Beiträge von Meer

    Kurz zum Unterschied: Psychiater haben Medizin studiert, sind also Ärzte, dürfen Medikamente verschreiben etc. Manche haben auch eine Ausbildung als Psychotherapeuten und arbeiten auch Psychotherapeutisch. Psychologische Psychotherapeuten haben Psychologie studiert und eine Ausbildung als Psychotherapeut in einer der drei möglichen Richtungen gemacht. Daneben gibt es noch ärztliche Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie. Ich würde auch eher zum psychologischen Psychotherapeuten raten wie schon empfohlen wurde.

    Wenn sich inzwischen nichts geändert hat (was gefordert wurde oder wird) dürfen psychologische Psychotherapeuten nicht krank schreiben. Dazu benötigst du also weiter den Facharzt sprich Psychiater. Ebenso für einen evtl. stationären Aufenthalt und die entsprechenden Formalia.

    Das mag einige überraschen, aber Schwerbehinderungen (also das Vorhandensein, nicht das Wissen welche), Schwangerschaften und so einiges andere wissen Stundenplaner oder Vertretungsplaner. Wir sind schließlich an der Unterrichtsverteilung beteiligt oder tragen sie ein und Deputatsermäßigungen wegen Schwerbehinderung, Altersermäßigung (genaues Geburtsdatum),... liegen uns vor. Ebenso erfahren wir sofort wer schwanger ist (keine Mehrarbeit, muss keine Pausenaufsichten machen,..).

    Nein das ist nicht überraschend. Traurig ist dann eher, wenn man immer mal wieder darauf hinweisen muss, dass man eigentlich diese Deputatsermäßigung hat und sich dann zumindest ab und an mal für Zeiten in denen man Mehrstunden macht einen kleinen Ausgleich im Stundenplan wünscht... Denn diese Deputatsermäßigung hat man eben nicht nur aus Langeweile oder weil man keine Lust hat. Sie trägt dazu bei möglichst gesund zu bleiben, soweit das eben mit einer Erkrankung/Schwerbehinderung möglich ist.

    Man sollte finde ich einfach nicht unterschätzen, wie oft man Menschen überhaupt nicht anmerkt, wie krank sie tatsächlich sind. Ich höre regelmäßig von Menschen, die von meiner Schwerbehinderung erfahren, dass man mir das gar nicht anmerke, weil ich fast immer so gesund und fit und fröhlich wirke. Dass fast jeder Tag ein harter Kampf für mich ist ist eben mein Privatvergnügen, das ich auch nicht en detail vor KuK ausbreiten möchte. Nur sehr wenige Menschen (weniger als eine Handvoll) wissen, wir es mir wirklich geht, kenne mich gut genug, um mir das auch anzumerken, durchschauen meine Fröhlichkeit, wenn sie vor allem Schutzmechanismus ist.

    kann ich so unterschreiben. Und es müssen auch nicht alle KuK wissen das ich eine Schwerbehinderung habe und erst recht nicht warum.

    Würde da auch keine schlafenden Hunde wecken, sondern eher mal mit Hausarzt/Hausärztin sprechen wie du das Immunsystem unterstützen kannst.

    Gesunde Ernährung, ggf. zusätzlich nach ärztlicher Absprache Vitamin D etc.

    Meer , ihr habt mitgemacht, also das System am Laufen gehalten. Kannst ja jetzt, nach deiner Prüfung etwas dagegen unternehmen.

    ja, ob ich das alles so gemacht hätte, wenn ich mich selbst hätte kümmern müssen weiß ich nicht. Wobei ich belegte Brötchen noch halbwegs im Rahmen finde. Es ist halt, wenn man sich selbst kümmern muss, dann ist das halt zusätzlicher Stress den man nicht brauchen kann.

    Für NRW zumindest ist das geschehen, hat aber meiner Erfahrung nach überhaupt nichts verändert. Man traut sich dann halt doch nicht, an diesem Tag eine/n Prüfer/in möglicherweise für 10€ zu verärgern...IMG_20211012_203240_autoscaled.jpg

    Es gab im Frühjahr Prüfungszeitraum sogar ein explizites Verbot für alles außer Getränke, Grund war Covid. Als in meinem Seminar gefragt wurde, wie man damit umgehen soll, falls das im eigenen Prüfungszeitraum auch der Fall sei, wurde darauf hingewiesen, dass da dennoch was erwartet wird. Man würde ja schließlich den ganzen Tag da sitzen, da müsste man auch was essen. Brötchen könnten ja einzeln in Tüten verpackt werden. Was drin ist kann man drauf schreiben....

    Ich dachte ich höre nicht richtig. Scheinbar sind manche (ich betone extra manche) FachleiterInnen nicht mehr in der Lage dazu sich selbst etwas mitzunehmen.

