Beiträge von Palim

    Ja, stimmt, was Caro07 meint: es kann auch sein, dass ein Kind allein so fordernd ist, dass die anderen hinten anstehen müssen, weil man sehr viel für das eine Kind investieren muss oder sehr, sehr viel dokumentieren muss und sich wöchentlich abstimmen muss mit KollegInnen/ Eltern/ Erziehungberechtigten/ Vormund/ Ämtern.

    Wenn man es merkt, kann man dann über eine schulinterne kollegiale Beratung versuchen, sich besser abzugrenzen, sodass andere Lehrkräfte einem spiegeln, was schon erfolgt ist und wo die Grenzen zu ziehen sind. Das können nämlich häufig andere KollegInnen dann besser als man selbst, weil man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht.

    Nein, das sinkt nicht, das richtet sich eher nach den Stunden, die der Tag noch zur Verfügung hat.

    Es sinkt wenn man weniger Unterricht in Hauptfächern hat, weil da die Differenzierung oft anders gesetzt wird und es häufig weniger Beratung braucht,

    es sinkt manchmal, wenn man ähnlich gelagerte Fälle in den Klassen hat oder schon hatte und Differenzierungsmaterial für mehrere Kinder nutzen kann - oder schon fertig liegen hat, es steigt mit jedem Kind, das wieder etwas anderes mitbringt (neuer Schwerpunkt im Unterstützungsbedarf, neue chronische Erkrankunge, neues...),

    es sinkt auch, wenn man keine Kinder mit irgendwelchen Stärken/Schwächen hat oder einfach die Augen verschließt.

    Dann hat man weniger Beratung, viel weniger Bürokratie, weniger Förderpläne, weniger Differenzierungsmaterial, weniger Gutachten, weniger Konferenzen.

    Gemeint war auch, dass man diese Aufgaben selten aus der Hand geben kann. WENN es Stunden von Sonderpädagogen gibt, kann man einen Teil abgeben, aber man muss sich dann auch abstimmen.

    Das liegt sicher auch an der Schulform und der Systemgröße.

    Meine Arbeitszeit besteht zu einem weitaus größeren Teil aus außerunterrichtlichen Aufgaben, die nicht abgegeben und nicht teilbar sind.

    Neben den Aufgaben als Klassenlehrkraft gehört dazu auch ein nicht unerheblicher Teil an Aufgaben, die mit Beratung, Förderung/ Herausforderung, Inklusion zusammenhängen,

    dazu Aufgaben zu Fachkonferenzleitungen, Ämtern, Beauftragungen.

    Ich bin erstaunt, dass ihr trotz Korrekturen mit den Zeiten auskommt.

    Mir gelingt das nicht, selbst wenn ich Material aus dem Regal ziehen kann.

    Wer eine geregelte 40-Std-Wocje erwartet, ist in der Schule schlecht aufgehoben.

    Das fällt m.E. denen, die zuvor in einem anderen Beruf gearbeitet haben, wo das wesentlich besser geregelt und auch bezahlt oder Überstunden abgefeiert wurden, besonders stark auf.

    Ich kenne eine Menge Lehrkräfte, die immer wieder mit Anspruch und Wirklichkeit hadern und die Arbeitszeitstudie aus NDS zeigt deutlich, dass viele Lehrkräfte weit über das normale Maß belastet sind.

    Es gibt immer Risiken, stimmt, und die Risikobewertung und die Vorgaben dazu gehen hin und her. Mal zählt etwas, mal zählt es nicht.

    Dazu gehört dann auch noch die individuelle Bewertung, durch eine ÄrztIn und durch die SL.

    Haftet die SL persönlich, wenn sie dabei etwas übersieht und Mutter und Kind Schaden nehmen? Oder haftet das Land?

    Zudem müsste der Arbeitsschutz in den Schulen gelten und umgesetzt sein. Wie gut das gelingt, sehen wir täglich.

    Ganz unabhängig von Corona gibt es Gründe, warum Schwangere Beschäftigungsverbot erhalten können oder müssen, gerade weil es Risiken gibt, die man darüber ausschließen will.

