Fahr doch von Destillerie zu Destillerie.
Beiträge von Palim
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Das ist aber ja auch merkwürdig geregelt in SH, dass die Seminarleiter*innen diejenigen sind, die "herumgondeln" müssen, weil die Seminarveranstaltungen in ständig wechselnden Schulen abgehalten werden. Gibt es noch ein Bundesland, wo das der Fall ist?
Niedersachsen

Die Seminare im GHR-Bereich finden mal vormittags mal nachmittags statt.
Für den Nachmittag gibt es oft einen festen Standort im Seminargebäude oder in der Schule der Seminarleitung,
am Vormittag sind Unterrichtsbesuche in den Schulen enthalten, sodass die Seminarleiter:innen dann zu den Schulen fachen, die Refs entsprechend.
Die Seminar-Einzugsbereiche sind unterschiedlich groß, ein Seminar in der Stadt ist räumlich dann eher begrenzt, außerhalb sieht es anders aus, da fährt man schon wirklich weit (30 km eine Strecke ab Seminarstandort gilt schon lange nicht mehr und war auch schon weit).
Die Lehrproben kommen für die Seminarleiter:innen noch dazu, 4-5 plus Prüfung je Referendar:in.
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Hängt das nicht zusammen?
Die KMK könnte einen Rahmen setzen oder aber die Länder Kriterien, die dann auf 5 Jahre gelten sodass nicht gefühlt alle 3 Monate etwas anderes zu hören ist.
Nachsteuern muss man sicher, wenn man im laufenden System Inklusion umsetzt, aber das Nachsteuern derzeit bedeutet ja nicht, dass man hinsichtlich der Ressourcen Besserungen schafft, sondern dass man die Zahl der Kinder, die Unterstützung benötigen, darüber begrenzt, dass man die Hürden ständig erhöht.
Während Studien belegen, dass immer mehr Kinder im Vorschulalter Auffälligkeiten zeigen, sollen die Zahlen in den Schulen gleich bleiben, weil man den Veränderungen und Bedürfnissen nicht entgegenkommen will.
Das lässt erwarten, dass Lehrkräfte in Klasse 1 zaubern können.
Können sie es nicht, unterstellt man ihnen, sie würden Gutachten fälschen.
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Kann ich, Quittengelee
Ich hatte in den Beiträgen zuvor schon die Bedingungen in NDS erläutert.
Es ist schlichtweg falsch, dass es für Gutachten in NDS keine Vorgaben gibt, dann könnte man ja jedem Kind einen Status anhängen, auch unbegründet.
Dazu kommt, dass auch in NdS die Vorgaben für Gutachten ständig verändert werden, dabei sind sie nicht immer transparent.
Ich muss nachweisen, dass ich als Lehrkraft das Kind über längere Zeit gefördert habe (ILE-Bogen und Förderplanung, Zeugnisse entsprechend), dass jegliche Möglichkeit ausgeschöpft wurde (ob das Kind wiederholen muss, ist umstritten), ich muss vor Beginn des Gutachtens sämtliche Dokumente auf den Tisch legen und nachweisen, was bereits geschehen ist, vorher wird das Verfahren nicht eröffnet. Inzwischen darf die LE-Meldung (wie schon vor der Inklusion) erst zum 2. Halbjahr der 2. Klasse erfolgen.
Für das Gutachten wird zusätzlich eine (externe) Förderschullehrkraft beauftragt, es gibt eine Anamnese, medizinische Diagnosen sind hilfreich, wenn sie vorhanden sind, aber nicht notwendig.
Das Gutachten muss bestimmte Inhalte abdecken, das wird im RZI geprüft, ist das Gutachten nicht vollständig, gibt es Nachfragen oder es kommt zurück an die Regelschule und muss überarbeitet werden. Können also die Bedingungen nicht erfüllt werden, bekommt das Kind auch keinen Unterstützungsbedarf.
Zum einen wünscht man sich Klarheit, zum anderen muss man Kinder individuell begutachten können, aber es braucht doch Richtlinien oder Kriterien, die festgelegt sind.
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Zur Klassengröße:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/documen…ff-3a7c555be045
An KME-Schulen gilt die Schülerhöchstzahl 10,
sollte deine Klasse überbelegt sein, solltest du bei der Schulleitung Entlastung beantragen. Zum Beispiel könnten einige Stunden doppelt gesteckt werden.
Die Regeln gelten für öffentliche Schulen, bei privaten Schulformen wird davon abgewichen.
