Bei uns gibt es alles und wird individuell entschieden.
Wenn die Eltern den Antrag stellen, ist es keine Anmeldung zur Wiederholung, sondern wird von der Klassenkonferenz entschieden.
Wenn absehbar ist, dass das Kind generell eine zieldifferente Beschulung benötigt, das Land aber die Begutachtung verweigert, dann überlegen wir dennoch, ob dem Kind eine Wiederholung nutzt oder wir zieldifferent beschulen (ja, das ist eine Grauzone, die das Land nicht berücksichtigt, weil es die Begutachtung einschränken will). Sollten die Vorgaben sehen, dass diese Kinder wiederholen müssen, müssen wir das umsetzen und würden es genau so kommunizieren.
Ich finde, gerade in der Grundschule braucht es flexible Möglichkeiten. Noch besser wäre es, wenn es Stützkurse oder weit mehr Fördermöglichkeiten und ggf. auch Therapiestunden geben könnte, sodass man den Kindern eher gerecht wird. Sicher könnten dann manche Kinder etwas aufholen, bei anderen würde es weiterhin auf die zieldifferente Beschulung hinauslaufen.