Beiträge von Der Germanist

    Ich bin kein Dienstrechtsexperte, aber ich habe in den letzten Jahren mehrere Lehrkräfte kennengelernt, die sich in Elternzeit selbst, aber an einer anderen Schule vertreten. Das müsste also grundsätzlich möglich sein. Ob das allerdings mit einer automatischen Versetzung einhergeht, halte ich für zweifelhaft. Aber man hat einen Fuß in der Tür.

    Moralische Bedenken hätte ich insofern nicht, als dass du ja mit offenen Karten gespielt hast und gesagt hast, dass du irgendwann gehen möchtest.

    Man kann auch ernsthaft krank sein und NICHT zum Arzt müssen. Z.B. bei einem Magen-Darm-Infekt.

    Auch wenn das vom TE etwas wegführt: Als verbeamtete Lehrkraft muss man nach spätestens vier Tagen so etwas dem Hausarzt berichten, damit er einen krankschreibt.

    (Ich weiß noch, wie überrascht ich damals war, als das bei mir tatsächlich einmal vorlag: Mein Hausarzt meinte, ohne mich vorher groß gefragt zu haben, was ich mir selbst zutraue, dass ich mit Magen-Darm-Infekt mindestens sieben weitere Tage nach Untersuchung der Schule fernbleiben solle. Dadurch fehlte ich dann zwei Schulwochen.)

    Ich kann hier meine Quellen leider nicht preisgeben.

    Das Problem ist, dass allenfalls die konkrete (meinetwegen mündliche) Anweisung an eine oder mehrere Schulen durch einen Dezernenten bei Rechtsunsicherheit eine bindende Wirkung für die darunter liegende Ebene haben kann. Deshalb fragte ich nach einer schriftlichen Quelle.

    Ansonsten bleibt nämlich weiterhin die Frage, ob das "einen" als Kardinalzahl zu verstehen ist. Und dann wird es spannend: In der von dir zitierten Verwaltungsvorschrift zu § 14 Abs. 5 APO-GOSt heißt es "Die Schule ist verpflichtet, [...] einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen." [Hervorhebungen von mir]

    Was ist aber, wenn die S* wieder "aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen" (sprich: Krankheit) fehlen. Dann müsste nach deinen Ausführungen der Automatismus auf Feststellungsprüfung lauten. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, frage mich indes weiterhin, ob man insbesondere im ersten Quartal eines Halbjahres auf den "Terminnotstand" hinweisen und automatisch statt einer Klausur eine Feststellungsprüfung machen muss. Ich würde in dem Fall unserem Oberstufenkoordinator gern einen Tipp geben, damit nicht ggf. ein zweiter Nachschreibtermin angesetzt werden muss.

    Warum ich so darauf insistiere: Ich habe leider Erfahrungen mit meiner oberen Schulaufsicht hinsichtlich der Auslegung von Rechtstexten. Z. B. wurde an einer Schule, die ich kenne, an der ich aber nicht unterrichte, von ihr der in diesem Thread bereits propagierte Samstagstermin für Nachschreiber einkassiert, weil dies unstatthaft sei, da der Unterricht so auf mehr als fünf Tage pro Woche ausgeweitet werde. Auch durch einen Schulkonferenzbeschluss sei dies nicht zu heilen, weil dann alle S* diese sechs Tage Unterricht haben müssten.

    Daraus kann man aber doch nicht ableiten, dass es nur einen Nachschreibtermin geben muss.

    Man nicht. Aber die entscheidenden Stellen schon. Das ist die Auslegung der Schulaufsicht - und die ist dieses Mal tatsächlich lehrerInnenfreundlich.

    Die Frage ist ja, ob das "einen" in "einen Nachschreibtermin" unbestimmter Artikel oder Kardinalzahl ist. In letzterem Fall hätte Bolzbold Recht. Da aber die obere Schulaufsicht ansonsten - zumindest gefühlt - eher nicht lehrkräftefreundlich argumentiert, hätte ich schon gern einen entsprechenden schriftlichen Hinweis. Man hat nämlich zu häufig Aussagen wie "Hat mal ein Dezernent irgendwo gesagt." als Quelle.

    aber da gilt (zumindest im RegBez DUS) seit diesem Halbjahr die Regelung, dass genau ein einziger Termin zur Nachschrift in der Sek II angeboten werden muss. Wer zu diesem Nach-Termin fehlt, hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachschrift. Die Notenfindung erfolgt dann individuell pädagogisch, d.h. es kann noch nen zweiten Klausurtermin geben, ne mündliche Prüfung oder sonstwas.

    Das klingt zwar interessant. Aber auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Regelung?

    Da war wieder die Frage nach den Ruhezeiten, die ja eigentlich auch für Lehrer gelten müssten, ich meine das sind 11 Stunden zwischen Dienstende und Dienstanfang. Das wird dann interessant.

    Die 11 Stunden Ruhezeit gelten für Arbeitnehmer

    Und nicht für Beamte. Das ist eben der Knackpunkt.

    Nicht ganz genau: Die Arbeitszeitverordnung NRW gilt grundsätzlich für Beamte, aber ausdrücklich nicht für Lehrkräfte (§ 1, Abs. 2).

    Ich nutze "SimpleTimeTracker". Da muss man zwar das Telefon entsperren, dafür kann man verschiedene Tätigkeiten definieren (Unterricht, Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen etc.).

    Dass ich mehr als die 41 Stunden pro Woche (Ferien natürlich berücksichtigt) mache, war mir vorher klar. Aber mir ist dadurch bewusst geworden, dass ich z. B. viel weniger Zeit für Konferenzen aufbringen muss, als ich vorher gedacht hatte. Leider verrät die App mir nicht, wo ich Zeit sparen kann...