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Für freiwilliges Zurücktreten gibt es einen Antrag der Eltern, wird dieser gestellt, entscheidet die Klassenkonferenz darüber. Seit Corona ist der Erlass aufgeweicht und dem Vorgaben wird in der Regel stattgegeben.
Für Kinder mit Unterstützungsbedarf LE ist das möglich, sodass sie eine Klasse wiederholen.
Fraglich ist, was die Wiederholung bringen soll, wenn die Leistungen wirklich derart schwach eingeschätzt werden.
Sinnvoller erscheint, den Unterstützungsbedarf erneut zu prüfen und ggf. zu erweitern (ESE) oder zu verändern (GE), letzteres könnte einen Schulwechsel nach sich ziehen (von KME zu GE, da bin ich nicht sicher).
Die Regelüberprüfung in Klasse 4 wurde aufgehoben, dennoch ist es jederzeit möglich, den Status prüfen zu lassen.
Ob eines der Kinder zusätzlich eine I-Hilfe bekommen kann, dürfte regional sehr unterschiedlich bewertet werden. Bei KME kann es möglich sein, bei ESE auch, braucht aber entsprechende außerschulische Diagnosen, bei Lernen nicht, bei Wechsel auf eine GE-Schule nicht. (mein derzeitiger Stand in meinem Landkreis).
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Ausmalbilder,
Puzzle, Bauklötze, Bücher
Alles andere, was ich dazu denke, sprengt den Thread.
Spoiler anzeigen
a) Die Schule sollte es kaufen, nicht du.
b) Es ist eine 1. Klasse und muss ein phänomenales Einzugsgebiet sein.
c) Ja, man braucht Differenzierung, aber man muss aufpassen, dass bei den Kindern kein Kindergarten-Eindruck entsteht.
d) „Freiarbeit“ ist etwas anderes als „Spielen“, du solltest den Begriff nur setzen, wenn du später keine wirkliche Freiarbeit mehr einführen möchtest.
e) Ich breche Aufgaben eher mal ab, weil nach 15-20 min ohnehin die Luft raus ist. Dann gibt es am nächsten Tag dafür noch Zeit oder am Ende der Woche eine Stunde für die Reste und parallel dazu 1-2 Angebote für die, die alles sorgfältig fertig haben, die dann auch mehr als 5 min für etwas „Besonderes“ bekommen: Basteln/ Motorik, bauen, lesen, Ma-Angebot, … das ist je Klasse sehr unterschiedlich.
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plattyplus hat geschrieben, was er sich vorstellen könnte.
Ob das die Maximalforderungen der Ukraine sind, wissen wir doch gar nicht.
Was ist damit, dass Russland seine Waffen abgeben sollte, weil mehrfach mit Angriffen auch auf andere Länder gedroht wurde?
Wie sieht es aus mit einem Korridor zwischen den Ländern, der auf dem russischen Staatsgebiet eingerichtet wird und einen weiteren direkten Überfall erschwert?
Welche Zusagen muss Russland für Land und Meer, für Lufthoheit eingehen, um seinen Willen zum Frieden glaubhaft zu machen?
Ich kann den Willen zum Frieden bei Russland nicht erkennen. Könnte daran liegen, dass der Überfall weiterhin anhält und Russland immer noch ein anderes Land angreift, bombardiert und Grenzen wie auch Rechte missachtet.
Schon merkwürdig, dass man von den Angegriffenen erwartet, dass sie bereitwillig die Hand ausstrecken und Versöhnung anbieten, obwohl der Angreifer sich unverändert aggressiv und verachtend zeigt.
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Ich hatte es nachgeschlagen und Humblebee hat es verlinkt: ohne umlaufenden Zebrastreifen haben Autofahrende tatsächlich Vorrang vor Radfahrern ( auf die Aussage bezog ich mich, aber ja, das war missverständlich.), wenn sie in den Kreisel wollen.
Während Schmidt schreibt
Warum fahren Radfahrer im Kreisverkehr an ausfahrenden Autofahrern vorbei? Das ist lebensmüde. Radfahrer sollten sich im Kreisverkehr wie Autos eingliedern.
… kenne ich es nur so, dass es umlaufende Radwege bzw. Zebrastreifen und Radwege gibt und man da beim Ausfahren wartet, wie an einer Kreuzung, an der man abbiegt, während andere Verkehrsteilnehmende auf einem neben der Straße befindlichen Rad- oder Fußweg geradeaus fahren oder laufen wollen.
