s3g4 , ich meine, der Fünfjahreszeitraum bezieht sich auf Menschen mit Schwerbehinderung, die sich verbeamten lassen wollen. Ansonsten ist es wie im obigen Link beschrieben, den ich beispielhaft angefügt habe. Früher war es wesentlich strenger, dieser Weg ist zwar unseriös aber ermöglicht wesentlich mehr Menschen die Verbeamtung.
Bei mir wurde durch die Schwerbehinderung gar keine Prognose abgegeben. Lediglich beurteilt, ob ich in meinem Beruf generell arbeiten kann. Man bekommt aber den Hinweis, dass der Pensionsanspruch "erst" nach 5 Jahren greift.