemanden mehr findet.
Ist denn die Schulbegleitung schulischerseits gestellt, also vom Land?
Unsere sind kommunal finanziert, auch die Kommune prüft lang und feilscht um jede Stunde. Wenn der Anbieter keine Lösung vorgibt und es länger dauert, würde ich bei der Kommune nachfragen oder anmerken, dass der Zustand nicht haltbar ist.
Außerdem muss man leider die Register der Ordnungsmaßnahmen ziehen. Auch da haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich erst etwas bewegt, wenn das Kind wirklich schon Maßnahmen hatte. Es reicht also nicht, wenn man die Schwierigkeiten sieht, sondern das Amt erwartet, dass es eskaliert, bevor es Handlungsbedarf sieht.
Die Arbeit bleibt bei der Lehrkraft: Verhalten dokumentieren, Fehlzeiten der Schulbegleitung dokumentieren, SL informieren,
In NDS werden in den Studienseminaren Zusatzqualifikationen angeboten.
Das ist nicht vergleichbar mit der Erweiterung e8nes Faches, wie es die Gym-Kolleg:innen anderer Länder hier schreiben.
Es sind zusätzliche Kurse zu unterschiedlichen Themenbereichen, von denen man sich etwas aussuchen kann, aber nicht muss.
Bei der Stellenbesetzung kann eine Zusatzqualifikation ausschlaggebend sein, wenn man zwischen zwei sonst gleichrangigen Bewerbenden entscheiden muss oder möchte.
Ob das im Bereich der BBS ausschlaggebend ist, weiß ich nicht, in der Grundschule kann es ein Grund oder eine Möglichkeit sein.
Vielleicht kann Humblebee etwas Näheres zu BBS, Niedersachsen, Fächer und Bewerbungen sagen.
Mal die Methode bei Seite geschoben…
Die Themen hängen doch zusammen,
man könnte auch mit dem einen das andere erklären oder erarbeiten.
Wenn es ums Ablesen geht, kommt das Deuten der Umstände hinzu.
Das Ablesen verschiedener Temperaturen zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten oder zu unterschiedlichen Zeiten am gleichen Ort führt zu der Frage, was die Temperatur oder auch was die Messung beeinflusst.
Entweder kann man es über Messungen und das Zusammentragen der Ergebnisse (vorab) generieren oder man muss es als Information geben.
Ein Anknüpfungspunkt kann auch die Debatte hinsichtlich eines Spitzenwertes sein (Lingen, Sommer 2019, wurde später annulliert) oder die Angabe „gefühlter Temperatur“, die der reellen nicht entspricht.
Um die Inhalte darzustellen, kann ich mir unterschiedliche Medien vorstellen, eine Art Kartenspiel (Spielkarten mit Information zu Ort, Messzeit, Messwert, weiteren Faktoren, sodass Unterschiede ausgewertet werden können) oder Wetterkarten, die man auf Faktoren hin auswertet, Informationstexte zu Messfehlern oder Erwärmung der Luft.
Für mich ergibt sich daraus ein Schwerpunkt.
Das Errechnen des Durchschnitts wird jeweils ähnlich sein, spannender ist die Frage, wofür es wichtig ist, den Durchschnitt zu kennen.
Das wäre für mich ein anderer Schwerpunkt in der Einheit.
Sicher geht ein Stationslernen, allerdings finde ich gerade im Hinblick auf die Zusammenhänge schade, wenn es zum Einsammeln der Informationen in Einzelarbeit kommt, wo das Thema viele andere Möglichkeiten bietet.
Was spricht denn für die Stationsarbeit?
Wenn man ans Erzählen denkt, darf man auch nicht das Kamishibai - Theater vergessen.
Ja, stimmt.
Aber ich würde nicht alles nacheinander in eine Reihe setzen, sondern mir gut überlegen, welche Schwerpunkte ich setzen will.
Möglich wäre allerdings, die bekannte Methode mit den Leitwörtern für das Erzählen zu Geschichten im Kamishibai einzusetzen - vorausgesetzt man hat welche.
Für gelungene Erzählungen kann man sich Beiträge bei den Radiofüchsen heraussuchen
https://www.radiofuechse.de/reinhoeren/
Wir haben uns da auch schon ein Stück angehört und daraus Ideen und Tipps abgeleitet.
Rainer Rudloff liest aktuell zu Lindgren, ansonsten andere Klassiker
https://www.vividvoices.de/lesungen/online-lesungen/
(und auch da ist auf der Seite vermerkt, dass Videos der Lesungen nicht online stehen dürfen. Entsprechend schwierig wird es sein, etwas zu Lindgren-Texten als Lesung im Internet zu finden)
auch die Texte dürfen immer nur im Original verwendet werden vermutlich?
Es ist ja geregelt, wie viel Prozent eines Werkes man im Unterricht einsetzen darf, dadurch kann man aus Büchern Auszüge einsetzen.
Eine Veröffentlichung im Internet ist aber etwas anderes - und da sind Padlets oder Homepages nicht ausgenommen.
Und auch für Aufnahmen sollte man sich vorab erkundigen und absichern.
Etwas anderes ist es, wenn du selbst oder ein Bekannter dir eine Erzählung einspricht und du sie im Unterricht nutzt - da gehe ich davon aus, dass der Bekannte weiß, worum es geht, und einwilligt.
Von Aufnahmen auf privaten Geräten würde ich dringend Abstand nehmen, auch im UB,
davon Aufnahmen von Lindgren öffentlich ins Netz zu stellen (padlet) auch, gerade der Oettinger-Vlg wird nicht einfach zugucken. Auf den Texten ist Urheberrecht, man darf auch die Figuren von Lindgren nicht (selbst nachgemalt) ins Netz stellen.
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