Alle anderen Schwangeren waren bis zum Eintritt in der Mutterschutz in Präsens in der Schule.
Das liegt zum Teil an der Schulform, da in der Gefährdungsbeurteilung ja Kinder bis 6 Jahre oder älter unterschieden werden sowie Kinder, die durch Beeinträchtigungen besondere Bedingungen benötigen.
Ich gehe davon aus, dass ihr bei euren Lernenden seltener Tränen trocknet oder andere Körperflüssigkeiten aufwischt.
Mir fallen da auch noch andere Unterschiede ein.