Man könnte es auch so wahrnehmen, dass es innen einen Auto-Kreisverkehr gibt und außen umlaufend einen Fahrrad-Kreisverkehr. Innerhalb eines Kreises hätte man Vorrang, wer diesen aber quert, muss den im Kreis Fahrenden Vorrang gewähren, auch den Radfahrern.
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Palim scheint das einfach nur ungenau geschrieben zu haben.
Habe ich?
Die sich im Kreisverkehr befindlichen Verkehrsteilnehmenden haben Vorfahrt,
wer einfährt oder ausfährt muss warten.
Aber das bezog sich nicht auf NL, sondern auf die hiesigen Kreisverkehre mit umlaufenden Radwegen.
Für NL:
"Wenn einer der unzähligen Kreisverkehre das dreieckige Warnzeichen „Kreisverkehr“ hat, dann haben Sie Vorfahrt. Wenn dieses Zeichen fehlt, hat das Fahrzeug welches zuerst hineinfährt laut Verkehrsregeln der Niederlande im Kreisverkehr anfährt Vorfahrt."
oder auf https://www.theorietoppers.nl/blog/rotondes-…-theorie-examen
Bei einem Kreisverkehr ohne Verkehrsschilder oder andere Signale hat rechts Vorfahrt. (...) In einem solchen Fall hat man auch bei der Einfahrt in den Kreisverkehr Vorfahrt. Aber aufgepasst: eigentlich gibt es keine Kreisverkehre ohne Schilder oder Signale

Wenn man den Kreisverkehr verlassen will, hat jeglicher Verkehr vorfahrt, auch Radfahrer:innen und Fußgänger:innen, die im Kreisverkehr (im Kreis) fahren. Achte immer gut auf die Schilder!
Wenn man den Kreisverkehr verlassen will,muss man die Richtung angeben (blinken).
Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, die auf einem Fußgänger- oder Radweg außerhalb des Kreisverkehrs laufen oder fahren und ein Vorfahrt-Achten-Schild oder ein Haifisch-Zähne-Schild haben, müssen Vorfahrt Gewähren.
(...)
Eine Straßenbahn, die den Kreisverkehr verlässt, hat Vorfahrt vor jeglichem anderen Verkehr auf dem Kreisverkehr, weil eine STraßenbahn nur vor der Ampel, den Haifisch-Zähnen oder dem Zebrastreifen anhält.
Veel plezier bij uw volgende bezoek aan nederland!
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Bei uns laufen entlang der Straße auf beiden Seiten Radwege, die dann auch die Kreisel umrunden.
Und auch sonst beim Abbiegen muss man auf die Radfahrer achten.
Am Kreisel ist es manchmal lästig, wenn die Radfahrer nicht anzeigen, dass sie den Rundweg um den Kreisel verlassen und der Straße rechts folgen.
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Es ist Arbeitszeit, wird aber nicht auf das Deputat angerechnet.
Das beträgt 28 Unterrichtsstunden … und auch in BY geben Lehrkräfte an den Grundschulen nicht nur 23 Unterrichtsstunden.
Offener Anfang, Frühstück, Aufsicht kommen hinzu, vieles andere auch.
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Ach, DU korrigierst doch immer mit lila, da wird es doch auch DEIN Kreuz sein!
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So etwas, wie was?
Briefwahl kann man hier auch vor Ort machen, man bekommt alle Unterlagen ausgehändigt und kann es gleich ausfüllen oder mitnehmen.
Wenn man am Wahltermin verhindert ist, z.B. verreist oder eine OP ansteht, hat man es dann vorab erledigt. Das ist doch gut, dass es diese Möglichkeit gibt.
Auch wenn man länger braucht um zu lesen oder wenig mobil ist, ist dies eine gut Option.
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Ich mache demnächst lieber Briefwahl/fand das heute alles sehr nervig.
Dann kannst du bei der Briefwahl auch einen Bleistift nutzen.
Vielleicht soll niemand bewerten, ob es der richtige Stift war?
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Noch ein Nachtrag:
Ich denke, es ist sinnvoll, mit offenen Karten zu spiel und darauf zu verweisen, dass du gerade erst zurück bist.
Vermutlich reagieren Land und ggf. Dezernent nicht ganz glücklich, wenn du keine feste Anstellung suchst, sie suchen ja dringend Lehrkräfte und haben die offenen Stellen im Blick, die sie besetzen müssen.