    Bullerbü... Wenn die Elternschaft eine teilweise schwierige Klientel ist, die das deutsche Schulsystem entweder nicht versteht oder ablehnt, kommt es sehr schnell zu Beschwerden bei der vorgesetzten Behörde.

    Ich habe in den letzten dreißig Jahren den Eindruck, dass sich eher die Elternklientel der Ärzte/Juristen/Lehrkräfte/Selbstständigen direkt bei der übergeordneten Behörde beschweren als die von dir genannte.

    Mir wurde berichtet, dass es wohl durchaus Lehrer:innen (in großer Mehrheit wohl weiblich) gibt, die sich vom Gymnasium an eine deutlich näher zu ihrem Wohnort liegende Grundschule abordnen lassen. Laut des Berichtes (der aus einer eigentlich verlässlichen Quelle kam) sind dies wohl oft Mütter von kleinen Kindern.

    Ich kenne sogar zwei Beispiele. Die Frage ist allerdings, ob diese freiwilligen Abgänge die erhoffte Menge ausmachen, sodass man um die unliebsamen Abordnungen herumkommt. Die Antwort ist vermutlich "Nein".

    Miteinander sprechen ist immer sinnvoll, ganz gleich, ob es um ein Gespräch mit der Schulleitung oder der beurteilenden Instanz (=DezernentIn) geht. Zum einen erhält man Infos zum Inhalt der ausgeschriebenen Stelle, zum anderen offenbart der Dezernent/die Dezernentin Vorlieben in Bezug auf verschiedene Aspekte des Revisionstages (Welches Beratungskonzept liegt zugrunde? Was ist beim eigenen Unterricht besonders wichtig? Welche Leitgedanken prägen die Konferenzgestaltung?).

    Ich denke, wir müssen uns nicht groß darüber streiten, dass manche Einlassungen Aviator s mangelnde Empathie gegenüber seinen Schutzbefohlenen vermuten lassen. Auch lässt sich aus seinen Äußerungen vermutenderweise (alles Interpretation) herauslesen, dass seine/ihre SL ihn/sie nicht ohne Hintergedanken "geopfert" hat.

    Was aber berechtigterweise als Kritik an den Bezirksregierungen hängen bleibt, ist die mitunter doch sehr unerfreuliche perspektivische Personalplanung: Beim TE ist sicherlich nicht alles gut gelaufen, ich selbst kenne mittlerweile mehrere Fälle, in denen recht kurzfristig Abordnungen stattgefunden haben. Das finde ich kontraproduktiv. Der Mangel in einigen Regionen und bei manchen Schulformen ist nicht über Nacht entstanden, die neue Landesregierung ist fast ein Jahr im Amt, da kann man, finde ich, schon erwarten, dass die längerfristigen Leitlinien des Handelns deutlich werden. Frau Gebauer hat gegen Ende ihrer Amtszeit (manch einer mag vermuten: auch davor) nichts Sinnvolles getan, aber nun ist auch Frau Feller ein Jahr im Amt, und neben dem Handlungskonzept gibt es "nur" viele Besuche von Schulen und ZfSL, die vielleicht manchen beruhigen mögen, nicht aber die Lehrkräfte. Das ist mir noch zu unverbindlich.

    Zum eigentlichen Thema kann ich leider nur dies beitragen: Ich bin auch bei meinen GymnasialkollegInnen immer wieder überrascht, wie selten sie sich klar machen, dass eine Teilzeitbeschäftigung von bspw. 12,5 Stunden heißt, dass man 21 Zeitstunden pro Woche arbeiten müsste...

    Es gibt also dann wenn sowas 3 mal vorkommt eine Attestpflicht für die Schüler bei euch? Puh, dann hätte so ziemlich jeder bei uns eine Attestpflicht.

    Wenn ihr so Probleme mit Fehlen und Nicht-Entschuldigen habt - entschuldige die Vermutung -, könnte es an der geäußerten laxen Einstellung des Lehrpersonals gegenüber Fristen etc. liegen? Werfe ich mal so als These in den Raum...

    Die neue G9-Staffel kenne ich nicht, ich sage nur: diese Förderstunde habe ich noch nie gesehen.

    Da die Schulen zu individueller Förderung angehalten sind, kenne ich nicht wenige, die in den sog. Hauptfächern regulär pro Jahrgangsstufe eine Förderstunde in M, E, F und L und manchmal D anbieten (im Rahmen der Ergänzungsstunden).

    Und dass ein Fach manchmal in der Oberstufe weitergeführt wird, "nur", weil man die Stunden hat (und sie benutzen muss), kenne ich, ich bin aber diejenige mit dem Fach, das man absägt und dann woanders einsetzt.

    Fächer werden nicht fortgeführt, weil man die Stunden hat, sondern das Wahlverhalten der SchülerInnen ist so, dass ein Bedarf angemeldet wird, dem die SL entsprechen kann oder nicht.

    2 Lateinkurse in den letzten 2 Schuljahren der Oberstufe ist sportlich, aber an besonders großen Schulen oder solchen mit sprachlichem Profil durchaus möglich. Man muss dann aber natürlich kräftig Werbung für das Fach in der Sek I machen, sodass die Schüler Latein nicht bei der frühestmöglichen Gelegenheit abwählen.

    Hier liegt ein Missverständnis vor: Es geht um zwei Kurse in der EF (bis zum Latinum). 2 Lateinkurse in der Q-Phase parallel habe ich seit dem parallelen Durchgang G8/G9 Anfang der 10er-Jahre auch nicht mehr erlebt.

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