Beiträge von Palim

    In NDS. wurden die Voraussetzungen für den Quereinstieg noch einmal verändert, aber für die Grundschule braucht es weiterhin einen universitären Master, zuvor das 1. Staatsexamen.

    Für weiterführende Schulen werden jetzt offenbar auch die Masterabschlüsse der Fachhochschulen akzeptiert, das kann ich im Internet aber nicht finden. Es gibt eine Hotline, bei der man sich beraten lassen kann.

    Mit einem Bachelor (bestimmter Art) kann man in Niedersachsen eine befristete Stelle als Vertretungslehrkraft übernehmen, wird aber später nicht als Lehrkraft eingestellt.

    Der Nachteilsausgleich - und damit evtl. die Nichtbewertung von Leistungen - findet doch nur bei Lese- und/oder Rechtschreibschwäche Anwendung,

    In Niedersachsen sieht der Erlass vor, dass man in der Grundschule auch im Rechnen den Nachteilsausgleich setzen kann,

    nach Klasse 4 können die SuS dann alles ;) und bedürfen des Ausgleiches anscheinend nicht mehr.

    Tatsächlich braucht es ja seine Zeit, bis es auffällt und bis eine Diagnose erfolgt, die dann außerschulisch zur Therapie führen kann, wenn es in der Nähe ein Angebot gibt. So bleiben oft nur 2 Jahre für die Förderung. Eine Dyskalkulie fängt man im Unterricht nicht einfach auf.

    Bist du dir da ganz sicher? I

    Ich muss schmunzeln.

    JA, ich bin mir absolut sicher ... für Niedersachsen.

    Ich muss nachschlagen, ab wann genau die Förderschule Lernen im Grundschulbereich ausgelaufen ist,... verbindlich und für alle Grundschulen im Land gültig seit 2013, aufsteigend von Klasse 1. Bedeutet: seit 2013 werden alle SuS mit den Unterstützungsbedarfen Lernen, zum Teil auch mit ESE und Sprache an den Grundschulen unterrichtet. Dafür erhält die Schule im besten Fall 2 Stunden pro Woche pro Klasse (pauschal) Unterstützung durch eine FöS-Lehrkraft, die für diese Stunden „anreist“ und an den anderen Tagen oder Tageszeiten an anderen Schulen eingesetzt ist. (Grundversorgung).

    Davor gab es ein Vorläufermodell, an dem aber nicht alle Schulen beteiligt waren, andere schon, die setzen es also noch länger um, dass diese Schüler in den GS mit beschult werden.

    Für die SekI war es genauso geplant, dann kam die Wahl und es gab eine Verlängerung des Auslaufens... bis zur nächsten Wahl, ... nachgeschaut biss 22/23 können SuS in Klasse 5 an der FöS Lernen aufgenommen werden, ein Auslaufen ist für 27/28 vorgesehen... wenn die Wahlen entsprechend verlaufen und die neue Landesregierung bei diesem Plan bleibt. Wir wählen im Herbst 22 ... und dann wieder 27., da gibt es also noch viele Möglichkeiten.

    Von den Standorten der FöS Lernen haben einige den Antrag auf Bestand gestellt und laufen nun weiter mit größerem Einzugsgebiet, denn andere Standorte waren bereits geschlossen, der größerer Jahrgang hat noch die 9. Klasse beendet (10. Klasse gab es an der FöS vor Ort nicht), die anderen SuS wurden an die nächstgelegene FöS oder auf andere Schulen verteilt.

    ESE-Schulen sind in NDS überwiegend in privater Hand, da braucht es immer das Einverständnis der Eltern und des Trägers,

    bei Sprache haben die Sprachheilklassen, die zumeist an Grundschulen angegliedert sind, Bestandsschutz, ein Großteil der SuS wird nach 2-3 Jahren und erfolgreicher Förderung in die Grundschulen überwiesen. Auch der Besuch dieser Klassen braucht vorab ein Gutachten, was zeitlich nicht immer zu schaffen ist, wenn die Kinder zuvor nicht bekannt sind (späte Einschulungsuntersuchung, lange Verfahrensdauer, auch hier Elternwillen), sodass nicht alle SuS mit starken Sprachschwierigkeiten diese Klassen besuchen.

