Beiträge von Dahoam

    Deine Gewerkschaft ist dein Freund und Helfer (und per Mail womöglich sogar übers WE errreichbar, sonst Montag früh anrufen, das reicht ja noch für deine Zusage nehme ich an). ;)

    Da hast du natürlich recht. Ich wollte die gute Frau nicht am Wochenende belästigen... . Bin Mitglied und habe den Verband schon diverse Male genutzt. Bis Montag zu warten, prüft allerdings meine Geduld.

    Dringend: Ich habe gestern ein Planstellenangebot vom städtischen Schulsdienst in Bayern auf meine Bewerbung hin erhalten. Meine Freigabeerklärung des abgegebenden Bundeslandes geht sogar bis Ende des Jahres. Allerdings soll ich dort eigentlich wieder am kommenden Mittwoch den Dienst antreten. Kann es sein, dass der Dienstherr die Versetzung zum städtischen Schuldienst nun verweigert, weil das Angebot so kurzfristig kam (zusammenhängend mit den versetzten Sommerferien/eigentlich kommen die Angebote immer so spät und Freigaben reichen von den Fristen oft nicht aus)? Oder ist die Versetzung in meinem Fall mit der Freigabe bis Ende des Jahres abgesichert, auch wenn es für das abgebende Bundesland total blöd ist, so kurzfrustig eine Vertretung zu organisieren? Hoffentlich kann mir kurzfristig jemand weiterhelfen. Vielen Dank!

    Das Problem da dürfte sein, dass das je nach Bundesland unterschiedlich läuft. In NRW stellen die Ersatzschulen selbst ein (Angestellter beamtenähnlich oder nach TVL) in BW kann man (wenn ich das richtig im Kopf habe) vom Staat an die Ersatzschulen abgeordnet werden, bleibt aber im Staatsdienst.


    Wir hatten einmal den Fall, dass jemand von BW zu unserem Träger wechseln wollte. Das ging nicht, weil BW sich wegen der Pensionszahlungen quergestellt hatte. Lösung: 1 Jahr über Ländertausch in den Landesdienst, dann zu uns per Freigabe und Bewerbung. Das sind ziemlich umständliche Fälle, vor allem weil sie so selten sind...

    Absicht hinter meinem Wunsch, für eine Zeit in den Privatschuldienst zu wechseln, war den Ländertausch zu umgehen, der nämlich nicht funtkioniert..... Ich würde ja gerne den an sich näherliegenden Weg nehmen, aber das Verfahren ist eine reine Farce.

    Vielen Dank für die hilfreichen und vor allem sachlichen Kommentare. Weiß jemand, ob die Beurlaubung in den kirchlichen Ersatzschuldienst auch für ein anderes Bundesland irgendwie möglich ist, wenn z.B. ein Orden in mehreren Bundesländern vorhanden ist?

    Hallo zusammen! Kennt sich jemand mit Beurlaubung (NRW) für eine Tätigkeit im Privatschuldienst im eigenen/ einem anderen Bundesland aus? Mir ist bewusst, dass NRW mit steigendem Lehrermangel derzeit sehr restriktiv mit Beurlaubungen ist. Auf der anderen Seite besteht in meinen Fächern am Gym eigentlich immer ein Überhang. Mich würde nur mal interssieren, bei wem es in der Vergangenheit geklappt hat und welche Gründe und Motive ihr angegeben habt. Gibt es eigentlich Einzelfallentscheidungen? Mein Verband riet mir nämlich, den Antrag einfach mal zu stellen und auf Antwort zu warten.

    Danke für eure Beiträge!

    Dazu habe ich auch eine Frage: Muss man nach Beantragung des Ländeetausches oder aber nach Abholung einer Freigabe auf jeden Fall das Bundesland wechseln, auch, wenn man zB. aus persönlichen Gründen nicht mehr wechseln möchte oder keine geeignete Schule zugewiesen/gefunden hat? Sprich: kann man einen Ländertausch /Freigabe beantragen und diese ohne Konsequenzen wieder zurück nehmen?
    Danke für eure Erfahrungen!

    Falls dir das Angebot auf Ländertausch nicht entspricht, kannst du immer, solange du nicht unterschrieben hast, ablehnen. Aktueller Stand der Dinge!

    Meines Wissens ist der fingierte Tauschpartner ein Mythos. Je nach Anzahl der sozialen Kritierien ordnet man dir einen Tauschpartner zu, soweit vorhanden. Sollte es keinen Tascuhpartner geben, kann man sogar bei Vorahndensein von sozialer Dringlichkeit nicht versetzt werden. Von Bawü nach Nie ist die Chance auf Tasusch aber recht groß, da mehr nach BW als nach NS wollen.

