Beiträge von Meer

    Ich habe mich vor knapp vier Monaten für ein Fitnessstudio mit einem Kraftcircle entschieden der mit Aufwärmen nur ca. 30 min dauert. Das bekomme ich zeitlich untergebracht. Inzwischen habe ich da eine ganz gute Routine aufgebaut und schaffe es auch 2-3 mal die Woche dorthin. Wenn ich mehr Zeit habe und Lust hänge ich noch Cardio dran.

    Es dauert, aber ganz langsam bewegt sich was.

    An der Ernährung kann ich glaub nicht mehr soviel schrauben, außer manche Sünden irgendwie in den Griff zu bekommen.

    Unter diesen Bedingungen: Gar keinen! Da dürfte es keine Kompromisse geben und ich hoffe, dass diese sich häufenden Urteile Lehrerinnen und Lehrer dazu bewegen, solche Missstände anzusprechen. Schlimm ist eben, dass viele ihre Rechte und Pflichten gar nicht kennen und auch die Möglichkeit/Pflicht der Remonstration nicht kennen. Die Lehrerausbildung, die ich durchlaufen habe, war jedenfalls nicht so aufschlussreich. Als wollte man die Lehrkräfte absichtlich im Unklaren lassen. Ich hab jedenfalls erstmals hier von "Remonstration" gehört und dachte damals noch, jemand hätte sich verschrieben, weil ich den Begriff überhaupt nicht kannte.

    In meiner BR gibts zB Fortbildungen für Schulrecht nur für die erweiterte SL und SL. Neulich meinte jemand noch: Ja, Du brauchst das ja auch, ich brauche das ja nicht, bin keine erweiterte SL. Da hab ich erwidert: Klasse, dass Du das so siehst, damit kannst Du in vielen Dingen von der SL perfekt über den Tisch gezogen werden. Erleichtert das Leben. Also meins :)

    Da gebe ich dir Recht. Allein schon erschreckend, wie viele KuK nicht mal Bildungspläne oder die grundlegenden Abschnitte des Schulgesetztes kennen. Hier wissen teilweise Bildungsgangleitungen nicht, dass die Bildungsgangkonferenz über die Anzahl der schriftlichen Arbeiten abstimmt etc.

    (3) 1Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen sowie bei Teilzeitunterricht von mehr als zwei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. 3Die Anforderung ist durch den Schulleiter besonders zu begründen. 4Auffällig lang sind Erkrankungen von mehr als zehn Tagen, bei Teilzeitunterricht von mehr als vier Unterrichtstagen.

    So die sächs. Schulbesuchsordnung. Wie würdest du das verstehen?

    Genau so, Amtsarzt ist bei uns z.B. möglich, wenn insbesondere minderjährige auch mit Attest so lange fehlen, dass man sich fragen muss, ob diese SuS überhaupt schulfähig sind.

    Karl-Dieter kommt aus NRW, da sieht das Schulgesetz keine "pauschale" Attestpflicht vor. Sondern diese kann in begründeten Ausnahmefällen auferlegt werden.

    Wer sich näher mit Trauma auseinandersetzt, wird in der entsprechenden Literatur finden, was Traumatisierungen im menschlichen Körper machen. Das heißt nicht, dass dies, je nach Dauer und Art des Traumas, nicht reversiebel ist. Aber es ist ein langer Weg. Und es gibt Studien in denen deutlich wurde, dass es wohl bei Traumatisierungen durch Menschen schwieriger ist, als z.B. bei Naturkatastrophen. Lässt sich aber alles genau nicht in wenigen Sätzen zusammenfassen.

    Unabhängig davon, die aller aller wenigsten Menschen mit Einschränkungen im Sinne eines GdB haben diese Einschränkungen selbst verschuldet!!!

    Erst recht nicht bei einem Trauma!

    Die erste Verlängerung verlief zum Glück ohne Probleme, mal sehen wie es in Zukunft wird. Fakt ist, dass ich ohne die Entlastungsstunden des GdB meine Stunden reduzieren müsste. Aber ich möchte jetzt nicht meine Thematik in einem fremden Thread ausbreiten.

    Wollte lediglich darstellen, ein GdB von 50 ist mit Traumafolgestörung kein Selbstläufer.

    Smileys passen da nicht als Reaktion, da es letztlich bitter ist, wie verletzt/ krank/ eingeschränkt man im Traumabereich sein muss, um zumindest bei ausreichender Kraft und Kampfgeist einen GdB von 50 zu erlangen. Es bestätigt aber, was andere mit Erfahrung im Traumabereich dazu bereits geschrieben und erlebt haben. Gut, dass du dir die 50 erkämpft hast.

    Ist allerdings alles befristet

    Den Aspekt des GdBs kann ich bestätigen. Mein Erstantrag wurde damals mit 40 bewilligt, nach einem Widerspruch habe ich die 50 bekommen. Ich habe allerdings weitere Diagnosen und damit bedingte Einschränkungen aus dem Bereich Traumafolgestörungen die weit über eine "einfache" PTBS hinaus gehen.

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