    Bestehende FöS auch im Grundschulbereich gibt es für die Bereiche Hören, Sehen, Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung, aber auch Kinder mit diesem Entwicklungsbedarf werden in den GS unterrichtet, wenn die Eltern dies wünschen.

    Der Besuch der FöS braucht ein durchgeführtes Verfahren, dafür wurden die Hürden in den vergangenen Jahren erhöht, die Dokumentation, die eingereicht werden USS, wird immer umfangreicher, der Aufwand ist immens, der Landesrechnungshof hat dies vor ca. 2 Jahren angemahnt und pro Gutachten mehr als 40 Zeitstunden ermittelt.

    Die Gutachten werden immer von GS-Lehrkraft und FöS-Lehrkraft gemeinsam geschrieben, es ist an den Schulen sehr unterschiedlich, wer da den Großteil übernimmt. Tatsächlich sollen die FöS-Lehrkräfte die Zeit für Überprüfung aus der Grundversorgung der Schulen nehmen, weil sie das Kind in der Unterrichtszeit überprüfen müssen, sodass die Förderung innerhalb der Schule dann (zusammen)gestrichen wird.

    Ist nicht alles absolut korrekt ausgefüllt, kommt sie Akte postwendend zurück. Obwohl es eine Überprüfung ist, würde niemand das Verfahren zum Abschluss bringen, wenn sich während der Überprüfung zeigt, dass die Ergebnisse nicht eindeutig sind.

    Aber wenn die Noten ausgesetzt wurden, müsste doch ein Gutachten vorliegen, oder?

    Nein. In NDS kann man auch Noten aussetzen, OHNE ein Gutachten zu erstellen.

    Das ist im Rahmen des Nachteilsausgleiches möglich, der durch die Klassenkonferenz festgesetzt wird.

    Dadurch kann man zumindest bei uns dann sofern Personal da ist, im Rahmen der Inklusion bessere Unterstützung erhalten.

    Diese Unterstützung gibt es bei uns nicht, die Zahl der Stunden ändert sich nicht mitrede Anzahl der Unterstützungsbedarfe Lernen, Sprache, ESE, ein Schulwechsel ist n der GS nicht möglich... das dürfte in anderen BL anders sein.

    Wie kann denn ein Kind die 4. Klasse nicht bestehen und nicht mindestens Förderschwerpunkt Lernen, wenn nicht gar GE, haben?

    Wenn das Kind nicht am Unterricht teilnimmt oder wenn es in Teilen Leistung zeigt, in anderen Teilen aber nicht, schafft das Kind den Abschluss womöglich nicht, obwohl keine Beeinträchtigung im Lernen besteht.

    Dann steht zur Debatte, ob ein Unterstützungsbedarf Lernen „sauber“ diagnostiziert werden kann,

    zudem gibt es ja Bundesländer, die beim Verfahren auf ein Einvernehmen mit den Eltern setzen, weil Eltern den Bescheid anfechten können und die Landesschulbehörde diesem Einspruch stattgibt... da ist das aufwändige Verfahren dann sehr viel Arbeit für sehr wenig Nutzen.

    Ein Verfahren ist andererseits eine Überprüfung und keine Anmeldung zur Förderschule, allerdings gibt es während des laufenden Verfahrens bei entsprechenden Ergebnissen die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.

    Naja, das ist wie mit allem im Internet: was nicht gut ist, wird auch nicht gepostet...

    Das sehe ich anders.

    Es wird vieles gepostet, was manche gut finden.