Von den Absolvent:innen aus ist es aber derzeit so, dass sie sich die Stellen aussuchen können. Nicht wenige warten ab auf eine gute Stelle. So bleiben die ausgeschriebenen Stellen in weniger beliebten Regionen/Schulen weiterhin offen, die Junglehrkräfte überbrücken und warten 1-2 Jahre auf eine bessere Gelegenheit. Das Land versucht über die Ausschreibungen, die Versorgung in der Fläche zu verbessern, die Kandidaten versuchen, für sich das Optimale herauszuholen, das trifft nicht immer auf Gegenliebe.
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Setz dich auf die Liste für Vertretungen und gib möglichst genau an, wo du arbeiten wollen würdest. Geh davon aus, dass du dann unentwegt Anrufe erhältst und dir aussuchen kannst, was du annehmen möchtest. Auch ich kenne diese Listen mit 60 Personen, von denen nicht eine in Frage kommt oder zur Verfügung steht.
Alternativ kannst du dich an umliegenden Schulen per Mail erwerben oder Interesse bekunden, wenn dann Bedarf besteht, werden die SL sich melden und raten, was zu tun ist, damit es mit der Anstellung auch klappt.
Davon abgesehen könntest du sogar auch beim Dezernenten fragen.
Im Eis-online-Portal kannst du ja einsehen, welche Schulen derzeit noch offene Stellen haben, für gymnasiales Lehramt sind es noch über 50, die ersten Bewerbungsrunden sind schon längst erledigt, man kann aber auf die freien Stellen jederzeit einsteigen. Andere Runden und auch Abordnungsverfahren laufen noch. Vertretungen werden nach den Sommerferien neu bei Eis-online eingestellt, es gibt aber auch schon jetzt Schulen, die wissen, dass ihre Versorgung nicht ausreicht, sodass sie auf Vertretungen angewiesen sind und die sie sich am besten noch selbst backen mögen. Deshalb ist das Melden bei Schulen oder beim Dezernenten auch eine Option.
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Dein Hinweis auf fehlende Zusatzbedarfsstunden ist falsch. In Niedersachsen erhalten die Schulen sogenannte 403-er Stunden (Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES). Weiterführende Schule erhalten pro Schüler mit einem Förderbedarf drei zusätzliche Förderschulstunden. Ob die erteilt werden können, steht auf einem anderen Blatt. Um Unterrichtsversorgung geht es hier aber nicht.
Die Zusatzbedarfe kann man beantragen, wenn man entsprechende Schülerzahlen vorweisen kann. Man bekommt mit entsprechendem Einzugsgebiet auch welche, also 1-2 pro Woche pro Schule. Wie viel hilft das und wie viele Stunden bleiben davon übrig? Zusatzbedarfe werden bei Lehrkräftemangel ersatzlos gestrichen.
Um die Unterrichtsversorgung geht es somit auch immer: wenn Stunden nur auf dem Papier stehen, die Inklusion aber ohne umgesetzt werden muss, ist das die Realität und zeigt die Wertschätzung oder die Wichtigkeit von Inklusion.
Dass weiterführende Schulen pro Kopf Stunden bekommen müssten, wird nicht der Grund sein, weshalb Lehrkräfte in Klasse 2 unbedingt endlich die Überprüfung ansetzen. Warum sollte ich mir diese Arbeit für ein scheinbares Gutachten mit gefälschten Angaben machen, wenn ich doch gar nichts davon hätte?
Dieser Etikettierungs-Kram ist völlig aus der Luft gegriffen, ein simpler Erklärungsansatz auf dem Rücken der Lehrkräfte, um nicht auf die reellen Verhältnisse schauen zu müssen und Verbesserungen erwirken zu müssen.
Als Grundschullehrkraft sieht man keine Stunde mehr, die Kinder aber verbleiben zu großen Teilen an den Schulen, ESE-Schulen sind selten, LE-Klassen gibt es schon lange keine mehr, generell müssen die Eltern zustimmen, wählen aber häufig erst einmal die Grundschule, warten ab, wie es läuft und orientieren sich zur 5. Klasse neu.
Der Grund für eine Meldung ist immer, dass das Kind über lange Zeit große Schwierigkeiten hat, die mit den Maßnahmen der Schule nicht aufzufangen sind und die ab Klasse 3 das Aussetzen der Note bedingen (Lernen) und den zeildifferenten Unterricht genehmigen.
ESE-Gutachten kann man zuvor stellen, hat aber auch da keine zusätzliche Förderung zu erwarten, allerdings sind auch die Bewilligungen von I-Hilfen immer wieder an Bedingungen geknüpft, die nicht immer transparent sind ( benötigt man einen schulischen ESE-/GE-Bescheid?)
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