Wenn man in der GKV ist, läuft es mit den wenigen Dingen die man bei der Beihilfe einreichen kann ähnlich wie im beschriebenen Auslandsfall. Man braucht erstmal etwas von GKV, woraus deren Leistungsbeschreibung und evtl. Kostenübernahme und oder Ablehnung hervorgeht und kann es dann erst bei der Beihilfe einreichen.
Naja, vielleicht erlebe ich ja noch, dass NRW eine Pauschale Beihilfe einführt.