    Die Regelung wurde wieder aufgehoben, daher gab es dann in meiner UPP belegte Brötchen. Um die kümmert sich bei uns zum Glück die Schule und zahlt das auch.

    Scheinbar gibt es aber auch Schulen, vorzugsweise mit Hauswirtschaftsbereich, die da ein halbes Buffet aufbauen. Finde ich sehr übertrieben.

    Also keine Ahnung wie das an anderen Schulen ist, aber bei uns geben auch die Kollegen in Vollzeit ihre Wünsche ab und ja, da wollen auch ganz viele junge Väter ein paar Tage nicht zur 1. Stunde kommen, oder nach der 6. gehen. Oder sie wünschen sich einen richtig langen Tag und einen freien Tag.

    Ist das wirklich so komisch, dass wir die Wünsche aller versuchen zu ermöglichen? Warum sollten denn Kollegen, die Single sind und TZ machen, weil sie es sich leisten können, sich was wünschen dürfen, VZ-Eltern aber nicht? Klar, wenn die Kollegin sagt: Ich kann nicht zur 1. die Kita macht erst um 7.30 auf, dann kommt sie nicht zur 1., es sei denn ich rede mit ihr und das lässt sich für einen Tag die Woche anders regeln. Aber die Single Kollegin in VZ, die einfach lieber nachts korrigiert und morgens ausschläft, kommt bei uns ebenso erst zur 3., lieber 5. Stunde. Liegt ihr LK halt 7/8...

    Finde ich persönlich nicht verwerflich und wird bei uns, so lange die Wünsch nicht überhand nehmen, auch versucht zu berücksichtigen.

    Diese Momente in denen ich echt froh bin über unser System, in dem einfach alle auch in Freistunden anwesend sind....

    Es fällt wenig aus, man kann mal mit jemandem Tauschen, wenn dort ein dringender Termin liegt. Ein Tausch ist für den Stundenplaner Aufwand durch die Eintragung, aber sonst hat man dadurch keinen Mehraufwand. Wenn man doch mal dringende Termine hat die ein Freistunden liegen, gibt man vorher bescheid, dass man in dieser Zeit nicht für Unterricht zur Verfügung steht. Sollte es mal Unterricht betreffen, versucht man zu tauschen oder den SuS Aufgaben bereit zustellen (gut das geht ohne Aufsicht in Schulformen mit jüngeren SuS nicht).

    Auf diesem Weg konnte ich sogar schonmal einen einmaligen freien Freitag bekommen um an einer Vereinsfahrt teilzunehmen. Den Unterricht habe ich einfach vorgearbeitet oder in der Woche drauf nachgeholt.

    Mehrstunden durch Vertretungen in denen ich meinen Unterricht in der entsprechenden Klasse gemacht habe, hatte ich im ganzen letzten Schuljahr vielleicht 4 Stunden.

    Ja man ist durch Anwesenheitspflicht vielleicht weniger flexibel, aber der Tag ist auch planbar und wenn ich nach Hause komme ist (abgesehen von meiner Zeit als OBAS mit UBs) auch in der Regel alles erledigt.

    Naja im Zuge der UPP wurde bei uns im Seminar schon ganz klar gemacht, dass das erwartet wird, selbst wenn wegen Corona eigentlich gesagt wird nicht erlaubt... Ich musste mich zum Glück nur wenig selbst kümmern, da es bei uns das Sekretariat macht und man dann nur den ersten Kaffee macht oder so. Hatte dazu auch noch ne Kollegin die geholfen hat. Anschließend lag bei mir auch Geld auf dem Tisch, habe ich im Sekretariat abgegeben und gesagt, wenn sie es nicht irgendwo verrechnen können sollen sie es in die Kaffeekasse packen.

    Bei normalen UBs gab es Kaffee und Wasser, wenn Teetrinker bekannt auch mal Tee. Vor Corona auch ein paar Kekse.

    Über die Notwendigkeit kann man sich sicherlich streiten.

    Dann werdet ihr da sicher auch die Infos zum Kolloquium bekommen. Könnte mir vorstellen, dass es schon etwas Seminarspezifisch gehandhabt wird. Ich hatte auch keine Samstagstermine sondern 14-tägige ich glaub 4 Stunden Nachmittage.

    Anderes ZfSL, daher weiß ich nicht, ob es überall gleich läuft. Dabei waren ein Fachleiter meiner Fächer, die Leitung des BiWi Seminars und ein weiterer Fachleiter.