    Offensichtlich ist derzeit, dass es mehr Seiten gibt und die Materialien bunter werden, mehr Bilder und Fotos enthalten, weil die technischen Möglichkeiten ganz andere sind als vor 15 Jahren, weil das Angebot größer ist, weil Zeichner oder Bilder von Plattformen einbezogen werden, weil man im Urheberrecht inzwischen klare Positionen entwickelt hat.

    Dennoch muss man selbst für sich entscheiden, welches Material hübsch und welches für den eigenen Unterricht brauchbar ist.

    Das musste man schon immer, allerdings ist das Angebot inzwischen viel größer.

    Ob es verlockender ist, weiß ich nicht, man wählt aus dem, was zur Verfügung steht.

    Angesichts eines breiteren und grafisch gelungenen Angebotes wird die Tendenz dazu, sich selbst die Mühe zu machen, vielleicht geringer.

    Außerdem fallen inhaltlich besonders gute Materialien vielleicht häufiger aus der engeren Auswahl, wenn sie grafisch nicht so gut aufbereitet erscheinen.

    Um es noch mal zu u reißen:

    Du sollst

    - Geschichte und politische Bildung unterrichten, vermutlich die DaZ-üblichen Themen

    - Frontalunterricht machen

    - hast kein Buch ?

    - kannst bpb Material bestellen, musst aber das Porto selbst tragen (5€)

    - könntest vermutlich auch Materialien der Bundesministerien bestellen

    Wenn du freischaffend bist, hat dein Arbeitgeber keine Weisungsbefugnis zu deinem Unterricht, von Hygienemaßnahmen abgesehen, gerade deshalb bist du selbstständig und nimmst ja auch viele Nachteile auf die eigenen Schultern.

    Mit dem Kostenträger würde ich aushandeln, was für den Unterricht möglich oder notwendig ist, also freies Kopierkontingent ODER ein festes Lehrmittelbudget ODER eine feste pro-Kopf-Pauschale pro Lernendem ODER die verpflichtende Anschaffung von Lehrmitteln als Zugangsvoraussetzung zum Kurs ODER Bücher zum Ausleihen

    ... BIS du im Unterrichtsraum WLAN zur Verfügung hast mit Gastzugängen für die Teilnehmenden, DANN kannst du auf Kopien verzichten und die Leute am Handy arbeiten lassen.

    Wenn es Frontal sein muss, sind ja Diskussionen mit Rollen dennoch möglich, auch die gegenseitige Vorstellung von Inhalten ... und vielleicht auch mehr.

    Ich weiß nicht, was an Sporttheorie oder schriftlicher Arbeit über Verhalten und Regeln im Sportunterricht so schlimm sein soll.

    Du gibst die Regeln vor und wenn diese nicht sitzen, dann muss man das zuerst lernen, bevor man zurück in die Halle darf, wo es noch viel gefährlicher ist.

    Zumal sich Mädchen xy ja auch schon verletzt hatte.

    Ob es dann ein Belohnungssystem braucht oder ob sie sich die Sportminuten verdienen, Sport, nicht Fußball, muss man dann vom Gelingen und den EIGENEN Vorlieben abhängig machen.

    Tatsächlich darf man einer 4. Klasse sagen, dass man in der Schule selten bei Wünsch-dir-was ist, und das Lehrerinnen nur dann zu solche. Aktionen neigen, wenn alles andere super läuft.

    Offenbar betteln sie eindringlich um Regeln und Anleitung. Dann muss man dem als Lehrkraft auch mal nachgeben und ihnen genau das geben.

    Und ja, bei uns an der Schule ist das so, nicht erst in Klasse 4.

    Aber für das vorherige Jahr kannst du ja nichts.

    Wenn alle guten Willens sind, kann es gelingen, aber es braucht Einarbeitung.

    Halbjährliche Abordnungen sind da besonders ungünstig.

    Aus Sicht einer Grundschullehrkraft kann ich sagen, dass man Gym-LuL zwar die GS erklären muss, nicht aber das System an sich.

