Dein Hinweis auf fehlende Zusatzbedarfsstunden ist falsch. In Niedersachsen erhalten die Schulen sogenannte 403-er Stunden (Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES). Weiterführende Schule erhalten pro Schüler mit einem Förderbedarf drei zusätzliche Förderschulstunden. Ob die erteilt werden können, steht auf einem anderen Blatt. Um Unterrichtsversorgung geht es hier aber nicht.
Die Zusatzbedarfe kann man beantragen, wenn man entsprechende Schülerzahlen vorweisen kann. Man bekommt mit entsprechendem Einzugsgebiet auch welche, also 1-2 pro Woche pro Schule. Wie viel hilft das und wie viele Stunden bleiben davon übrig? Zusatzbedarfe werden bei Lehrkräftemangel ersatzlos gestrichen.
Um die Unterrichtsversorgung geht es somit auch immer: wenn Stunden nur auf dem Papier stehen, die Inklusion aber ohne umgesetzt werden muss, ist das die Realität und zeigt die Wertschätzung oder die Wichtigkeit von Inklusion.
Dass weiterführende Schulen pro Kopf Stunden bekommen müssten, wird nicht der Grund sein, weshalb Lehrkräfte in Klasse 2 unbedingt endlich die Überprüfung ansetzen. Warum sollte ich mir diese Arbeit für ein scheinbares Gutachten mit gefälschten Angaben machen, wenn ich doch gar nichts davon hätte?
Dieser Etikettierungs-Kram ist völlig aus der Luft gegriffen, ein simpler Erklärungsansatz auf dem Rücken der Lehrkräfte, um nicht auf die reellen Verhältnisse schauen zu müssen und Verbesserungen erwirken zu müssen.
Als Grundschullehrkraft sieht man keine Stunde mehr, die Kinder aber verbleiben zu großen Teilen an den Schulen, ESE-Schulen sind selten, LE-Klassen gibt es schon lange keine mehr, generell müssen die Eltern zustimmen, wählen aber häufig erst einmal die Grundschule, warten ab, wie es läuft und orientieren sich zur 5. Klasse neu.
Der Grund für eine Meldung ist immer, dass das Kind über lange Zeit große Schwierigkeiten hat, die mit den Maßnahmen der Schule nicht aufzufangen sind und die ab Klasse 3 das Aussetzen der Note bedingen (Lernen) und den zeildifferenten Unterricht genehmigen.
ESE-Gutachten kann man zuvor stellen, hat aber auch da keine zusätzliche Förderung zu erwarten, allerdings sind auch die Bewilligungen von I-Hilfen immer wieder an Bedingungen geknüpft, die nicht immer transparent sind ( benötigt man einen schulischen ESE-/GE-Bescheid?)