    Man hat vorab eine Gliederung über drei Themengebiete des Seminars eingereicht und die Prüfung ging dann im Prinzip über diese Themen. Wichtiger als irgendwas auswendig gelerntes war denen aber, dass man die Themen aus dem Seminar mit der Praxis in Verbindung bringen konnte. Dennoch sollten Definitionen und Fachbegriffe sitzen.

    War im Nachhinein ein recht angenehmes Gespräch.

    Bei uns wurden aber auch im BiWi Seminar die Prüfungsmodalitäten vorab besprochen. Ich glaube uns wurde sogar der Bewertungsbogen dafür gezeigt.

    Vielleicht einfach mal im Seminar fragen? Bzw. hat das überhaupt schon begonnen, wenn im März die Prüfung ist?

    Definitiv nicht, warum sollte ich mir sowas antun?
    Ich habe eine Ferienwohnung mit Herd, Kühlschrank usw. da bin ich doch viel besser dann aufgehoben und vor allem kann ich die Sachen im Gegensatz zu Frühstück in den meisten Hotels dann auch essen.
    Und vor allem bei den Preisen. Und auch Schwimmbad fällt wohl auch aus bei 12 Euro pro Erwachsenen und 8 Euro je Kind bei einem pobligen Hotelpool. Das sind die selben Preise, die ich auch in der Bodden-Therme zahle für 3h, nur das da dann mit Sprungtürmen, Rutsche, Wellenbecken usw. und scheinbar ohne Test.

    sorry ich hab nur Hotel gelesen, nicht das ihr eine Ferienwohnung habt.

    Wundert mich aber, wenn die Therme kein 3G hat. Aber ist wohl mal wieder Bundeslandspezifisch.

    Mit bestandenem 2. Staatsexamen gibt es die Möglichkeit sich im laufe der Zeit auf Beförderungsstellen zu bewerben. Dafür sind ggf. weitere Qualifikationen notwendig.

    An der Uni gibt es solche Möglichkeiten theoretisch schon. Praktisch sind diese Stellen aber mehr als rar.

    Eigentlich wurde schon alles beantwortet. Zeiten als WMA gelten als Berufserfahrung. Als Erfahrung hinsichtlich der Stufen, werden sie meistens aber nicht anerkannt. Sei denn man hat im Didaktikbereich gearbeitet, dann gibt es da manchmal Chancen mit entsprechenden Belegen was man gemacht hat.

    Unabhängig von der Situation das es dann ggf. keine entsprechenden Stellen gibt würde es also auch einen finanziellen Rückschritt bedeuten, da die Erfahrungsstufen wieder auf Stufe 1 zurückgehen.

    Wenn du z.B. in NRW über OBAS dein 2. Staatsexamen machst verdienst du genauso wie jeder andere Lehrer der ein 2. Staatsexamen hat. Entweder eben nach TVL im Angestelltenverhältnis oder als entsprechende A-Stelle als Beamter. Mit bestandenem Ref gibt es da in NRW z.B. keinen Unterschied mehr ob Seiteneinsteiger oder nicht.

    Beschäftigungsverbote vom Arzt sind nur möglich bei Gefahr für Leben und Leib der Mutter oder des ungeborenen Kindes, also beispielsweise verkürzter Gebärmutterhals und dabei muss man Ruhe halten - als Beispiel. Wenn die Arbeitsbedingungen nach dem MuSchG nicht eingehalten werden können, ist der Arbeitgeber zuständig.

    Mir ist durchaus bewusst, dass es Frauen gibt, die etliche Ärzte abklappern bis irgendwer denen ein Beschäftigungsverbot gibt, Sinn der Sache ist es aber nicht.

    Das liegt ja in der Entscheidung der Ärzte wie sie dann die Situation einordnen.

    Diese Regelung "Maskenpflicht am Sitzplatz" hatten wir im letzten Jahr hier in NDS auch schon mal. Wir haben den SuS gesagt, dass sie, sobald sie von ihrem Stuhl aufstehen, die Maske aufsetzen müssen. Also bei Herumlaufen im Raum (und natürlich im Schulgebäude): Maske aufsetzen; beim Sitzen auf ihrem Stuhl im Sitzkreis würde ich sagen: Maske kann abgenommen werden.

    In dem Fall haben wir die SuS gebeten ihre Masken aufzusetzen (was sie auch ausnahmslos getan haben)!

    Die Regelung bzgl. der schwangeren Kolleginnen in NRW finde ich interessant. Hier müssen die Schwangeren schon seit längerer Zeit wieder in den Präsenzunterricht. Die mir bekannten Schwangeren (die nicht nur in der Schule tätig sind) gehen übrigens alle arbeiten.

    Ich auch haben leider nicht alle getan...

    Bei uns im Kollegium gehen Schwangere Kolleginnen auch arbeiten. Allerdings sind die auch alle geimpft

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