Also ich bin nicht in der Sek 1 tätig, konnte in der APO S1 finden:
(2) Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.
Wöchentlich fällt für mich jetzt nicht mehr unter gelegentlich, sollte man auf jeden Fall mal z.B. über die Gewerkschaft klären lassen wie das juristisch auszulegen ist.
Über die Anzahl der Sonstigen Leistungen bzw. SL Noten finde ich dort nichts. In der APO BK gibt es da z.B. konkretere Regelungen und auch was bei uns von der Bildungsgangkonferenz festgelegt werden darf.