    50% Mangel fängt man auch nicht mal eben mit dem verbliebenen Team auf, zudem ja in der GS nicht eine Std ausfällt, sondern immer alles vertreten wird.

    Schulen, die über eine längere Zeit einen größeren Mangel haben, sollten ein Voraus-Besetzungsrecht oder irgendeinen Bonus bekommen. 150%-Versorgung.

    Vertretungskräften (ohne Lehramt) muss man z.T. noch ganz anderes erläutern und häufig werden sie nur für 3 Monate eingestellt. Da ist die Situation an den Schulen dann noch ungewisser, weil man bis zu den Herbstferien gar nichts weiß, danach einarbeitet und zu Weihnachten oder ab Januar wieder alles offen sein kann.

    Niedersachsen hat die Umstellung nun hinter sich

    und hat in den letzten Jahren auch Gym-LuL mit direkter Abordnung eingestellt,

    allerdings für 1-2 Jahre und es gibt eine Angabe dazu, welcherAnteil der Probezeit an der entsprechenden Schulformen absolviert werden muss (1/3 oder 2/3 von 3 Jahren), müsste ich nachschauen.

    Gibt es etwas ähnliches für NRW?

    Weniger laminieren? Nicht jede Karte, die an der Pinnwand landet, muss man laminieren.

    Bei Spielkarten, die angefasst und ggf. in den Mund gesteckt werden, ist es allerdings von Vorteil.

    Ich habe keine Alternative bisher,

    aber ich überlege mir genau, ob das Laminieren sein muss.

    Auf der Seite der Akademie zur Leseförderung gibt es ein paar Tipps für spielerische Übungen zur Verbesserung der Leseflüssigkeit.

    Das Prinzip,ist ähnlich zu IntraAct, da häufige Wörter auf unterschiedliche Weise präsentiert und immer wieder geübt werden. Meiner Meinung nach kann man das plausibel erläutern und auch zu Hause einsetzen.

    https://www.alf-hannover.de/materialien/pr…pps-von-a-bis-z

    ... und dann die Hinweise zum Sichtwortschatz.

    Eigentlich wollte ich die Schnippelarbeit den PraktikantInnen hinlegen, aber dann kam Corona... vielleicht wird es nach den Herbstferien etwas in meinen D-Klassen.

    Ist das wirklich die Normalität heute?

    Ist das bei euch auch so?

    Ja.

    Und das ändert sich auch nur bei wenigen im Laufe der Jahre. Trotz Rechtschreib- und Zeichentrainingseinheiten.

    Das bemerken Lehrkräfte an Grundschulen auch. Die Schritte sind manchmal eher klein und manchmal auch Rückschritte.

    Und an anderer Stelle, an der man es nicht erwartet, geht es dann doch voran.

    Sicherlich hat es auch etwas mit deiner Schulform zu tun, an der GS hat man je nach Einzugsbereich eine andere Zusammensetzung der Schülerschaft und erlebt recht deutlich die Entwicklung oder beobachtet Schwierigkeiten, bei denen man intervenieren kann oder zuschauen muss.

    Und so schlecht sind die Entwicklungsperspektiven nicht. Selbst in Niedersachsen, welches verhältnismäßig schlecht bezahlt, kann man am Ende (also ab 53 Jahre) in Leitungspositionen (Dezernat (wie gesagt: auch für GS-Lehrer A15), SL u.ä.) Gehälter erreichen,

    Klar. Kann man.

    Und in der freien Wirtschaft kann man Konzernchef werden und erheblich mehr verdienen... wenn wir doch die Spitzengehälter am Ende und nicht die Einstiegsgehälter vergleichen wollen.

    Dass die meisten Lehrkräfte trotz unzähliger zusätzlicher Qualifizierungen und Aufgaben bei A12 bleiben, blenden wir da mal aus, das interessiert hier ja nicht, es geht ja allein um die absolut realistischen Möglichkeiten.

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