    Und wegen der Vertretung: Das Problem liegt beim Arbeitgeber, der junger Lehrkräfte einstellt, aber nicht über eine entsprechende Vertretungsreserve verfügt und dafür Sorge trägt, dass Schwangerschaften, Mutterschutz und Erziehungszeit vertreten werden können.

    Ich sehe es dann aber ehrlich gesagt nicht als Aufgabe der Lehrkräfte an, diesen mangelnden Willen des Dienstherren durch eigene Mehrarbeit auszugleichen.

    Die Lehrkräfte legen für eigene Fehlzeiten oder die anderer KollegInnen Material auf den Tisch. Das kann auch mal Übungsmaterial sein, fehlt jemand über längere Zeit, ist das aber nicht so ohne Weiteres möglich und eben auch nicht günstig für die Klassen.

    Natürlich gibt es keinerlei Anrechung auf das zusätzliche Erstellen von Materialien zur Vertretung.

    Für Langzeit-Vertretungen gibt es auch andere Vertretungskräfte, allgemein als "Feuerwehrlehrkraft" betitelt (ab Bachelor-Studierenden aufwärts), dazu braucht es aber viel Aufwand und Anträge etc., sodass es a) oft zunächst über mehr als 6 Wochen die Vertretung über die PM benötigt und b) nicht immer zu einem Abschluss kommt, weil es unterschiedliche Genehmigungen braucht und weil andere Stunden (DaZ u.a.) gegengerechnet werden oder nur die Kernzeit (Stunde 1-4) vertreten wird oder weil es c) keine Bewerbungen mehr/in dieser Region darauf gibt.

    Für Klassenfahrten bedeutet das:

    Fährt eine Klassenlehrkraft, übernimmt die Kollegin, die sonst in dieser Klasse gesteckt wäre, den Unterricht in den Fachklassen.

    Fährt eine Co-Lehrkraft, fallen bis zu 28 Std. an, die durch die PM erteilt beaufsichtigt werden müssen, die diese Lehrkraft vorab hinlegen muss - also Material, das keinen Unterricht erfordert, sondern von den Kindern möglichst selbstständig bearbeitet werden kann.

    UND:

    Für die Klassenfahrt erhalten die Lehrkräfte insgesamt 4 Stunden erlassen, wenn sie diese nehmen möchten, müssen sie noch einmal Material für die Vertretung bereitstellen, damit eine PM die Stunden beaufsichtigt und die Lehrkräfte abwesend sein können. Das geht natürlich nur, wenn die Schule mit entsprechenden Stunden versorgt ist und die PM nicht in Vertretungen stecken, denn dann kann man nicht fehlen.

    Neuerdings sind die Verträge der PM anders gesetzt, die PM muss nun wöchentlich 6 feste Stunden eingesetzt werden, statt flexibel auf Abruf zu sein. So ist ihre Arbeitszeit verlässlicher, es kommt zu keinen kurzfristigen Anforderungen (was vorab aber schon vertraglich ausgeschlossen war) und die Pool-Stunden können nicht zum Halbjahr aufgebraucht sein - also spart das Land die Erweiterung der Verträge.

    Nun kann die PM aber gar nicht mehr das Deputat einer fehlenden Lehrkraft von 28 Stunden in der Woche ersetzen.

    Wie das während Klassenfahrten oder anderen Vertretungen klappen soll, wissen wir nicht ... und hangeln uns mal wieder durch... und stellen Fragen, ohne Antworten zu erhalten... und streichen alles zusammen, um irgendwie den Unterricht/ die Aufsicht in den Klassen gewährleisten zu können.

    Beiuns wurden während der Schulschließungen auch die Lehrkräfte voll angerechnet, die nicht in die Schule kommen konnten (Risikoerkrankung).

    Das Land hat angesagt, dass täglich Notbetreuung einzurichten sei und das Büro für 5 Std zu besetzen sei- ohne zusätzliche Kräfte.