    Du sprichst oben von „der Stadt“. Hast du eine bestimmte im Sinn?
    Nach meinen Erfahrungen stellt z.B. die Stadt Nürnberg als Beispiel oft und gern ein, vor allem jenseits des offiziellen staatlichen Einstellungsschnitts. Augsburg, Nürnberg und München verzeichnen weiterhin steigende Schülerzahlen - also müsste es weiterhin Bedarf geben.


    https://www.nuernberg.de/inter…t_dauerhafte_bedarfe.html

    Das lässt hoffen. Ich möchte nach München. Leider schwappt der Bewerberüberhang inzwischen auch auf die Stadt über.... . Ob es in ein paar Jahren dann noch möglich ist zu wechseln, weiß ich nicht. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt;)).

    Abgesehen davon, dass Du und ich natürlich auch Dir das wünschen: Warum "sollte" es?Wenn das Land Bewerber für die Fächer hat, die sie selbst ausgebildet haben, in ihrer Schullandschaft, nach ihren Kriterien etc., und die eigenen Leut' dazu auch noch bessere Noten haben - warum sollten sie jmd. anders nehmen?
    Ich hoffe es klappt, aber warum das irgendwann mal klappen sollte sehe ich jetzt nicht. (Außer z.B. ein Bayer mit Deinen Fächern, der dazu Probleme macht, will nach NRW)

    Das "sollte" war auf den Sachverhalt bezogen, dass das LTV in erster Linie nach sozialen Kriterien tauscht und dass selbstverständlich Paare mit Kindern bevorzugt werden müssen; ich meine nur, dass vielleicht nach Jahren Wartezeit auch mal der "nur Verheiratete" drankommen "sollte" oder soll ich sagen "könnte". "Ungewollt kinderlos" kommt man sich da fast ein bisschen diskriminiert vor. Natürlich weiß ich, dass das Problem des Verfahrens in erster Linie die mangelnden Tauschpartner sind und dass davon abhängig aktuell nur absolute soziale Härtefälle an die Reihe kommen, es ist halt nur mein persönliches Empfinden. Schaut man in andere BL, sind die Tauschzahlen nahezu potenziert, was natürlich auch wieder mit der Bedarfssituation zu tun hat.
    Danke für deine Wünsche!

    Hallo zusammen. Ich habe dieses Jahr meine 4. Absage (4 Jahre) im Ländertauschverfahren von NRW nach BY am Gym/BS erhalten, trotz Benennung von seiten eines bayrischen Schulleiters und Miteinbeziehen des Philologenverbandes. Ich bin seit diesem Jahr verheiratet, aber leider kinderlos. Ich weiß aus den letzten Jahren, dass zw. NRW und BY immer nur bis zu 3 Tausche stattfinden, da es nicht genügend Tauschpartner gibt. Das Verfahren ist leider völlig intransparent und es gibt keine Rechtgrundlage.
    Mit Zweierschnitt habe ich bis 2025 auch keine Chance auf Direktbewerbung beim Staat oder der Stadt, danach wäre ich ü45 und könnte eh kein zweites Mal verbeamtet werden. Eine andere Schulform, wie HS oder GS wäre nur mit einer zweijährigen Zusatzausbildung möglich, wofür ich in NRW kündigen und in BY komplett neubeginnen müsste ohne Aussicht darauf, ob es klappt. Überhaupt der Ausstieg aus dem Beamtenstatus nach 11 Jahren, um alternativ an einem privaten Gym als Angestellte zu arbeiten, ist selbst als Notlösung ab einem gewissen Alter wahrscheinlich nicht mehr ratsam, oder?! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wieviele Anträge im LTV habt ihr gestellt und wann hat es geklappt? Hat jemand noch einen Tipp, wie der Tausch oder Wechsel nach BY doch noch funktionieren könnte.
    Besten Dank für eure Beiträge!

    Hallo. Ich habe dieses Jahr meine 4. Absage (4 Jahre) im Ländertauschverfahren von NRW nach BY am Gym/BS erhalten, trotz Benennung von seiten eines bayrischen Schulleiters und obwohl wir seit diesem Jahr verheiratet sind, aber kinderlos. Ich bin inzwischen total verzweifelt. Mit Zweierschnitt keine Chance auf Direktbewerbung bei Staat, Stadt und Kirche. Ohne Kinder noch nicht mal Aussicht auf Beurlaubung mit Vertretungsverträgen. Andere Schulform, wie MS (HS) möglich, aber nach reifleicher Entscheidung nicht meins, GS könnt ich mir vorstellen, wird aber mangels anderem Ref nicht anerkannt; MS und GS beides Rückstufung auf A12 - versteht sich. Rechtsbeistand?! Ausstieg aus dem Beamtenstatus ist selbst als Notlösung ab einem gewissen Alter und Berufserfahrung wahrscheinlich nicht mehr ratsam?! Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und möchte sich ein bisschen mit mir austauschen? Wieviele Anträge im LTV habt ihr gestellt und wann hat es geklappt? Ein Recht auf Einstellung gibt es anders als bei Versetzungen (5Jahre max.) wohl nicht, nur den Hinweis, dass das aufnehmende Bundesland nach 2 Anträgen zustimmen sollte. Danke für eure Antworten.

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