Alles anzeigenZumindest in meinem Landkreis ist das Vorgehen aktuell:
- Gesundheitsamt meldet sich beim Schulleiter
- GA und SL tauschen sich über die Situation und die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen aus
- Aufgrund eines Fragenkatalogs hakt das GA ab und sagt dann, in welchem Umkreis eine Quarantäne notwendig ist. (Klasse, Teilklasse, Jahrgang, welche Lehrpersonen)
- Schulleiter erstellt eine Liste mit den betroffenen Kindern / Lehrern und leitet diese ans GA weiter
- SL informiert (telefonisch) die betreffenden Eltern (Das GA meldet sich nicht bei denen.)
- GA erstellt eine "Allgemeinverfügung" im täglichen Amtsblatt auf die Homepage vom Kreis
Nachtrag: auf diese "Allgemeinverfügung" weist der SL die Eltern hin.
ja, so lief es bei mir auch, nur dass das GA mich schon nach den betroffenen Klassen gefragt hat ( für die zählte zwei Tage vor Symptombeginn). KuK wollten Sie direkt mit Schulleiter klären.
Allerdings galt damals noch die alte Quarantäneverordnung. Inzwischen ist man ja laut der Allgemeinverfügung hier selbst verpflichtet alle Kontaktpersonen zu informieren, wobei das im Fall von Schule wohl weiter über die Schulleitung läuft.
Tatsache ist halt, dass man gar nicht weiß, ob sich andere angesteckt haben, solange die keine Symptome entwickelt haben. Die wenigsten haben sich in meinem Fall testen lassen, da auch niemand verpflichtet wird sich testen zu lassen. Zumindest hier.
Selbst im Falle meines Mannes, war der Tenor, ne er müsste sich nicht testen lassen, wenn er Symptome bekäme wäre es evtl. sinnvoll aber ansonsten... Er hat es dann natürlich trotzdem gemacht, aber das finde ich schon merkwürdig. Aber naja so hält man die Zahlen halt hier im Kreis auch klein.