    Um Notbetreuung gewähren zu können, müssen dann Klassen zu Hause bleiben, um Lehrkräfte für die Betreuung zu haben - Betreuung geht vor Unterricht.

    Das andere Mal musste die SL die Versorgung und den Stundenplan im Dezernat einreichen, weil wir den Pflichtunterricht in Stunde 1-4 nicht besetzen konnten (eine Lehrkraft weniger als Klassen im Gebäude). Offenbar hat aber auch im Dezernat keiner eine Lösung gefunden.

    Tom123 du schreibst immer von PMs, von so etwas habe ich noch nie gehört und ich kenne auch keine (weiterführende) Schule, die so etwas hat, aber das scheint ja irgendwie schon mal in diese Richtung zu gehen.

    Die Pädagogischen MitarbeiterInnen in Niedersachsen sind zum Teil zusätzliche Kräfte an der Grundschule, die mittags 1 Stunde Betreuung übernehmen (Verlässlichkeit) oder die Stunden als Vorrat als Pool haben, die sie als Betreuung in die Klassen gehen, sozusagen als Vertretung (Vertretungskonzept) oder im Ganztag eingesetzt sind, wenn die Schule dies

    Andere PM sind mit großer Stundenzahl an Förderschulen GE eingesetzt und haben andere Aufgaben!

    Dabei schärft sich die Aufgabenbeschreibung immer mehr, sodass sie jetzt allein für die Beaufsichtigung eingesetzt werden dürfen. Mögliche Aufgaben müssen die Lehrkräfte selbst (vor Fortbildung, Termin) oder andere Lehrkräfte (bei plötzlicher Abwesenheit/Erkrankung) ausarbeiten und zur Verfügung stellen. Sind die Stunden des Pools verbraucht, muss die Schule viele Zahlen offenlegen und kann ggf. Eine Erweiterung des Vertrages bekommen.

    Insgesamt sind es oft prekäre Beschäftigungen, häufiger unter der Grenze zur Sozailversicherungspflicht, die Schule hat ein bestimmtes Budget und kommt damit nur aus, wenn sie als PM gering Qualifizierte einstellt, die also für die Tätigkeit der Aufsichtsführung schmal entlohnt wird.

    Früher konnte man die PM auf Klassenfahrten mitnehmen, inzwischen muss man ihnen da die gesamte Arbeitszeit anrechnen, sodass viele Stunden aus dem Pool verbraucht werden. Deshalb veröffentlicht das Land selbst folgende Hinweise:

    „Auf die Teilnahme von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Grundschule und im Ganztagsschulbereich an Klassenfahrten sollte aus budgetwirtschaftlichen Grün- den verzichtet werden, da die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Tag der Klassenfahrt einen Vergütungsanspruch in Höhe der täglichen Arbeitszeit einer Beschäf- tigten oder eines Beschäftigten haben. Die Teilnahme von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Klassenfahrten ist bei den Faktoren zur Berechnung des Budgets nicht berücksichtigt worden. Dies wird auch künftig nicht erfolgen.“ siehe https://www.mk.niedersachsen.de/download/14701…_zum_Erlass.pdf

    Wenn es so wichtig ist, dann gibt es in den verschiedenen Regierungsbezirken, Schulamtsbezirken etc. vielleicht sozialpädagogisch oder erlebnispädagogisch geschultes Personal, das man für die Mitfahrt abrufen kann, um die Lehrkraft entsprechend während der Fahrt zu unterstützen.

    Den Ansatz finde ich gut, damit hat der Einsatz der PM in NDS aber gar nichts zu tun.


    Es bleibt die Frage nach den Arbeitsbedingungen.

    Wenn Schulen nicht entsprechend ausgestattet werden, können sie nur einen Teil der ihnen überlassenen Aufgaben bewältigen.

    Die Folge ist, dass das, was nicht geleistet werden kann, außerhalb der Schule erfolgen muss oder unterbleibt.

    Es kann doch aber nicht sein, dass Lehrkräfte auf die eigenen Kosten unentwegt Aufträge und Arbeit übernehmen.

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